Wohnung, Türen, Außenwege und Bedienbarkeit sind wichtiger als eine möglichst lange Ausstattungsliste.
Ein Rollator kann Menschen mit nachlassender Gangsicherheit helfen, Wege im Alltag wieder sicherer und selbstständiger zu bewältigen. Entscheidend ist nicht möglichst viel Ausstattung, sondern eine Gehhilfe, die zu Wohnung, Außenwegen, Körpergröße, Kraft und sicherer Handhabung passt.
Rollatoren unterstützen beim Gehen und ermöglichen auf dafür vorgesehenen Sitzflächen kurze Pausen. Sie ersetzen jedoch weder die Abklärung neuer Mobilitätsprobleme noch persönliche Unterstützung, wenn wichtige Alltagssituationen mit einer Gehhilfe allein nicht mehr sicher bewältigt werden können.
Wichtig: Neue, plötzlich auftretende oder deutlich zunehmende Gangunsicherheiten sollten ärztlich oder therapeutisch abgeklärt werden. Angehörige sollten außerdem darauf achten, ob die Person Bremsen zuverlässig bedienen, den Rollator sicher lenken und Hindernisse richtig einschätzen kann.
Ein Rollator ist eine fahrbare Gehhilfe mit meist vier Rädern, Handgriffen und Bremsen. Er kann Halt geben, wenn das freie Gehen unsicher geworden ist, die Ausdauer nachlässt oder unterwegs regelmäßige Pausen notwendig werden.
Viele Modelle besitzen zusätzlich eine Sitzfläche und eine Tasche. Damit unterstützt ein Rollator beispielsweise auch beim Einkaufen oder auf längeren Wegen. Voraussetzung ist, dass die Person das Gerät sicher lenken, bremsen und kontrollieren kann.
Wohnung, Türen, Außenwege und Bedienbarkeit sind wichtiger als eine möglichst lange Ausstattungsliste.
Ein Rollator kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich eine Person beim Gehen zunehmend an Möbeln festhält, kurze Strecken nur noch mit Pausen bewältigt oder sich beim Einkaufen und Spazierengehen unsicher fühlt.
Vor der Auswahl hilft eine konkrete Beobachtung: Treten die Schwierigkeiten nur draußen auf, auch in der Wohnung oder bereits beim Aufstehen und Umsetzen? Davon hängt ab, ob ein Rollator überhaupt die passende Unterstützung ist.
Ein Rollator ist kein Rollstuhl. Wer längere Strecken nicht mehr gehen kann oder beim Sitzen und Umsetzen umfassende Unterstützung benötigt, braucht möglicherweise eine andere Mobilitätshilfe. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zum Rollstuhl.
Der passende Rollator richtet sich vor allem danach, wo und wie er verwendet wird. Ein Modell für schmale Wohnräume muss andere Anforderungen erfüllen als eine Gehhilfe für längere Spaziergänge oder unebene Außenwege.
| Rollator-Typ | Typischer Einsatz | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Indoor-Rollator | Wohnung und enge Räume | Schmale Bauweise, kleiner Wendekreis |
| Standardrollator | Alltag drinnen und draußen | Stabilität, Gewicht und Bedienbarkeit |
| Leichtgewichtrollator | Alltag und häufiger Transport | Geringeres Eigengewicht, Faltmechanismus |
| Outdoor-Rollator | Unebene Wege und längere Außenstrecken | Größere Räder, Stabilität und Bremsen |
| Deltarollator | Wendige Nutzung bei ausreichender Stabilität | Drei Räder können weniger Standfestigkeit bieten |
Ein Indoor-Rollator lässt sich in schmalen Fluren und zwischen Möbeln meist leichter bewegen. Seine Räder sind jedoch häufig weniger für längere oder unebene Außenwege ausgelegt.
Outdoor-Modelle besitzen oft größere Räder und laufen auf Pflaster oder unebenem Untergrund ruhiger. Dafür benötigen sie meist mehr Platz beim Wenden und Verstauen.
Ein Leichtgewichtrollator kann praktisch sein, wenn das Gerät regelmäßig ins Auto gehoben oder gefaltet werden muss. Das geringere Gewicht ist aber nur dann ein Vorteil, wenn Stabilität, Größe und Bremsen weiterhin zur Person passen.
Eine Erprobung im Sanitätshaus ist häufig aussagekräftiger als technische Daten allein. Die Person sollte selbst ausprobieren, ob sie wenden, bremsen, den Rollator falten und sicher zwischen den Hinterrädern gehen kann.
Entscheidend ist nicht, welcher Rollator die meisten Funktionen bietet. Entscheidend ist, ob die Person ihn selbstständig und sicher benutzen kann.
