Nicht jede Leistung der Pflegeversicherung wird als Geldbetrag auf das Konto überwiesen.
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 2026 monatlich 990 Euro, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Zusätzlich können je nach Versorgungssituation weitere Leistungen genutzt werden – darunter bis zu 2.299 Euro monatlich für ambulante Pflegesachleistungen, bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 2.085 Euro für Tages- oder Nachtpflege.
Diese Beträge lassen sich jedoch nicht einfach zu einer frei verfügbaren Gesamtsumme addieren. Manche Leistungen werden ausgezahlt, andere direkt mit einem zugelassenen Dienst oder einer Einrichtung abgerechnet. Wieder andere sind zweckgebunden oder werden als Zuschuss gewährt.
Dieser Ratgeber beantwortet deshalb die Frage „Pflegegrad 5 – wie viel Geld gibt es 2026?“ mit den wichtigsten aktuellen Beträgen und erklärt, welches Geld tatsächlich ausgezahlt wird, welche Budgets für bestimmte Leistungen vorgesehen sind und wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden können.
Wenn Sie zunächst wissen möchten, was Pflegegrad 5 grundsätzlich bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und wie die Einstufung mit 90 bis 100 Punkten erfolgt, finden Sie die vollständige Einordnung in unserem Ratgeber Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Punkte, Leistungen und Pflege zu Hause.
Die direkte Antwort lautet: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 monatlich 990 Euro. Es ist die zentrale Geldleistung bei selbst sichergestellter häuslicher Pflege.
Daneben bestehen weitere Leistungsansprüche. Dabei handelt es sich aber nicht automatisch um zusätzliches Geld auf dem Konto. Ambulante Pflegesachleistungen beispielsweise werden für Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste eingesetzt.
Bei der Frage „Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5?“ sollten deshalb drei Leistungsformen unterschieden werden:
Nicht jede Leistung der Pflegeversicherung wird als Geldbetrag auf das Konto überwiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungsbeträge bei Pflegegrad 5. Gleichzeitig sehen Sie, ob es sich um eine Auszahlung, ein zweckgebundenes Budget oder einen Zuschuss handelt.
| Leistung | Betrag 2026 | Leistungsform | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 € / Monat | Auszahlung | bei selbst sichergestellter häuslicher Pflege |
| Ambulante Pflegesachleistungen | bis 2.299 € / Monat | Direkte Abrechnung | für zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € / Monat | zweckgebunden | für zulässige Entlastungs- und Unterstützungsangebote |
| Tages- und Nachtpflege | bis 2.085 € / Monat | teilstationäre Leistung | für Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € / Jahr gemeinsam | Gemeinsamer Jahresbetrag | für zeitweise Ersatz- oder Kurzzeitpflege |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € / Monat | Versorgung oder Erstattung | für bestimmte Verbrauchsprodukte bei häuslicher Pflege |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € / Maßnahme | Zuschuss | für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 € / Monat | Leistung an die Pflegeeinrichtung | weitere Eigenanteile können entstehen |
Die Beträge dürfen nicht einfach addiert werden. Ein Anspruch auf mehrere Leistungen bedeutet nicht, dass sämtliche Beträge gleichzeitig als Bargeld ausgezahlt werden.
Welche Kosten bei einer umfangreicheren Betreuung zu Hause trotz Pflegeleistungen verbleiben können, erklären wir auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Das Pflegegeld von 990 Euro monatlich wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Voraussetzung ist, dass die erforderliche häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird.
Die Unterstützung kann beispielsweise durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere private Pflegepersonen erfolgen. Die pflegebedürftige Person kann das Pflegegeld an unterstützende Personen weitergeben, etwa als Anerkennung für deren Hilfe. Eine gesetzlich vorgeschriebene vollständige Weitergabe an Angehörige besteht jedoch nicht.
Die Auszahlung ist eine Leistung an die pflegebedürftige Person und keine automatische Vergütung eines Angehörigen.
Die allgemeinen Voraussetzungen, Auszahlung und Besonderheiten erklären wir ausführlicher im Ratgeber zum Pflegegeld.
Wer bei Pflegegrad 5 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung auf Wunsch weiterhin einmal pro Vierteljahr nutzen. Verpflichtend ist jedoch grundsätzlich der halbjährliche Rhythmus.
Der Beratungseinsatz soll dazu beitragen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Pflegepersonen bei Fragen oder Belastungen zu unterstützen.
Für Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich als ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Anders als das Pflegegeld wird dieser Betrag nicht frei ausgezahlt. Der zugelassene Dienst rechnet seine Leistungen innerhalb des verfügbaren Anspruchs mit der Pflegekasse ab.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Angehörige einen Teil der Versorgung selbst übernehmen, bei bestimmten pflegerischen Aufgaben aber regelmäßig professionelle Unterstützung benötigt wird.
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können über die Kombinationsleistung miteinander verbunden werden. Werden Sachleistungen nur teilweise ausgeschöpft, kann anteilig Pflegegeld weitergezahlt werden.
Grundsätzlich gilt: Der Prozentsatz, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wird, vermindert den verbleibenden Pflegegeldanspruch im entsprechenden Verhältnis.
Beispiel: Werden 50 Prozent des monatlichen Sachleistungsanspruchs genutzt, verbleiben grundsätzlich 50 Prozent des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 5 wären das 495 Euro Pflegegeld monatlich.
Weitere Berechnungsbeispiele finden Sie im Ratgeber zur Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Zusätzlich steht bei häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er ist kein zusätzliches frei verfügbares Pflegegeld, sondern zweckgebunden.
