Pflege zuhause Kostenübernahme: Was Pflege- und Krankenkasse zahlen
Stand: August 2026 · Fachliche Einordnung: Pflege-Schätzle – Beratung & Vermittlung in häuslicher Betreuung
Welche Kosten übernehmen Pflegekasse und Krankenkasse bei Pflege zu Hause? Die beiden Kostenträger haben unterschiedliche Aufgaben. Die Pflegekasse beteiligt sich mit gesetzlich festgelegten Leistungen an der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die Krankenkasse kann dagegen insbesondere dann zuständig sein, wenn wegen einer Erkrankung häusliche Krankenpflege benötigt wird.
Eine vollständige Kostenübernahme der gesamten Versorgung zu Hause gibt es dadurch nicht automatisch. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen folgen jeweils eigenen Voraussetzungen und Abrechnungswegen.
Für Familien ist deshalb vor allem entscheidend: Welche Hilfe wird benötigt, wer erbringt sie und welche Leistung passt genau zu diesem Kostenbaustein?
Wenn Sie zunächst wissen möchten, welche Ausgaben bei Angehörigenpflege, Pflegedienst, stundenweiser Unterstützung oder Betreuung im Haushalt überhaupt entstehen, finden Sie dazu unseren Vergleich zu den Kosten der Pflege zu Hause.
Das Wichtigste in Kürze
Die Pflegeversicherung übernimmt festgelegte Leistungen, aber nicht automatisch sämtliche Kosten der Pflege zu Hause.
Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen stehen grundsätzlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
2026 beträgt das Pflegegeld je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro monatlich.
Ambulante Pflegesachleistungen reichen 2026 je nach Pflegegrad von bis zu 796 bis zu 2.299 Euro monatlich.
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro monatlich und steht auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen.
Die Krankenkasse kann häusliche Krankenpflege übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Privat bleibt der Teil der tatsächlichen Versorgungskosten, der durch keine nutzbare Leistung abgedeckt wird.
Pflege zuhause Kostenübernahme: Die kurze Antwort
Bei Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die Pflegeversicherung über verschiedene Leistungen an der Versorgung zu Hause. Welche davon genutzt werden kann, hängt davon ab, wie die Unterstützung organisiert wird.
Wird die häusliche Pflege überwiegend selbst organisiert, kann Pflegegeld relevant sein. Werden geeignete Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes genutzt, kommen ambulante Pflegesachleistungen infrage. Werden beide Formen miteinander kombiniert, kann Pflegegeld anteilig weitergezahlt werden.
Die Krankenkasse folgt einer anderen Logik. Sie finanziert nicht allgemein die Betreuung wegen Pflegebedürftigkeit. Relevant wird sie insbesondere, wenn aufgrund einer Erkrankung häusliche Krankenpflege erforderlich ist.
Merksatz: Die Pflegekasse finanziert Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit. Die Krankenkasse kommt insbesondere bei krankheitsbezogener häuslicher Krankenpflege ins Spiel. Entscheidend ist immer die konkrete Leistung.
Pflegekasse oder Krankenkasse: Wer zahlt was zu Hause?
Die folgende Übersicht ordnet typische Situationen nach dem Finanzierungsweg. Sie ersetzt keine individuelle Leistungsprüfung, zeigt aber, welcher Kostenträger grundsätzlich zuerst betrachtet werden sollte.
Unterstützung
Typischer Finanzierungsweg
Kostenträger
Pflege wird selbst organisiert
Pflegegeld ab Pflegegrad 2
Pflegekasse
Zugelassener ambulanter Dienst
Ambulante Pflegesachleistungen
Pflegekasse
Ambulanter Dienst plus selbst organisierte Pflege
Kombinationsleistung
Pflegekasse
Anerkannte Entlastungsangebote
Entlastungsbetrag
Pflegekasse
Ersatzpflege bei Ausfall einer privaten Pflegeperson
Verhinderungspflege
Pflegekasse
Ärztlich verordnete Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege
Krankenkasse
Private Hilfe ohne passenden Leistungsanspruch
Selbstzahlung
privat
Live-in-Betreuung
überwiegend privat; nutzbare Pflegeleistungen können den Eigenanteil beeinflussen
privat plus nutzbare Leistungen
Geht es nicht um Leistungen der Pflegeversicherung, sondern allgemein um die Frage, ob eine medizinische Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, wie ein Antrag gestellt wird oder wann eine Kostenerstattung möglich ist, erklärt unser Ratgeber zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse den Ablauf im Detail.
