Logo Pflege-Schätzle

Maßnahmen nach einem Sturz im Pflegeheim: Was Angehörige jetzt tun sollten

Ein Sturz im Pflegeheim kann Angehörige sehr verunsichern – besonders dann, wenn zunächst nicht klar ist, ob sich die betroffene Person verletzt hat. In dieser Situation hilft eine klare Reihenfolge: Zuerst geht es um den Gesundheitszustand und notwendige medizinische Hilfe. Danach folgen Dokumentation, Beobachtung und die Frage, ob sich aus dem Ereignis Änderungen für die weitere Pflege ergeben.

Maßnahmen nach einem Sturz im Pflegeheim sollten deshalb nicht mit der Schuldfrage beginnen. Ein Sturz kann auch bei sorgfältiger Pflege auftreten. Entscheidend ist zunächst, wie es der betroffenen Person geht, was unmittelbar unternommen wurde und wie die Einrichtung das Ereignis anschließend fachlich aufarbeitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Sturz stehen Bewusstsein, Atmung, mögliche Verletzungen und auffällige Veränderungen des Gesundheitszustands an erster Stelle.
  • Bei Bewusstlosigkeit, fehlender normaler Atmung, starken Blutungen oder anderen erkennbaren Notfallzeichen muss unverzüglich Erste Hilfe geleistet und der Notruf 112 verständigt werden.
  • Eine ansprechbare Person mit Verdacht auf eine schwere Verletzung sollte nicht unnötig aufgerichtet oder bewegt werden. Notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen haben jedoch immer Vorrang.
  • Nach dem Ereignis sollte das individuelle Sturzrisiko erneut eingeschätzt werden.
  • Der Sturz sollte dokumentiert und analysiert werden. Ein bestimmtes Formular mit der Bezeichnung „Sturzprotokoll“ ist dabei nicht der entscheidende Punkt.
  • Angehörige sollten sich Hergang, gesundheitliche Folgen, medizinische Abklärung und die geplante Nachsorge verständlich erklären lassen.
  • Ein Sturz allein beweist keinen Pflegefehler. Eine mögliche Haftung hängt von den konkreten Umständen ab.

Maßnahmen nach einem Sturz im Pflegeheim: die richtige Reihenfolge

Akutversorgung und spätere Aufarbeitung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für Angehörige ist es deshalb hilfreich, die Situation Schritt für Schritt zu betrachten:

  1. Gesundheitszustand prüfen lassen: Bewusstsein, Atmung, Schmerzen, sichtbare Verletzungen und auffällige Veränderungen müssen beachtet werden.
  2. Bei einem Notfall sofort handeln: Notruf und notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen haben Vorrang vor allen organisatorischen Fragen.
  3. Sturz nachvollziehbar dokumentieren: Zeitpunkt, Ort, Situation, Beobachtungen und unmittelbar veranlasste Maßnahmen sollten festgehalten werden.
  4. Weitere Beobachtung klären: Nach einem Sturz kann relevant sein, auf welche Beschwerden oder Veränderungen in den folgenden Stunden besonders geachtet wird.
  5. Sturzrisiko erneut einschätzen: Das Ereignis sollte in die weitere Pflegeplanung einbezogen werden.
  6. Erst anschließend offene Qualitäts- oder Haftungsfragen prüfen: Ein Sturzereignis allein erlaubt noch keine Aussage darüber, ob pflegerische Pflichten verletzt wurden.

Diese Reihenfolge bedeutet nicht, dass kritische Fragen unerwünscht wären. Sie hilft lediglich dabei, medizinische Versorgung, pflegefachliche Aufarbeitung und eine mögliche rechtliche Bewertung nicht miteinander zu vermischen.

Wenn Sie beim Sturz dabei sind: Was jetzt zuerst zählt

Wenn Sie selbst erleben, wie Ihr Angehöriger im Pflegeheim stürzt, informieren Sie sofort das Pflegepersonal. Ist die Situation offensichtlich schwerwiegend oder niemand unmittelbar erreichbar, darf ein notwendiger Notruf selbstverständlich nicht verzögert werden.

Pflegefachkraft begleitet eine Bewohnerin aufmerksam und sicher im Pflegeheim
Ruhe und eine klare Reihenfolge helfen in der Akutsituation.

