Was Lebensqualität bedeutet, ist individuell. Wünsche und Prioritäten sollten deshalb regelmäßig mit den beteiligten Fachpersonen besprochen werden.
Palliativpflege begleitet Menschen mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern, Lebensqualität zu erhalten und persönliche Wünsche möglichst gut zu berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur um die letzten Tage des Lebens. Palliative Unterstützung kann bereits früher im Krankheitsverlauf beginnen und parallel zu anderen medizinischen Behandlungen stattfinden.
Welche Hilfe benötigt wird, hängt von der Erkrankung, den Beschwerden und der persönlichen Situation ab. Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, ambulante Dienste, spezialisierte Palliativteams und weitere Angebote können unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Angehörige werden einbezogen, sollen medizinische oder pflegerische Verantwortung aber nicht allein tragen.
Palliativpflege ist die pflegerische Begleitung innerhalb einer umfassenden palliativen Versorgung. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Erkrankung. Entscheidend ist auch, was dem schwer erkrankten Menschen im Alltag hilft und welche Beschwerden seine Lebensqualität beeinträchtigen.
Dazu gehören beispielsweise die Beobachtung körperlicher Veränderungen, professionelle pflegerische Unterstützung, die Abstimmung mit behandelnden Fachpersonen und die Berücksichtigung persönlicher Wünsche. Auch seelische Belastungen, soziale Fragen und die Situation der Angehörigen spielen eine Rolle.
Der Begriff „palliativ“ beschreibt eine Behandlung oder Versorgung, bei der die Linderung belastender Beschwerden eine zentrale Rolle spielt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche anderen Behandlungen beendet werden oder ein Mensch unmittelbar im Sterben liegt.
Was Lebensqualität bedeutet, ist individuell. Wünsche und Prioritäten sollten deshalb regelmäßig mit den beteiligten Fachpersonen besprochen werden.
Bei einer kurativen Behandlung steht das Ziel im Vordergrund, eine Erkrankung zu heilen oder ihre Ursache zu beseitigen. Eine palliative Behandlung konzentriert sich stärker darauf, Beschwerden zu lindern, Belastungen zu reduzieren und Lebensqualität zu erhalten.
In der Praxis ist die Grenze nicht immer scharf. Palliative Unterstützung kann bereits eingesetzt werden, während gleichzeitig noch krankheitsbezogene Behandlungen stattfinden. Welche Ziele verfolgt werden, kann sich im Krankheitsverlauf verändern.
Nein. „Palliativ“ bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch nur noch wenige Tage oder Wochen zu leben hat. Eine palliative Versorgung kann über einen längeren Zeitraum erfolgen und bereits beginnen, wenn eine schwere Erkrankung zunehmend Beschwerden verursacht oder die bisherige Versorgung nicht mehr ausreicht.
Deshalb sind Palliativpflege und Sterbebegleitung nicht dasselbe. Die Sterbebegleitung durch Angehörige bezieht sich speziell auf die letzte Lebensphase. Palliative Unterstützung kann deutlich früher beginnen.
Palliativpflege ist nicht auf eine einzelne Diagnose beschränkt. Sie kann beispielsweise bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen, schweren Herz- oder Lungenerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, schweren Organerkrankungen und anderen lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen eine Rolle spielen.
Ob Palliativpflege sinnvoll ist, hängt nicht allein von der Diagnose ab. Ebenso wichtig sind vorhandene Beschwerden, der Krankheitsverlauf, die Belastung im Alltag und die Frage, welche Unterstützung die betroffene Person und ihre Angehörigen benötigen.
Ein Gespräch über palliative Unterstützung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Beschwerden zunehmen, wiederholt Krisen auftreten, Krankenhausaufenthalte häufiger werden oder Angehörige merken, dass der bisherige Versorgungsrahmen nicht mehr zuverlässig trägt.
Ziel ist eine möglichst gute Lebensqualität, orientiert an den persönlichen Vorstellungen der erkrankten Person. Diese kann für jeden Menschen etwas anderes bedeuten.
Für manche steht die Behandlung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder anderen Beschwerden im Vordergrund. Andere möchten möglichst lange zu Hause bleiben, Zeit mit Angehörigen verbringen oder bestimmte Gewohnheiten und alltägliche Aktivitäten erhalten.
Zur palliativen Versorgung gehört deshalb auch, Ziele immer wieder neu zu besprechen. Was vor einigen Monaten wichtig war, kann sich mit dem Krankheitsverlauf verändern.
Die konkreten Aufgaben richten sich nach dem Zustand der erkrankten Person und danach, welche Fachpersonen an der Versorgung beteiligt sind.
