Pflegegrad 2026: Pflegegrade 1 bis 5, Tabelle und Leistungen
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eines Menschen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 mit geringen Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Für Angehörige ist der Pflegegrad vor allem aus zwei Gründen wichtig: Er ordnet die Schwere der Beeinträchtigungen ein und bildet eine wichtige Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist dabei nicht allein eine Krankheit oder Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag tatsächlich bewältigen kann.
Auf dieser Seite finden Sie den zentralen Überblick über die Pflegegrade 1 bis 5, die Punktespannen, wichtige Leistungen 2026 und die nächsten Schritte. Die ausführliche Einstufung, einzelne Leistungsarten und jeden der fünf Pflegegrade erklären wir in eigenen Fachratgebern.
Das Wichtigste zu den Pflegegraden 2026
Es gibt fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Bei Erwachsenen beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 gewichteten Gesamtpunkten, Pflegegrad 5 grundsätzlich bei 90 Punkten.
Entscheidend sind Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag – nicht eine Diagnose allein.
Ab Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 2026 zwischen 347 und 990 Euro monatlich.
Ambulante Pflegesachleistungen reichen 2026 von bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Der Entlastungsbetrag beträgt bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 131 Euro monatlich.
Kriterien, Module, Gewichtung und das gesamte Verfahren erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Pflegegrad-Einstufung.
Pflegegrade 1 bis 5: Tabelle mit Punkten und Leistungen 2026
Die folgende Pflegegrad-Tabelle zeigt die fünf Pflegegrade mit ihren gesetzlichen Punktespannen, dem Grad der Beeinträchtigung sowie wichtigen Leistungen für die häusliche Pflege. Sie dient als schneller Überblick; für die einzelnen Leistungen gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
990 € monatlich
bis zu 2.299 € monatlich
bis zu 131 € monatlich
* Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen zugelassener Pflegedienste eingesetzt werden. ** Bei besonderen Bedarfskonstellationen kann aus pflegefachlichen Gründen auch Pflegegrad 5 zugeordnet werden, wenn weniger als 90 Gesamtpunkte erreicht wurden. Für Kinder bis 18 Monate gelten besondere Einstufungsregeln.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag sind unterschiedliche Leistungen und dürfen nicht einfach zu einem frei verfügbaren Gesamtbetrag addiert werden. Welche Leistungen in welcher Situation genutzt und kombiniert werden können, erklären wir ausführlich im Überblick zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eines pflegebedürftigen Menschen. Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen des SGB XI.
Entscheidend ist also nicht nur, ob jemand eine bestimmte Erkrankung hat. Bewertet wird, wie sich gesundheitliche Einschränkungen tatsächlich auf den Alltag auswirken: Was gelingt noch selbstständig? Wo wird regelmäßig Unterstützung benötigt? Muss erinnert, angeleitet, beaufsichtigt oder praktisch geholfen werden?
Je höher der Pflegegrad, desto schwerer sind die festgestellten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Die einzelnen Pflegegrade sind jedoch keine festen Alltagsschablonen. Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können sehr unterschiedliche Unterstützung benötigen.
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 gewichteten Gesamtpunkten. Es bestehen geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Viele Tätigkeiten können noch allein bewältigt werden, in einzelnen Bereichen ist jedoch regelmäßig Unterstützung notwendig. Pflegegrad 1 unterscheidet sich bei den Leistungen deutlich von Pflegegrad 2 bis 5, weil beispielsweise kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird.
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 2 beginnt bei 27 gewichteten Gesamtpunkten und steht für erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Ab diesem Pflegegrad können bei häuslicher Pflege unter anderem Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 3 liegt bei 47,5 bis unter 70 gewichteten Gesamtpunkten vor. Die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten sind schwer beeinträchtigt. Im Alltag ist häufig umfangreichere und verlässlich organisierte Unterstützung erforderlich.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen
Pflegegrad 4 beginnt bei 70 gewichteten Gesamtpunkten. Es bestehen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Der Unterstützungsbedarf kann mehrere Lebensbereiche betreffen und eine umfassende Organisation der häuslichen Versorgung erforderlich machen.
Pflegegrad 5: höchster Pflegegrad
Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Er beginnt grundsätzlich bei 90 gewichteten Gesamtpunkten. Für gesetzlich bestimmte besondere Bedarfskonstellationen besteht eine Ausnahme von dieser Punkteschwelle.
