Technische Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Was hilft wirklich?
Technische Hilfsmittel für die Pflege zu Hause können Bewegungen erleichtern, die Sicherheit erhöhen, pflegende Angehörige körperlich entlasten oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Geräte anzuschaffen. Die wichtigste Frage lautet: Welches konkrete Problem soll gelöst werden?
Wer beim Aufstehen Unterstützung braucht, benötigt eine andere Lösung als jemand, der nicht mehr sicher vom Bett in den Rollstuhl wechseln kann. Pflegebett, Transferhilfe, Hausnotruf, Lagerungshilfe oder technische Unterstützung im Alltag erfüllen jeweils andere Aufgaben. Dieser Überblick hilft zuerst bei der Einordnung und führt anschließend zu den passenden Detailratgebern.
Das Wichtigste in Kürze
Technische Hilfsmittel sollten immer von einem konkreten Alltags- oder Pflegeproblem ausgehen.
Pflegebett, Aufstehhilfe, Transferhilfe, Patientenlifter, Hausnotruf und Lagerungshilfen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Je weniger Eigenbewegung vorhanden ist und je komplexer das Gerät, desto wichtiger werden Beratung und Einweisung.
Ein technisches Hilfsmittel ist nicht automatisch ein technisches Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung.
Je nach Zweck können Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig sein.
Technische Pflegehilfsmittel sollen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise bereitgestellt werden.
Volljährige Versicherte zahlen bei technischen Pflegehilfsmitteln grundsätzlich 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel.
Vor einer privaten Anschaffung sollte der vorgesehene Versorgungsweg geklärt werden.
Technik kann persönliche Unterstützung erleichtern, ersetzt aber keine notwendige Betreuung oder medizinische Behandlungspflege.
Was sind technische Hilfsmittel in der Pflege?
Im Alltag wird der Begriff „technische Hilfsmittel“ relativ breit verwendet. Gemeint sind Geräte und technische Lösungen, die Mobilität, Sicherheit, Körperpflege, Transfers, Lagerung oder andere Abläufe zu Hause unterstützen.
Dazu können beispielsweise Pflegebetten, Aufstehhilfen, Patientenlifter, Hausnotrufsysteme oder unterschiedliche Lösungen für Mobilität und Sicherheit gehören. Rechtlich müssen diese Produkte jedoch genauer unterschieden werden.
Technische Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegeversicherung sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegeversicherung ist dabei nachrangig, wenn beispielsweise die Krankenversicherung für das konkrete Hilfsmittel zuständig ist.
Eine reine Produktliste reicht deshalb für die Auswahl nicht aus. Wichtiger ist die Frage, welche Hilfe zu welchem Problem passt und ob das konkrete Produkt als Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel der Krankenkasse oder privat zu beschaffende Alltagshilfe eingeordnet wird.
Technische Hilfsmittel für die Pflege: Liste nach Einsatzbereich
Die folgende Übersicht zeigt typische Einsatzbereiche. Sie ist keine abschließende Pflegehilfsmittelliste, sondern hilft dabei, vom konkreten Problem zur passenden Geräteklasse zu gelangen. Welcher Kostenträger zuständig ist, muss anschließend für das jeweilige Produkt geklärt werden.