Welche Maßnahmen im konkreten Fall notwendig sind, muss medizinisch und pflegerisch individuell beurteilt werden.
An einer Palliativversorgung sind meist mehrere Fachpersonen und Dienste beteiligt. Je nach Situation können unterschiedliche Fachpersonen und Dienste beteiligt sein.
| Beteiligte | Typische Aufgabe |
|---|---|
| Haus- und Fachärzte | Medizinische Einschätzung, Behandlung, Verordnungen und Koordination |
| Pflegefachkräfte | Professionelle Pflege, Beobachtung und Umsetzung pflegerischer Maßnahmen |
| Ambulanter Pflegedienst | Pflege und – bei entsprechender Verordnung – medizinische Behandlungspflege |
| SAPV-Team | Spezialisierte palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung bei komplexem Bedarf |
| Hospizdienst | Begleitung, Gespräche und psychosoziale Unterstützung |
| Angehörige | Nähe, Beobachtungen, persönliche Unterstützung und Mitwirkung an der Alltagsorganisation |
Nicht jede betroffene Person benötigt alle diese Angebote. Wichtig ist, dass Zuständigkeiten klar sind und sich die Beteiligten untereinander abstimmen.
Die Begriffe werden häufig gemeinsam verwendet, meinen aber nicht dasselbe.
| Begriff | Schwerpunkt |
|---|---|
| Palliativpflege | Pflegerische Versorgung und Begleitung schwer erkrankter Menschen |
| Palliativmedizin | Ärztliche Behandlung und Linderung belastender körperlicher Beschwerden |
| Palliative Care | Ganzheitlicher Ansatz, der medizinische, pflegerische, psychische, soziale und bei Wunsch spirituelle Aspekte verbindet |
| Palliativversorgung | Übergeordneter Begriff für das gesamte Versorgungsnetz |
Das übergeordnete Konzept und die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen erklären wir ausführlicher im Ratgeber Palliative Care.
Für Angehörige stellt sich meist weniger die Frage nach der Definition als danach, was jetzt konkret organisiert werden muss.
Ein sinnvoller erster Ansprechpartner ist meist die behandelnde Haus- oder Facharztpraxis. Im Krankenhaus kann zusätzlich der Sozialdienst bei der Organisation der weiteren Versorgung unterstützen.
Für Palliativpflege gibt es keine allgemeine feste Dauer. Manche Menschen benötigen über einen längeren Zeitraum einzelne palliative Unterstützungsangebote, während sich der Bedarf bei anderen innerhalb kurzer Zeit deutlich verändert.
Auch die Versorgungsform kann sich ändern. Eine Person kann zunächst durch die hausärztliche Praxis und einen Pflegedienst begleitet werden und später zusätzliche spezialisierte Unterstützung benötigen.
Deshalb lässt sich aus der Bezeichnung „palliativ“ keine bestimmte verbleibende Lebenszeit ableiten. Maßgeblich sind der individuelle Verlauf und der aktuelle Unterstützungsbedarf.
Ein bestimmter Pflegegrad ist nicht grundsätzlich Voraussetzung für eine medizinische oder palliative Versorgung. Ob solche Leistungen erforderlich sind, richtet sich zunächst nach der gesundheitlichen Situation.
Besteht zusätzlich Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung, kann ein Pflegegrad jedoch weitere Leistungen eröffnen. Dazu können je nach Pflegegrad beispielsweise Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Hilfsmittel oder Entlastungsangebote gehören.
Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde oder Sie den Unterstützungsbedarf zunächst grob einschätzen möchten, können Sie unseren kostenlosen Pflegegrad-Schnellcheck nutzen. 28 Fragen zu den sechs Begutachtungsbereichen geben eine unverbindliche erste Orientierung für Erwachsene.
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, weil Palliativpflege unterschiedliche Leistungen und Versorgungsformen umfassen kann.
Bei gesetzlich Versicherten gehören medizinische und palliative Leistungen grundsätzlich zum Leistungsbereich der Krankenversicherung, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können beispielsweise ärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege und bei entsprechendem Bedarf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung gehören.
Davon getrennt sind Leistungen der Pflegeversicherung. Besteht ein Pflegegrad, können zusätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder andere Pflegeleistungen genutzt werden.
Eigene Kosten können insbesondere dann entstehen, wenn zusätzliche Hilfen organisiert werden, die weder medizinische Leistungen der Krankenversicherung noch Pflegeleistungen im jeweiligen Leistungsumfang darstellen – beispielsweise zusätzliche Unterstützung im Haushalt oder umfangreiche Betreuung im Alltag.
