Eine 24 Stunden Pflege ohne Agentur klingt zunächst nach einer einfachen Lösung: Betreuungskraft selbst finden, Vermittlungskosten sparen und die Organisation direkt übernehmen. In der Praxis bedeutet der Verzicht auf eine Vermittlungsagentur jedoch vor allem, dass deutlich mehr Verantwortung bei der Familie liegt.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wo eine Betreuungskraft gefunden wird. Geklärt werden muss auch, wie sie beschäftigt oder beauftragt wird, wer Verträge und Abgaben organisiert, wie der Einsatz im Alltag gestaltet wird und was bei Krankheit, Urlaub oder einem kurzfristigen Ausfall passiert.
Eine 24 Stunden Pflege zu Hause kann grundsätzlich auch ohne klassische Vermittlungsagentur organisiert werden. Sie wird dadurch aber nicht automatisch einfacher, günstiger oder rechtlich sicherer. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Betreuungsbedarf und davon ab, wie viel Verantwortung die Familie selbst übernehmen möchte.
Bei einer 24 Stunden Pflege ohne Agentur organisiert die Familie die Betreuung ganz oder teilweise selbst, anstatt eine Vermittlungsagentur mit Suche und Koordination zu beauftragen.
Der Begriff sagt aber noch nicht, welches rechtliche Modell dahintersteht. Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Eine Familie kann beispielsweise eine Betreuungskraft direkt selbst anstellen oder mit einer tatsächlich selbstständig tätigen Person zusammenarbeiten.
Wichtig: Die Suche nach einer Betreuungskraft und deren rechtliche Beschäftigung sind zwei verschiedene Fragen. Eine Person selbst zu finden bedeutet noch nicht, dass sie anschließend auf jede beliebige Weise eingesetzt werden kann.
Für Familien sind vor allem zwei Wege interessant: die direkte Anstellung und eine Zusammenarbeit mit einer selbstständigen Betreuungskraft. Beide unterscheiden sich deutlich bei Verantwortung und Organisation.
Bei der direkten Anstellung wird der Privathaushalt Arbeitgeber. Die Familie schließt den Arbeitsvertrag, organisiert Anmeldung und Lohnabrechnung und übernimmt die damit verbundenen Arbeitgeberpflichten.
Das kann ein transparenter Weg sein, setzt aber voraus, dass Angehörige diese Rolle wirklich übernehmen möchten und können. Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit und Vertretung müssen ebenso organisiert werden wie der normale Betreuungsalltag.
Die Details behandeln wir bewusst auf einer eigenen Seite: Pflegekraft privat einstellen.
Eine weitere Möglichkeit kann die Zusammenarbeit mit einer tatsächlich selbstständig tätigen Betreuungskraft sein. Hier stellt sich jedoch eine entscheidende Frage: Wird die Tätigkeit in der Praxis wirklich selbstständig ausgeübt oder ähnelt die tatsächliche Zusammenarbeit eher einem Beschäftigungsverhältnis?
Diese Frage lässt sich nicht allein durch eine Vertragsüberschrift beantworten. Maßgeblich ist die tatsächliche Gestaltung der Zusammenarbeit.
Wer die verschiedenen Beschäftigungswege unabhängig von der Frage „mit oder ohne Agentur“ vergleichen möchte, findet in unserem Hub Pflegekraft legal beschäftigen die Gegenüberstellung von Entsendung, direkter Anstellung und selbstständiger Tätigkeit.
Wenn Sie Selbstorganisation und Vermittlung für Ihre Situation einordnen möchten, können Sie uns Ihren Betreuungsbedarf unverbindlich schildern.
Wer auf eine klassische Vermittlungsagentur verzichtet, muss zunächst selbst eine passende Person finden. Dafür kommen unterschiedliche Wege infrage.
Die Personensuche ist jedoch nur der erste Schritt. Danach müssen Erfahrungen, Sprachkenntnisse, Aufgabenrahmen und vor allem das vorgesehene Beschäftigungs- oder Vertragsmodell geklärt werden.
Auch der tatsächliche Bedarf sollte vor der Suche klar sein. Ein Haushalt mit leichter Alltagsunterstützung stellt andere Anforderungen als eine Betreuungssituation mit Demenz, körperlich belastenden Transfers oder häufigem Nachtbedarf.
Eine selbstständige Tätigkeit kann grundsätzlich möglich sein. Ob im konkreten Fall tatsächlich Selbstständigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, hängt jedoch von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird das Gesamtbild betrachtet. Relevant können beispielsweise Weisungsgebundenheit, Eingliederung in fremde Arbeitsabläufe, eigene unternehmerische Entscheidungsmöglichkeiten und ein eigenes Unternehmerrisiko sein.