Alltagsproblem
Mögliche Hilfe
Was geprüft werden sollte
Aufrichten oder Pflege am Bett wird schwierig
Pflegebett, Bettaufrichter oder andere Aufrichthilfe
Bettfunktionen, Restkraft, Platz und Versorgungsweg
Aufstehen aus Bett, Sessel oder Sofa fällt schwer
Aufstehhilfe
Standfähigkeit, Restkraft und sichere Nutzung
Umsetzen ist ohne umfangreichere Unterstützung nicht mehr möglich
Transferhilfe oder Patientenlifter
Eigenaktivität, Transfersituation, Platz und Einweisung
Gehen oder längere Wege werden schwierig
Rollator, Rollstuhl oder andere Mobilitätshilfe
Restmobilität, Wohnumgebung, Einsatzort und Kostenträger
Duschen oder Baden gelingt nicht mehr sicher
Dusch- oder Badewannenhilfe
Transfer, Maße, Untergrund und Kostenträger
Hinsetzen und Aufstehen an der Toilette fällt schwer
Toilettensitzerhöhung oder Stützhilfe
Sitzhöhe, Befestigung, Platz und Versorgungsweg
Eine Person lebt zeitweise allein und braucht technische Unterstützung
Hausnotruf oder andere Sicherheitstechnik
Bedienbarkeit, konkretes Risiko und Alltagssituation
Lange Liegezeiten oder eine instabile Position werden zum Problem
Lagerungs- und Druckentlastungshilfen
Hautzustand, Eigenbewegung und fachliche Einschätzung
Die Einsatzbereiche können sich überschneiden. Entscheidend ist deshalb nicht der Produktname, sondern welche Bewegung, Pflegehandlung oder Alltagssituation konkret unterstützt werden soll.
Hilfsmittel für Bett und Aufstehen
Wenn Pflege und Bewegungen direkt am Bett zunehmend schwierig werden, kann ein Pflegebett mehrere Anforderungen gleichzeitig unterstützen. Verstellbare Liegeflächen können das Aufrichten erleichtern und eine geeignetere Arbeitshöhe für unterstützende Personen schaffen.
Wird dagegen vor allem beim aktiven Hochziehen oder Aufsetzen Unterstützung benötigt, kann ein Bettaufrichter beziehungsweise Bettgalgen ausreichen. Voraussetzung ist genügend Arm- und Oberkörperkraft. Solche spezialisierten Lösungen sollten deshalb vom konkreten Bewegungsproblem und nicht allein vom Wunsch nach zusätzlicher Ausstattung ausgehen.
Für Schwierigkeiten beim Aufstehen aus Bett, Sessel, Sofa oder an der Toilette gibt es unterschiedliche Aufstehhilfen. Sie setzen je nach Bauart noch aktive Mitarbeit voraus und dürfen nicht mit einem Patientenlifter gleichgesetzt werden.
Vom Problem zur passenden Bettlösung
Pflegebett, Bettaufrichter und Aufstehhilfe lösen unterschiedliche Bewegungsprobleme. Deshalb sollte zuerst geklärt werden, welcher Schritt tatsächlich schwerfällt.
Transferhilfen: wenn das Umsetzen schwieriger wird
Beim Transfer wird eine Person beispielsweise vom Bett in den Rollstuhl oder vom Sessel auf die Toilette bewegt. Welche technische Unterstützung geeignet ist, hängt besonders von Standfähigkeit, Rumpfkontrolle, Eigenaktivität und dem vorhandenen Platz ab.
Rutschbrett, Drehscheibe, Transfergurt, Aufsteh- und Umsetzhilfe oder Patientenlifter lösen unterschiedliche Probleme. Unser Ratgeber zum Transfer in der häuslichen Pflege hilft dabei, die verschiedenen Transferarten und Hilfen einzuordnen.
Kann eine Person nicht mehr ausreichend sicher stehen oder ihr Gewicht zuverlässig mittragen, kann ein Patientenlifter infrage kommen. Auswahl, Gurtsystem und Anwendung müssen zur Person und zum konkreten Transfer passen und sollten praktisch erklärt werden.
Technische Hilfsmittel für Bad und Toilette
Im Bad treffen nasse Oberflächen, begrenzter Bewegungsraum und häufig schwierige Transfers aufeinander. Deshalb sollte nicht nur das einzelne Produkt betrachtet werden, sondern der komplette Weg vom Betreten des Badezimmers bis zum sicheren Aufstehen.
Wer beim Duschen oder Baden Unterstützung benötigt, findet im Ratgeber zu Duschhilfen für Senioren die unterschiedlichen Lösungen für Dusche und Badewanne. Dort werden Sitzhilfen, rutschhemmende Lösungen und weitere Bad-Hilfen nach ihrer jeweiligen Aufgabe eingeordnet.
