Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Familien
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Ein erster formloser Antrag kann telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Entscheidend ist, dass die Pflegekasse den Antrag erfasst und der Eingang nachweisbar ist. Wird ein Pflegegrad bewilligt, beginnen die Leistungen grundsätzlich frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine andere zugelassene Gutachterstelle. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof, den medizinischen Dienst der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Bewertet wird nicht nur, wie viel Zeit die Pflege kostet, sondern wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.
Pflegegrad beantragen: Das Wichtigste auf einen Blick
Zuständig: die Pflegekasse bei der Krankenkasse beziehungsweise die private Pflegeversicherung
Erster Antrag: formlos und auch telefonisch möglich
Begutachtung: bei einem Erstantrag in der Regel als Hausbesuch
Bewertung: Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen
Pflegegrad 2: kann nicht gezielt bestellt werden; er ergibt sich aus 27 bis unter 47,5 gewichteten Punkten
Widerspruch: häufig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids; Rechtsbehelfsbelehrung beachten
Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?
Ein Antrag ist sinnvoll, sobald gesundheitlich bedingte Einschränkungen regelmäßig Hilfe im Alltag erforderlich machen und voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Familien sollten nicht erst warten, bis die Versorgung vollständig zusammenbricht.
Typische Anzeichen sind:
regelmäßige Hilfe beim Waschen, Duschen, Ankleiden oder Toilettengang,
Unterstützung beim Aufstehen, Umsetzen, Gehen oder Treppensteigen,
häufige Erinnerung oder Anleitung beim Essen und Trinken,
fehlende Orientierung zu Zeit, Ort oder Personen,
nächtliche Unruhe, Ängste oder andere belastende Verhaltensweisen,
Hilfe bei Medikamenten, Verbänden, Therapien oder Arztbesuchen,
Schwierigkeiten, den Tagesablauf selbstständig zu planen,
regelmäßige Beaufsichtigung, weil Gefahren nicht sicher erkannt werden.
Nicht jede Diagnose führt automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, welche Auswirkungen eine Erkrankung oder Behinderung auf die Selbstständigkeit hat. Umgekehrt kann auch ohne eine einzelne besonders schwerwiegende Diagnose ein relevanter Hilfebedarf bestehen, wenn viele alltägliche Verrichtungen dauerhaft nur mit Anleitung, Beaufsichtigung oder Unterstützung möglich sind.
Grundsätzlich stellt die versicherte Person den Antrag selbst. Angehörige, Nachbarn oder andere Vertrauenspersonen können das Verfahren übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Ist eine rechtliche Betreuung eingerichtet, kommt es auf den übertragenen Aufgabenkreis an.
Für den Antrag sollten mindestens folgende Angaben eindeutig sein:
Name und Anschrift der versicherten Person,
Geburtsdatum,
Versichertennummer, soweit vorhanden,
die klare Erklärung, dass Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrads beantragt werden,
Name und Kontaktdaten einer bevollmächtigten Person, falls diese das Verfahren führt.
Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.
Antrag auf Pflegegrad stellen: telefonisch, schriftlich oder online
Für den ersten Antrag ist kein bundesweit einheitliches Formular vorgeschrieben. Der Antrag kann nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums auch telefonisch erfolgen. Viele Pflegekassen bieten zusätzlich eigene Onlineformulare, PDF-Formulare oder schriftliche Anträge an.
Antragsweg
Vorteil
Worauf achten?
Telefonisch
schnell und unkompliziert
Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner notieren; schriftliche Bestätigung anfordern
Brief
klar dokumentierbarer Inhalt
Kopie behalten und einen nachweisbaren Versandweg wählen
Onlineformular
direkte Übermittlung über das Angebot der Pflegekasse
Eingangsbestätigung oder PDF-Kopie speichern
Persönlich
Rückfragen können direkt geklärt werden
Kopie mit Eingangsstempel mitnehmen
Eine einfache E-Mail ist nicht bei jeder Pflegekasse als Antragsweg vorgesehen. Nutzen Sie deshalb bevorzugt die von Ihrer Pflegekasse angebotenen Kanäle und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Antrag früh und nachweisbar stellen
Notieren Sie bei einem telefonischen Antrag Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner und bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Kostenlose Mustervorlage für den Pflegegrad-Antrag
Für einen formlosen schriftlichen Erstantrag kann folgende Vorlage verwendet und an die persönlichen Daten angepasst werden:
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und Feststellung eines Pflegegrads
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für die oben genannte versicherte Person Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrads.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Antrags schriftlich und informieren Sie mich über die nächsten Schritte.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, Unterschrift]
Handelt eine andere Person, sollte eine Vollmacht beigefügt werden. Umfangreiche medizinische Unterlagen müssen nicht zwingend bereits dem ersten formlosen Schreiben beiliegen. Sie werden vor allem für die Begutachtung wichtig.
