Logo Pflege-Schätzle

Zusätzliche Betreuungskraft: Aufgaben, Anspruch und Grenzen nach § 43b SGB XI

Wenn ein Angehöriger in eine Tagespflege oder ein Pflegeheim zieht, taucht oft die Frage auf, wer Zeit für Gespräche, Orientierung und persönliche Interessen hat. Eine zusätzliche betreuungskraft unterstützt genau diesen Bereich: Sie begleitet Bewohnerinnen und Bewohner in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Mit einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung im Privathaushalt ist diese Rolle nicht gleichzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betreuungskraft nach § 43b SGB XI ergänzt die Versorgung in Tagespflege und Pflegeheim durch soziale Begleitung und Aktivierung.
  • Pflegebedürftige Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen haben Anspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung.
  • Typische Angebote sind Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Spiele, Musik, kreative Aktivitäten und Orientierung im Tagesablauf.
  • Medikamentengabe, Wundversorgung und Injektionen gehören nicht zu dieser Rolle.
  • Zusätzliche Betreuung ist nicht dasselbe wie zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI und nicht dasselbe wie häusliche Betreuung.

Was ist eine zusätzliche Betreuungskraft?

Eine zusätzliche Betreuungskraft ist für die persönliche Ansprache, soziale Teilhabe und alltagsnahe Aktivierung in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung da. Sie ergänzt die pflegerische Versorgung, indem sie Zeit für Dinge schafft, die im Alltag Lebensqualität geben können: ein Gespräch über frühere Erlebnisse, das gemeinsame Anhören vertrauter Musik oder eine Begleitung in den Garten.

Seniorin betrachtet mit Betreuungskraft ein Fotoalbum

Biografieorientierte Gespräche

Biografieorientierte Gespräche können Orientierung und Teilhabe fördern.

Der Begriff zusätzliche Betreuung und Aktivierung beschreibt dabei den Zweck der Rolle. Es geht nicht darum, Pflegekräfte zu ersetzen oder einen festen Einzelbetreuungsplatz zu garantieren. Vielmehr organisiert die Einrichtung passende Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner. Gerade bei Menschen mit eingeschränkter Orientierung kann eine vertraute Ansprache helfen, den Tagesablauf besser zu verstehen und Kontakte zu halten.

Die Angebote knüpfen möglichst an die Lebensgeschichte und die aktuelle Verfassung der betreuten Person an. Manche Menschen möchten sich in einer kleinen Gruppe beteiligen, andere bevorzugen eine ruhige Einzelansprache. Auch kurze Begegnungen im Alltag können wertvoll sein, etwa ein Gespräch vor dem Mittagessen oder das gemeinsame Betrachten alter Fotos. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Programmpunkte anzubieten, sondern Zuwendung und Aktivierung passend zu gestalten.

Die rechtliche Grundlage: § 43b und § 53b SGB XI

§ 43b SGB XI regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Regelung schafft einen klaren ergänzenden Aufgabenbereich neben der Pflege. Sie betrifft nicht automatisch die Unterstützung im eigenen Haushalt.

Die Bezeichnung Betreuungskraft nach § 53b SGB XI verweist auf die Vorgaben, nach denen diese Tätigkeit ausgestaltet wird. Für Angehörige ist vor allem wichtig: Die Rolle hat einen gesetzlich eingeordneten Schwerpunkt auf Begleitung und Aktivierung, nicht auf medizinischer oder regulärer Pflege.

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung?

Pflegebedürftige Menschen in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung. Dazu zählen etwa Gäste einer Tagespflege ebenso wie Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims. Der Anspruch bezieht sich auf die zusätzlichen Angebote der Einrichtung, nicht auf die dauerhafte Zuteilung einer bestimmten Betreuungsperson.

