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Pflegekraft legal beschäftigen: Modelle im Vergleich

Wer eine Pflegekraft legal beschäftigen möchte, steht schnell vor mehreren Möglichkeiten: Soll die Betreuungskraft über ein Unternehmen aus dem Ausland entsandt werden? Soll die Familie selbst Arbeitgeber werden? Oder kommt eine selbstständige Tätigkeit infrage? Hinter diesen Modellen stehen unterschiedliche Verträge, Zuständigkeiten und Pflichten.

Auch wer eine Betreuungskraft legal beschäftigen möchte, sollte deshalb nicht nur auf einen Vertrag schauen. Entscheidend ist, wie das konkrete Modell aufgebaut ist, wer Arbeitgeber ist und ob die tatsächliche Zusammenarbeit zu dieser Struktur passt.

Dieser Ratgeber gibt die zentrale Orientierung zu den verschiedenen Beschäftigungs- und Organisationsmodellen. Die allgemeine Frage, unter welchen Rahmenbedingungen die Betreuungsform zulässig ist, behandeln wir separat in unserem Ratgeber zur 24 Stunden Pflege Rechtslage. Einen Überblick über die Betreuungsform selbst finden Sie unter 24 Stunden Pflege zu Hause.

  • Eine Pflege- oder Betreuungskraft kann über unterschiedliche Modelle legal im häuslichen Umfeld tätig sein.
  • Beim Entsendemodell bleibt grundsätzlich das entsendende Unternehmen Arbeitgeber der Betreuungskraft.
  • Bei einer direkten Anstellung wird der Privathaushalt selbst Arbeitgeber und übernimmt die entsprechenden Pflichten.
  • Eine selbstständige Tätigkeit muss auch tatsächlich selbstständig ausgeübt werden. Die Bezeichnung im Vertrag allein entscheidet nicht.
  • Eine Vermittlungsagentur ist kein eigenes Beschäftigungsmodell und wird nicht automatisch Arbeitgeber der Betreuungskraft.
  • A1-Bescheinigung, Mindestlohn, Arbeitsorganisation und Aufgaben sind wichtige Teilfragen, ersetzen aber nicht die Prüfung des Gesamtmodells.

Für die häusliche Betreuung kommen vor allem drei unterschiedliche Wege infrage: die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, die direkte Anstellung durch den Privathaushalt und eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit.

Keines dieser Modelle ist allein wegen seiner Bezeichnung automatisch legal oder illegal. Entscheidend ist, ob Arbeitgeberrolle, Vertragsstruktur, Sozialversicherung, Vergütung und die tatsächliche Zusammenarbeit zum gewählten Modell passen.

Modell Wer ist Arbeitgeber? Rolle der Familie Wichtiger Prüfpunkt
Entsendemodell Entsendendes Unternehmen im Herkunftsland Die Familie ist grundsätzlich nicht Arbeitgeber der Betreuungskraft. Arbeitgeberstruktur, Verträge, A1 und tatsächlicher Einsatz müssen zusammenpassen.
Direkte Anstellung Privathaushalt Die Familie übernimmt selbst die Arbeitgeberpflichten. Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Urlaub und Ausfälle müssen organisiert werden.
Selbstständige Tätigkeit Kein Arbeitgeber im klassischen Sinn Die Familie ist Auftraggeber. Die Tätigkeit muss tatsächlich selbstständig ausgestaltet sein.

Welche Variante für eine Familie sinnvoll ist, hängt deshalb nicht nur vom Preis ab. Wichtig ist auch, wie viel organisatorische Verantwortung Angehörige selbst übernehmen möchten und ob die tatsächliche Betreuungssituation zum gewählten Modell passt.

Vergleich verschiedener Modelle zur legalen Beschäftigung einer Pflege- oder Betreuungskraft
Beschäftigungsmodelle im Überblick

Entsendung, direkte Anstellung und selbstständige Tätigkeit verteilen Arbeitgeberrolle, Verantwortung und Organisation unterschiedlich.

Beschäftigungsmodell einordnen lassen

Wenn Sie noch nicht wissen, welcher Organisationsweg zu Ihrer Betreuungssituation passt, können Sie uns Ihren Bedarf unverbindlich schildern.