Zuerst geht es um Gesundheit und Sicherheit. Fragen nach Ursachen, Dokumentation oder Verantwortung können anschließend geklärt werden.

Bewusstsein und Atmung haben Vorrang

Reagiert die gestürzte Person nicht auf Ansprache, muss die Atmung geprüft werden. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung gehört die stabile Seitenlage zu den grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen; anschließend wird der Notruf 112 verständigt. Ist keine normale Atmung vorhanden, muss unverzüglich mit der Wiederbelebung begonnen werden.

Wer in einer solchen Situation unsicher ist, sollte den Notruf wählen. Die Rettungsleitstelle kann die notwendigen nächsten Schritte telefonisch anleiten.

Nach einem Kopfaufprall besonders aufmerksam bleiben

Nach einem Aufprall auf den Kopf sind insbesondere Veränderungen des Bewusstseins, der Atmung oder anderer Lebenszeichen wichtig. Auch Erinnerungslücken, Übelkeit oder Kopfschmerzen können nach einer Kopfverletzung auftreten und gehören in die medizinische Beurteilung.

Wenn bekannt ist, dass die betroffene Person gerinnungshemmende Medikamente einnimmt, sollte diese Information dem Pflegepersonal beziehungsweise dem behandelnden medizinischen Personal mitgeteilt werden.

Nicht unnötig aufrichten – aber Erste Hilfe nicht verhindern

Eine ansprechbare Person mit starken Schmerzen, auffälliger Fehlstellung oder Verdacht auf eine schwere Verletzung sollte nicht routinemäßig hochgezogen werden. Unnötige Bewegungen können zusätzliche Beschwerden verursachen.

Das ist jedoch keine pauschale Regel, einen gestürzten Menschen niemals zu bewegen. Bei Bewusstlosigkeit oder anderen akuten Notfällen können lebensrettende Erste-Hilfe-Maßnahmen eine Bewegung erforderlich machen. Medizinische Sicherheit hat Vorrang.

Was sollte das Pflegeheim nach einem Sturz veranlassen?

Nach der unmittelbaren Versorgung beginnt die pflegefachliche Aufarbeitung. Ihr Ziel ist nicht zuerst die Suche nach einem Schuldigen, sondern die Frage: Was ist passiert – und was lässt sich daraus für die weitere Versorgung lernen?

Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege sieht vor, dass die Einschätzung des individuellen Sturzrisikos nach einem Sturz überprüft wird. Außerdem soll jeder Sturz dokumentiert und analysiert werden.

  • gesundheitliche Folgen des Sturzes erfassen
  • notwendige medizinische Unterstützung organisieren
  • Umstände des Sturzes nachvollziehbar dokumentieren
  • mögliche personenbezogene und umgebungsbezogene Risikofaktoren überprüfen
  • bisherige Maßnahmen und Pflegeplanung betrachten
  • notwendige Anpassungen individuell planen
  • Wirkung und Akzeptanz der Maßnahmen später überprüfen

Dabei geht es nicht darum, jede mögliche Bewegung zu verhindern. Sturzprophylaxe soll Sicherheit fördern und zugleich möglichst viel selbstständige Mobilität erhalten.

Wenn Angehörige erst nach dem Sturz informiert werden

In vielen Fällen sind Angehörige beim eigentlichen Sturz nicht dabei. Sie erhalten einen Anruf aus dem Pflegeheim und müssen innerhalb kurzer Zeit verstehen, was passiert ist. Dann hilft ein ruhiges, strukturiertes Gespräch mehr als der Versuch, den Vorfall sofort abschließend zu bewerten.

Angehörige und Pflegefachkraft besprechen gemeinsam einen Sturz im Pflegeheim
Konkrete Fragen schaffen Klarheit.

Hergang, gesundheitlicher Zustand, medizinische Abklärung, weitere Beobachtung und geplante Änderungen sollten nachvollziehbar erklärt werden können.