Welche Aktivität passt, richtet sich nach Interessen, Fähigkeiten, Tagesform und gesundheitlicher Situation. Eine Person freut sich vielleicht über eine Leserunde, eine andere über ein ruhiges Einzelgespräch. Angehörige können deshalb bei Aufnahme oder im Gespräch mit dem Team Informationen aus der Biografie weitergeben: frühere Hobbys, Musikvorlieben, wichtige Gewohnheiten und Themen, die Sicherheit vermitteln.

Hilfreich ist zudem, Wünsche nicht nur einmal bei der Aufnahme anzusprechen. Interessen und Belastungen können sich verändern, etwa wenn sich der Gesundheitszustand, das Umfeld oder die Tagesform wandeln. Angehörige dürfen dem Betreuungsteam mitteilen, welche Situationen guttun und welche Angebote eher überfordern. Diese Hinweise erleichtern es, Betreuung persönlicher auszurichten, ohne dass daraus ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelangebot entsteht.

Die konkrete Planung kann zwischen Einrichtungen verschieden sein. Fragen zum Umfang eines Angebots, zur Teilnahme oder zu besonderen Bedürfnissen beantwortet die Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung am verlässlichsten.

Wo arbeiten zusätzliche Betreuungskräfte?

Eine Betreuungskraft stationäre Pflege arbeitet im Umfeld von Tagespflege, vollstationärem Pflegeheim oder vergleichbaren stationären Versorgungsformen. Die zusätzliche Betreuungskraft Pflegeheim ist deshalb nicht mit einer allgemeinen Alltagshilfe oder einem uneinheitlich verwendeten Alltagsbegleiter gleichzusetzen.

Im Pflegeheim ist sie Teil eines Teams mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Pflegefachkräfte, Pflegehelfer, soziale Betreuung und weitere Mitarbeitende stimmen sich im Alltag ab. Angehörige können sich bei Fragen zur Aktivierung an das Betreuungsteam wenden und bei Veränderungen des Gesundheitszustands an die Pflegefachkräfte oder die Pflegedienstleitung. Diese klare Zuordnung vermeidet Missverständnisse und sorgt dafür, dass Anliegen an der passenden Stelle ankommen.

Betreuungskräfte-Richtlinie: Wofür sie wichtig ist

Die Betreuungskräfte-Richtlinie konkretisiert den Rahmen für zusätzliche Betreuungskräfte. Sie macht deutlich, dass die Tätigkeit auf zusätzliche Aktivierung und Begleitung ausgerichtet ist. Für Angehörige hilft dieser Rahmen vor allem beim Einordnen: Eine Einrichtung muss Betreuung nicht als beliebige Restaufgabe verstehen, sondern als ergänzenden Bereich mit eigener Zielsetzung.

Ausbildung Betreuungskraft, Kurse und berufliche Perspektiven sind davon zu trennen. Sie beantworten die Frage, wie jemand für diese Tätigkeit qualifiziert wird, nicht aber die Frage, welche Unterstützung Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag erwarten dürfen.

Welche Aufgaben übernimmt eine zusätzliche Betreuungskraft?

Die Aufgaben zusätzliche Betreuungskraft drehen sich um Aufmerksamkeit, Anregung und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht, dass Menschen nicht nur versorgt werden, sondern ihren Tag möglichst passend und aktiv erleben können. Ein Angebot kann einzeln, in einer kleinen Gruppe oder spontan im Alltag stattfinden.

Typische Aktivitäten: Gespräche, Orientierung und Beschäftigung

Musikrunde mit Betreuungskraft und Seniorinnen im Pflegeheim

Gruppenangebote und Einzelbegleitung

Gruppenangebote ergänzen individuelle Gespräche und ruhige Einzelbegleitung.

Typische Aufgaben sind Gespräche führen, vorlesen, Bilder anschauen, Gesellschaftsspiele spielen, singen, basteln, kleine Spaziergänge begleiten oder bei einer Gruppenaktivität dabei sein. Auch Orientierung gehört dazu: Eine Betreuungskraft kann an Termine erinnern, den Tagesplan erklären oder nach einem belastenden Moment Ruhe und Zuwendung geben.