Ist vor allem die niedrige Toilette das Problem, kann eine Toilettensitzerhöhung den Bewegungsweg verkürzen. Fehlen dagegen sichere Griff- oder Abstützmöglichkeiten, kann eine andere Lösung erforderlich sein.
Im Bad den gesamten Bewegungsablauf prüfen
Nicht nur das Hilfsmittel selbst muss passen. Auch Transferweg, Platz, Boden und vorhandene Haltemöglichkeiten gehören zur Entscheidung.
Mobilitätshilfen für mehr Bewegungsfreiheit
Technische Hilfsmittel können auch beim Gehen und bei Wegen innerhalb oder außerhalb der Wohnung unterstützen. Ein Rollator kann beispielsweise das Gehen stabilisieren und Sitzpausen ermöglichen, wenn Größe, Griffe und Bremsen zur Person passen.
Bei stärker eingeschränkter Mobilität können andere Lösungen erforderlich sein. Ein Rollstuhl unterstützt eine andere Ausgangssituation als ein Elektromobil. Für längere selbstständige Wege außerhalb der Wohnung kann je nach Mobilität ein Elektromobil infrage kommen.
Rollator, Rollstuhl und Elektromobil sind nicht allein deshalb technische Pflegehilfsmittel, weil sie im Pflegealltag genutzt werden. Gerade bei Mobilitätshilfen kann die gesetzliche Krankenversicherung zuständig sein. Der Versorgungsweg sollte deshalb vor einem privaten Kauf geklärt werden.
Hausnotruf: technische Sicherheit für Zeiten allein zu Hause
Ein Hausnotruf kann sinnvoll sein, wenn eine Person zeitweise allein zu Hause ist und in einer Notsituation Hilfe anfordern können soll.
Ob das System im Alltag tatsächlich Sicherheit bringt, hängt von der Bedienbarkeit ab. Die Person muss den Auslöser erreichen und verstehen, wann und wie sie ihn benutzt. Bei deutlichen Orientierungsproblemen kann ein Notrufsystem allein deshalb nicht ausreichen.
Weitere technische Lösungen setzen an anderen Alltagssituationen an: Ein Herdwächter kann Risiken rund um den Herd reduzieren, eine Tabletten-Erinnerung unterstützt bei festen Einnahmezeiten und Pflegeroboter zeigen, welche Assistenzsysteme im Pflegealltag bereits eingesetzt oder entwickelt werden. Keine dieser Lösungen ersetzt regelmäßige persönliche Unterstützung, wenn sie erforderlich ist.
Lagerung und Druckentlastung bei längeren Liegezeiten
Auch Lagerungshilfen können Teil der technischen Versorgung sein. Kissen, Rollen, Keile oder andere Positionierungshilfen haben unterschiedliche Aufgaben. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Mobilität, Hautzustand und dem konkreten Unterstützungsbedarf ab.
Bei erhöhtem Dekubitusrisiko können zusätzlich spezielle druckverteilende oder druckentlastende Liegeflächen notwendig werden. Eine entsprechende Matratzenversorgung ersetzt jedoch weder notwendige Hautbeobachtung noch individuell erforderliche Positionsveränderungen oder Wundversorgung.
Technisches Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel der Krankenkasse?
Diese Unterscheidung ist für Familien besonders wichtig. Nicht jedes technische Produkt, das in der Pflege eingesetzt wird, ist automatisch ein technisches Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung.
Versorgungsart
Typischer Schwerpunkt
Möglicher Kostenträger
Technisches Pflegehilfsmittel
häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördern
Pflegekasse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und kein anderer Leistungsträger zuständig ist
Hilfsmittel wegen Krankheit oder Behinderung
Krankenbehandlung, Behinderungsausgleich oder andere medizinische Versorgungsziele
häufig Krankenkasse
Zum Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel
regelmäßig verbrauchte Produkte für die häusliche Pflege
Pflegekasse
Wohnraumanpassung
bauliche oder dauerhafte Veränderung der Wohnung
gesonderter Leistungsweg der Wohnumfeldverbesserung
Der übergeordnete Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln erklärt Anspruch, Pflegehilfsmittelverzeichnis, Verbrauchsprodukte und die grundlegende Leistungslogik. Dieser technische Subhub konzentriert sich dagegen darauf, welche Geräteklasse zu welchem Pflege- oder Alltagsproblem passen kann.
