Für das Verfahren ist eine konkrete Beschreibung meist hilfreicher als eine lange Diagnoseliste: Wann wird Unterstützung benötigt, wobei genau und was soll dadurch möglich werden?
Mit einem Persönlichen Budget können bestimmte Sozialleistungen selbstständiger organisiert werden. Statt eine Leistung ausschließlich in der üblichen Sachform zu erhalten, bekommen Leistungsberechtigte je nach Leistung Geld oder Gutscheine und können damit vereinbarte Unterstützung selbst organisieren.
Auch für pflegebedürftige Menschen kann diese Form der Leistungserbringung interessant sein. Ein Persönliches Budget ist aber kein zusätzlicher Geldtopf neben Pflegegeld und anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Es verändert vielmehr die Form, in der bereits bestehende Ansprüche genutzt werden.
Ein Pflegegrad allein führt nicht automatisch zu einem zusätzlichen Persönlichen Budget. Zuerst muss ein Anspruch auf eine Leistung bestehen, die über das Persönliche Budget erbracht werden kann.
Das Persönliche Budget soll Menschen mehr Einfluss darauf geben, wie notwendige Unterstützung organisiert wird. Statt ausschließlich eine vorgegebene Sach- oder Dienstleistung zu erhalten, können geeignete Leistungen als Geldleistung oder – je nach Leistungsart – als Gutschein erbracht werden.
So kann die betroffene Person stärker mitentscheiden, wer unterstützt, wann Hilfe stattfindet und wie verschiedene Leistungen zusammenwirken.
Die grundlegende Regelung findet sich in § 29 SGB IX. Ziel ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Das Budget selbst schafft dabei keinen neuen Leistungsanspruch. Es verändert die Art, wie eine bereits zustehende Leistung ausgeführt wird.
Wie das Persönliche Budget in die gesamte Finanzierung einer Pflegesituation passt, erklären wir zusätzlich im übergeordneten Ratgeber zur Pflegefinanzierung.
Für das Verfahren ist eine konkrete Beschreibung meist hilfreicher als eine lange Diagnoseliste: Wann wird Unterstützung benötigt, wobei genau und was soll dadurch möglich werden?
Ein Persönliches Budget kann beantragt werden, wenn ein Anspruch auf eine dafür geeignete Leistung besteht. Dazu gehören Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, aber auch bestimmte Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Für pflegebedürftige Menschen heißt das: Ein Pflegegrad kann Ansprüche aus der Pflegeversicherung eröffnen. Daraus entsteht jedoch nicht automatisch ein zusätzlicher frei verfügbarer Geldbetrag. Es muss geprüft werden, welche konkrete Leistung besteht und ob sie über ein Persönliches Budget erbracht werden kann.
Die betroffene Person muss die Organisation übrigens nicht zwingend vollständig allein übernehmen. Angehörige, Bevollmächtigte oder andere unterstützende Personen können bei Antrag und Verwaltung helfen.
§ 35a SGB XI nennt ausdrücklich mehrere Leistungen der Pflegeversicherung, die auf Antrag innerhalb eines Persönlichen Budgets erbracht werden können.
| Leistung | Wie sie im Persönlichen Budget behandelt wird |
|---|---|
| Pflegegeld | Kann als Geldleistung Bestandteil des Persönlichen Budgets sein. |
| Pflegesachleistungen | Werden innerhalb des Persönlichen Budgets über Gutscheine für zugelassene Pflegeeinrichtungen genutzt. |
| Kombinationsleistung | Nur das im Voraus bestimmte anteilige Pflegegeld ist als Geldleistung budgetfähig. Der Sachleistungsanteil bleibt an Gutscheine gebunden. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Die Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI gehört zu den ausdrücklich genannten budgetfähigen Pflegeleistungen. |
| Tages- und Nachtpflege | Auch Leistungen nach § 41 SGB XI können einbezogen werden; für die Sachleistung gelten die gesetzlichen Vorgaben. |
Ein häufiges Missverständnis ist, dass „Persönliches Budget“ bei Pflegeleistungen automatisch bedeutet, der gesamte Sachleistungsanspruch werde auf das eigene Konto überwiesen und könne beliebig verwendet werden.
