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Grad der Behinderung: GdB ermitteln, Antrag stellen und richtig verstehen

Stand: September 2026 · Allgemeine Orientierung zur Feststellung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, beschreibt, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken. Er ist weder ein Prozentwert noch eine Aussage darüber, wie arbeitsfähig, pflegebedürftig oder selbstständig ein Mensch ist.

Wer einen GdB feststellen lassen möchte, stellt einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Grundlage der Entscheidung sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit, medizinische Unterlagen und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Dieser Ratgeber führt vom Verständnis des GdB über Antrag und Gesamt-GdB bis zum Feststellungsbescheid und zeigt, wann die spezialisierten Ratgeber zu GdB-Tabelle, Krankheiten, Nachteilsausgleichen oder Pflegegrad weiterhelfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe.
  • Er wird in Zehnergraden festgestellt. Eine GdB-Feststellung erfolgt ab einem Wert von mindestens 20.
  • Eine Diagnose allein bestimmt den GdB nicht. Entscheidend sind die dauerhaften Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen.
  • Bei mehreren Gesundheitsstörungen werden Einzel-GdB nicht addiert oder gemittelt.
  • Ab einem GdB von mindestens 50 liegt grundsätzlich eine Schwerbehinderung vor.
  • Merkzeichen können für einzelne Nachteilsausgleiche zusätzlich entscheidend sein.
  • GdB und Pflegegrad sind voneinander unabhängige Bewertungen.
  • Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, sollte insbesondere die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist prüfen.

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung ist ein sozialrechtliches Maß für gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der gesellschaftlichen Teilhabe. Nach § 152 SGB IX werden die Auswirkungen auf die Teilhabe in Zehnergraden festgestellt.

Der GdB ist deshalb kein medizinischer Schweregrad einer einzelnen Diagnose. Auch Formulierungen wie „30 Prozent behindert“ oder „50 Prozent schwerbehindert“ sind fachlich ungenau. Richtig ist beispielsweise: GdB 30 oder GdB 50.

Angehörige bereiten gemeinsam Unterlagen für einen GdB-Antrag vor
Nicht nur die Diagnose betrachten

Entscheidend sind die dauerhaften funktionellen Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Eine Krankheit allein bestimmt den GdB nicht

Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedlich bewertet werden. Ausschlaggebend ist, welche dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und wie stark sich diese auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken.

Das gilt für körperliche Erkrankungen ebenso wie für psychische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen. Eine Diagnose ist eine wichtige medizinische Information – aber noch keine persönliche GdB-Zahl.

Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?

Der persönliche GdB wird nicht durch einen frei verfügbaren Rechner festgelegt. Die zuständige Behörde bewertet die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhand der gesetzlichen und versorgungsmedizinischen Bewertungsgrundsätze.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen enthält hierfür Bewertungsrahmen für zahlreiche Funktionsbeeinträchtigungen. Sie bilden den medizinischen Orientierungsrahmen für die Begutachtung.

Warum ein GdB-Rechner kein verbindliches Ergebnis liefern kann

Ein GdB-Rechner kann allenfalls eine erste Orientierung geben. Er kennt weder sämtliche medizinischen Unterlagen noch die individuelle Ausprägung und die Wechselwirkungen mehrerer Beeinträchtigungen. Eine behördliche Gesamtbewertung kann er deshalb nicht ersetzen.

Wer die amtlichen Bewertungsrahmen und die Bildung des Gesamt-GdB genauer verstehen möchte, findet diese Fragen ausführlich in unserer GdB Tabelle. Der vorliegende Hub bleibt bewusst bei der übergeordneten Systematik.

Grad der Behinderung beantragen: So läuft das Verfahren ab

Die Feststellung des GdB erfolgt grundsätzlich auf Antrag. Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde. Je nach Bundesland oder Region kann sie beispielsweise als Versorgungsamt, Landratsamt oder Landesbehörde bezeichnet werden.