Ein Beispiel: Ein Bewohner zieht sich nach dem Mittagessen häufig zurück. Statt ihn nur in sein Zimmer zu begleiten, kann eine Betreuungskraft ein vertrautes Kartenspiel anbieten oder zu einer Musikrunde einladen. Ob dies gelingt, hängt jedoch immer von der Tagesform und dem Einverständnis der Person ab. Betreuung ist kein festes Programm, das für alle gleich aussehen muss.

Auch die Begleitung zu einer Aktivität ist häufig wichtiger als die Aktivität selbst. Wer unsicher ist, sich sprachlich schwer ausdrücken kann oder neue Situationen als belastend erlebt, braucht möglicherweise zunächst Ermutigung und eine vertraute Ansprache. Die Betreuungskraft beobachtet dabei, ob Interesse besteht, und akzeptiert ein Nein. Gute Aktivierung respektiert Selbstbestimmung und lässt Raum für Rückzug, Pausen und ruhige Momente.

Angehörige können nachfragen, welche Angebote regelmäßig stattfinden und wie Einzelinteressen berücksichtigt werden. So erfahren sie besser, ob beispielsweise Musik, Bewegung, Gespräche oder kreative Beschäftigung zur Person passen. Die Mitarbeitenden können wiederum Hinweise der Familie aufgreifen, etwa zu Lieblingsliedern, früheren Berufen oder vertrauten Ritualen.

Was gehört nicht zu ihren Aufgaben?

Eine zusätzliche Betreuungskraft übernimmt keine Behandlungspflege. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder andere ärztlich veranlasste pflegerische Maßnahmen sind Aufgaben von Pflegefachkräften oder anderen dafür qualifizierten Personen.

Warum Behandlungspflege Pflegefachkräften vorbehalten ist

Behandlungspflege verlangt fachliche Qualifikation, sichere Durchführung und eine klare Verantwortlichkeit. Auch wenn eine Betreuungskraft eine Bewohnerin gut kennt, darf sie diese medizinischen Aufgaben nicht übernehmen. Die fachliche Abgrenzung schützt die betreute Person und verhindert falsche Erwartungen an das Betreuungsteam.

Ebenso dürfen zusätzliche Betreuungskräfte nicht regelmäßig oder planmäßig für körperbezogene Pflege oder hauswirtschaftliche Routinen eingeplant werden. Hilfe beim Waschen, beim Transfer oder die dauerhafte Reinigung von Zimmern gehören nicht zu ihrem gesetzlichen Kernauftrag. In einer akuten Alltagssituation kann Zusammenarbeit im Team nötig sein; daraus wird jedoch keine reguläre Pflegezuständigkeit.

Für Angehörige bedeutet das: Bei Fragen zu Medikamenten, Wunden, Schmerzen oder pflegerischen Veränderungen ist die Pflegefachkraft die richtige Anlaufstelle. Bei Wünschen nach mehr Ansprache, Beschäftigung oder einer passenden Gruppenaktivität kann das Betreuungsteam unterstützen. Beide Bereiche ergänzen sich, bleiben aber fachlich klar voneinander getrennt.

Die Begriffe zusätzliche Betreuungsleistungen und zusätzliche Betreuungskraft werden leicht verwechselt. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI betreffen einen anderen Leistungsbereich. Dieser Artikel erklärt die Rolle nach § 43b SGB XI in Einrichtungen und nicht ein Leistungsbudget.

Betreuungskraft, Pflegehelfer und Pflegefachkraft: die Unterschiede

Der Unterschied Betreuungskraft und Pflegehelfer liegt vor allem im Aufgabenschwerpunkt. Die Berufsrollen arbeiten zusammen, sind aber nicht austauschbar.