Der Betrag kann unter den jeweiligen Voraussetzungen unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder bestimmte zulässige Leistungen eingesetzt werden. Welche Angebote anerkannt sind, richtet sich auch nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.
Nicht verbrauchte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in folgende Monate übertragen werden. Die Einzelheiten erklären wir im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Für Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro monatlich zur Verfügung. Dabei handelt es sich um teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person wird für einen Teil des Tages oder der Nacht in einer zugelassenen Einrichtung versorgt.
Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen beziehungsweise Pflegegeld genutzt werden, ohne dass allein die Nutzung der teilstationären Pflege diese Ansprüche kürzt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen grundsätzlich zusätzlich berücksichtigt werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget gilt für beide Leistungsarten zusammen.
Verhinderungspflege kann beispielsweise genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn zeitweise eine vollstationäre Versorgung notwendig ist.
Der Gemeinsame Jahresbetrag ist kein monatlicher Zuschuss. Er sollte deshalb nicht durch zwölf geteilt und anschließend zum monatlichen Pflegegeld hinzugerechnet werden.
Monatliche Leistungen, Jahresbudgets und Zuschüsse erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Bei häuslicher Pflege können für bestimmte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden. Welche Produkte im konkreten Fall infrage kommen, richtet sich nach dem Bedarf und den Voraussetzungen der Pflegeversicherung.
Für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern beziehungsweise die selbstständige Lebensführung verbessern, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren.
Vor größeren Umbauten sollte die geplante Maßnahme mit der Pflegekasse abgestimmt und die Kostenübernahme geklärt werden.
Bei vollstationärer Pflege beträgt die Leistung der Pflegeversicherung für Pflegegrad 5 im Jahr 2026 2.096 Euro monatlich.
Damit sind jedoch nicht sämtliche Pflegeheimkosten gedeckt. Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den verbleibenden Eigenanteil können zusätzliche Kosten entstehen.
Zusätzlich gibt es bei vollstationärer Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 nach der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelte Leistungszuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil.
Nein. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 weiterhin 990 Euro monatlich. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025.
Auch die wesentlichen hier aufgeführten Leistungsbeträge gelten 2026 unverändert weiter. Die Jahreszahl ist trotzdem wichtig, weil Familien gezielt nach den aktuell geltenden Beträgen suchen und ältere Tabellen häufig noch andere Werte enthalten.
Die Begriffe „Pflegegeld Stufe 5“ oder „Pflegestufe 5 wie viel Geld“ werden weiterhin verwendet, sind fachlich aber nicht mehr aktuell. In Deutschland gelten seit 2017 die Pflegegrade 1 bis 5.
Eine offizielle Pflegestufe 5 gab es im früheren deutschen Pflegestufen-System nicht. Wer heute nach „Pflegestufe 5“ sucht, meint in aller Regel Pflegegrad 5 und die dazugehörigen Leistungen.
Pflegegrad 5 bedeutet nicht, dass die Pflegeversicherung automatisch die vollständigen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung übernimmt. Pflegegeld und weitere passende Leistungen können die Finanzierung einer häuslichen Versorgung entlasten, unterliegen aber ihren jeweiligen Voraussetzungen und Verwendungszwecken.
Für die Planung ist deshalb entscheidend, welche Leistungen tatsächlich für die konkrete Versorgung genutzt werden können und welcher Eigenanteil anschließend verbleibt.
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 2026 990 Euro monatlich. Zusätzlich stehen unter anderem bis zu 2.299 Euro monatlich für ambulante Pflegesachleistungen, bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag, bis zu 2.085 Euro für Tages- und Nachtpflege und ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Entscheidend ist jedoch die Leistungsform. Nicht alle Beträge werden ausgezahlt und nicht alle können gleichzeitig frei verwendet werden. Für die Finanzplanung sollte deshalb immer geprüft werden, welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird und welcher Leistungsbaustein dafür vorgesehen ist.
Wenn Sie bei Pflegegrad 5 eine Betreuung zu Hause planen, können Sie uns Ihre Situation unverbindlich schildern. Wir helfen Ihnen dabei, Betreuungsbedarf und zu erwartende Kosten einzuordnen.
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 monatlich 990 Euro. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die erforderliche häusliche Pflege selbst sichergestellt wird.
Neben 990 Euro Pflegegeld können unter anderem bis zu 2.299 Euro ambulante Pflegesachleistungen, bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag, bis zu 2.085 Euro Tages- und Nachtpflege sowie der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro genutzt werden. Nicht alle Leistungen werden als Geld ausgezahlt.
Ja. Werden ambulante Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann über die Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld verbleiben.
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und kein zusätzliches frei verfügbares Pflegegeld.
Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug ist grundsätzlich einmal pro Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit verpflichtend. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung freiwillig weiterhin vierteljährlich nutzen.
Für vollstationäre Pflege beträgt die Leistung der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 monatlich 2.096 Euro. Weitere Eigenanteile können zusätzlich entstehen.
Nein. Das Pflegegeld liegt auch 2026 bei 990 Euro monatlich. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025.
Gemeint ist normalerweise das Pflegegeld bei Pflegegrad 5. Eine offizielle Pflegestufe 5 gab es in Deutschland nicht; heute gelten die Pflegegrade 1 bis 5.
Nein. Pflegegrad 5 führt nicht automatisch zur vollständigen Übernahme der Kosten einer 24-Stunden-Betreuung. Pflegegeld und weitere passende Leistungen können die Finanzierung entlasten, decken die Gesamtkosten aber nicht automatisch ab.
Stand: September 2026. Die Leistungsbeträge und Regelungen wurden anhand der aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit geprüft.