Betreuung unverbindlich besprechen

Entsendemodell: Arbeitgeber ist das entsendende Unternehmen

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft grundsätzlich bei einem Unternehmen im Herkunftsland beschäftigt und wird für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland entsandt. Der deutsche Privathaushalt wird dadurch normalerweise nicht selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft.

Für Familien kann dieses Modell organisatorisch interessant sein, weil wesentliche Arbeitgeberaufgaben beim entsendenden Unternehmen verbleiben. Trotzdem sollten die beteiligten Unternehmen, Vertragsbeziehungen, Zuständigkeiten und Ansprechpartner eindeutig benannt sein.

Während des Einsatzes in Deutschland können außerdem bestimmte hier geltende zwingende Arbeitsbedingungen zu beachten sein. Eine Entsendung bedeutet daher nicht, dass ausschließlich die Regeln des Herkunftslandes maßgeblich sind.

Wie das Modell im Detail funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum Entsendemodell in der häuslichen Betreuung.

Welche Rolle spielt die A1-Bescheinigung?

Bei einer Entsendung innerhalb der EU gehört die A1-Bescheinigung zu den zentralen Nachweisen für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Sie dokumentiert, welchem Sozialversicherungssystem die Betreuungskraft während des grenzüberschreitenden Einsatzes unterliegt.

Die A1 ist jedoch kein allgemeines Legalitätssiegel für den gesamten Betreuungseinsatz. Vertragsbeziehungen, Arbeitsbedingungen, Vergütung und tatsächliche Durchführung müssen unabhängig davon passend organisiert sein.

Die Einzelheiten behandeln wir bewusst auf einer eigenen Seite: A1-Bescheinigung für Betreuungskräfte.

Pflegekraft direkt einstellen: Die Familie wird Arbeitgeber

Eine Betreuungskraft kann grundsätzlich auch direkt durch einen deutschen Privathaushalt angestellt werden. In diesem Modell gibt es keinen anderen Arbeitgeber, der die Arbeitgeberpflichten übernimmt: Die Familie wird selbst Arbeitgeber.

Damit verbunden sind unter anderem Arbeitsvertrag, Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Vergütung, Urlaubsansprüche sowie die Organisation von Krankheit und Ausfällen. Eine direkte Anstellung kann transparent aufgebaut werden, verlangt aber deutlich mehr Eigenorganisation.

Familie organisiert Unterlagen und Arbeitgeberaufgaben bei einer direkt angestellten Betreuungskraft
Direkte Anstellung bedeutet eigene Arbeitgeberverantwortung

Bei der Direktanstellung übernimmt die Familie selbst Arbeitsvertrag, Anmeldung, Abrechnung und die laufende Organisation des Beschäftigungsverhältnisses.

Wer diesen Weg konkret prüfen möchte, findet die einzelnen Schritte in unserem Spezialratgeber Pflegekraft privat einstellen.

Selbstständige Betreuungskraft: Wann besondere Vorsicht nötig ist

Eine Betreuungskraft kann grundsätzlich auch selbstständig tätig sein. Allerdings entscheidet weder ein Gewerbeschein noch eine Rechnung oder die Bezeichnung „selbstständig“ allein darüber, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Relevant ist die tatsächliche Zusammenarbeit. Hinweise auf eine abhängige Beschäftigung können beispielsweise eine starke Eingliederung in vorgegebene Abläufe oder weitreichende Weisungen sein. Gleichzeitig entscheidet kein einzelnes Merkmal allein. Maßgeblich ist die Gesamtwürdigung des konkreten Falls.

Gerade bei einer Live-in-Betreuung kann diese Abgrenzung anspruchsvoll sein, weil Wohnen, Alltagsorganisation und Tätigkeit eng miteinander verbunden sein können. Bei Zweifeln sollte die konkrete Vertrags- und Arbeitssituation fachkundig geprüft werden. Für sozialversicherungsrechtliche Zweifelsfälle kann außerdem ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung infrage kommen.