RolleSchwerpunktTypische BeispieleKlare Grenze
Zusätzliche BetreuungskraftBegleitung und AktivierungGespräche, Spiele, Spaziergänge, OrientierungKeine Behandlungspflege, keine regelmäßige Pflegeplanung
PflegehelferUnterstützung bei pflegerischen Aufgaben nach AufgabenprofilMithilfe bei der Grundversorgung und Versorgung im TeamAufgaben richten sich nach Qualifikation und Einrichtung
PflegefachkraftFachlich verantwortete PflegePflegeplanung, Beobachtung, BehandlungspflegeKann nicht durch Betreuung ersetzt werden

Die Tabelle wertet keine Rolle ab. Sie hilft Angehörigen, die richtige Frage an die richtige Person zu richten. Wer wissen möchte, welche Gruppenangebote stattfinden, spricht mit dem Betreuungsteam. Bei Veränderungen des Gesundheitszustands oder bei medizinischen Fragen ist die Pflegefachkraft die passende Anlaufstelle.

In der Praxis können Mitarbeitende eng zusammenarbeiten, ohne ihre Zuständigkeiten zu vermischen. Eine Betreuungskraft kann zum Beispiel wahrnehmen, dass jemand ungewöhnlich still oder unruhig wirkt, und diese Beobachtung an das Pflegeteam weitergeben. Die pflegerische Einschätzung und weitere Maßnahmen liegen dann bei den dafür zuständigen Fachkräften.

Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim und Betreuung zu Hause: der Unterschied

Eine zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim arbeitet innerhalb einer teil- oder vollstationären Einrichtung. Häusliche 24-Stunden-Betreuung findet dagegen im Privathaushalt statt und wird anders organisiert. Dort geht es um alltagsnahe Unterstützung, Begleitung und Haushaltsführung im Zuhause der betreuten Person; medizinische Behandlungspflege bleibt auch dort Aufgabe eines Pflegedienstes oder qualifizierter Fachkräfte.

Die beiden Modelle haben daher unterschiedliche Einsatzorte, Zuständigkeiten und Erwartungen. Eine einzelne Betreuungskraft leistet auch in einem häuslichen Modell keine aktive Arbeit ohne Pausen. Wer einen Angehörigen zu Hause unterstützen möchte, sollte den Bedarf an Gesellschaft, Haushalt, Mobilität, grundpflege-naher Hilfe und nächtlicher Unterstützung getrennt betrachten.

Für Familien ist diese Unterscheidung besonders wichtig, wenn sich die Wohn- und Versorgungssituation verändert. Ein stationäres Angebot bündelt Betreuung und Pflege innerhalb der Einrichtung. Häusliche Betreuung wird dagegen für den individuellen Alltag im eigenen Zuhause organisiert. Welche Lösung passt, hängt von den Bedürfnissen der betreuten Person, dem vorhandenen Unterstützungsnetz und dem konkreten Versorgungsbedarf ab.

Wer wissen möchte, welche Unterstützung im eigenen Zuhause möglich ist und wo die Grenzen liegen, findet eine ausführliche Übersicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft zu Hause.

Angehörige spricht mit Betreuungskraft im Pflegeheim

Angebote besser einordnen

Konkrete Fragen helfen Angehörigen, Angebote besser einzuordnen.

Welche Fragen Angehörige der Einrichtung stellen sollten

Angehörige erhalten ein klareres Bild, wenn sie konkret nachfragen:

  • Welche Gruppenangebote und Einzelangebote gibt es regelmäßig?
  • Wie werden frühere Interessen und Gewohnheiten in die Betreuung einbezogen?
  • Wie erfahren Angehörige, ob und woran die Person teilgenommen hat?
  • Was passiert, wenn eine Bewohnerin Gruppenangebote ablehnt oder sich zurückzieht?
  • Wer ist Ansprechpartner für Wünsche oder Rückmeldungen zur Aktivierung?