Nicht pauschal. Pflegegeld ist eine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung für selbst organisierte häusliche Pflege. Es finanziert nicht automatisch eine ärztliche Palliativversorgung oder SAPV.
Besteht mindestens Pflegegrad 2 und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann Pflegegeld parallel zur häuslichen Versorgung gezahlt werden. Welche weiteren Pflegeleistungen gleichzeitig genutzt werden und ob sich dadurch die Höhe des Pflegegeldes verändert, hängt von der jeweiligen Leistungskombination ab.
Palliativversorgung kann an unterschiedlichen Orten stattfinden. Welcher Versorgungsort passend ist, richtet sich nach Beschwerden, Unterstützungsbedarf, Sicherheit und den Wünschen der betroffenen Person.
| Versorgungsort | Typische Aufgabe |
|---|---|
| Zuhause | Ambulante ärztliche und pflegerische Versorgung mit weiteren Hilfen nach Bedarf |
| Pflegeheim | Langfristige stationäre Pflege mit hausärztlicher und gegebenenfalls spezialisierter palliativer Unterstützung |
| Palliativstation | Krankenhausbehandlung bei komplexen Beschwerden oder akuten palliativen Krisen |
| Stationäres Hospiz | Umfassende Begleitung in der letzten Lebensphase, wenn eine Versorgung im bisherigen Umfeld nicht ausreichend möglich ist |
Wie Palliativversorgung innerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung organisiert werden kann, erklären wir im Ratgeber zur Palliativversorgung im Pflegeheim.
Viele schwer erkrankte Menschen möchten möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Dafür müssen medizinische Versorgung, professionelle Pflege und Unterstützung im Alltag verlässlich zusammenspielen.
Die Hausarztpraxis oder behandelnde Fachärzte übernehmen medizinische Aufgaben. Ein ambulanter Pflegedienst kann pflegerische Leistungen übernehmen. Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen gehören zur Behandlungspflege und müssen von entsprechend qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
Bei komplexem palliativem Bedarf kann zusätzlich ein spezialisiertes Palliativteam erforderlich sein. Angehörige und weitere Betreuungspersonen ergänzen dieses Netzwerk, ersetzen die medizinischen und pflegerischen Fachleistungen aber nicht.
Welche Dienste zu Hause beteiligt sein können, welche Voraussetzungen eine Rolle spielen und wie Angehörige das Versorgungsnetz aufbauen können, erklären wir im ausführlichen Ratgeber zur häuslichen Palliativpflege.
Bei der ambulanten Palliativversorgung wird häufig zwischen allgemeiner und spezialisierter Versorgung unterschieden.
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung, kurz AAPV, erfolgt innerhalb der bestehenden ambulanten Versorgung. Je nach Situation wirken beispielsweise Hausarztpraxis, Fachärzte, Pflegedienste und weitere örtliche Angebote zusammen.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einem besonderen beziehungsweise komplexen Versorgungsbedarf. Sie wird ärztlich verordnet und durch spezialisierte Leistungserbringer erbracht.
Nicht jede Palliativversorgung führt automatisch zu SAPV. Entscheidend ist, ob der individuelle Versorgungsbedarf mit den bestehenden ambulanten Strukturen ausreichend aufgefangen werden kann.
Eine Palliativstation ist Teil eines Krankenhauses. Dort werden Menschen aufgenommen, wenn belastende oder komplexe Beschwerden eine intensive medizinische und pflegerische Behandlung benötigen. Ziel kann sein, die Beschwerden zu stabilisieren und anschließend wieder eine Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
Ein stationäres Hospiz ist dagegen kein Krankenhaus. Dort steht die umfassende Begleitung in der letzten Lebensphase im Mittelpunkt, wenn eine Versorgung im bisherigen Umfeld nicht mehr ausreichend möglich ist.
Hospiz und Palliativpflege sind deshalb keine Gegensätze. Hospizarbeit ist ein möglicher Bestandteil der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen.
Angehörige kennen Gewohnheiten, Wünsche und Veränderungen häufig besonders gut. Ihre Beobachtungen können dem Versorgungsteam helfen. Sie können Gespräche begleiten, bei organisatorischen Aufgaben unterstützen und im Alltag Nähe geben.
Sie müssen jedoch weder medizinische Entscheidungen treffen noch sämtliche Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen. Wenn Schlaf, Beruf, eigene Gesundheit oder Familienleben dauerhaft unter der Situation leiden, sollte das Unterstützungsnetz erweitert werden.
Weitere Möglichkeiten zur Entlastung finden Sie in unserem Bereich für pflegende Angehörige.
Klare Zuständigkeiten helfen besonders dann, wenn Beschwerden plötzlich zunehmen oder Entscheidungen kurzfristig getroffen werden müssen.