  1. Antrag stellen: Das Antragsformular der zuständigen Behörde ausfüllen.
  2. Gesundheitsstörungen vollständig angeben: Alle dauerhaft relevanten Beeinträchtigungen aufführen.
  3. Behandelnde Stellen nennen: Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Reha-Einrichtungen und andere relevante Behandlungsstellen angeben.
  4. Vorhandene Unterlagen beifügen: Aktuelle und aussagekräftige Befunde können das Verfahren unterstützen.
  5. Behördliche Prüfung: Die Behörde kann weitere medizinische Informationen anfordern.
  6. Feststellungsbescheid prüfen: Am Ende wird der festgestellte GdB mitgeteilt; gegebenenfalls werden weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt.

Ein möglichst vollständiger Antrag kann unnötige Rückfragen vermeiden. Eine besonders lange Diagnosenliste ist allerdings weniger hilfreich als nachvollziehbare medizinische Informationen zu den tatsächlich bestehenden dauerhaften Beeinträchtigungen.

Welche Unterlagen sind für den GdB-Antrag wichtig?

Die zuständige Behörde benötigt medizinische Informationen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen beurteilen zu können. Hilfreich können insbesondere aktuelle fachärztliche Befunde, Krankenhaus- und Reha-Berichte, Informationen zu Operationen und Therapien sowie Unterlagen über dauerhafte Funktionsverluste und benötigte Hilfsmittel sein.

Besonders aussagekräftig sind Unterlagen, die nicht nur eine Diagnose nennen, sondern ihre funktionellen Folgen beschreiben. Angaben wie „Treppensteigen nur mit Pause und Geländer möglich“ oder „Gespräche aufgrund der Hörbeeinträchtigung erheblich erschwert“ vermitteln die Auswirkungen konkreter als der Name einer Erkrankung allein.

Praxis-Tipp: Im Antrag muss nicht selbst ausgerechnet werden, welcher GdB „richtig“ wäre. Wichtiger sind vollständige Gesundheitsangaben, passende medizinische Unterlagen und eine nachvollziehbare Darstellung dauerhafter Auswirkungen.

Wie wird der Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen ermittelt?

Mehrere Einzel-GdB werden nicht addiert und nicht gemittelt. Ein Einzel-GdB von 30 und ein weiterer von 20 ergeben deshalb nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 50.

Wenn mehrere Teilhabebeeinträchtigungen vorliegen, wird nach § 152 SGB IX ihre Gesamtwirkung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen beurteilt.

Ältere Person und Angehöriger sprechen über gesundheitliche Einschränkungen im Alltag
Entscheidend ist die Gesamtwirkung

Mehrere Beeinträchtigungen werden danach beurteilt, wie sie die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt verändern.

Eine zusätzliche Erkrankung erhöht den Gesamt-GdB daher nicht automatisch. Entscheidend ist, ob sie eine eigenständige zusätzliche Beeinträchtigung verursacht oder bestehende Einschränkungen wesentlich verstärkt.

Die detaillierte Bewertungslogik bleibt bewusst der GdB Tabelle und ihrer Einordnung vorbehalten.

Grad der Behinderung Tabelle: Welche Orientierung ist möglich?

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten zahlreiche Bewertungsrahmen. Eine GdB-Tabelle kann helfen, diese Systematik zu verstehen. Sie liefert aber keinen automatisch gültigen persönlichen GdB.

Auch bei einzelnen Erkrankungen wie Depression, Diabetes, Krebs, Schlaganfall oder Bandscheibenvorfall gilt: Die Diagnose allein entscheidet nicht über den persönlichen Wert.

Deshalb haben wir die beiden Detailintents bewusst getrennt:

Dadurch muss dieser zentrale Ratgeber keine umfangreiche Krankheits- oder Richtwerttabelle duplizieren.

Was bedeuten GdB 20, 30, 40, 50 und 100?

Die Höhe des GdB ist wichtig, weil bestimmte rechtliche Folgen an Schwellenwerte anknüpfen. Ein höherer GdB bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche denkbaren Nachteilsausgleiche gelten.