So lässt sich besser prüfen, ob das Angebot zur Person passt. Wichtig ist dabei nicht die möglichst lange Liste an Aktivitäten, sondern ob die Einrichtung aufmerksam auf Bedürfnisse und Grenzen eingeht.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Wie Angebote im Einzelfall organisiert werden, erläutert die Einrichtung; verbindliche Auskünfte zu individuellen Ansprüchen erteilen die zuständigen Stellen.

Betreuung zu Hause richtig einordnen

Eine zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim ist nicht mit einer Betreuung im eigenen Zuhause gleichzusetzen. Erfahren Sie, wie häusliche 24-Stunden-Betreuung organisiert sein kann und welche Aufgaben sie im Alltag abdeckt.

24-Stunden-Betreuung einordnen

Fazit: Zusätzliche Zuwendung im Alltag sinnvoll nutzen

Eine Betreuungskraft in diesem zusätzlichen Aufgabenbereich schafft Raum für Gespräche, Orientierung und passende Aktivitäten in Tagespflege und Pflegeheim. Sie ergänzt die Pflege, ersetzt aber keine Pflegefachkraft und übernimmt keine Behandlungspflege. Angehörige profitieren besonders, wenn sie Interessen, Gewohnheiten und Belastungen der betreuten Person früh mit der Einrichtung besprechen und regelmäßig nach passenden Angeboten fragen.

Betreuung zu Hause persönlich besprechen

Wenn Sie für einen Angehörigen Unterstützung im eigenen Zuhause prüfen, können Sie Ihre Situation schildern. Pflege-Schätzle unterstützt bei der Einordnung passender Möglichkeiten der häuslichen Betreuung.

Betreuungssituation schildern

Häufige Fragen zur Rolle

Was ist eine zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI?

Eine Betreuungskraft nach § 43b SGB XI unterstützt pflegebedürftige Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Sie begleitet Gespräche, Orientierung und alltagsnahe Beschäftigung. Medizinische und reguläre pflegerische Aufgaben bleiben anderen zuständigen Fach- und Pflegekräften vorbehalten.

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung?

Der Anspruch gilt für Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen. Er betrifft Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung. Eine Einrichtung muss dadurch jedoch keine feste Betreuungskraft für eine einzelne Person oder einen bestimmten individuellen Umfang zusagen.

Welche Aufgaben hat eine zusätzliche Betreuungskraft?

Zu den Aufgaben gehören soziale Begleitung, Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Spiele, kreative Angebote, Musik und Orientierung im Alltag. Welche Aktivität sinnvoll ist, richtet sich nach Interessen, Fähigkeiten und Tagesform der betreuten Person.

Darf sie Medikamente geben oder Wunden versorgen?

Nein. Medikamentengabe, Wundversorgung und Injektionen zählen zur Behandlungspflege und gehören nicht zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte. Diese Tätigkeiten übernehmen Pflegefachkräfte oder andere entsprechend qualifizierte Personen.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft und Pflegehelfer?

Die Betreuungskraft konzentriert sich auf Aktivierung und soziale Begleitung. Pflegehelfer unterstützen je nach Qualifikation und Aufgabenprofil bei pflegerischen Tätigkeiten. Pflegefachkräfte übernehmen darüber hinaus fachlich verantwortete Pflege und Behandlungspflege.

Ist diese Rolle auch für die Betreuung zu Hause zuständig?

Nein. Die Betreuungskraft nach § 43b SGB XI gehört zum teil- und vollstationären Bereich. Betreuung zu Hause ist ein anderes Modell mit anderem Aufgabenrahmen. Informationen dazu finden Sie bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Suchen Sie eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung zu Hause? Jetzt passende Pflegekraft finden – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen.
Melanie & Simon Schätzle
Ihre Ansprechpartner
Simon und Melanie Schätzle, Ansprechpartner von Pflege-Schätzle
Kontaktformular
Logo Pflege-Schätzle
Copyright © 2026 Pflege-Schätzle GmbH
phone-handsetcrossmenu