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Entlastungsbetrag: 131 Euro richtig nutzen und abrechnen

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden. Aktuell stehen dafür bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung – unabhängig davon, ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt.

Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanzieren. Dazu gehören je nach Leistungsart beispielsweise anerkannte Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die 131 Euro sind kein frei verfügbares zusätzliches Pflegegeld. Entscheidend sind die konkrete Leistung, der vorgesehene Leistungsweg, gegebenenfalls die Anerkennung nach Landesrecht und die richtige Abrechnung mit der Pflegekasse.

Das Wichtigste zum Entlastungsbetrag

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich.
  • Bei zwölf vollen Anspruchsmonaten sind das bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr.
  • Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kein frei verfügbares zusätzliches Pflegegeld.
  • Er kann für gesetzlich vorgesehene Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag müssen für diesen Leistungsweg grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.
  • Nicht verbrauchte Beträge können angespart und in das erste Kalenderhalbjahr des Folgejahres übertragen werden.
  • Eine Privatperson oder ein Angehöriger kann nicht automatisch über den Entlastungsbetrag bezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn sie häuslich gepflegt werden. Die Höhe ist bei allen fünf Pflegegraden gleich.

Damit unterscheidet sich der Entlastungsbetrag von mehreren anderen Pflegeleistungen, deren Höhe mit dem Pflegegrad steigt. Pflegegrad 5 führt also nicht zu einem höheren Entlastungsbetrag als Pflegegrad 1.

Ältere Person und Angehöriger planen gemeinsam Unterstützung im Alltag.
131 Euro gezielt einsetzen

Der Entlastungsbetrag soll konkrete Unterstützung im Pflegealltag ermöglichen und zugleich pflegende Angehörige entlasten.

Der Anspruch ist an die häusliche Versorgung gebunden. Vollstationäre Pflege folgt anderen Leistungsregeln. Bei Pflegegrad 1 gibt es zudem Besonderheiten bei der Nutzung des Entlastungsbetrags für Leistungen ambulanter Pflegedienste.

Wofür können die 131 Euro verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann nicht für beliebige Ausgaben verwendet werden. § 45b SGB XI nennt mehrere Leistungsbereiche, für die entsprechende Aufwendungen erstattet werden können.

Leistungsbereich Typische Nutzung
Tages- und Nachtpflege Aufwendungen im Zusammenhang mit teilstationärer Pflege
Kurzzeitpflege Aufwendungen im Zusammenhang mit einer vorübergehenden stationären Versorgung
Ambulante Pflegedienste Bestimmte Betreuungs- und Haushaltsleistungen; bei Pflegegrad 1 gelten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten
Angebote zur Unterstützung im Alltag Nach Landesrecht anerkannte Betreuung, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung

Wer beispielsweise Unterstützung bei Einkäufen, Spaziergängen, Terminen oder der Tagesstruktur sucht, kann prüfen, ob eine passende Alltagsbegleitung infrage kommt. Stehen Reinigung, Wäsche oder andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Mittelpunkt, kann eine entsprechend anerkannte Haushaltshilfe relevant sein.

Eine sinnvolle Unterstützung allein reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist zusätzlich, ob sie über einen für den Entlastungsbetrag vorgesehenen Leistungsweg erbracht wird.

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Rund um den Entlastungsbetrag werden mehrere ähnliche Begriffe verwendet. Dazu gehören Entlastungsleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, zusätzliche Betreuungsleistungen und ältere Bezeichnungen wie niedrigschwellige Betreuungsangebote.

Auch die ältere Bezeichnung niedrigschwellige Betreuungsangebote oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen ist noch verbreitet. Gemeint sind damit meist alltagsnahe Unterstützungsangebote. Der Begriff bedeutet jedoch nicht, dass jede private Hilfe ohne weitere Voraussetzungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden kann.

Im häuslichen Pflegealltag beschreiben diese Begriffe meist konkrete Hilfen, die Pflegebedürftige unterstützen oder Angehörige entlasten. Der Entlastungsbetrag ist dagegen das gesetzlich vorgesehene Budget, mit dem bestimmte dieser Leistungen finanziert werden können.