Erst den Bedarf, dann den Kostenträger prüfen
Ob Pflegekasse, Krankenkasse oder private Finanzierung relevant ist, hängt davon ab, welche konkrete Unterstützung benötigt wird.
Betreuungssituation übersichtlich einordnen
Wenn dauerhaft mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird, können wir mit Ihnen einordnen, ob eine häusliche Betreuungslösung grundsätzlich zu Ihrer Situation passt.
Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026 bei Pflege zu Hause?
Für viele Familien sind Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen die wichtigsten laufenden Leistungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad
Pflegegeld 2026
Pflegesachleistungen 2026
Pflegegrad 1
kein Pflegegeld
keine regulären Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2
347 Euro monatlich
bis 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3
599 Euro monatlich
bis 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4
800 Euro monatlich
bis 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5
990 Euro monatlich
bis 2.299 Euro monatlich
Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen stehen noch nicht zur Verfügung. Andere Leistungen können aber bereits genutzt werden. Dazu gehört insbesondere der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Wer nicht die Kostenübernahme, sondern sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick sucht, findet diese im Ratgeber zu den Leistungen der Pflegeversicherung. So bleibt diese Seite auf die Finanzierungsfrage konzentriert.
Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombination kurz erklärt
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die häusliche Pflege entsprechend selbst sichergestellt wird. Die aktuellen Voraussetzungen und Details behandeln wir auf der Seite zum Pflegegeld.
Ambulante Pflegesachleistungen sind dagegen kein frei ausgezahltes Geld. Sie stehen für geeignete ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen zugelassener Leistungserbringer zur Verfügung. Weitere Details finden Sie im Ratgeber zu den Pflegesachleistungen.
Wer nur einen Teil der Sachleistungen nutzt, kann Pflegegeld anteilig weiter erhalten. Werden beispielsweise 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs genutzt, verbleiben grundsätzlich 60 Prozent des Pflegegeldanspruchs. Die genaue Systematik behandeln wir separat bei der Kombinationsleistung.
Viele Familien kombinieren mehrere Hilfen
Angehörige, ambulante Dienste und weitere Unterstützung können gemeinsam Teil der Versorgung sein. Für die Finanzierung muss jeder Baustein passend eingeordnet werden.
Welche weiteren Leistungen können Kosten reduzieren?
Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann nur für die dafür vorgesehenen Leistungen eingesetzt werden. Er ist kein zusätzliches frei verfügbares Pflegegeld. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht 2026 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann je nach erfüllten Voraussetzungen für die beiden Leistungsarten eingesetzt werden.
Für die Pflege zu Hause ist vor allem die Verhinderungspflege relevant, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt und notwendige Ersatzpflege organisiert werden muss. Kurzzeitpflege ist dagegen grundsätzlich eine vorübergehende vollstationäre Versorgung außerhalb des eigenen Haushalts.
Der gemeinsame Jahresbetrag ist deshalb kein pauschaler zusätzlicher Zuschuss zur laufenden Pflege zu Hause. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden können, hängt von der jeweiligen Leistungssituation ab.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bei erfüllten Voraussetzungen Aufwendungen von bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Wenn eine Anpassung der Wohnung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt, kann die Pflegekasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren.
Dabei handelt es sich um eine eigenständige Leistung für geeignete Wohnraumanpassungen und nicht um ein monatliches Budget für laufende Pflegekosten.
Was übernimmt die Krankenkasse bei Pflege zu Hause?