Warum eine Vermittlungsagentur kein eigenes Beschäftigungsmodell ist

Bei der häuslichen Betreuung werden zwei Ebenen häufig miteinander verwechselt: Vermittlung und Beschäftigung sind nicht dasselbe.

Eine Vermittlungsagentur kann Familien bei Bedarfserfassung, Auswahl, Kommunikation und Organisation unterstützen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Agentur Arbeitgeber der Betreuungskraft ist. Wer Arbeitgeber ist, hängt vom konkreten Beschäftigungsmodell ab.

Pflege-Schätzle berät Familien und vermittelt häusliche Betreuungslösungen. Die vermittelten Betreuungskräfte werden nicht von Pflege-Schätzle beschäftigt. Bei einer vermittelten Entsendelösung liegt die Arbeitgeberrolle beim jeweils zuständigen entsendenden Unternehmen.

Wie die Vermittlung grundsätzlich funktioniert und welche Rolle ein deutscher Ansprechpartner übernehmen kann, erklären wir auf unserer Seite zur 24 Stunden Pflegeagentur.

Wer die Betreuung bewusst ohne vermittelnde Stelle organisieren möchte, findet die möglichen Wege und die damit verbundenen zusätzlichen Eigenaufgaben im Ratgeber zur 24 Stunden Pflege ohne Agentur.

Woran erkennen Familien eine nachvollziehbare Organisation?

Familien müssen nicht selbst zu Arbeits- oder Sozialversicherungsrechtsexperten werden. Die wesentlichen Rollen und Abläufe sollten jedoch verständlich erklärt werden können.

  1. Wer ist Arbeitgeber? Diese Frage sollte eindeutig beantwortet werden können.
  2. Wer ist Vertragspartner der Familie? Arbeitgeber, Vermittler und weitere Dienstleister sollten voneinander unterschieden werden.
  3. Welche Aufgaben sind vereinbart? Betreuung, Haushalt und fachpflegerische Leistungen müssen sauber auseinandergehalten werden.
  4. Welche sozialversicherungsrechtliche Struktur gilt? Die notwendigen Nachweise müssen zum gewählten Modell passen.
  5. Wie wird die Tätigkeit tatsächlich organisiert? Vertrag und Alltag dürfen nicht erheblich auseinanderfallen.
  6. Wer ist bei Krankheit, Urlaub oder Wechsel zuständig? Auch Ausfälle gehören zu einer tragfähigen Organisation.
  7. Wie laufen Zahlungen? Kosten, Empfänger und enthaltene Leistungen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Ein einzelnes Dokument beantwortet deshalb nicht alle Fragen. Entscheidend ist, ob die verschiedenen Bestandteile zu einem nachvollziehbaren Gesamtmodell zusammenpassen.

Ist das Modell gewählt, entstehen im laufenden Betreuungsalltag weitere Fragen zu Zuständigkeiten, Erwartungen und gegenseitigen Pflichten. Diese behandeln wir im Ratgeber zu den Rechten und Pflichten bei der 24 Stunden Betreuung.

Offene Punkte vor dem Start klären

Wenn Arbeitgeberrolle, Betreuungssituation oder Organisationsweg noch nicht klar sind, können Sie diese Fragen mit uns unverbindlich besprechen.

Betreuungssituation schildern

Arbeitszeit und Mindestlohn gehören zur tatsächlichen Umsetzung

Auch ein grundsätzlich passendes Beschäftigungsmodell funktioniert nur dann, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen dazu passen. Der Begriff 24 Stunden Betreuung bedeutet insbesondere nicht, dass eine einzelne Betreuungskraft 24 Stunden täglich aktiv arbeitet.

Welche arbeitszeitrechtlichen Vorgaben gelten, kann von der konkreten Konstellation abhängen. Das Arbeitszeitgesetz enthält beispielsweise eine besondere Ausnahme für bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit den ihnen anvertrauten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und diese eigenverantwortlich pflegen oder betreuen.

Davon zu unterscheiden ist die Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Das Bundesarbeitsgericht hat für eine nach Deutschland entsandte Betreuungskraft entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für tatsächlich geleisteten Bereitschaftsdienst geschuldet sein kann.