Wer übernimmt technische Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und nicht bereits die Krankenversicherung oder ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
Für Leistungen der Pflegeversicherung muss Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Ein bestimmter Pflegegrad 3 ist jedoch keine Voraussetzung. Bereits ab Pflegegrad 1 kann bei entsprechendem Bedarf eine Versorgung mit geeigneten Pflegehilfsmitteln infrage kommen.
Andere technische Hilfsmittel können über die Krankenversicherung versorgt werden. Deshalb sollte vor einer Anschaffung geklärt werden, welches konkrete Produkt benötigt wird, welchem Zweck es dient und welcher Kostenträger zuständig ist.
Zuzahlung und Leihgabe bei technischen Pflegehilfsmitteln
Technische Pflegehilfsmittel sollen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen werden. Gerade bei größeren Geräten kann die Versorgung deshalb erfolgen, ohne dass das Hilfsmittel dauerhaft angeschafft werden muss.
Versicherte ab 18 Jahren leisten bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegeversicherung grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Wird eine Ausstattung gewählt, die über das medizinisch beziehungsweise pflegerisch notwendige Maß hinausgeht, können zusätzliche Mehr- und Folgekosten selbst zu tragen sein.
Bei Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gelten andere Zuzahlungs- und Versorgungsregeln. Der mögliche Eigenanteil sollte deshalb nicht allein aus der Art des Geräts abgeleitet werden.
Vor einem privaten Kauf
Klären Sie zuerst, ob Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig ist und über welchen Leistungserbringer die Versorgung erfolgen soll. Eine selbst beschaffte Lösung wird nicht automatisch nachträglich erstattet.
Wie beantragt man technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung werden bei der Pflegekasse beantragt. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht generell vorgeschrieben. Auch Empfehlungen aus der Pflegebegutachtung oder von entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen können für bestimmte Hilfsmittel eine Rolle spielen.
Seit dem 1. September 2026 gelten neue Richtlinien für Empfehlungen durch Pflegefachpersonen. Erfüllt eine Empfehlung die dort festgelegten Voraussetzungen und ist die Pflegefachperson entsprechend qualifiziert, wird die Erforderlichkeit beziehungsweise Notwendigkeit der empfohlenen Versorgung grundsätzlich vermutet. Die Kranken- oder Pflegekasse prüft weiterhin insbesondere die Wirtschaftlichkeit. Bei anderen Hilfsmitteln kann je nach Versorgungsweg weiterhin eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.
Problem beschreiben: Welche Alltagshandlung oder Pflegehandlung gelingt nicht mehr sicher?
Hilfsmittelart bestimmen: Wird eine Hilfe für Bett, Aufstehen, Transfer, Mobilität, Bad, Sicherheit oder Lagerung benötigt?
Kostenträger klären: Ist Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig?
Beratung nutzen: Je nach Versorgung Pflegefachperson, Arztpraxis, Therapie oder Hilfsmittelanbieter einbeziehen.
Antrag, Empfehlung oder Verordnung über den vorgesehenen Versorgungsweg einreichen.
Versorgungsentscheidung abwarten: Größere Geräte bei gewünschter Kostenübernahme nicht vorschnell privat kaufen.
Einweisung nutzen: Besonders bei komplexen oder sicherheitsrelevanten Hilfsmitteln.
Was hilft wirklich? Fünf Fragen vor der Auswahl
Die längste Produktliste ist nicht automatisch die beste Auswahlhilfe. Fünf praktische Fragen helfen meist mehr:
Welcher Bewegungs- oder Pflegeablauf ist aktuell schwierig?
