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Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle: GdB-Werte richtig einordnen

Stand: September 2026 · Orientierung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Welche Krankheiten können zu einem hohen Grad der Behinderung führen? Eine feste Liste von Diagnosen, die automatisch einen Schwerbehindertenausweis begründen, gibt es nicht. Eine Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle kann aber zeigen, welche Anhaltswerte die Versorgungsmedizinischen Grundsätze für häufige Erkrankungen und Funktionsbeeinträchtigungen vorsehen.

Entscheidend ist immer die individuelle Ausprägung. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedlich bewertet werden, wenn Beschwerden, Funktionsverluste, Therapieaufwand oder Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe verschieden stark sind. Die folgenden Werte dienen deshalb der Orientierung und ersetzen keine Feststellung durch die zuständige Behörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine bestimmte Krankheit führt automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis.
  • Maßgeblich sind die dauerhaften Auswirkungen einer Gesundheitsstörung auf die Teilhabe.
  • Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten Anhaltswerte und Bewertungsspannen.
  • Ab einem festgestellten Gesamt-GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.
  • Mehrere Einzel-GdB werden nicht addiert oder gemittelt.
  • GdB und Pflegegrad werden unabhängig voneinander festgestellt.

Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle 2026

Die folgende Übersicht enthält ausgewählte Beispiele aus häufig gesuchten Krankheitsbereichen. In älteren Abschnitten der amtlichen Versorgungsmedizinischen Grundsätze wird teilweise noch die Bezeichnung GdS verwendet. GdB und GdS werden nach denselben medizinischen Grundsätzen bemessen, haben rechtlich aber unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Erkrankung / Bereich Beispielhafte Ausprägung Anhaltswert
Psychische Störungen leichtere psychische Störungen 0–20
Psychische Störungen stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung 30–40
Psychische Störungen schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50–70
Psychische Störungen schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten 80–100
Diabetes mellitus Therapie ohne relevantes Hypoglykämierisiko und kaum Beeinträchtigung 0
Diabetes mellitus Hypoglykämierisiko mit Einschnitten in der Lebensführung 20
Diabetes mellitus höherer Therapieaufwand und stärkere Teilhabebeeinträchtigung 30–40
Diabetes mellitus intensive Insulintherapie mit erheblichen Einschnitten in der Lebensführung 50
Tinnitus ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen 0–10
Tinnitus mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen 20
Tinnitus mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit 30–40
Tinnitus mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten mindestens 50
Morbus Crohn / Colitis ulcerosa geringe Auswirkungen 10–20
Morbus Crohn / Colitis ulcerosa mittelschwere Auswirkungen 30–40
Morbus Crohn / Colitis ulcerosa schwere Auswirkungen 50–60
Morbus Crohn / Colitis ulcerosa schwerste Auswirkungen 70–80
Schlaf-Apnoe-Syndrom ohne notwendige kontinuierliche nasale Überdruckbeatmung 0–10
Schlaf-Apnoe-Syndrom mit notwendiger kontinuierlicher nasaler Überdruckbeatmung 20
Schlaf-Apnoe-Syndrom notwendige Überdruckbeatmung nicht durchführbar 50
Bronchialasthma seltene oder leichte Anfälle ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion 0–20
Bronchialasthma häufige oder schwere Anfälle 30–40
Bronchialasthma Serien schwerer Anfälle 50

Wichtig: Die Übersicht ist kein GdB-Rechner. Zusätzliche Funktionsbeeinträchtigungen, Komplikationen oder besondere Verläufe können die Bewertung verändern. Maßgeblich bleibt immer die individuelle Gesamtbeurteilung.

Wie die amtlichen Werte grundsätzlich gelesen werden und wie aus mehreren Beeinträchtigungen ein Gesamt-GdB entsteht, erklären wir getrennt in unserer GdB Tabelle 2026.

Unterlagen und Checkliste zur Einordnung von Erkrankungen für einen GdB-Antrag
Diagnose und Auswirkungen zusammen betrachten

Ein aussagekräftiger Befund beschreibt nicht nur die Erkrankung, sondern auch ihre dauerhaften funktionellen Folgen.

Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?

Keine Diagnose gilt automatisch als Schwerbehinderung. Entscheidend ist der festgestellte Gesamt-GdB. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch im Sinne des SGB IX als schwerbehindert.

Eine einzelne Erkrankung kann bereits eine entsprechend hohe Teilhabebeeinträchtigung verursachen. Bei anderen Menschen ergibt sich ein höherer Gesamt-GdB erst aus mehreren Gesundheitsstörungen. Deshalb sind Listen wie „diese Krankheiten ergeben GdB 50“ nur eingeschränkt aussagekräftig.