Die Krankenkasse übernimmt nicht allgemein die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen. Relevant wird sie insbesondere bei häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Besonders häufig geht es dabei um ärztlich verordnete Behandlungspflege, zum Beispiel:
Wundversorgung
Injektionen
ärztlich verordnete Medikamentengabe
bestimmte Kompressionsbehandlungen
weitere medizinisch notwendige Maßnahmen im Rahmen der Verordnung
Häusliche Krankenpflege kann je nach gesetzlicher Anspruchsgrundlage darüber hinaus weitere Bestandteile umfassen. Wird sie beispielsweise eingesetzt, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen, können im erforderlichen Umfang auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung dazugehören.
Dient die häusliche Krankenpflege dagegen der Sicherung des Ziels einer ärztlichen Behandlung, steht insbesondere die Behandlungspflege im Vordergrund. Welche konkrete Leistung bewilligt wird, richtet sich nach der individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Wichtig: Eine Betreuungskraft für Alltag, Haushalt und Tagesstruktur ersetzt keine medizinische Behandlungspflege. Werden medizinische Fachleistungen benötigt, müssen sie entsprechend qualifiziert organisiert werden.
Welche Kosten bleiben bei Pflege zu Hause privat?
Auch bei bestehenden Leistungsansprüchen bleibt bei vielen Versorgungssituationen ein privater Eigenanteil. Wie hoch er ausfällt, hängt von der tatsächlichen Hilfe und der gewählten Versorgungsform ab.
Privat können beispielsweise zusätzliche Pflegedienstleistungen, nicht über bestehende Leistungen abrechenbare Alltagshilfen, private Haushaltshilfe, zusätzliche Betreuung oder Kosten einer umfassenderen Betreuung im Haushalt bleiben.
Für die Planung hilft eine einfache Trennung: tatsächliche Versorgungskosten – tatsächlich nutzbare Leistungen = verbleibender Eigenanteil. Variable oder einmalige Ausgaben sollten anschließend separat berücksichtigt werden.
Wie die eigentlichen Kosten verschiedener häuslicher Versorgungsformen entstehen, behandeln wir bewusst auf der separaten Seite Pflege zu Hause Kosten.
Was gilt bei einer Live-in- oder 24-Stunden-Betreuung?
Eine typische Live-in-Betreuung wird nicht als vollständige Pflegesachleistung von der Pflegekasse übernommen. Der monatliche Betreuungspreis bleibt deshalb überwiegend privat zu finanzieren.
Pflegegeld kann bei bestehendem Anspruch in die private Finanzierung einfließen. Andere Leistungen können für jeweils passende zusätzliche Versorgungsbausteine genutzt werden. So kann beispielsweise ein ambulanter Dienst neben der Betreuung im Haushalt eigene pflegerische oder medizinische Aufgaben übernehmen.
Die eigentlichen Preise einer Live-in-Betreuung finden Sie dagegen auf unserer Seite zu den Kosten der 24 Stunden Pflege.
Live-in-Betreuung finanziell einordnen
Wir besprechen mit Ihnen den Betreuungsbedarf und können den Kostenrahmen einer passenden Betreuungslösung einordnen. Über konkrete Pflege- oder Krankenkassenleistungen entscheidet die zuständige Kasse.
So prüfen Familien die Kostenübernahme Schritt für Schritt
Pflegegrad prüfen: Klären Sie, ob bereits ein Pflegegrad besteht. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen beginnen grundsätzlich ab Pflegegrad 2.
Unterstützungsbedarf trennen: Unterscheiden Sie Alltagshilfe, pflegerische Unterstützung, Betreuung und medizinische Maßnahmen.
Kostenträger zuordnen: Prüfen Sie, ob Pflegekasse, Krankenkasse oder private Finanzierung für den jeweiligen Baustein relevant ist.
Abrechnungsweg klären: Wird eine Geldleistung ausgezahlt, rechnet ein Leistungserbringer ab oder erfolgt eine zweckgebundene Kostenerstattung?
Nur sichere Leistungen einplanen: Rechnen Sie nicht mit einer Erstattung, solange Anspruch und Abrechnungsweg nicht geklärt sind.
Eigenanteil berechnen: Stellen Sie die tatsächlichen Kosten den sicher nutzbaren Leistungen gegenüber.
Falls noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, finden Sie die nächsten Schritte im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Kostenübernahme systematisch prüfen
Pflegegrad, tatsächlicher Bedarf, Leistungsart und Abrechnung sollten zusammen betrachtet werden. So lässt sich der private Eigenanteil realistischer einschätzen.