Die arbeitszeitrechtliche Vertiefung finden Sie unter Ruhezeiten bei der 24 Stunden Pflege. Mindestlohn und Stundenkosten behandeln wir auf der Seite Stundenlohn Pflege und Mindestlohn.

Aufgaben und Qualifikation müssen zum Einsatz passen

Ob eine Betreuungskraft legal beschäftigt wird, beantwortet noch nicht die Frage, welche Tätigkeiten sie übernehmen kann. Der Begriff „Pflegekraft“ wird im Alltag häufig sehr weit verwendet. Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ist jedoch nicht automatisch eine examinierte Pflegefachkraft.

Typische Aufgaben liegen häufig in Alltagsbegleitung, Haushalt, Mahlzeiten, Tagesstruktur, Mobilität und Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen. Medizinische Behandlungspflege und andere fachpflegerische Leistungen müssen davon unterschieden werden.

Betreuungskraft unterstützt eine ältere Person im Alltag zu Hause
Alltagsunterstützung klar von Fachpflege abgrenzen

Betreuung, Haushalt, Mahlzeiten und Unterstützung im Alltag gehören zu typischen Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege muss davon getrennt betrachtet werden.

Welche Aufgaben und Grenzen für häusliche Betreuung relevant sind, erklären wir ausführlich im Ratgeber zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.

Herkunft allein entscheidet nicht über Legalität

Ob eine Betreuungskraft aus Polen, Rumänien oder einem anderen EU-Staat kommt, entscheidet nicht allein darüber, ob der Einsatz legal organisiert ist. Maßgeblich bleiben das Beschäftigungsmodell, die beteiligten Parteien und die tatsächliche Umsetzung.

Für häufige länderspezifische Fragen haben wir deshalb eigene Einordnungen erstellt: polnische Pflegekräfte legal einsetzen und Pflegekraft aus Rumänien: legal oder illegal?.

Einen Überblick über die von Pflege-Schätzle vermittelten Betreuungskräfte aus Osteuropa finden Sie auf unserer entsprechenden Themenseite.

Pflegekraft legal beschäftigen: Welches Modell passt zu welcher Familie?

Eine allgemeingültig „beste“ Organisationsform gibt es nicht. Die Modelle verteilen Verantwortung unterschiedlich.

  • Entsendung: kann interessant sein, wenn Familien die Arbeitgeberrolle nicht selbst übernehmen möchten und mit einer klar strukturierten grenzüberschreitenden Organisation arbeiten wollen.
  • Direkte Anstellung: passt eher zu Familien, die bewusst selbst Arbeitgeber werden und die damit verbundenen administrativen Aufgaben übernehmen möchten.
  • Selbstständige Tätigkeit: erfordert eine tatsächliche eigenständige Tätigkeit und sollte besonders sorgfältig geprüft werden, wenn die Betreuung eng in den Haushalt eingebunden ist.

Neben dem rechtlichen Modell sollte immer der tatsächliche Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Nachtbedarf, Mobilität, Aufgaben, Wohnsituation und ergänzende Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Dienste können darüber entscheiden, ob eine Betreuungslösung im Alltag überhaupt tragfähig ist.

Die monatlichen Kosten hängen ebenfalls vom konkreten Modell und Leistungsumfang ab. Einen gesonderten Überblick finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der 24 Stunden Pflege.

Vertiefende Ratgeber zu Recht und Beschäftigung

Diese Seite gibt die übergeordnete Orientierung. Für einzelne Fragen führen die folgenden Spezialratgeber tiefer:

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung zu Beschäftigungs- und Organisationsmodellen. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Bei unklaren Vertrags- oder Beschäftigungskonstellationen sollte der konkrete Einzelfall fachkundig geprüft werden.

Wer eine Pflegekraft legal beschäftigen möchte, sollte nicht mit der Frage beginnen, welches Modell am billigsten oder bequemsten erscheint. Zuerst muss klar sein, wer Arbeitgeber ist, welche Vertragsbeziehungen bestehen und wer Verantwortung für Sozialversicherung, Vergütung, Arbeitsorganisation und Ausfälle übernimmt.