Bei einer Live-in-Betreuung kann die Abgrenzung anspruchsvoll sein, weil die Betreuungskraft im Haushalt lebt und häufig eng in den Tagesablauf eingebunden ist. Eine genauere Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn mehrere Merkmale stark in Richtung einer abhängigen Beschäftigung weisen.
Keines dieser Merkmale entscheidet für sich allein. Entscheidend ist immer das Gesamtbild der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Weichen Vertrag und gelebter Alltag voneinander ab, kommt es für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung wesentlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Bei Zweifeln kann das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden, um den sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus prüfen zu lassen.
Nein. Ein Gewerbeschein, eine Rechnung oder die Bezeichnung „selbstständige Betreuungskraft“ entscheidet nicht allein darüber, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Entscheidend ist die tatsächliche Zusammenarbeit. Wenn Vertrag und Realität auseinanderfallen, wird eine Tätigkeit nicht allein deshalb selbstständig, weil regelmäßig Rechnungen geschrieben werden.
Familien sollten sich deshalb nicht auf pauschale Aussagen wie „mit Gewerbeschein automatisch legal“ verlassen.
Der größte praktische Unterschied liegt häufig nicht bei der Betreuung selbst, sondern bei der Organisation rundherum. Aufgaben, bei denen eine Vermittlungsagentur unterstützen kann, bleiben ohne Agentur stärker bei der Familie.
Eine Betreuung ohne Vermittlungsagentur kann einzelne Vermittlungs- oder Servicekosten vermeiden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Betreuung günstiger ist.
Je nach Modell können beispielsweise folgende Kosten entstehen:
Besonders die Vertretung wird häufig unterschätzt. Fällt eine selbst organisierte Betreuungskraft kurzfristig aus, muss die Familie eine Ersatzlösung finden oder die Betreuung vorübergehend selbst übernehmen.
Eine pauschale Aussage wie „ohne Agentur ist immer günstiger“ wäre deshalb nicht seriös. Für einen Vergleich der Kostenbestandteile finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu den Kosten der 24 Stunden Pflege.
Wenn Sie verschiedene Betreuungsmodelle für Ihre Familie vergleichen möchten, können Sie uns Ihre Situation unverbindlich schildern.
Eine häufig unterschätzte Aufgabe bei der 24 Stunden Pflege ohne Agentur ist die Personalreserve. Eine einzelne Betreuungskraft kann krank werden, Urlaub benötigen oder die Zusammenarbeit beenden.
Ohne Vermittlungsstruktur muss die Familie deshalb vorab überlegen, wie die Versorgung in solchen Situationen weiterläuft. Mögliche Übergangslösungen können Angehörige, eine bereits bekannte Ersatzperson, Tagespflege, ein ambulanter Dienst oder eine andere kurzfristige Betreuung sein.
Besonders bei hohem Betreuungsbedarf sollte diese Frage vor Beginn geklärt werden. Wer erst nach einem Ausfall nach Ersatz sucht, steht schnell unter erheblichem Zeitdruck.
Auch ohne Agentur wird aus einer einzelnen Betreuungskraft keine Person, die unbegrenzt Tag und Nacht eingesetzt werden kann. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt vom Beschäftigungsmodell ab, die tatsächliche Organisation muss aber in jedem Fall zum Betreuungsbedarf passen.
Gerade häufige Nachteinsätze können eine Betreuung durch nur eine Person schnell an praktische und rechtliche Grenzen bringen. Dann muss zusätzliche Unterstützung eingeplant werden.
Arbeitszeit, Bereitschaft und freie Zeiten behandeln wir ausführlicher in unserem Ratgeber zu den Ruhezeiten bei der 24 Stunden Pflege. Einen übergeordneten Überblick bietet unsere Seite zur 24 Stunden Pflege Rechtslage.
Stand August 2026: Es gibt einen Referentenentwurf zur Reform der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung. Die darin diskutierte „neue Selbständigkeit“ ist jedoch noch kein geltendes neues Betreuungsmodell.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. März 2026 sieht eine zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Form der Selbstständigkeit vor. Daneben soll die bisherige Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit weiterhin bestehen bleiben.