Begriff Was damit meist gemeint ist
Entlastungsbetrag Zweckgebundenes Budget von bis zu 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI
Entlastungsleistungen Konkrete Hilfen, die Pflegebedürftige oder Angehörige im Alltag entlasten
Betreuungs- und Entlastungsleistungen Sammelbegriff für Betreuung, Begleitung, Haushalt und weitere Unterstützung
Angebote zur Unterstützung im Alltag Nach Landesrecht anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI

Für Familien ist diese Unterscheidung wichtig: Nicht jede Leistung, die allgemein als Betreuungs- oder Entlastungsleistung bezeichnet wird, kann automatisch mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden.

Zusätzliche Betreuungsleistungen: Zu Hause oder im Pflegeheim?

Der Begriff zusätzliche Betreuungsleistungen führt besonders häufig zu Missverständnissen. Er wird sowohl für Unterstützung zu Hause als auch für zusätzliche Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen verwendet.

Bei der häuslichen Pflege ist mit zusätzlichen Betreuungsleistungen heute meist der Themenbereich rund um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gemeint. Genau diese Zuordnung zeigt auch die bisherige Pflege-Schätzle-Seite zu zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Im vollstationären Pflegeheim geht es dagegen häufig um zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI. Bewohner erhalten dafür kein frei verfügbares persönliches 131-Euro-Budget.

Häusliche Pflege Pflegeheim
Typische Einordnung Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI
Finanzierung Bis zu 131 Euro monatlich für vorgesehene Leistungen Organisation über die stationäre Einrichtung
Persönliches Monatsbudget Ja, als zweckgebundener Leistungsanspruch Nein
Typische Angebote Alltagsbegleitung, Haushalt, Unterstützung im Alltag Betreuung, Aktivierung und soziale Angebote in der Einrichtung

Wer speziell nach der stationären Variante sucht, findet die Vertiefung im Ratgeber zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 43b SGB XI.

Warum § 45a und § 45b SGB XI zusammengehören

Bei Unterstützung im häuslichen Alltag spielen beide Vorschriften häufig eine Rolle, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Regelung Praktische Bedeutung
§ 45a SGB XI Rahmen für Angebote zur Unterstützung im Alltag und deren Anerkennung
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag und die vorgesehenen Verwendungsbereiche

Die konkreten Anerkennungsregeln werden durch die Bundesländer ausgestaltet. Deshalb kann ein Angebot nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Alltagshilfe“ oder „Betreuungskraft“ bundesweit über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Die Anerkennung erklären wir ausführlich im Ratgeber zu § 45a SGB XI. Eine direkte Gegenüberstellung bietet außerdem unser Beitrag zum Unterschied zwischen § 45a und § 45b SGB XI.

Muss man den Entlastungsbetrag beantragen?

Der gesetzliche Anspruch auf den Entlastungsbetrag setzt keinen gesonderten monatlichen Antrag voraus. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen – insbesondere Pflegegrad und häusliche Pflege – erfüllt sind.

Für die tatsächliche Kostenerstattung benötigen Pflegekassen jedoch entsprechende Nachweise. Je nach Pflegekasse und Leistungsart können dafür Rechnungen, Leistungsnachweise oder eigene Formulare vorgesehen sein.

Mit der Suche nach einem „Antrag auf den Entlastungsbetrag“ ist in der Praxis häufig das Formular zur Erstattung bereits entstandener Kosten gemeint – nicht ein Antrag, durch den der gesetzliche Anspruch erst entsteht.

Entlastungsbetrag abrechnen: Kostenerstattung oder Direktabrechnung

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch jeden Monat auf das private Konto überwiesen. In der Praxis gibt es insbesondere zwei Abrechnungswege.