Stellen Sie den Antrag, sobald ein dauerhafter Hilfebedarf erkennbar ist. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Das Eingangsdatum ist für den möglichen Leistungsbeginn wichtig.
Schritt 2: Pflegeberatung nutzen
Nach einem erstmaligen Antrag bietet die Pflegekasse eine Pflegeberatung an, die grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Die Beratung kann helfen, das Verfahren, mögliche Leistungen und die Versorgung bis zur Entscheidung zu ordnen.
Schritt 3: Alltag dokumentieren
Notieren Sie über mehrere Tage, was die betroffene Person selbstständig kann, wobei Anleitung oder Beaufsichtigung nötig ist und welche Aufgaben vollständig übernommen werden müssen. Beschreiben Sie typische und belastende Tage, nicht nur besonders gute Tage. Eine praktische Vorlage zur Erfassung wiederkehrender Hilfen bietet die Pflegegrad-2-Zeitaufwand-Tabelle.
Schritt 4: Unterlagen zusammenstellen
Legen Sie Arztberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenpläne, Therapieunterlagen und vorhandene Hilfsmittelübersichten bereit. Die Unterlagen ersetzen die Beschreibung des Alltags nicht, können gesundheitliche Ursachen und regelmäßige Behandlungen aber nachvollziehbar belegen.
Schritt 5: Begutachtung vorbereiten
Bitten Sie möglichst eine Person hinzu, die den täglichen Hilfebedarf kennt. Halten Sie Pflegetagebuch, Medikamentenplan und relevante Unterlagen griffbereit. Überlegen Sie vorab konkrete Beispiele zu allen sechs Begutachtungsmodulen. Welche Alltagseinschränkungen bei der Einordnung eine Rolle spielen können, zeigt der Ratgeber Was darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können?
Schritt 6: Bescheid und Gutachten prüfen
Nach der Entscheidung sollten Sie nicht nur den zuerkannten Pflegegrad, sondern auch das Gutachten lesen. Prüfen Sie, ob Unterstützungsbedarf, Häufigkeiten und Selbstständigkeit so erfasst wurden, wie sie im Alltag tatsächlich bestehen.
Ablauf und Unterlagen gemeinsam vorbereiten
Eine klare Aufgabenverteilung hilft, Fristen einzuhalten, Unterlagen zusammenzustellen und die Begutachtung realistisch vorzubereiten.
Welche Unterlagen sind für den Pflegegrad-Antrag wichtig?
Für den ersten formlosen Antrag reichen meist die grundlegenden Versichertendaten. Für die spätere Begutachtung sind folgende Unterlagen hilfreich:
aktuelle Arzt- und Facharztberichte,
Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte,
Diagnoseliste,
aktueller Medikamentenplan,
Therapie- und Behandlungspläne,
Übersicht vorhandener Hilfsmittel,
Dokumentation eines ambulanten Pflegedienstes, falls vorhanden,
Vollmacht oder Betreuungsnachweis,
eigenes Pflegetagebuch mit konkreten Alltagssituationen.
Ein Pflegetagebuch sollte nicht nur Minuten zählen. Für die heutige Begutachtung ist entscheidend, ob eine Tätigkeit selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig gelingt beziehungsweise wie häufig bestimmte Hilfen oder belastende Situationen auftreten.
Gute Dokumentation: Schreiben Sie statt „braucht Hilfe beim Anziehen“ beispielsweise: „Benötigt morgens täglich Anleitung bei der Auswahl der Kleidung und vollständige Hilfe bei Knöpfen und Schuhen. Ohne Erinnerung beginnt sie den Vorgang nicht.“
Wie läuft die Pflegegrad-Begutachtung ab?
Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse regelmäßig den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof. Bei gesetzlich Versicherten findet die Erstbegutachtung als Hausbesuch statt. Bei privat Versicherten werden Erstgutachten in der Regel im Wohnbereich durchgeführt. Telefon- oder Videobegutachtungen kommen insbesondere bei bestimmten Änderungs- und Wiederholungsbegutachtungen infrage.
Im Mittelpunkt steht die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
Modul
Beispiele
1. Mobilität
Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Entscheidungen, Verstehen und Mitteilen
Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken und Toilettengang
5. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien und Messungen
6. Alltagsleben und soziale Kontakte
Tagesplanung, Beschäftigung, Schlafrhythmus und Kontakte
Die Module werden unterschiedlich gewichtet. Eine wichtige Besonderheit: Die Ergebnisse aus Modul 2 und Modul 3 werden nicht einfach addiert; für die Gesamtberechnung wird der höhere gewichtete Wert berücksichtigt. Eine verständliche Erklärung bietet die Seite Pflegegrad-Punkte, Tabelle und Berechnung.
Beschreiben Sie bei der Begutachtung auch Hilfen, die Angehörige selbstverständlich übernehmen. Dass eine Aufgabe wegen dieser Unterstützung scheinbar gut funktioniert, bedeutet nicht, dass die betroffene Person sie selbstständig bewältigen kann.
Begutachtung sachlich und konkret besprechen
Konkrete Beispiele aus dem Alltag helfen dabei, Anleitung, Beaufsichtigung und regelmäßig notwendige Unterstützung nachvollziehbar darzustellen.
Kann man gezielt Pflegegrad 2 beantragen?
Nein. Beantragt wird die Feststellung von Pflegebedürftigkeit beziehungsweise eines Pflegegrads, nicht gezielt Pflegegrad 2. Welcher Pflegegrad anerkannt wird, ergibt sich aus der Begutachtung und der gewichteten Gesamtpunktzahl.
Pflegegrad 2 liegt bei 27 bis unter 47,5 gewichteten Punkten vor. Das entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Nicht ein einzelnes Merkmal, eine Diagnose oder eine bestimmte tägliche Minutenzahl entscheidet, sondern die Gesamtbewertung der sechs Module.
Wer einschätzen möchte, welche Einschränkungen typischerweise relevant sind, findet eine ausführliche Einordnung auf der Seite Voraussetzungen für Pflegegrad 2. Die finanziellen und praktischen Ansprüche sind im Pflegegrad-2-Leistungsüberblick zusammengefasst.
Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?
Die gesetzliche Regelfrist für die schriftliche Entscheidung der Pflegekasse beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage ab Eingang des Antrags. In dringenden Situationen gelten verkürzte Begutachtungsfristen.
Situation
Vorgesehene Frist
Regulärer Antrag
schriftliche Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen
Krankenhaus oder stationäre Rehabilitation, wenn die weitere Versorgung kurzfristig gesichert werden muss
Begutachtung innerhalb einer Woche
Hospiz oder ambulante Palliativversorgung
Begutachtung innerhalb einer Woche
Häusliche Umgebung und angekündigte beziehungsweise vereinbarte Pflegezeit oder Familienpflegezeit
Begutachtung innerhalb von zwei Wochen
Wird die reguläre oder eine verkürzte Frist überschritten, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung entstehen. Das gilt nicht in jedem Fall, etwa wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Betroffene sollten eine Überschreitung daher schriftlich bei der Pflegekasse ansprechen und den konkreten Anspruch prüfen lassen.
Ab wann werden Pflegeleistungen gezahlt?
Wird Pflegebedürftigkeit anerkannt, werden Leistungen grundsätzlich ab Antragstellung gewährt. Wird der Antrag erst später als im Monat des Eintritts der Pflegebedürftigkeit gestellt, beginnen die Leistungen grundsätzlich mit dem Anfang des Monats der Antragstellung.
Beispiel: Der Hilfebedarf besteht bereits seit April, der Antrag geht aber erst im Juli bei der Pflegekasse ein. Bei einer späteren Bewilligung beginnen die Leistungen grundsätzlich nicht rückwirkend ab April, sondern frühestens ab Juli.