Wenn die medizinische und professionelle pflegerische Versorgung organisiert ist, kann zusätzliche Unterstützung im Alltag fehlen. Eine Betreuungskraft kann beispielsweise bei Mahlzeiten, Haushalt, Gesellschaft, Tagesstruktur, Begleitung und vereinbarten alltäglichen Verrichtungen helfen.
Sie übernimmt jedoch keine palliative Symptomtherapie, keine ärztlichen Aufgaben und keine medizinische Behandlungspflege. Eine Betreuungskraft ersetzt daher weder einen Pflegedienst noch ein Palliativteam.
Welche Aufgaben eine im Haushalt lebende Betreuungskraft in einer palliativen Situation konkret übernehmen kann und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir im Ratgeber Palliativpflege zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung.
Hilfe bei Mahlzeiten, Haushalt und Tagesstruktur kann Angehörige entlasten, ersetzt aber keine medizinische oder palliativpflegerische Versorgung.
Bei einer neuen palliativen Versorgungssituation müssen nicht alle Entscheidungen sofort getroffen werden. Wichtiger ist zunächst eine klare Übersicht darüber, was bereits geregelt ist und wo noch Lücken bestehen.
Bestehen bereits persönliche Festlegungen, sollten auch eine vorhandene Patientenverfügung oder andere Vorsorgedokumente bei den Gesprächen berücksichtigt werden.
Für mögliche Krisensituationen sollte mit dem behandelnden Team geklärt werden, wer wann kontaktiert werden soll. Besteht kein abgestimmter Krisenplan und tritt ein akuter lebensbedrohlicher Notfall ein, ist der medizinische Notruf zuständig.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Welche medizinische, pflegerische oder palliative Versorgung im konkreten Fall erforderlich ist, muss individuell durch die behandelnden Fachpersonen beurteilt werden.
Palliativpflege konzentriert sich auf Lebensqualität, die Linderung belastender Beschwerden und die persönlichen Bedürfnisse schwer erkrankter Menschen. Sie kann bereits früh beginnen und ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der unmittelbaren Sterbephase.
Welche Unterstützung benötigt wird, kann sich im Verlauf verändern. Hausarztpraxis, Pflegefachkräfte, ambulante Dienste, spezialisierte Palliativteams, Pflegeeinrichtungen, Palliativstationen und Hospize übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben.
Für Angehörige hilft es, Zuständigkeiten früh zu klären und Unterstützung zu organisieren, bevor die Situation kaum noch zu bewältigen ist.
Wenn medizinische und pflegerische Fachleistungen organisiert sind, kann eine Betreuungskraft bei Haushalt, Mahlzeiten und Tagesstruktur ergänzen. Pflege-Schätzle vermittelt Betreuungskräfte, übernimmt aber selbst keine medizinische oder palliativpflegerische Versorgung.
Palliativpflege ist die professionelle pflegerische Versorgung und Begleitung von Menschen mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen. Im Mittelpunkt stehen die Linderung belastender Beschwerden, Lebensqualität und eine möglichst selbstbestimmte Versorgung.
Nein. Palliative Unterstützung kann bereits früher im Verlauf einer schweren Erkrankung beginnen und parallel zu anderen medizinischen Behandlungen stattfinden. Sie ist nicht ausschließlich auf die letzten Lebenstage beschränkt.
Eine allgemeine feste Dauer gibt es nicht. Wie lange palliative Unterstützung erforderlich ist, richtet sich nach Erkrankung, Beschwerden, Verlauf und aktuellem Versorgungsbedarf.
Nicht pauschal. Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung fürselbst organisierte häusliche Pflege. Ärztliche und spezialisierte palliative Leistungen gehören dagegen zu anderen Leistungsbereichen. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, hängt von der jeweiligen Versorgungssituation ab.
Ein bestimmter Pflegegrad ist nicht generell Voraussetzung für palliative medizinische oder pflegerische Versorgung. Besteht zusätzlich Pflegebedürftigkeit, kann ein Pflegegrad weitere Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen.
Ja. Je nach Bedarf können Hausarztpraxis, Pflegedienst, allgemeine ambulante Palliativversorgung und bei komplexem Bedarf SAPV zusammenwirken. Zusätzliche Alltagshilfe kann dieses Versorgungsnetz ergänzen.
Palliativpflege kann an verschiedenen Orten und bereits früher im Krankheitsverlauf stattfinden. Ein stationäres Hospiz ist dagegen ein bestimmter Versorgungsort für Menschen in der letzten Lebensphase, wenn eine Versorgung im bisherigen Umfeld nicht ausreichend möglich ist.