Mehr zu Bedeutung, Feststellung und rechtlicher Einordnung behandeln wir im zentralen Ratgeber zum Grad der Behinderung.

GdB bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen

Bei Depressionen, Angststörungen und anderen psychischen Erkrankungen entscheidet nicht allein die Diagnose. Maßgeblich ist, wie stark Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit sowie die soziale Anpassung beeinträchtigt sind.

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen bei leichteren psychischen Störungen Anhaltswerte von 0 bis 20 vor. Stärker behindernde Störungen können mit 30 bis 40 bewertet werden. Bei schweren Störungen reichen die Bewertungsrahmen – abhängig von den sozialen Anpassungsschwierigkeiten – von 50 bis 100.

GdB bei Bandscheibenvorfall und Wirbelsäulenerkrankungen

Auch ein Bandscheibenvorfall hat keinen festen GdB. Entscheidend sind die verbleibenden funktionellen Folgen, beispielsweise Bewegungseinschränkungen, Instabilität, Verformungen oder neurologische Ausfälle.

Deshalb kann die Bewertung bei Wirbelsäulenschäden je nach Ausprägung erheblich variieren. Wer lediglich die Diagnose „Bandscheibenvorfall“ kennt, kann daraus noch keinen persönlichen GdB ableiten.

GdB bei Diabetes mellitus

Beim Diabetes berücksichtigt die Bewertung insbesondere das Hypoglykämierisiko, den notwendigen Therapieaufwand und die tatsächlichen Einschnitte in der Lebensführung.

Eine Therapie ohne relevantes Hypoglykämierisiko kann mit 0 bewertet werden. Je nach Therapieaufwand und Teilhabebeeinträchtigung sind 20 beziehungsweise 30 bis 40 möglich. Bei einer intensiven Insulintherapie mit mindestens vier täglichen Insulingaben, eigenständiger Dosisanpassung und erheblichen Einschnitten in der Lebensführung sehen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze einen Wert von 50 vor. Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können höhere Bewertungen rechtfertigen.

GdB bei Krebs und Heilungsbewährung

Bei Krebserkrankungen ist eine pauschale Aussage wie „Krebs bedeutet GdB 50“ ebenfalls zu einfach. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen nach der Behandlung bösartiger Neubildungen in vielen Fällen eine sogenannte Heilungsbewährung vor.

Während dieser Zeit wird der GdB wegen der Unsicherheit über den weiteren Verlauf pauschal höher bewertet. Für bösartige Neubildungen beträgt er allgemein mindestens 50, in höheren Krankheitsstadien im Allgemeinen 80, soweit für die konkrete Tumorerkrankung keine abweichende Regelung gilt. Der Zeitraum der Heilungsbewährung beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sofern die jeweilige Erkrankung nicht anders geregelt ist.

Deshalb muss bei Krebs immer die konkrete Tumorart, das Stadium, die Behandlung und die einschlägige Regelung der VersMedV geprüft werden.

GdB nach Schlaganfall und bei neurologischen Erkrankungen

Ein Schlaganfall hat ebenfalls keinen einheitlichen GdB. Entscheidend sind die dauerhaft verbleibenden Folgen. Dazu können Lähmungen, Sprach- und Sprechstörungen, Gleichgewichtsstörungen, kognitive Beeinträchtigungen oder andere neurologische Funktionsverluste gehören.

Die Bewertung richtet sich deshalb nach Art und Ausmaß der bleibenden Beeinträchtigungen und nicht allein nach dem Ereignis „Schlaganfall“.

Ältere Person und Angehörige im Alltag nach gesundheitlichen Einschränkungen
Entscheidend sind die bleibenden Folgen

Bei vielen Erkrankungen bestimmt erst die konkrete Funktionsbeeinträchtigung den möglichen Bewertungsrahmen.

Warum mehrere Krankheiten nicht einfach zusammengerechnet werden

Liegen mehrere Erkrankungen vor, werden die Einzel-GdB nicht addiert oder gemittelt. Ein Einzel-GdB von 30 und ein weiterer von 20 ergeben deshalb nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 50.

Für den Gesamt-GdB wird geprüft, wie sich die verschiedenen Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe auswirken und ob zusätzliche Gesundheitsstörungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.

Die ausführliche Bewertungslogik bleibt bewusst der GdB Tabelle vorbehalten. Diese Seite konzentriert sich dagegen auf häufig gesuchte Erkrankungen und ihre möglichen Bewertungsrahmen.

Ab wann bekommt man einen Schwerbehindertenausweis?

