Stand: September 2026 · Orientierung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen
Die GdB Tabelle hilft dabei, gesundheitliche Beeinträchtigungen und mögliche Richtwerte für den Grad der Behinderung einzuordnen. Sie ist jedoch kein Rechner und ordnet einer Diagnose nicht automatisch einen festen GdB zu. Entscheidend ist, wie stark und dauerhaft eine Gesundheitsstörung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.
Die maßgeblichen Bewertungsgrundsätze stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Wer ihre Systematik versteht, kann Befunde besser einordnen, mehrere Erkrankungen richtig betrachten und einen Antrag auf Feststellung des GdB gezielter vorbereiten.
Das Wichtigste in Kürze
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten Anhaltswerte, keine garantierten persönlichen GdB-Werte.
Der GdB wird nach Zehnergraden abgestuft. Eine Feststellung nach dem SGB IX erfolgt erst ab einem GdB von mindestens 20.
Mehrere Einzel-GdB werden nicht addiert oder gemittelt.
Für den Gesamt-GdB zählt die Gesamtwirkung aller relevanten Beeinträchtigungen.
Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.
GdB und Pflegegrad sind voneinander getrennte Bewertungssysteme.
GdB Tabelle 2026: ausgewählte Richtwerte im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft Bewertungswerte aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. In Teilen der amtlichen Tabelle wird weiterhin die Bezeichnung GdS verwendet. Die versorgungsmedizinischen Bewertungsmaßstäbe werden auch für die Feststellung des GdB herangezogen. Die Übersicht ist bewusst keine vollständige Krankheitsliste.
Beispiel
Ausprägung
Richtwert
Psychische Störungen
leichtere psychische Störungen
0–20
Psychische Störungen
stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung
30–40
Psychische Störungen
schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
50–70
Psychische Störungen
schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten
80–100
Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität
0
Wirbelsäulenschäden
geringe funktionelle Auswirkungen
10
Wirbelsäulenschäden
mittelgradige Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
20
Wirbelsäulenschäden
schwere Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt
30
Wirbelsäulenschäden
mittelgradige bis schwere Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten
30–40
Wirbelsäulenschäden
besonders schwere Auswirkungen
50–70
Herzleistung
keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung
0–10
Herzleistung
Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung
20–40
Herzleistung
Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Alltagsbelastung
50–70
Herzleistung
Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe
90–100
Diabetes mellitus
Therapie ohne relevantes Hypoglykämierisiko und kaum Beeinträchtigung der Lebensführung
0
Diabetes mellitus
Hypoglykämierisiko und Einschnitte in der Lebensführung
20
Diabetes mellitus
höherer Therapieaufwand und stärkere Teilhabebeeinträchtigung
30–40
Diabetes mellitus
intensive Insulintherapie mit erheblichen Einschnitten in der Lebensführung
50
Schlaf-Apnoe-Syndrom
ohne notwendige kontinuierliche nasale Überdruckbeatmung
0–10
Schlaf-Apnoe-Syndrom
mit notwendiger kontinuierlicher nasaler Überdruckbeatmung
20
Schlaf-Apnoe-Syndrom
wenn die notwendige Überdruckbeatmung nicht durchführbar ist
50
Wichtig: Die Beispiele sind eine Auswahl aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Sie dürfen nicht isoliert auf eine einzelne Person übertragen werden. Entscheidend sind unter anderem Befunde, Funktionsbeeinträchtigungen, Verlauf und die Auswirkungen auf die Teilhabe.
Wer gezielt nach einzelnen Erkrankungen sucht, findet eine weiterführende Übersicht in unserer Tabelle zu Krankheiten und Schwerbehindertenausweis. Dieser Ratgeber konzentriert sich dagegen auf die Bewertungslogik der GdB Tabelle.
Woher stammen die Werte der GdB Tabelle?
Rechtsgrundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in der Anlage zur VersMedV. Sie gliedern die Bewertung nach verschiedenen Funktionssystemen, beispielsweise Nervensystem und Psyche, Seh- und Hörvermögen, Herz und Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel sowie Haltungs- und Bewegungsorgane.
Die dort genannten Bewertungswerte sind Anhaltswerte. Je nach Einzelfall kann von ihnen abgewichen werden, wenn besondere Gegebenheiten dies begründen. Deshalb kann dieselbe Diagnose bei zwei Menschen zu unterschiedlichen Bewertungen führen.