Der tatsächliche Anspruch hängt außerdem von den allgemeinen Versicherungsvoraussetzungen und der bewilligten Leistungsart ab. Für bestimmte Leistungen sind weitere Voraussetzungen erforderlich. Eine Übersicht zur monatlichen Geldleistung bietet der Ratgeber Pflegegeld: Höhe, Anspruch und Auszahlung.
Pflegegrad-Bescheid und Gutachten richtig prüfen
Die Pflegekasse übersendet den schriftlichen Bescheid. Das Gutachten wird grundsätzlich ebenfalls übermittelt, sofern die antragstellende Person der Übersendung nicht widersprochen hat. Prüfen Sie:
Welcher Pflegegrad wurde festgestellt?
Ab welchem Datum gilt die Entscheidung?
Ist die Bewilligung befristet?
Welche Punktwerte wurden in den einzelnen Modulen angesetzt?
Wurden regelmäßige Anleitung, Beaufsichtigung und nächtliche Hilfen erfasst?
Stimmen die Angaben zu Selbstständigkeit und Häufigkeit mit dem Alltag überein?
Welche Hilfsmittel, Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahmen werden empfohlen?
Wurde ein Pflegegrad bewilligt, sollten Sie anschließend die passenden Leistungen auswählen und nicht automatisch nur das Pflegegeld betrachten. Je nach Situation können Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Tagespflege oder weitere Unterstützungen sinnvoll sein.
Ist der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig oder wurde der Antrag abgelehnt, kann ein Widerspruch gegen den Bescheid infrage kommen. Frist, Vorgehen und Begründung behandeln wir ausführlich im Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig: Widerspruch prüfen
Ist kein Pflegegrad oder ein aus Ihrer Sicht zu niedriger Pflegegrad bewilligt worden, kann gegen den Bescheid grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Häufig beträgt die Frist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Maßgeblich sind die Rechtsbehelfsbelehrung und die Umstände des Einzelfalls.
Gehen Sie geordnet vor:
Zugang des Bescheids notieren und Rechtsbehelfsbelehrung lesen.
Fristwahrend Widerspruch einlegen, wenn die Prüfung mehr Zeit benötigt.
Gutachten und Alltagssituation Punkt für Punkt vergleichen.
Konkrete Abweichungen und regelmäßig benötigte Hilfen beschreiben.
Ein Pflegegrad besteht bereits, aber die Selbstständigkeit hat sich wesentlich verschlechtert.
Widerspruch
Ein aktueller Bescheid soll innerhalb der Rechtsbehelfsfrist überprüft werden.
Ein Höherstufungsantrag und ein Widerspruch verfolgen unterschiedliche Ziele. Hat sich die Pflegesituation erst nach dem letzten Bescheid verschlechtert, ist häufig eine Höherstufung das passende Verfahren. Wie der Antrag funktioniert und wann er sinnvoll ist, erklären wir im Ratgeber Pflegegrad erhöhen und Höherstufung beantragen.
Häufige Fehler beim Pflegegrad beantragen
Zu lange warten: Leistungen beginnen grundsätzlich nicht beliebig rückwirkend vor dem Antrag.
Nur Diagnosen nennen: Entscheidend sind die konkreten Folgen für die Selbstständigkeit.
Hilfebedarf beschönigen: Angehörige sollten typische und belastende Situationen sachlich schildern.
Nur körperliche Hilfe erwähnen: Orientierung, Erinnerung, Beaufsichtigung und psychische Problemlagen zählen ebenfalls.
Hauswirtschaft allein in den Mittelpunkt stellen: Einkaufen und Putzen können wichtig sein, bestimmen den Pflegegrad aber nicht isoliert.
Unterstützung durch Angehörige unsichtbar machen: Was nur durch tägliche Hilfe funktioniert, ist nicht automatisch selbstständig.
Ohne Unterlagen in die Begutachtung gehen: Konkrete Dokumente und Beispiele erhöhen die Nachvollziehbarkeit.
Bescheid ungeprüft ablegen: Gutachten, Punkte und Rechtsbehelfsbelehrung sollten zeitnah gelesen werden.