Bremsen, Griffhöhe und Wendigkeit lassen sich im Sanitätshaus besser beurteilen als anhand eines Produktbildes.
Eine fachkundige Anpassung kann besonders hilfreich sein, wenn die Person sehr klein oder groß ist, wenig Handkraft besitzt, eine einseitige Schwäche hat oder Schwierigkeiten mit den Bremsen auftreten.
Auch ein gut ausgewählter Rollator hilft nur, wenn er richtig eingestellt und im Alltag sicher verwendet wird.
Die Person sollte möglichst aufrecht gehen und beide Bremsen ohne große Kraft bedienen können.
Als Orientierung werden die Griffe häufig ungefähr auf Höhe der Handgelenke eingestellt, wenn die Person aufrecht steht und die Arme locker seitlich hängen. Anschließend sollte die Einstellung praktisch geprüft werden: Die Schultern bleiben möglichst entspannt und die Person sollte nicht stark nach vorne gebeugt gehen.
Beim Gehen bleibt der Körper möglichst nah am Rollator. Wird die Gehhilfe weit nach vorne geschoben, kann die Kontrolle schlechter werden.
Vor dem Hinsetzen werden beide Feststellbremsen aktiviert. Erst wenn der Rollator sicher steht, sollte die Sitzfläche genutzt werden. Auf abschüssigem oder stark unebenem Untergrund ist eine Sitzpause ungeeignet.
Bordsteine und Schwellen sollten langsam und nur mit einer sicheren, erlernten Technik überwunden werden. Treppen gehören nicht zum vorgesehenen Einsatzbereich eines Rollators.
Auch die Sitzfläche darf nicht mit einem Rollstuhl verwechselt werden: Ein normaler Rollator ist nicht dafür gedacht, eine sitzende Person zu schieben. Dafür gibt es ausdrücklich vorgesehene Kombinationsmodelle mit Rollstuhlfunktion. Solche Produkte werden im Hilfsmittelverzeichnis separat eingeordnet.
Ja. Ein Pflegegrad ist für eine Rollatorversorgung über die gesetzliche Krankenkasse nicht grundsätzlich Voraussetzung. Entscheidend ist, ob aufgrund einer Mobilitätseinschränkung ein medizinisch erforderliches Hilfsmittel benötigt wird.
Im üblichen Versorgungsweg vieler Krankenkassen wird ein Rollator bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet. Die AOK beschreibt die Versorgung beispielsweise über eine ärztliche Verordnung und anschließend über ihre Vertragspartner.
Gesetzlich ist eine vertragsärztliche Verordnung nach § 33 Abs. 5a SGB V allerdings nicht ausnahmslos für jede Hilfsmittelbeantragung zwingend. Für Familien ist vor allem entscheidend, welche Unterlagen die eigene Krankenkasse im konkreten Versorgungsweg verlangt.
Das Rezept beziehungsweise die Verordnung bedeutet außerdem nicht, dass jedes gewünschte Modell übernommen wird. Die Kassenversorgung richtet sich nach dem medizinisch notwendigen Bedarf. Wer ein besonderes Leichtgewicht-, Carbon- oder Komfortmodell möchte, sollte mögliche Mehrkosten vorher klären.
Rollatoren gehören im Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe 10 „Gehhilfen“. Vierrädrige Rollatoren werden dort unter der Produktart 10.50.04.1 geführt.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann die gesetzliche Krankenkasse eine geeignete Rollatorversorgung übernehmen. Die konkrete Versorgung erfolgt häufig über einen Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse.
Volljährige gesetzlich Versicherte leisten bei einem nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung darf nicht höher sein als die Kosten des Hilfsmittels. Bei einer gültigen Zuzahlungsbefreiung kann sie entfallen.
| Kostenart | Einordnung |
|---|---|
| Kassenversorgung | Geeigneter medizinisch notwendiger Rollator über den vorgesehenen Versorgungsweg |
| Gesetzliche Zuzahlung | 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro |
| Zuzahlungsbefreiung | Bei gültiger Befreiung kann die gesetzliche Zuzahlung entfallen |
| Wunschmodell oder Sonderausstattung | Zusätzliche private Mehrkosten können entstehen |
Die Einordnung im Hilfsmittelverzeichnis bedeutet nicht automatisch, dass jedes konkrete Modell von der Krankenkasse übernommen wird. Lassen Sie sich deshalb vor der Auswahl erklären, welche Versorgung vorgesehen ist und welche Mehrkosten bei einem Wunschmodell entstehen würden.
Die Begriffe Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel werden häufig vermischt. Ein Rollator gehört grundsätzlich zur Hilfsmittelversorgung der Krankenversicherung. Einen breiteren Überblick über die verschiedenen Arten bietet unser Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln.