Warum in der amtlichen Tabelle teilweise GdS statt GdB steht
In der Anlage zur VersMedV wird in verschiedenen Abschnitten weiterhin die Abkürzung GdS verwendet. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bilden zugleich die medizinische Bewertungsgrundlage für den GdB. GdB und GdS werden nach vergleichbaren medizinischen Maßstäben bemessen, haben rechtlich jedoch unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Nicht nur die Diagnose zählt
Für den GdB ist entscheidend, welche dauerhaften Teilhabebeeinträchtigungen tatsächlich bestehen.
Wie liest man die GdB Tabelle richtig?
Die Tabelle sollte immer von der Funktionsbeeinträchtigung aus gelesen werden. Ein Bandscheibenvorfall, eine Herzerkrankung oder eine psychische Erkrankung hat nicht automatisch einen bestimmten GdB. Maßgeblich ist das tatsächliche Ausmaß der daraus resultierenden Einschränkungen.
Bei Wirbelsäulenschäden kommt es beispielsweise auf Bewegungseinschränkung, Verformung, Instabilität und die Zahl betroffener Wirbelsäulenabschnitte an. Bei Herzerkrankungen steht die tatsächliche Leistungseinbuße im Vordergrund. Beim Diabetes spielen unter anderem Therapieaufwand, Hypoglykämierisiko und Einschränkungen der Lebensführung eine Rolle.
Feststellung des GdB erst ab 20
Die versorgungsmedizinische Bewertung enthält auch Werte unterhalb von 20. Nach § 152 SGB IX wird eine förmliche Feststellung des Grades der Behinderung jedoch nur getroffen, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt.
Ein GdB ist außerdem kein Prozentwert. Ein GdB von 50 bedeutet deshalb nicht „50 Prozent behindert“ und lässt keinen direkten Rückschluss auf Arbeitsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu.
Wie wird der Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen gebildet?
Eine der häufigsten Fehlannahmen lautet: 30 plus 20 ergibt automatisch einen Gesamt-GdB von 50. Genau so funktioniert die Bewertung nicht. Einzel-GdB werden weder addiert noch gemittelt.
Zunächst werden die Beeinträchtigungen innerhalb der jeweiligen Funktionssysteme bewertet. Für den Gesamt-GdB wird von der Teilhabebeeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB ausgegangen. Danach wird geprüft, ob weitere Beeinträchtigungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.
Situation
Einordnung
Mehrere Erkrankungen bestehen nebeneinander
Die Einzelwerte werden nicht addiert.
Weitere Beeinträchtigungen verstärken die Teilhabebeeinträchtigung wesentlich
Dies kann eine höhere Gesamtbeeinträchtigung begründen.
Auswirkungen überschneiden sich vollständig
Dies führt in der Regel nicht zu einer zusätzlichen Erhöhung.
Mehrere Gesundheitsstörungen liegen im selben Funktionssystem vor
Das Funktionssystem wird zunächst in seiner Gesamtheit bewertet.
Zusätzliche leichte Beeinträchtigungen mit einem Einzel-GdB von 10 erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nicht. Auch bei einem zusätzlichen Einzel-GdB von 20 ist eine Erhöhung nicht automatisch gerechtfertigt. Entscheidend bleibt die individuelle Gesamtwirkung.
Mehr zu den Grundlagen und zur Bedeutung der Einstufung behandeln wir im zentralen Ratgeber zum Grad der Behinderung.
Welche Unterlagen sind für die GdB-Feststellung wichtig?
Die GdB Tabelle kann eine Orientierung geben. Für die tatsächliche Feststellung benötigt die zuständige Behörde jedoch nachvollziehbare medizinische Informationen. Besonders hilfreich sind Unterlagen, die nicht nur Diagnosen nennen, sondern auch die daraus resultierenden dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen beschreiben.
aktuelle fachärztliche Befunde und Arztbriefe,
Krankenhaus- und Reha-Entlassberichte,
Angaben zu Operationen, Therapien und Hilfsmitteln,
Dokumentationen zum Verlauf einer Erkrankung,
Befunde zu Beweglichkeit, Belastbarkeit oder anderen Funktionsverlusten,
eine vollständige Übersicht der behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Fachstellen.
Befunde vollständig zusammenstellen
Gute Unterlagen beschreiben nicht nur Erkrankungen, sondern möglichst konkret deren dauerhafte funktionelle Auswirkungen.
GdB Tabelle und Versorgungsamt: Wie läuft der Antrag ab?
Die Feststellung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Behörde. Umgangssprachlich wird häufig vom Versorgungsamt gesprochen. Die genaue Bezeichnung und Zuständigkeit unterscheiden sich jedoch zwischen den Bundesländern.
Im Antrag werden die vorhandenen Gesundheitsstörungen und behandelnden Stellen angegeben. Die Behörde wertet die Unterlagen aus und kann weitere Befundberichte anfordern. Anschließend werden die Auswirkungen der Beeinträchtigungen insgesamt bewertet und der GdB im Bescheid festgestellt.