Diese 8 Fragen helfen im Gespräch mit dem Pflegeheim

  1. Wann und wo ist der Sturz passiert?
  2. Wurde der Sturz beobachtet oder wurde die Person anschließend aufgefunden?
  3. Wie wurde die Person unmittelbar nach dem Sturz vorgefunden?
  4. Welche Beschwerden oder Verletzungszeichen wurden festgestellt?
  5. Wurde ärztliche oder rettungsdienstliche Hilfe hinzugezogen?
  6. Welche Beobachtung ist für die nächsten Stunden oder Tage vorgesehen?
  7. Welche möglichen Ursachen und Risikofaktoren werden jetzt überprüft?
  8. Ergeben sich Änderungen für Pflegeplanung, Unterstützung oder Hilfsmittel?

Gerade wenn sich Aussagen widersprechen oder Stürze wiederholt auftreten, ist es sinnvoll, Ansprechpartner, Gesprächszeitpunkt und vereinbarte nächste Schritte für die eigenen Unterlagen zu notieren.

Sturzprotokoll im Pflegeheim: Was muss wirklich dokumentiert werden?

Der Begriff Sturzprotokoll wird häufig verwendet. Fachlich wichtig ist jedoch eine Unterscheidung: Der Expertenstandard fordert die Dokumentation und Analyse jedes Sturzes. Daraus folgt nicht, dass jede Einrichtung zwingend dasselbe Formular mit der Überschrift „Sturzprotokoll“ verwenden muss.

Viele Einrichtungen nutzen ein Sturz- oder Ereignisprotokoll. Entscheidend ist, dass der Vorfall nachvollziehbar erfasst und anschließend ausgewertet werden kann.

Diese Informationen sollten nachvollziehbar sein

  • Datum und Uhrzeit des Sturzes
  • Ort und konkrete Situation
  • wie die Person vorgefunden wurde
  • beobachtete Beschwerden oder Verletzungszeichen
  • unmittelbar veranlasste Maßnahmen
  • gegebenenfalls ärztliche oder rettungsdienstliche Abklärung
  • weitere Beobachtung und Nachsorge
  • Ergebnisse der anschließenden Sturzanalyse
  • gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Pflegeplanung

Gute Dokumentation trennt Beobachtung und Bewertung. Die Aussage „Bewohnerin gibt Schmerzen an der rechten Hüfte an“ beschreibt beispielsweise zunächst eine Beobachtung. Ob tatsächlich eine Verletzung besteht und wodurch sie entstanden ist, muss gesondert medizinisch beziehungsweise fachlich beurteilt werden.

Dürfen Angehörige die Pflegedokumentation einsehen?

Auch hier ist eine pauschale Aussage problematisch. Grundsätzlich hat die Bewohnerin oder der Bewohner selbst ein Recht auf Einsicht in die eigene Pflegedokumentation. Angehörige erhalten dieses Recht nicht allein aufgrund ihrer Verwandtschaft. Eine entsprechende Vollmacht oder rechtliche Vertretungsbefugnis kann jedoch eine Einsicht ermöglichen.

Unabhängig davon können Angehörige zunächst um eine nachvollziehbare Erläuterung des Sturzereignisses, der gesundheitlichen Folgen und der geplanten weiteren Versorgung bitten – soweit sie nach den jeweiligen Einwilligungs- und Vertretungsregelungen informiert werden dürfen.

Nach dem Sturz: Sturzrisiko und Pflegeplanung neu bewerten

Ein Sturz ist nicht nur ein einzelnes Ereignis. Er kann neue Informationen darüber liefern, wann und unter welchen Bedingungen eine Person besonders gefährdet ist. Deshalb sollte die bisherige Risikoeinschätzung nach dem Sturz überprüft werden.

Ältere Person bewegt sich begleitet in einem hellen Bereich eines Pflegeheims
Sicherheit und Mobilität gehören zusammen.

Nach einem Sturz sollten Risiken und Unterstützung neu betrachtet werden, ohne Selbstständigkeit unnötig einzuschränken.

Je nach Situation können dabei beispielsweise Mobilität und Gleichgewicht, Sehvermögen, Medikamente, Hilfsmittel, Schuhwerk, Beleuchtung, Wege zur Toilette, Transfers oder Veränderungen des allgemeinen Gesundheitszustands eine Rolle spielen.

Auch Schmerzen oder eine neu entstandene Unsicherheit können beeinflussen, wie sicher sich ein Mensch nach einem Sturz bewegt. Die Nachsorge sollte deshalb nicht nur darauf schauen, wie der nächste Sturz verhindert werden kann, sondern auch darauf, wie sichere Mobilität erhalten oder wieder gefördert werden kann.