Pflege zu Hause nach dem Antrag realistisch planen
Der Pflegegrad eröffnet Ansprüche, organisiert aber noch keine Versorgung. Familien sollten parallel klären, welche Aufgaben Angehörige langfristig übernehmen können, wann ein ambulanter Pflegedienst nötig ist und welche Vertretung bei Krankheit oder Urlaub besteht.
Zeigt sich, dass eine ältere Person über weite Teile des Tages Unterstützung und Anwesenheit benötigt, kann zusätzlich eine umfassendere Betreuung im eigenen Zuhause geprüft werden. Medizinische Behandlungspflege, ambulante Pflege und Betreuung müssen dabei organisatorisch und rechtlich sauber voneinander getrennt werden.
Betreuungssituation persönlich einordnen
Benötigen Sie neben dem Pflegegrad-Antrag eine tragfähige Lösung für die Unterstützung zu Hause, können Sie Pflege-Schätzle die aktuelle Situation unverbindlich schildern.
Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei der Pflegekasse, die bei ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.
Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ja. Nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums kann der erste Antrag auch telefonisch gestellt werden. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung des Eingangs an.
Brauche ich ein bestimmtes Pflegegrad-Formular?
Für den ersten Antrag ist kein bundesweit einheitliches Formular zwingend erforderlich. Viele Pflegekassen senden nach der formlosen Antragstellung eigene Unterlagen oder bieten ein Onlineformular an.
Kann ein Angehöriger den Antrag stellen?
Ja, wenn die versicherte Person den Angehörigen dazu bevollmächtigt hat oder eine entsprechende rechtliche Vertretungsbefugnis besteht.
Wie lange dauert ein Pflegegrad-Antrag?
Die schriftliche Entscheidung soll grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erfolgen. Für bestimmte dringende Situationen gelten verkürzte Begutachtungsfristen.
Kann ich direkt Pflegegrad 2 beantragen?
Nein. Beantragt wird die Feststellung eines Pflegegrads. Pflegegrad 2 ergibt sich, wenn die Begutachtung 27 bis unter 47,5 gewichtete Punkte feststellt.
Welche Unterlagen braucht der Medizinische Dienst?
Hilfreich sind aktuelle Arzt- und Entlassungsberichte, Medikamenten- und Therapiepläne, eine Hilfsmittelübersicht sowie eine konkrete Dokumentation des täglichen Unterstützungsbedarfs.
Muss ein Angehöriger bei der Begutachtung dabei sein?
Eine Pflicht besteht nicht generell. Die Anwesenheit einer vertrauten Person ist aber häufig hilfreich, wenn sie den Alltag kennt, Aussagen ergänzen oder bei Kommunikations- und Gedächtnisproblemen unterstützen kann.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Prüfen Sie Bescheid und Gutachten. Gegen die Entscheidung kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Häufig gilt eine Frist von einem Monat; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Fazit: Antrag früh stellen und Begutachtung konkret vorbereiten
Einen Pflegegrad zu beantragen ist der notwendige erste Schritt zu Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag kann zunächst formlos erfolgen. Entscheidend sind ein nachweisbarer Eingang, eine realistische Dokumentation des Alltags und konkrete Beispiele dafür, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig gelingen.
Beantragt wird nicht ein bestimmter Pflegegrad. Die Einstufung ergibt sich aus der Begutachtung. Wer Unterlagen vorbereitet, eine vertraute Person hinzunimmt und den späteren Bescheid sorgfältig prüft, schafft eine gute Grundlage für eine nachvollziehbare Entscheidung.
Quellen und fachliche Grundlage
Der Beitrag wurde anhand der gesetzlichen Regelungen und aktueller Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sowie des Medizinischen Dienstes Bund geprüft. Die offiziellen Quellen sind kompakt am Seitenende gebündelt und öffnen in einem neuen Tab.
Aktualität: Zuletzt redaktionell und anhand offizieller Quellen geprüft am 4. August 2026. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse.
Redaktion und Aktualisierung
Herausgeber: Pflege-Schätzle Redaktion
Prüfgrundlage: Redaktionell erstellt und anhand der oben genannten offiziellen Quellen geprüft.
Letzte Prüfung: 4. August 2026
Der Inhalt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, medizinische oder pflegerische Beratung.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Suchen Sie eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung zu Hause? Jetzt passende Pflegekraft finden – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.