Ein sinnvoll vorbereiteter Antrag sollte deshalb weniger darauf ausgerichtet sein, selbst einen bestimmten Tabellenwert zu „beweisen“. Wichtiger ist, dass die relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen vollständig dokumentiert sind.
GdB, Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
Ab einem festgestellten GdB von 50 gilt ein Mensch nach dem SGB IX als schwerbehindert. Damit können je nach persönlicher Situation verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche verbunden sein.
Welche Vorteile tatsächlich bestehen, hängt jedoch nicht nur von der GdB-Zahl ab. Auch Merkzeichen und weitere Voraussetzungen können entscheidend sein. Eine eigene Übersicht finden Sie im Ratgeber zu den Vorteilen des Schwerbehindertenausweises.
GdB und konkrete Ansprüche trennen
Der festgestellte GdB ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Viele Nachteilsausgleiche haben jedoch zusätzliche Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen GdB und Pflegegrad?
GdB und Pflegegrad bewerten unterschiedliche Sachverhalte. Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Beim Pflegegrad wird dagegen beurteilt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann.
Deshalb lässt sich aus einem GdB kein bestimmter Pflegegrad ableiten – und umgekehrt. Auch ein Schwerbehindertenausweis führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Die Zusammenhänge erklären wir ausführlicher im Ratgeber Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad.
Unterstützung zu Hause organisieren
Wenn neben gesundheitlichen Einschränkungen auch im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt wird, können Sie sich über Möglichkeiten der häuslichen Betreuung informieren.
Diagnose mit GdB gleichsetzen: Entscheidend ist die tatsächliche Funktions- und Teilhabebeeinträchtigung.
Einzel-GdB addieren: Der Gesamt-GdB entsteht aus einer Gesamtbetrachtung.
GdB als Prozent verstehen: Ein GdB von 50 entspricht keiner 50-prozentigen Einschränkung.
Veraltete private Tabellen verwenden: Maßgeblich sind die aktuell geltenden Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Nur Diagnosen im Antrag nennen: Aussagekräftiger sind Befunde, die funktionelle Auswirkungen nachvollziehbar dokumentieren.
GdB und Pflegegrad gleichsetzen: Beide Systeme verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Fazit: GdB Tabelle als Orientierung, nicht als Rechner
Die GdB Tabelle bietet einen wichtigen fachlichen Rahmen für die Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Ihre Werte sind jedoch Anhaltswerte und keine feste Zuordnung von Diagnosen zu einem persönlichen Grad der Behinderung.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gesamt-GdB: Mehrere Werte werden nicht zusammengerechnet. Entscheidend ist, wie sich alle relevanten Beeinträchtigungen gemeinsam auf die Teilhabe auswirken. Wer einen Antrag vorbereitet, sollte deshalb vor allem vollständige und aussagekräftige Befunde zusammenstellen.
Kosten einer Betreuung zu Hause einordnen
Wenn Sie zusätzlich wissen möchten, mit welchen monatlichen Kosten bei einer häuslichen Betreuung zu rechnen ist, finden Sie dort unsere ausführliche Kostenübersicht.
Die maßgeblichen Bewertungsgrundsätze stehen in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Dort sind die Bewertungswerte nach verschiedenen Funktionssystemen gegliedert.
Ist die GdB Tabelle eine Krankheitsliste?
Nein. Eine Diagnose allein bestimmt den GdB nicht. Entscheidend sind Ausmaß, Dauer und Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Teilhabe.
Kann ich meinen GdB mit der Tabelle selbst berechnen?
Nein. Die Tabelle ermöglicht eine Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Bewertung. Vor allem bei mehreren Gesundheitsstörungen lässt sich der Gesamt-GdB nicht mit einer einfachen Formel berechnen.
Werden mehrere GdB-Werte addiert?
Nein. Addition und Mittelwertbildung sind bei der Bildung des Gesamt-GdB nicht zulässig. Maßgeblich ist die Gesamtwirkung der Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen.
Ab welchem GdB erfolgt eine Feststellung?
Nach § 152 SGB IX wird eine förmliche Feststellung nur getroffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.
Ab welchem GdB liegt eine Schwerbehinderung vor?
Ab einem festgestellten GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Welche konkreten Nachteilsausgleiche genutzt werden können, hängt teilweise von weiteren Voraussetzungen und Merkzeichen ab.
Ist ein hoher GdB automatisch ein hoher Pflegegrad?
Nein. Der GdB und der Pflegegrad werden nach unterschiedlichen Kriterien festgestellt. Aus dem einen Wert lässt sich der andere nicht automatisch ableiten.
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