Gleichgewichtsstörungen bei Senioren können das Sturzrisiko beeinflussen, erklären einen konkreten Sturz aber nicht automatisch.

Allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung im häuslichen Umfeld vertieft unser Ratgeber zur Sturzprophylaxe zu Hause. Im Pflegeheim müssen Maßnahmen dagegen individuell in die professionelle Pflegeplanung eingebunden werden.

Sturz im Pflegeheim: Wann stellt sich die Schuldfrage?

Nach einer Verletzung ist die Frage nach Verantwortung verständlich. Trotzdem gilt: Ein Sturz im Pflegeheim ist nicht automatisch ein Pflegefehler. Auch bei fachgerechter Versorgung lässt sich nicht jeder Sturz verhindern.

Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass allein aus dem Umstand, dass eine Bewohnerin oder ein Bewohner im Pflegeheim stürzt und sich verletzt, noch nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals geschlossen werden kann.

Für eine fachliche oder rechtliche Bewertung kommt es deshalb auf die konkrete Situation an. Fragen können beispielsweise sein:

  • War ein erhöhtes Sturzrisiko bekannt oder erkennbar?
  • Wurde dieses Risiko fachgerecht eingeschätzt?
  • Welche individuellen Maßnahmen waren vorgesehen?
  • Wurden diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt?
  • Gab es Veränderungen, auf die die Pflegeplanung hätte reagieren müssen?
  • Ist der Sturzhergang nachvollziehbar dokumentiert?

Gleichzeitig haben Bewohner ein Recht auf möglichst viel Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit. Gute Pflege kann deshalb nicht darin bestehen, jedes theoretische Sturzrisiko durch maximale Einschränkung auszuschließen.

Bei ernsthaften Zweifeln: Bleiben nach einem schweren Sturz erhebliche Widersprüche, ungeklärte Abläufe oder konkrete Hinweise auf eine Pflichtverletzung bestehen, kann eine individuelle fachliche oder rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Ein allgemeiner Ratgeber kann einen konkreten Haftungsfall nicht abschließend beurteilen.

Wann sollten Angehörige die Versorgung neu bewerten?

Ein einzelner Sturz bedeutet nicht automatisch, dass ein Pflegeheim ungeeignet ist. Aussagekräftiger ist der Umgang der Einrichtung mit dem Ereignis: Werden gesundheitliche Folgen ernst genommen? Ist der Ablauf nachvollziehbar? Wird das Sturzrisiko neu bewertet? Werden sinnvolle Änderungen tatsächlich umgesetzt?

Eine umfassendere Neubewertung kann sinnvoll werden, wenn Stürze wiederholt auftreten, sich der Unterstützungsbedarf deutlich verändert oder zwischen vereinbarter und tatsächlicher Versorgung dauerhaft erhebliche Unterschiede bestehen.

Wie sich Qualität, Kommunikation, Versorgung und persönliche Passung einer Einrichtung strukturiert beurteilen lassen, erklärt unser Ratgeber Pflegeheime bewerten und vergleichen.

Grundlagen zur stationären Versorgung selbst finden Sie im Ratgeber zum Wenn die gesamte Versorgungssituation neu betrachtet werden soll

Manchmal ist nicht der einzelne Sturz ausschlaggebend, sondern eine insgesamt veränderte Situation: mehr Unterstützungsbedarf, häufigere Unsicherheit oder der Wunsch, verschiedene Versorgungsmöglichkeiten noch einmal miteinander zu vergleichen.

Wenn dabei auch eine umfangreichere Betreuung im bisherigen Zuhause geprüft werden soll, kann eine 24 Stunden Pflege zu Hause eine mögliche Betreuungsform sein. Sie ist jedoch weder eine automatische Konsequenz aus einem Sturz noch für jede Pflege- und Versorgungssituation geeignet.

Fazit: Nach einem Sturz zuerst versorgen, dann verstehen und vorbeugen

Die wichtigsten Maßnahmen nach einem Sturz im Pflegeheim folgen einer klaren Reihenfolge: Zuerst stehen Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Person im Mittelpunkt. Danach sollte das Ereignis dokumentiert und analysiert, das individuelle Sturzrisiko erneut eingeschätzt und die weitere Pflege bei Bedarf angepasst werden.