Nicht die Zahl allein entscheidet im Alltag
Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können sehr unterschiedliche Unterstützung benötigen. Für die Versorgung zählt deshalb immer die konkrete Alltagssituation.
Wie wird ein Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad wird über ein gesetzlich geregeltes Begutachtungsverfahren ermittelt. Dabei steht nicht die Diagnose allein im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie selbstständig eine Person in verschiedenen Bereichen ihres Alltags noch ist.
Betrachtet werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die einzelnen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Aus der Bewertung entstehen gewichtete Gesamtpunkte und daraus die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Kriterien, Module, Gewichtung, Begutachtung, Pflegegutachten und Bescheid erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Pflegegrad-Einstufung.
Pflegegrad selbst einschätzen: Was ein Schnellcheck leisten kann
Eine Selbsteinschätzung kann helfen, den möglichen Unterstützungsbedarf und die Bewertungslogik besser einzuordnen. Sie ersetzt jedoch weder die Pflegebegutachtung noch die Entscheidung der Pflegeversicherung.
Für eine unverbindliche erste Orientierung können Sie unseren 28-Fragen-Pflegegrad-Schnellcheck nutzen. Er ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Datenspeicherung und erklärt zusätzlich die grundlegende Punkte- und Gewichtungslogik.
Welcher Pflegegrad bei welcher Krankheit?
Eine bestimmte Krankheit führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Das gilt beispielsweise bei Demenz, Krebs, Schlaganfall, Parkinson, Rheuma oder nach einem schweren Unfall. Entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen auf Selbstständigkeit und Fähigkeiten.
Deshalb können zwei Menschen mit derselben Diagnose unterschiedliche Pflegegrade erhalten. Umgekehrt können verschiedene Erkrankungen zu einem vergleichbaren Pflegegrad führen, wenn die Auswirkungen auf den Alltag ähnlich schwer sind.
Für die Vorbereitung ist es daher hilfreicher, konkrete und wiederkehrende Einschränkungen im Alltag zu dokumentieren, als aus der Diagnose allein auf einen bestimmten Pflegegrad zu schließen.
Konkrete Alltagssituationen sind entscheidend
Nicht nur Diagnosen festhalten: Wichtig ist, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig oder nur mit Unterstützung gelingen.
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben. Zunächst wird bei der zuständigen Pflegeversicherung ein Antrag gestellt. Anschließend erfolgt die Begutachtung. Auf Grundlage der fachlichen Bewertung entscheidet die Pflegeversicherung über den Pflegegrad.
Ein Pflegegrad führt nicht zu einem einzigen Gesamtbetrag. Die Pflegeversicherung kennt verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Zwecken und Voraussetzungen.
Bei häuslicher Pflege gehören dazu insbesondere Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Zusätzlich können je nach Situation unter anderem Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Tages- und Nachtpflege sowie Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege relevant sein.
Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 gezahlt werden, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird. 2026 beträgt es 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Anspruch, Verwendung und Besonderheiten erklären wir im Ratgeber Pflegegeld 2026. Die konkreten Regeln für den bis zu 131 Euro monatlichen, zweckgebundenen Betrag finden Sie separat unter Entlastungsbetrag.
Pflegegrad, Pflegestufe und Pflegegrad 0: Was gilt heute?
Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Sie haben das frühere System der Pflegestufen ersetzt. Begriffe wie „Pflegestufe 1“, „Pflegestufe 2“, „Pflegestufe 3“ oder „Pflegegrad 0“ werden weiterhin gesucht und umgangssprachlich verwendet, gehören aber nicht mehr zur aktuellen Einstufungssystematik.
Das heutige System berücksichtigt körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen und richtet den Blick auf die Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag. Den Unterschied zum früheren System erklären wir ausführlich unter Pflegegrad und Pflegestufe im Vergleich.
Einen Pflegegrad 0 gibt es im heutigen System nicht. Bei Erwachsenen wird unterhalb von 12,5 gewichteten Gesamtpunkten kein Pflegegrad zugeordnet.
Was passiert, wenn der Pflegegrad nicht mehr zur Situation passt?
Verändert sich der Unterstützungsbedarf, kann auch eine bestehende Einstufung später nicht mehr zur tatsächlichen Situation passen.