Kostenübernahme ist nur ein Teil der Pflegefinanzierung
Die Frage, was Pflege- und Krankenkasse übernehmen, beantwortet noch nicht die gesamte Finanzierung der Pflege zu Hause. Für den tatsächlichen Eigenanteil müssen zusätzlich Versorgungskosten, mögliche steuerliche Entlastungen, eigene Mittel und weitere Finanzierungsmöglichkeiten betrachtet werden.
Den übergeordneten Überblick bündeln wir in unserem Ratgeber zur Finanzierung der Pflege zu Hause. Diese Seite bleibt dagegen bewusst bei der Frage, welche Kosten Pflege- und Krankenkasse bei einer Versorgung zu Hause übernehmen können.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme bei Pflege zu Hause
Wer zahlt Pflege zu Hause – Pflegekasse oder Krankenkasse?
Die Pflegekasse finanziert Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit. Die Krankenkasse kann häusliche Krankenpflege übernehmen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist deshalb die konkrete Art der benötigten Hilfe.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026 bei Pflegegrad 2 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?
Die ambulanten Pflegesachleistungen betragen 2026 bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Was gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich steht jedoch auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung. Daneben können weitere Leistungen infrage kommen.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja. Bei der Kombinationsleistung können Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen anteilig miteinander verbunden werden. Je größer der genutzte Sachleistungsanteil ist, desto geringer fällt das verbleibende Pflegegeld aus.
Was übernimmt die Krankenkasse bei Pflege zu Hause?
Die Krankenkasse kann häusliche Krankenpflege übernehmen. Besonders häufig betrifft dies ärztlich verordnete Behandlungspflege. Bei bestimmten Formen der häuslichen Krankenpflege können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung dazugehören.
Kann der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro immer für Pflege zu Hause genutzt werden?
Nein. Der gemeinsame Jahresbetrag steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung und kann nur genutzt werden, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Leistung erfüllt sind. Kurzzeitpflege ist grundsätzlich eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, während Verhinderungspflege auch zu Hause erfolgen kann.
Zahlt die Pflegekasse eine 24 Stunden Pflege vollständig?
Nein. Eine typische Live-in-Betreuung wird nicht vollständig als Pflegesachleistung übernommen. Pflegegeld und andere passende Leistungen können den Eigenanteil beeinflussen, finanzieren das Betreuungsmodell aber nicht automatisch vollständig.
Welche Kosten bleiben bei Pflege zu Hause privat?
Privat bleibt grundsätzlich der Teil der tatsächlichen Kosten, der durch keine nutzbare Pflege- oder Krankenkassenleistung abgedeckt wird. Die Höhe hängt von Pflegegrad, Versorgungsform, Hilfebedarf und den beauftragten Leistungen ab.
Fazit: Erst die Leistung zuordnen, dann den Eigenanteil berechnen
Die Kostenübernahme bei Pflege zu Hause wird übersichtlicher, wenn jede benötigte Hilfe dem passenden Finanzierungsweg zugeordnet wird. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Krankenkasse ist insbesondere bei häuslicher Krankenpflege relevant.
Keine dieser Leistungen bedeutet automatisch, dass sämtliche Kosten der häuslichen Versorgung übernommen werden. Für eine realistische Planung sollten Familien zuerst den tatsächlichen Bedarf und die Versorgungskosten ermitteln, anschließend die sicher nutzbaren Leistungen berücksichtigen und daraus den verbleibenden Eigenanteil ableiten.
Häusliche Betreuung passend einordnen
Wenn dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt wird, besprechen wir mit Ihnen den Betreuungsbedarf und unterstützen bei der Vermittlung einer passenden Betreuungslösung. Eine Leistungsbewilligung durch Pflege- oder Krankenkasse können wir nicht zusagen.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Welche Leistungen im konkreten Einzelfall tatsächlich bewilligt oder erstattet werden, entscheidet die zuständige Pflege- beziehungsweise Krankenkasse nach den jeweiligen Voraussetzungen.
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