Ein Rollator kann die Mobilität unterstützen, ersetzt aber keine regelmäßige persönliche Hilfe. Wenn zusätzlich Körperpflege, Mahlzeiten, Haushalt, Tagesstruktur oder Begleitung zunehmend Unterstützung erfordern, sollte deshalb nicht nur nach einem weiteren Hilfsmittel gesucht werden.
Dann kann eine Betreuungskraft zu Hause eine sinnvolle zusätzliche Unterstützung sein. Sie kann beispielsweise bei Haushaltsführung, Mahlzeiten, Begleitung, Tagesstruktur und alltäglicher Mobilität unterstützen. Medizinische Behandlungspflege gehört dagegen nicht zu ihren Aufgaben.
Wenn Hilfsmittel allein nicht mehr ausreichen, kann eine osteuropäische Pflegekraft eine mögliche Unterstützung im Alltag zu Hause sein. Sie kann im Rahmen der häuslichen Betreuung bei Haushaltsführung, Mahlzeiten, Begleitung, Tagesstruktur und grundpflege-naher Unterstützung entlasten; medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Geht es dagegen vor allem um eine andere Mobilitätshilfe, kann je nach Einschränkung beispielsweise ein Rollstuhl oder ein Elektromobil geeigneter sein.
Weitere Lösungen für Mobilität und Sicherheit im häuslichen Alltag ordnen wir im Überblick zu technischen Hilfsmitteln ein.
Ein passender Rollator kann mehr Sicherheit und Selbstständigkeit ermöglichen, wenn er zur Person und zu ihren täglichen Wegen passt. Wohnung, Außenwege, Handkraft, Körpergröße, Transportbedarf und sichere Bedienbarkeit sind dabei wichtiger als eine möglichst umfangreiche Ausstattung.
Bei neuen oder zunehmenden Mobilitätsproblemen sollte zunächst die Ursache fachlich abgeklärt werden. Ist ein Rollator medizinisch erforderlich, kann eine Versorgung über die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad möglich sein.
Besonders wichtig bleiben eine passende Griffhöhe, sicher bedienbare Bremsen und eine verständliche Einweisung. So wird aus der Gehhilfe eine Unterstützung, die im Alltag tatsächlich funktioniert.
Wenn Mobilität, Haushalt, Mahlzeiten oder die tägliche Begleitung zunehmend Unterstützung erfordern, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite, wie Betreuung zu Hause organisiert werden kann.
Ein Rollator kann sinnvoll sein, wenn der Gang unsicher wird, die mögliche Gehstrecke deutlich kürzer ist oder häufige Pausen notwendig sind. Voraussetzung ist, dass die Person die Gehhilfe sicher lenken und bremsen kann.
Ja. Ein Pflegegrad ist für die Hilfsmittelversorgung über die gesetzliche Krankenkasse nicht grundsätzlich erforderlich. Entscheidend ist der medizinische Bedarf und der von der Krankenkasse vorgesehene Versorgungsweg.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse eine geeignete Versorgung über einen Vertragspartner übernehmen. Für volljährige Versicherte fällt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro an, sofern keine Befreiung besteht.
Privatpreise unterscheiden sich je nach Material, Gewicht und Ausstattung erheblich. Bei einer Kassenversorgung ist deshalb wichtiger, welches Modell die Krankenkasse als notwendige Versorgung bereitstellt und welche Mehrkosten bei einem Wunschmodell entstehen würden.
Als Orientierung können die Griffe ungefähr auf Höhe der Handgelenke liegen, wenn die Person aufrecht steht und die Arme locker seitlich hängen. Entscheidend ist, dass sie entspannt gehen und die Bremsen sicher erreichen kann.
10.50.04.1 bezeichnet im Hilfsmittelverzeichnis die Produktart der vierrädrigen Gehhilfen beziehungsweise Rollatoren. Die Einordnung allein bedeutet nicht, dass jedes beliebige Modell automatisch von der Krankenkasse übernommen wird.
Ein normaler Rollator darf nicht zum Transport einer sitzenden Person verwendet werden. Dafür gibt es ausdrücklich dafür vorgesehene Gehhilfen mit Rollstuhlfunktion. Maßgeblich sind immer Zulassung und Herstellerangaben des jeweiligen Modells.
Ein Rollator ist nicht für Treppen vorgesehen und sollte dort weder als Stütze noch zum Hochziehen verwendet werden. Für Treppen sind andere Lösungen oder persönliche Unterstützung erforderlich.
Das hängt von der Einschränkung ab. Bei deutlich eingeschränkter Gehfähigkeit können beispielsweise Rollstuhl oder Elektromobil geeigneter sein. Wird zusätzlich regelmäßig Hilfe im Alltag benötigt, sollte neben der Mobilität auch der persönliche Unterstützungsbedarf betrachtet werden.