Was kann die Person noch selbst übernehmen?
Passt das Hilfsmittel räumlich in die Wohnung?
Können die beteiligten Personen das Gerät sicher bedienen?
Wird der Alltag mit der Lösung tatsächlich einfacher oder sicherer?
Ein großes oder elektrisches Gerät ist nicht automatisch die bessere Lösung. Wenn eine kleinere Unterstützung vorhandene Beweglichkeit erhält und das konkrete Problem zuverlässig löst, kann sie im Alltag geeigneter sein.
Sichere Anwendung gehört zur Auswahl
Bei komplexeren Hilfsmitteln entscheidet nicht nur das Produkt. Beratung und Einweisung sind Teil einer sicheren Versorgung.
Wann Beratung und Einweisung besonders wichtig sind
Je komplexer ein Hilfsmittel ist und je weniger Eigenbewegung vorhanden ist, desto wichtiger wird eine praktische Einweisung. Das gilt besonders für Patientenlifter, komplexere Transferhilfen, Pflegebetten und andere Systeme, bei denen eine falsche Anwendung zu Stürzen oder körperlicher Überlastung führen kann.
Pflegefachkräfte, Physio- und Ergotherapie sowie geeignete Hilfsmittelanbieter können unterschiedliche Aspekte beurteilen. Bei Transfer- oder Mobilitätsproblemen ist eine Einschätzung in der tatsächlichen häuslichen Umgebung häufig besonders hilfreich.
Verändern sich Beweglichkeit, Gleichgewicht, Schmerzen, Hautzustand oder der allgemeine Gesundheitszustand deutlich, sollte auch ein bereits vorhandenes Hilfsmittel erneut auf seine Eignung geprüft werden.
Abgrenzung: technische Hilfsmittel oder Alltagshilfen für Senioren?
Nicht jede hilfreiche Alltagserleichterung ist ein technisches Pflegehilfsmittel. Greifhilfen, Küchenhelfer, Anziehhilfen, einfach bedienbare Telefone oder andere praktische Produkte können sehr nützlich sein, ohne deshalb automatisch Teil einer technischen Pflegeversorgung zu sein.
Solche breiteren Alltagsthemen behandeln wir getrennt im Ratgeber zu Hilfsmitteln für Senioren. Dort stehen Alltag, Haushalt und Selbstständigkeit im Alter im Mittelpunkt. Diese Seite konzentriert sich dagegen auf technische Lösungen innerhalb einer häuslichen Pflege- und Versorgungssituation.
Wenn technische Hilfsmittel allein nicht mehr ausreichen
Ein Pflegebett kann Bewegungen erleichtern, ein Hausnotruf Sicherheit ergänzen und eine Transferhilfe körperlich entlasten. Technische Hilfsmittel übernehmen jedoch keine Mahlzeiten, Haushaltsführung, Begleitung oder regelmäßige persönliche Unterstützung.
Wenn neben technischen Hilfsmitteln regelmäßig Hilfe im Alltag erforderlich wird, sollte deshalb die gesamte Betreuungssituation betrachtet werden. Pflege-Schätzle berät zur häuslichen Betreuung und vermittelt Betreuungskräfte aus Osteuropa über Partneragenturen. Sie können unter anderem bei Haushalt, Mahlzeiten, Tagesstruktur, Begleitung, Mobilität und der täglichen Körperpflege unterstützen. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Wenn technische Hilfsmittel einzelne Abläufe erleichtern, im Alltag aber regelmäßig persönliche Unterstützung benötigt wird, können osteuropäische Pflegekräfte eine mögliche Unterstützung zu Hause sein. Welche Aufgaben übernommen werden können, hängt von der persönlichen Situation und dem konkreten Betreuungsbedarf ab.
Fazit: Das richtige Hilfsmittel beginnt beim konkreten Problem
Technische Hilfsmittel können die Pflege zu Hause deutlich erleichtern, wenn sie zur Person, zum Bewegungsablauf und zur Wohnung passen. Entscheidend ist nicht die längste Produktliste, sondern welches konkrete Problem sicherer, leichter oder selbstständiger gelöst werden soll.