Entsendung, direkte Anstellung und selbstständige Tätigkeit verteilen diese Verantwortung unterschiedlich. Entscheidend ist, dass die gewählte Struktur zur tatsächlichen Zusammenarbeit passt und Familien nachvollziehen können, welche Rolle sie selbst übernehmen.

Eine gute Betreuungslösung verbindet deshalb rechtlich nachvollziehbare Strukturen mit realistischen Aufgaben, einer tragfähigen Alltagsorganisation und klaren Ansprechpartnern.

Passende Betreuungslösung unverbindlich besprechen

Wenn Sie eine häusliche Betreuung organisieren möchten, können Sie uns Ihren Bedarf schildern. Wir helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte verständlich einzuordnen.

Unverbindliche Anfrage stellen

Wie kann ich eine Pflegekraft legal beschäftigen?

Grundsätzlich kommen insbesondere eine Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, eine direkte Anstellung durch den Privathaushalt oder eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit infrage. Welches Modell passt, hängt von der konkreten Organisation und davon ab, welche Verantwortung die Familie selbst übernehmen möchte.

Wie kann ich eine Betreuungskraft legal beschäftigen?

Auch bei einer Betreuungskraft sind Beschäftigungsmodell und tatsächliche Organisation entscheidend. Möglich sind beispielsweise Entsendung, direkte Anstellung oder eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit. Arbeitgeberrolle, Verträge und Umsetzung müssen zur gewählten Struktur passen.

Kann ich eine Betreuungskraft privat einstellen?

Ja. Bei einer direkten Anstellung wird der Privathaushalt selbst Arbeitgeber. Damit übernimmt die Familie unter anderem Pflichten rund um Arbeitsvertrag, Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaub und Ausfälle.

Ist das Entsendemodell legal?

Eine Entsendung ist ein etablierter grenzüberschreitender Beschäftigungsweg. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der Entsendung, Arbeitgeberstruktur, Sozialversicherung, Vertragsbeziehungen und die tatsächliche Durchführung zusammenpassen.

Reicht eine A1-Bescheinigung als Nachweis für eine legale Betreuung?

Nein. Die A1-Bescheinigung dokumentiert bei einer Entsendung die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Sie ist kein allgemeiner Nachweis dafür, dass sämtliche arbeits-, vertrags- oder vergütungsrechtlichen Aspekte des Betreuungseinsatzes korrekt organisiert sind.

Kann eine selbstständige Betreuungskraft legal arbeiten?

Grundsätzlich kann eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden. Entscheidend ist jedoch die tatsächliche Ausgestaltung. Ein Gewerbeschein, eine Rechnung oder die Bezeichnung im Vertrag reichen allein nicht aus, um den Erwerbsstatus festzulegen.

Ist eine Vermittlungsagentur Arbeitgeber der Betreuungskraft?

Nicht automatisch. Vermittlung und Beschäftigung sind unterschiedliche Ebenen. Eine Agentur kann bei Bedarfserfassung, Auswahl und Organisation unterstützen, während die Arbeitgeberrolle je nach Modell beispielsweise bei einem ausländischen Unternehmen oder beim Privathaushalt liegt.

Wer ist für den Mindestlohn verantwortlich?

Die Vergütungspflichten treffen grundsätzlich den jeweiligen Arbeitgeber. Welcher Mindestlohn beziehungsweise welches verbindliche Mindestentgelt im konkreten Fall gilt, hängt unter anderem vom Beschäftigungsmodell, Arbeitgeber, Tätigkeitsbereich und rechtlichen Geltungsbereich ab.

Bedeutet 24 Stunden Betreuung, dass eine Pflegekraft rund um die Uhr arbeitet?

Nein. Der Begriff beschreibt die Betreuungssituation im Haushalt und bedeutet keine unbegrenzte aktive Arbeit einer einzelnen Person. Arbeitsorganisation, mögliche Bereitschaft und tatsächlich freie Zeiten müssen zum konkreten Beschäftigungsmodell und Bedarf passen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand: August 2026.

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