Welche Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich bestehen, zeigt unsere Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegeld ist eine konkrete Leistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege. Das Persönliche Budget ist dagegen eine Form, in der bestimmte bestehende Leistungen organisiert werden können.
Ein bestehender Anspruch auf Pflegegeld kann Bestandteil eines Persönlichen Budgets werden. Dadurch gibt es das Pflegegeld aber nicht ein zweites Mal zusätzlich.
Bei einer Kombinationsleistung ist nur das im Voraus festgelegte anteilige Pflegegeld als Geldleistung budgetfähig. Der Sachleistungsanteil bleibt an die gesetzlichen Regeln für zugelassene Pflegeanbieter gebunden.
Wie ambulante Sachleistungen funktionieren, erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Pflegesachleistung.
Pflegegeld kann selbst Teil des Persönlichen Budgets sein. Man sollte deshalb nicht mit zwei voneinander unabhängigen zusätzlichen Zahlungen rechnen.
Einen festen Betrag gibt es nicht. Das Persönliche Budget wird anhand des individuell festgestellten Bedarfs bemessen.
Auch bei gleichem Pflegegrad kann das Budget unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist, welche Leistungen im Einzelfall tatsächlich benötigt werden.
Nach § 29 SGB IX soll die Höhe in der Regel nicht über den Kosten der Leistungen liegen, die ohne Persönliches Budget individuell festgestellt worden wären. Notwendige Beratung und Unterstützung bei der Nutzung des Budgets können bei der Bemessung berücksichtigt werden.
Das hängt von der Leistung ab, die hinter dem Budget steht. Das Persönliche Budget selbst führt nicht zu einer neuen Einkommens- oder Vermögensprüfung.
Werden Leistungen einbezogen, bei denen Einkommen oder Vermögen berücksichtigt werden, gelten diese Regeln weiter. Bei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gelten dagegen deren eigene Anspruchsvoraussetzungen.
Der Antrag wird bei einem zuständigen Leistungsträger gestellt. Je nach benötigter Leistung kann das beispielsweise die Pflegekasse, Krankenkasse, Eingliederungshilfe oder ein anderer beteiligter Träger sein.
Wer die zuständige Stelle nicht kennt, muss die Abstimmung zwischen mehreren Trägern nicht selbst übernehmen. Sind mehrere Träger beteiligt, wird im Verfahren ein leistender Träger bestimmt, der die Abstimmung übernimmt.
Statt nur „Unterstützung im Alltag“ anzugeben, ist es besser zu erklären, wann Hilfe gebraucht wird, was übernommen werden soll und welches Ziel damit erreicht wird.
Bei Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX wird grundsätzlich eine Zielvereinbarung geschlossen. Darin können unter anderem Ziele, Nachweise, Qualität und die Höhe der einzelnen Budgetbestandteile festgehalten werden.
Eine Besonderheit gibt es, wenn ausschließlich die Pflegekasse Leistungsträger ist. Für diese Konstellation sieht § 29 SGB IX eine Ausnahme von der Zielvereinbarung vor.
Für Familien ist am Ende vor allem der Bescheid entscheidend: Dort steht, welche Leistung bewilligt wurde und nach welchen Vorgaben sie genutzt werden darf.
Das Geld oder die Gutscheine dürfen für die Leistungen eingesetzt werden, die bewilligt wurden. Typische Beispiele außerhalb der reinen Pflegeversicherung sind persönliche Assistenz, Unterstützung bei Mobilität und Kommunikation oder Hilfen, die Arbeit, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Das Persönliche Budget ist kein zusätzliches Einkommen für beliebige Ausgaben des täglichen Lebens. Maßgeblich ist immer, welche Leistung bewilligt wurde und welcher Bedarf damit gedeckt werden soll.
Eine Person benötigt regelmäßig Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei der Organisation des Alltags. Wurde dafür eine entsprechende Assistenzleistung bewilligt, kann sie über ein Persönliches Budget mehr Einfluss darauf gewinnen, wer diese Unterstützung übernimmt und wie die Einsätze organisiert werden.
Wie viel Freiheit dabei besteht, ergibt sich aus der bewilligten Leistung. Pflegeleistungen, die gesetzlich an zugelassene Anbieter gebunden sind, werden durch das Persönliche Budget nicht automatisch frei verfügbar.