Für bestimmte selbstständige Tätigkeiten könnten dadurch künftig zusätzliche gesetzliche Kriterien relevant werden. Ob die Regelung tatsächlich beschlossen wird, in welcher endgültigen Form sie kommt und wie sie später auf konkrete Live-in-Konstellationen angewandt würde, sollte derzeit jedoch nicht vorweggenommen werden.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Rechtsgebieten. Nach der derzeit bekannten Entwurfsfassung soll eine Einordnung als „neue Selbständigkeit“ die arbeitsrechtliche Bewertung des Rechtsverhältnisses nicht automatisch bestimmen.
Auch bei einer künftigen Reform müssten deshalb Vertragsgestaltung, tatsächliche Tätigkeit und weitere rechtliche Anforderungen zur konkreten Betreuungssituation passen. Familien sollten eine heutige Betreuung nicht auf der Annahme aufbauen, dass eine mögliche spätere Gesetzesänderung bestehende Risiken automatisch beseitigt.
Keine der beiden Varianten ist grundsätzlich für jede Familie besser. Der wichtigste Unterschied liegt darin, wie viel Suche, Prüfung und laufende Organisation die Familie selbst übernimmt.
Eine Vermittlungsagentur ist dabei nicht automatisch Arbeitgeber oder Pflegedienst. Pflege-Schätzle berät und vermittelt häusliche Betreuungslösungen, beschäftigt die vermittelten Betreuungskräfte jedoch nicht selbst. Mehr über den Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur 24 Stunden Pflegeagentur.
Familien, die keine eigene Arbeitgeberrolle übernehmen möchten, beschäftigen sich häufig mit einer grenzüberschreitenden Entsendung. Dabei bleibt die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Herkunftsland beschäftigt und wird vorübergehend nach Deutschland entsandt.
Wie dieses Modell aufgebaut ist und welche Beteiligten welche Aufgaben übernehmen, erklären wir ausführlicher im Ratgeber zum Entsendemodell.
Wenn Sie sich speziell über Betreuungskräfte aus Osteuropa informieren möchten, finden Sie dort weitere Informationen zur Betreuung und Vermittlung.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Selbstorganisation oder eine vermittelte Betreuung besser zu Ihrer Familie passt, können Sie uns Ihre Ausgangslage unverbindlich schildern.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Insbesondere der Erwerbsstatus einer als selbstständig bezeichneten Betreuungskraft kann nur anhand der konkreten tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden.
Ja. Familien können eine Betreuung grundsätzlich auch ohne klassische Vermittlungsagentur organisieren. Sie müssen dann jedoch selbst klären, wie die Betreuungskraft gefunden, beschäftigt oder beauftragt wird und wie Verträge, Ausfälle und die laufende Organisation geregelt werden.
Eine Möglichkeit ist die direkte Anstellung durch den Privathaushalt. Daneben kann eine Zusammenarbeit mit einer tatsächlich selbstständig tätigen Betreuungskraft infrage kommen. Die Modelle unterscheiden sich wesentlich bei Arbeitgeberpflichten, Sozialversicherung und rechtlicher Verantwortung.
Nein. Die Bezeichnung als selbstständig oder ein Gewerbeschein allein entscheiden nicht über den tatsächlichen Erwerbsstatus. Maßgeblich ist, wie die Tätigkeit wirklich organisiert wird. Bei Zweifeln kann eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung sinnvoll sein.
Das kann bei einzelnen Kostenpositionen der Fall sein, ist aber nicht automatisch so. Je nach Modell entstehen unter anderem Kosten für Vergütung, Sozialabgaben, Versicherungen, Unterkunft, Abrechnung, Vertretung und zusätzliche Pflegeleistungen. Entscheidend sind deshalb die Gesamtkosten.
Ja. Bei einer direkten Anstellung wird der Privathaushalt Arbeitgeber. Die Familie übernimmt dann unter anderem Arbeitsvertrag, Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialabgaben sowie Urlaub, Krankheit und Personalorganisation.
Ohne Vermittlungsagentur muss die Familie selbst für eine Übergangs- oder Ersatzlösung sorgen. Deshalb sollte bereits vor Beginn geklärt werden, wie Krankheit, Urlaub oder ein kurzfristiger Wechsel überbrückt werden können.
Nein. Der derzeit diskutierte Referentenentwurf ändert die aktuell geltende Rechtslage nicht. Ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Regelungen später Gesetz werden, ist derzeit offen.
Je nach Anbieter unterstützt eine Vermittlungsagentur beispielsweise bei Bedarfserfassung, Auswahl, Koordination und Wechseln. Ohne Agentur übernimmt die Familie diese Aufgaben stärker selbst. Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und Vertrag.