Pflegebett, Aufstehhilfe, Transferhilfe, Patientenlifter, Mobilitätshilfe, Duschhilfe, Hausnotruf oder Lagerungshilfe erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ebenso unterschiedlich können die zuständigen Kostenträger und Versorgungswege sein.
Deshalb lohnt es sich, Bedarf, Hilfsmittelart und Kostenträger vor einer privaten Anschaffung zu klären. Bei komplexen Geräten gehört eine praktische Einweisung zur sicheren Versorgung dazu.
24-Stunden-Pflege zu Hause kennenlernen
Wenn technische Hilfsmittel nicht mehr ausreichen und dauerhaft persönliche Unterstützung im Alltag benötigt wird, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite, wie eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisiert werden kann und welche Aufgaben Betreuungskräfte übernehmen können.
Häufige Fragen zu technischen Hilfsmitteln für die Pflege zu Hause
Was versteht man unter technischen Pflegehilfsmitteln?
Damit werden Geräte und technische Lösungen bezeichnet, die Pflege, Mobilität, Sicherheit oder Selbstständigkeit unterstützen. Dazu können beispielsweise Pflegebetten, Transferhilfen, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen gehören. Welcher Kostenträger zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Produkt und seinem Zweck.
Welche technischen Pflegehilfsmittel gibt es?
Zu technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegeversicherung können beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme gehören. Andere technische Geräte wie bestimmte Mobilitäts-, Bade- oder Toilettenhilfen können dagegen über die Krankenversicherung versorgt werden.
Welche Hilfsmittel gibt es für die häusliche Pflege?
Je nach Bedarf kommen Hilfen für Bett und Aufstehen, Transfer, Mobilität, Bad und Toilette, Notfallsicherheit sowie Lagerung und Druckentlastung infrage. Entscheidend ist, welches konkrete Alltags- oder Pflegeproblem gelöst werden soll.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel dienen insbesondere dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Hilfsmittel der Krankenversicherung können dagegen beispielsweise wegen Krankheit oder Behinderung notwendig sein. Deshalb können unterschiedliche Kostenträger zuständig sein.
Braucht man für technische Pflegehilfsmittel immer ein Rezept?
Nein. Für Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung ist nicht generell eine ärztliche Verordnung erforderlich. Seit dem 1. September 2026 können qualifizierte Pflegefachpersonen unter den Voraussetzungen der geltenden Richtlinien bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen. Bei anderen Hilfsmitteln kann je nach Versorgungsweg weiterhin eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.
Wie läuft der Antrag auf technische Pflegehilfsmittel ab?
Zuerst sollte der konkrete Bedarf beschrieben und der zuständige Kostenträger geklärt werden. Technische Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt. Je nach Hilfsmittel können Empfehlung, Antrag, Genehmigung und die Versorgung über einen Vertragspartner erforderlich sein.
Braucht man Pflegegrad 3 für technische Pflegehilfsmittel?
Nein. Pflegegrad 3 ist keine allgemeine Voraussetzung. Bereits ab Pflegegrad 1 kann bei entsprechendem Bedarf ein Anspruch auf geeignete Pflegehilfsmittel bestehen. Ob ein bestimmtes Produkt übernommen wird, richtet sich nach den weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Versorgung.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln?
Versicherte ab 18 Jahren leisten bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegeversicherung grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung gelten andere Zuzahlungsregeln.
Werden technische Pflegehilfsmittel auch ausgeliehen?
Ja. Technische Pflegehilfsmittel sollen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Welches technische Hilfsmittel ist am wichtigsten?
Eine allgemein wichtigste Lösung gibt es nicht. Aufstehen, Transfer, Gehen, Körperpflege, Notfallsicherheit und längere Liegezeiten stellen unterschiedliche Anforderungen. Das passende Hilfsmittel richtet sich deshalb immer nach dem konkreten Problem.
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