GdB Grundlegende Einordnung Wichtiger Hinweis
20 niedrigster feststellbarer GdB noch keine Schwerbehinderung
30 Behinderung unterhalb der Schwerbehinderung im Arbeitsleben kann unter Voraussetzungen eine Gleichstellung relevant sein
40 Behinderung unterhalb der Schwerbehinderung auch hier kann unter Voraussetzungen eine Gleichstellung relevant sein
50 Schwelle zur Schwerbehinderung Schwerbehindertenausweis und konkrete Nachteilsausgleiche gesondert prüfen
100 höchste GdB-Stufe auch hier hängen viele Vorteile zusätzlich von Merkzeichen ab

Die Besonderheiten bei GdB 30 – insbesondere Gleichstellung, Steuer und Arbeitsleben – behandeln wir ausführlich unter Grad der Behinderung 30: Vorteile und Gleichstellung.

Für Menschen mit GdB 100 im Ruhestand gibt es außerdem den spezialisierten Ratgeber 100 Schwerbehinderung: Vorteile für Rentner.

Ab welchem GdB liegt eine Schwerbehinderung vor?

Ab einem festgestellten GdB von mindestens 50 gilt ein Mensch grundsätzlich als schwerbehindert. Auf Antrag kann dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Der Ausweis dient als Nachweis des Schwerbehindertenstatus und kann zusätzlich weitere gesundheitliche Merkmale beziehungsweise Merkzeichen enthalten. Diese können bei einzelnen Nachteilsausgleichen besonders wichtig sein.

Welche Rechte beispielsweise bei Arbeit, Mobilität, Steuer, Kfz oder Rundfunk relevant sein können, erklären wir deshalb auf der spezialisierten Seite zu den Vorteilen des Schwerbehindertenausweises.

Bei bestimmten Merkzeichen oder einem entsprechenden Pflegegrad kann außerdem die steuerliche Fahrtkostenpauschale von 900 oder 4.500 Euro im Jahr relevant sein.

Wenn gesundheitliche Einschränkungen nicht nur rechtliche Nachteilsausgleiche betreffen, sondern inzwischen regelmäßig Hilfe bei Mahlzeiten, Haushalt, Tagesstruktur oder persönlicher Begleitung erforderlich ist, können Familien zusätzlich die Möglichkeiten einer 24-Stunden-Pflege zu Hause einordnen. Für die Versorgung ist dabei der tatsächliche Unterstützungsbedarf entscheidend – nicht allein die Höhe des GdB.

GdB-Bescheid prüfen: Was tun, wenn der Wert zu niedrig erscheint?

Nach Abschluss des Verfahrens erlässt die Behörde einen Feststellungsbescheid. Betroffene sollten prüfen, welcher GdB festgestellt wurde, ob die relevanten Gesundheitsstörungen berücksichtigt wurden und ob gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt worden sind.

Widerspruch gegen den GdB-Bescheid

Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, sollte zunächst die Rechtsbehelfsbelehrung lesen. Im Sozialrecht ist der Widerspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid und seine Rechtsbehelfsbelehrung.

Vor einem Widerspruch sollte geprüft werden, ob relevante Befunde fehlen, bestimmte Beeinträchtigungen nicht berücksichtigt wurden oder sich die tatsächlichen Auswirkungen anders darstellen als in der Entscheidung angenommen. Bei komplexen oder streitigen Fällen kann eine fachkundige sozialrechtliche Beratung sinnvoll sein.

Was tun, wenn sich der Gesundheitszustand später verändert?

Ändern sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich, kann eine erneute Feststellung beantragt werden. Entscheidend sind auch dabei nicht allein neue Diagnosen, sondern die veränderten dauerhaften Beeinträchtigungen.

Wichtig: Bei einer erneuten Prüfung wird die gesundheitliche Situation insgesamt beurteilt. Ein Änderungsantrag sollte deshalb nicht allein deshalb gestellt werden, weil ein höherer GdB wünschenswert wäre.