Wenn zusätzlich Betreuung zu Hause gebraucht wird Ein Persönliches Budget und eine häusliche Betreuung sind nicht dasselbe. Wenn dauerhaft Hilfe bei Alltag, Mahlzeiten, Haushaltsführung und Tagesstruktur benötigt wird, können osteuropäische Pflegekräfte eine zusätzliche Möglichkeit sein.
Betreuungskräfte aus Osteuropa kennenlernen
Eine solche Betreuung wird nicht automatisch durch das Persönliche Budget oder die Pflegeversicherung finanziert. Welche Kosten entstehen können, erklären wir auf der Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Wer eine Assistenzkraft direkt beschäftigt, kann im sogenannten Arbeitgebermodell selbst zum Arbeitgeber werden. Das gibt viel Einfluss auf Auswahl, Aufgaben und Einsatzzeiten, bringt aber auch Pflichten mit sich.
Das Arbeitgebermodell eignet sich nicht für jede Situation. Wer diese Verantwortung übernimmt, sollte vorher realistisch einschätzen, ob die Organisation dauerhaft leistbar ist.
Eine Budgetassistenz kann bei der Verwaltung unterstützen, beispielsweise bei Verträgen, Dienstplänen, Abrechnungen oder der Kommunikation mit Leistungsträgern.
Sie entscheidet allerdings nicht über den Leistungsanspruch und ist auch nicht automatisch die Assistenzkraft, die im Alltag unterstützt.
Wer Leistungen selbst organisiert oder Assistenzkräfte beschäftigt, kann vieles individueller gestalten. Gleichzeitig steigt der organisatorische Aufwand.
Das Persönliche Budget kann pflegebedürftigen Menschen mehr Einfluss darauf geben, wie geeignete Unterstützung organisiert wird. Es ist aber kein pauschaler zusätzlicher Geldbetrag, den jeder Mensch mit Pflegegrad erhält.
Zuerst sollte geklärt werden, welche Leistung überhaupt zusteht und ob sie über ein Persönliches Budget genutzt werden kann.
Gerade bei Leistungen der Pflegeversicherung lohnt sich ein genauer Blick. Pflegegeld kann als Geldleistung einbezogen werden. Bestimmte Pflegesachleistungen bleiben dagegen auch im Persönlichen Budget an Gutscheine und zugelassene Pflegeeinrichtungen gebunden.
Wenn dauerhaft Unterstützung im eigenen Zuhause benötigt wird, erfahren Sie hier unabhängig vom Persönlichen Budget, wie eine längerfristige Betreuung grundsätzlich organisiert werden kann.
Stand: September 2026. Grundlage sind insbesondere § 29 SGB IX und § 35a SGB XI. Die konkrete Bewilligung richtet sich nach dem bestehenden Leistungsanspruch und dem individuell festgestellten Bedarf. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
Ein Persönliches Budget kann beantragt werden, wenn Anspruch auf eine geeignete Teilhabe-, Rehabilitations- oder ausgewählte Pflegeleistung besteht. Ein Pflegegrad allein führt nicht zu einem zusätzlichen Budget.
Es gibt keinen festen Pauschalbetrag. Die Höhe richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf und den Leistungen, die in das Budget aufgenommen werden.
Pflegegeld kann selbst Bestandteil eines Persönlichen Budgets sein. Es handelt sich deshalb nicht automatisch um zwei zusätzliche Zahlungen nebeneinander. Welche weiteren Leistungen dazugehören, hängt von der konkreten Bewilligung ab.
Nein. Die in § 35a SGB XI genannten Pflegesachleistungen nach §§ 36, 38 und 41 dürfen innerhalb des Persönlichen Budgets nur als Gutscheine für zugelassene Pflegeeinrichtungen bereitgestellt werden.
Der Antrag wird bei einem zuständigen Leistungsträger gestellt. Je nach Leistung kann das beispielsweise die Pflegekasse, Krankenkasse, Eingliederungshilfe oder ein anderer Rehabilitationsträger sein. Sind mehrere Stellen beteiligt, wird das Verfahren koordiniert.
Wenn eine entsprechende Assistenzleistung bewilligt wurde, kann je nach Ausgestaltung eine direkte Beschäftigung im Arbeitgebermodell möglich sein. Dann übernimmt die budgetnehmende Person allerdings die damit verbundenen Arbeitgeberpflichten.