  • Kostenerstattung: Die Leistung wird zunächst bezahlt. Anschließend werden die erforderlichen Belege bei der Pflegekasse eingereicht.
  • Abrechnung über den Anbieter: Manche berechtigten Anbieter rechnen auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung oder Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab.
Angehörige sortiert Rechnungen für die Abrechnung des Entlastungsbetrags.
Abrechnung vorab klären

Vor dem ersten Einsatz sollte feststehen, welche Nachweise benötigt werden und wie die Pflegekasse die Kosten berücksichtigt.

Aus den Unterlagen sollte nachvollziehbar hervorgehen, wer die Leistung erbracht hat, welche Leistung durchgeführt wurde und wann sie stattgefunden hat.

Kann man sich die 131 Euro einfach auszahlen lassen? Nein. Der Entlastungsbetrag ist kein frei verfügbares Zusatzgeld. Ohne entsprechende erstattungsfähige Aufwendungen besteht kein Anspruch auf eine pauschale monatliche Auszahlung.

Entlastungsbetrag ansparen und rückwirkend nutzen

Der monatliche Betrag muss nicht jeden Monat vollständig aufgebraucht werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres in die folgenden Monate übertragen.

Restbeträge können grundsätzlich auch in das erste Kalenderhalbjahr des Folgejahres übertragen werden. Nicht verbrauchtes Budget aus 2026 kann damit grundsätzlich noch bis zum 30. Juni 2027 für zulässige Leistungen genutzt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige frühere Ausgabe nachträglich erstattet wird. Leistung, Leistungszeitraum und Anbieter müssen weiterhin die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Fristen, Beispiele und typische Fehler erklären wir ausführlich im Ratgeber Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen.

Können Angehörige, Nachbarn oder Privatpersonen bezahlt werden?

Der Entlastungsbetrag ist ein Anspruch der pflegebedürftigen Person. Er wird nicht automatisch als Vergütung an pflegende Angehörige ausgezahlt.

Auch Nachbarn, Bekannte oder andere Privatpersonen können nicht allein deshalb über den Entlastungsbetrag bezahlt werden, weil sie im Alltag helfen. Ob Einzelpersonen oder Formen der Nachbarschaftshilfe anerkannt werden können, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Bundeslands.

Ältere Person und Angehörige besprechen Unterstützung zu Hause.
Privatperson ist nicht automatisch abrechnungsfähig

Vor einer Vereinbarung sollten Anerkennung und die Regeln des jeweiligen Bundeslands geprüft werden.

Diese Fälle behandeln wir bewusst separat im Ratgeber zum Entlastungsbetrag bei Privatpersonen und Nachbarschaftshilfe.

Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Umwandlungsanspruch unterscheiden

Der Entlastungsbetrag ist weder Pflegegeld noch eine Pflegesachleistung. Pflegegeld ist eine Geldleistung für die selbst organisierte häusliche Pflege. Pflegesachleistungen finanzieren Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste. Der Entlastungsbetrag ist dagegen zweckgebunden und wird für bestimmte nachgewiesene Unterstützungsleistungen eingesetzt.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es zusätzlich den sogenannten Umwandlungsanspruch. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bis zu 40 Prozent nicht ausgeschöpfter ambulanter Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Der Umwandlungsanspruch erhöht den Entlastungsbetrag nicht, sondern ist ein eigener Leistungsweg. Wer Pflegesachleistungen nutzt, sollte deshalb vor einer Umwandlung prüfen, welcher Betrag tatsächlich noch zur Verfügung steht.

So nutzen Familien den Entlastungsbetrag sinnvoll

Die sinnvollste Nutzung beginnt nicht bei der Rechnung, sondern beim tatsächlichen Bedarf. Fehlt Unterstützung im Haushalt? Wird Begleitung zu Terminen benötigt? Geht es um Gesellschaft und Tagesstruktur oder um eine zeitweise Entlastung der Angehörigen?

  1. Pflegegrad und häusliche Versorgung prüfen.
  2. Benötigte Unterstützung konkret benennen.
  3. Passenden Anbieter oder ein anerkanntes Angebot auswählen.
  4. Anerkennung und Finanzierung vor der Beauftragung klären.
  5. Abrechnungsweg und erforderliche Belege abstimmen.