Grad der Behinderung und Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

GdB und Pflegegrad können gleichzeitig bestehen, bewerten aber unterschiedliche Aspekte. Der GdB beschreibt Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe. Beim Pflegegrad wird dagegen beurteilt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Welche praktische Unterstützung zu Hause möglich ist, richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Angehöriger begleitet eine ältere Person unterstützend im Alltag
GdB und Pflegebedarf getrennt betrachten

Ein hoher GdB führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad – und umgekehrt.

Ein Mensch mit GdB 100 kann deshalb keinen, einen niedrigen oder einen höheren Pflegegrad haben. Ebenso lässt sich aus einem Pflegegrad kein bestimmter GdB ableiten.

Die häufigen Fragen „Welcher Pflegegrad bei GdB 50?“ oder „Welcher Pflegegrad bei GdB 100?“ beantworten wir gezielt im Ratgeber Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad.

Fazit: Den Grad der Behinderung richtig verstehen

Der Grad der Behinderung ist eine rechtliche und medizinische Einordnung dauerhafter Teilhabebeeinträchtigungen. Er wird auf Antrag festgestellt und ist weder ein Prozentwert noch eine direkte Aussage über Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsfähigkeit.

Für einen guten Antrag sind vollständige Gesundheitsangaben und aussagekräftige medizinische Unterlagen wichtiger als der Versuch, den GdB selbst auszurechnen. Bei mehreren Erkrankungen zählt ihre Gesamtwirkung. Ab GdB 50 liegt grundsätzlich eine Schwerbehinderung vor; konkrete Nachteilsausgleiche können zusätzlich von weiteren Voraussetzungen und Merkzeichen abhängen.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle sozialrechtliche oder medizinische Beratung. Verbindlich ist die Entscheidung der zuständigen Behörde im konkreten Verfahren.

Wenn neben dem GdB auch Unterstützung zu Hause wichtig wird

Ein GdB-Bescheid ordnet gesundheitliche Teilhabebeeinträchtigungen ein, organisiert aber keine tägliche Betreuung. Wenn ein Angehöriger dauerhaft Unterstützung bei Haushalt, Mahlzeiten, Tagesstruktur oder persönlicher Begleitung benötigt, können Sie sich über Möglichkeiten einer Betreuung zu Hause informieren.

24-Stunden-Pflege zu Hause einordnen

Häufige Fragen zum Grad der Behinderung

Was bedeutet der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen. Er wird in Zehnergraden festgestellt und ist keine Prozentangabe.

Ab welchem Wert wird ein GdB festgestellt?

Eine Feststellung nach § 152 SGB IX erfolgt, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Danach wird der GdB in Zehnergraden abgestuft festgestellt.

Wie wird der GdB ermittelt?

Die zuständige Behörde bewertet nach einem Antrag die dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhand medizinischer Unterlagen und der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Bei mehreren Beeinträchtigungen zählt deren Gesamtwirkung.

Kann man den GdB selbst berechnen?

Nicht verbindlich. Tabellen und Rechner können Bewertungsrahmen veranschaulichen, ersetzen aber weder die medizinischen Unterlagen noch die individuelle Gesamtbewertung durch die zuständige Behörde.

Werden mehrere Einzel-GdB addiert?

Nein. Mehrere Einzel-GdB werden weder addiert noch gemittelt. Entscheidend ist, wie sich die verschiedenen Beeinträchtigungen insgesamt und in ihren Wechselwirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken.

Ab welchem GdB ist man schwerbehindert?

Ab einem festgestellten GdB von mindestens 50 gilt ein Mensch grundsätzlich als schwerbehindert. Auf Antrag kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Was bringt GdB 30?

GdB 30 ist noch keine Schwerbehinderung. Steuerliche Regelungen können jedoch bereits relevant sein, und im Arbeitsleben kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragt werden.

Ist GdB 100 automatisch Pflegegrad 5?

Nein. GdB und Pflegegrad werden unabhängig voneinander festgestellt. Auch GdB 100 entspricht keinem bestimmten Pflegegrad.

Wie lange kann ich gegen einen GdB-Bescheid Widerspruch einlegen?

Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Entscheidend sind jedoch der konkrete Bescheid und die dort enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.

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