Angehörige helfen vor allem mit gezielten Fragen: Was ist passiert? Wie geht es der Person? Welche medizinische Abklärung erfolgte? Was wird jetzt beobachtet? Und was soll sich aus dem Ereignis für die weitere Versorgung ändern?

Erst wenn diese Informationen vorliegen, lässt sich sachlich beurteilen, ob der Sturz ein Ereignis trotz angemessener Versorgung war oder ob weiterer Klärungsbedarf besteht.

Versorgungssituation neu einordnen

Wenn sich der Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen deutlich verändert hat und Sie zusätzlich eine Betreuung im eigenen Zuhause prüfen möchten, können Sie uns die Situation unverbindlich schildern.

Betreuungssituation schildern

Häufige Fragen nach einem Sturz im Pflegeheim

Welche Maßnahmen werden im Pflegeheim nach einem Sturz ergriffen?

Zunächst müssen Gesundheitszustand und mögliche Verletzungen beurteilt und bei Bedarf medizinische Hilfe organisiert werden. Danach sollte der Sturz dokumentiert und analysiert, das individuelle Sturzrisiko erneut eingeschätzt und die Pflegeplanung bei Bedarf angepasst werden.

Was sollten Angehörige nach einem Sturz im Pflegeheim tun?

Fragen Sie nach Gesundheitszustand, Sturzhergang, medizinischer Abklärung und weiterer Beobachtung. Lassen Sie sich außerdem erklären, ob das Sturzrisiko neu bewertet wird und welche Änderungen sich daraus für die weitere Pflege ergeben.

Wann muss nach einem Sturz der Notruf 112 gerufen werden?

Bei einer lebensbedrohlichen Situation, Bewusstlosigkeit, fehlender normaler Atmung, starken Blutungen oder anderen deutlichen Notfallzeichen muss unverzüglich medizinische Hilfe über 112 gerufen werden. Wer die Situation nicht sicher einschätzen kann, sollte ebenfalls frühzeitig professionelle Hilfe hinzuziehen.

Muss jeder Sturz im Pflegeheim dokumentiert werden?

Ja. Der DNQP-Expertenstandard zur Sturzprophylaxe sieht vor, jeden Sturz zu dokumentieren und zu analysieren. Er schreibt damit jedoch nicht zwingend ein bestimmtes Formular mit der Bezeichnung „Sturzprotokoll“ vor.

Was gehört in ein Sturzprotokoll oder eine Sturzdokumentation?

Nachvollziehbar sein sollten insbesondere Zeitpunkt, Ort und Situation des Sturzes, der Zustand der Person, beobachtete Beschwerden oder Verletzungszeichen, eingeleitete Maßnahmen, gegebenenfalls medizinische Abklärung sowie weitere Beobachtung und Nachsorge.

Ist ein Sturz im Pflegeheim automatisch ein Pflegefehler?

Nein. Ein Sturz allein beweist keine schuldhafte Pflichtverletzung. Entscheidend sind die konkreten Umstände, das bekannte oder erkennbare Sturzrisiko, die Pflegeplanung, die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen und die Dokumentation.

Was sollte nach einem Sturz an der Pflegeplanung geändert werden?

Das lässt sich nur individuell entscheiden. Nach einem Sturz sollte zunächst das persönliche Sturzrisiko erneut betrachtet werden. Daraus können beispielsweise Anpassungen bei Unterstützung, Hilfsmitteln, Umgebung, Mobilität oder bestimmten Abläufen entstehen.

Fachliche Grundlagen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt weder eine individuelle medizinische Beurteilung noch Rechtsberatung. Bei einem medizinischen Notfall gilt der Notruf 112.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Suchen Sie eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung zu Hause? Jetzt passende Pflegekraft finden – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen.
Melanie & Simon Schätzle
Ihre Ansprechpartner
Simon und Melanie Schätzle, Ansprechpartner von Pflege-Schätzle
Kontaktformular
Logo Pflege-Schätzle
Copyright © 2026 Pflege-Schätzle GmbH
phone-handsetcrossmenu