So lässt sich vermeiden, dass Familien erst nach einer bereits bezahlten Leistung feststellen, dass die Kosten nicht über den Entlastungsbetrag berücksichtigt werden können.

Reicht stundenweise Entlastung nicht mehr aus?

Wenn Unterstützung dauerhaft über viele Stunden benötigt wird, ist der Entlastungsbetrag nur ein kleiner Finanzierungsbaustein. Unser Überblick zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege zeigt, welche weiteren Leistungen und Eigenanteile eine Rolle spielen können.

Fazit: Entlastungsbetrag gezielt für passende Unterstützung einsetzen

Der Entlastungsbetrag stellt Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege aktuell bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Er ist kein frei verfügbares Zusatzgeld, sondern ein zweckgebundener Leistungsanspruch.

Bezeichnungen wie Entlastungsleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder zusätzliche Betreuungsleistungen führen im häuslichen Kontext häufig in denselben Themenbereich. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Name einer Hilfe, sondern ob die konkrete Leistung für den vorgesehenen Finanzierungsweg zugelassen oder anerkannt ist.

Für Spezialfragen zu Privatpersonen, rückwirkender Nutzung oder § 45a SGB XI führen die jeweiligen Detailratgeber tiefer. Der Entlastungsbetrag-Hub bleibt damit die zentrale Orientierung für Anspruch, Nutzung und Abrechnung.

Unterstützungsbedarf zu Hause einordnen

Wenn einzelne Entlastungsleistungen nicht mehr ausreichen und Sie eine längerfristige Betreuungslösung prüfen möchten, können Sie uns Ihre Situation unverbindlich schildern.

Betreuungssituation schildern

Aktueller Stand: September 2026. Der Entlastungsbetrag beträgt weiterhin bis zu 131 Euro monatlich. Frühere Angaben über 125 Euro beziehen sich auf die Zeit vor der Erhöhung zum 1. Januar 2025.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag aktuell?

Aktuell beträgt der Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich. Bei zwölf vollen Anspruchsmonaten entspricht das bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn sie häuslich gepflegt werden. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich.

Was kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Zu den vorgesehenen Bereichen gehören Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Damit sind meist konkrete Hilfen wie Betreuung, Begleitung, Unterstützung im Haushalt oder andere entlastende Angebote gemeint. Der Entlastungsbetrag ist das Budget, mit dem bestimmte dieser Leistungen finanziert werden können.

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?

Bei häuslicher Pflege wird damit häufig derselbe Themenbereich rund um Entlastungsbetrag und Unterstützung im Alltag bezeichnet. Im Pflegeheim meint zusätzliche Betreuung dagegen meist Angebote nach § 43b SGB XI.

Kann ich mir die 131 Euro auszahlen lassen?

Nicht als frei verfügbares monatliches Bargeld. Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung bestimmter zulässiger Aufwendungen beziehungsweise einer dafür vorgesehenen Abrechnung.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Der gesetzliche Anspruch hängt von Pflegegrad und häuslicher Pflege ab. Für die tatsächliche Kostenerstattung sind jedoch entsprechende Belege beziehungsweise die von der Pflegekasse vorgesehenen Unterlagen erforderlich.

Können Angehörige oder Privatpersonen den Entlastungsbetrag bekommen?

Nicht automatisch. Der Betrag ist keine pauschale Vergütung für pflegende Angehörige. Ob Einzelpersonen oder Nachbarschaftshilfe über einen anerkannten Leistungsweg eingesetzt werden können, hängt insbesondere von den jeweiligen Landesregelungen ab.

Kann der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe oder Putzkraft genutzt werden?

Das kann möglich sein, wenn die Leistung über einen dafür anerkannten oder zugelassenen Leistungsweg erbracht wird. Eine privat engagierte Reinigungskraft ist nicht allein aufgrund ihrer Tätigkeit automatisch abrechenbar.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich in das erste Kalenderhalbjahr des Folgejahres übertragen werden. Restbeträge aus 2026 können damit grundsätzlich noch bis zum 30. Juni 2027 genutzt werden.

Quellen und gesetzliche Grundlagen

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