Besteht bereits ein Pflegegrad und verschlechtert sich die Selbstständigkeit dauerhaft, kann eine Höherstufung des Pflegegrads geprüft werden. Wenn dagegen bereits die ursprüngliche Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht nachvollziehbar war, kann ein Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid infrage kommen.
Was bedeutet der Pflegegrad für die Unterstützung zu Hause?
Der Pflegegrad ist eine wichtige Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Er sagt aber nicht automatisch, wie viele Stunden Unterstützung zu Hause notwendig sind. Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können sehr unterschiedliche Tagesabläufe und Betreuungsbedürfnisse haben.
Familien sollten deshalb zusätzlich betrachten, welche Aufgaben regelmäßig anfallen, was Angehörige dauerhaft übernehmen können, wo ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird und ob zusätzliche Alltagsbetreuung sinnvoll sein könnte.
Wenn über viele Stunden täglich Unterstützung bei Haushalt, Mahlzeiten, Orientierung und Tagesstruktur erforderlich ist, kann eine 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause als möglicher Versorgungsbaustein geprüft werden. Medizinische Behandlungspflege wird dadurch nicht ersetzt.
Wie Pflegegeld und weitere Pflegeleistungen den Eigenanteil einer solchen Betreuung beeinflussen können, erklären wir auf unserer Seite zu den Kosten einer 24-Stunden-Pflege.
Pflegegrad und tatsächlichen Bedarf gemeinsam betrachten
Der Pflegegrad ist eine wichtige Orientierung. Für einen tragfähigen Versorgungsplan muss zusätzlich der konkrete Unterstützungsbedarf betrachtet werden.
Unterstützung zu Hause persönlich einordnen
Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt oder sich ein dauerhafter Unterstützungsbedarf abzeichnet und Sie Betreuung zu Hause organisieren möchten, können Sie Pflege-Schätzle Ihre Situation unverbindlich schildern.
Fazit: Pflegegrade 1 bis 5 verstehen und den nächsten Schritt wählen
Die fünf Pflegegrade zeigen, wie stark Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind. Pflegegrad 1 beginnt bei Erwachsenen bei 12,5 gewichteten Gesamtpunkten; Pflegegrad 5 ist grundsätzlich ab 90 Punkten die höchste Einstufung. Mit dem jeweiligen Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung verbunden sein.
Für Angehörige ist entscheidend, anschließend das richtige Thema zu vertiefen: den eigenen Pflegegrad verstehen, die Einstufung nachvollziehen, Leistungen prüfen, einen Antrag stellen oder die konkrete Versorgung zu Hause organisieren.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen den zentralen Überblick zu den Pflegegraden. Von hier gelangen Sie gezielt zu den einzelnen Pflegegraden sowie zu weiterführenden Themen wie Einstufung, Antrag, Leistungen und Widerspruch.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Sie reichen von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Ab wie vielen Punkten bekommt man einen Pflegegrad?
Bei Erwachsenen beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 gewichteten Gesamtpunkten. Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 Punkten und Pflegegrad 5 grundsätzlich bei 90 Punkten.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026 bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und kann nur für gesetzlich vorgesehene Angebote und Leistungen eingesetzt werden.
Kann man seinen Pflegegrad selbst einschätzen?
Ein Pflegegradrechner oder Schnellcheck kann eine unverbindliche Orientierung geben. Die verbindliche Einstufung erfolgt jedoch über das Begutachtungsverfahren und die anschließende Entscheidung der Pflegeversicherung.
Welcher Pflegegrad bei welcher Krankheit?
Es gibt keine feste Zuordnung bestimmter Krankheiten zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag tatsächlich einschränken.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Pflegestufen waren das frühere Einstufungssystem. Seit 2017 gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Dabei werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten in mehreren Lebensbereichen beurteilt.
Gibt es Pflegegrad 0?
Nein. Das heutige System kennt ausschließlich Pflegegrad 1 bis 5. Bei Erwachsenen wird unterhalb von 12,5 gewichteten Gesamtpunkten kein Pflegegrad festgestellt.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt. Anschließend erfolgt die Begutachtung. Auf Grundlage des Begutachtungsergebnisses entscheidet die Pflegeversicherung über den Pflegegrad.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Sozialberatung.
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