Ab einem festgestellten Gesamt-GdB von mindestens 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis dieses Status und kann zusätzlich Merkzeichen enthalten.

Welche Nachteilsausgleiche daraus entstehen können, hängt teilweise von weiteren Voraussetzungen und Merkzeichen ab. Diese Fragen behandeln wir gezielt im Ratgeber zu den Vorteilen des Schwerbehindertenausweises.

Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad sind nicht dasselbe

Eine Schwerbehinderung sagt nicht automatisch aus, ob Pflegebedürftigkeit besteht. Der GdB bewertet Teilhabebeeinträchtigungen. Beim Pflegegrad wird dagegen beurteilt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann.

Aus einem hohen GdB lässt sich deshalb kein bestimmter Pflegegrad ableiten. Den Zusammenhang erklären wir separat im Ratgeber Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad.

Angehörige besprechen gesundheitliche Einschränkungen und Unterstützungsbedarf
GdB und Pflegebedarf getrennt einordnen

Ein hoher GdB und ein hoher Pflegegrad müssen nicht automatisch gemeinsam auftreten.

Welche Unterlagen helfen bei der Feststellung des GdB?

Für die Feststellung ist eine vollständige Darstellung der Gesundheitsstörungen wichtiger als der Versuch, aus einer Tabelle selbst einen bestimmten Wert abzuleiten.

  • aktuelle fachärztliche Befunde und Arztbriefe,
  • Krankenhaus- und Reha-Berichte,
  • Angaben zu Operationen, Therapien und Medikamenten,
  • Informationen zu Hilfsmitteln und dauerhaftem Behandlungsbedarf,
  • nachvollziehbare Beschreibungen funktioneller Einschränkungen,
  • eine vollständige Übersicht der behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Fachstellen.

Praxis-Tipp: Konkrete Angaben wie „Treppensteigen nur mit Pause und Geländer möglich“ beschreiben eine Funktionsbeeinträchtigung besser als die allgemeine Aussage „Mobilität eingeschränkt“.

Fazit: Krankheiten und GdB richtig einordnen

Eine Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle kann eine erste Orientierung geben. Einen festen GdB für Depression, Diabetes, Krebs, Schlaganfall, Bandscheibenvorfall oder andere Erkrankungen gibt es jedoch meist nicht.

Entscheidend sind die dauerhaft bestehenden Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen. Wer einen GdB feststellen lassen möchte, sollte deshalb vor allem aussagekräftige medizinische Unterlagen und die konkreten Auswirkungen der Erkrankungen vollständig dokumentieren.

Häufige Fragen zur Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle

Welche Krankheiten führen automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis?

Keine bestimmte Diagnose führt automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis. Maßgeblich ist der festgestellte Gesamt-GdB. Ab einem Gesamt-GdB von mindestens 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.

Welcher GdB gilt bei Depression?

Es gibt keinen festen Wert allein für die Diagnose Depression. Je nach Schwere und Auswirkungen sehen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze für psychische Störungen Bewertungsbereiche von 0–20 bis hin zu 80–100 bei schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten vor.

Welcher GdB gilt bei einem Bandscheibenvorfall?

Ein Bandscheibenvorfall hat keinen festen GdB. Maßgeblich sind die dauerhaft verbleibenden funktionellen Auswirkungen wie Bewegungseinschränkungen, Instabilität oder neurologische Ausfälle.

Welcher GdB gilt bei Diabetes?

Der Wert hängt vor allem von Hypoglykämierisiko, Therapieaufwand und Einschränkungen der Lebensführung ab. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen je nach Ausprägung Werte von 0, 20, 30–40 oder 50 vor; außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können höher bewertet werden.

Welcher GdB gilt bei Krebs?

Das hängt von Tumorart, Stadium, Behandlung und den konkreten Regelungen der VersMedV ab. Während einer Heilungsbewährung gelten besondere Bewertungsregeln. Eine einheitliche GdB-Zahl für alle Krebserkrankungen gibt es nicht.

Werden mehrere Krankheiten beim GdB addiert?

Nein. Einzel-GdB werden weder addiert noch gemittelt. Entscheidend ist die Gesamtwirkung der Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe.

Ab welchem GdB ist man schwerbehindert?

Ab einem festgestellten Gesamt-GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.

Wenn gesundheitliche Einschränkungen den Alltag zu Hause erschweren

Ein festgestellter GdB sagt noch nicht, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich benötigt wird. Wenn ein Angehöriger dauerhaft Hilfe bei Tagesstruktur, Haushalt oder persönlicher Begleitung braucht, können Sie sich über Möglichkeiten einer verlässlichen Betreuung zu Hause informieren.

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