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Polnische Pflegekraft steuerlich absetzen: Voraussetzungen und Steuerwege

Stand: August 2026 · Allgemeine steuerliche Orientierung – keine individuelle Steuerberatung

Kann man eine polnische Pflegekraft steuerlich absetzen? Grundsätzlich können Kosten einer häuslichen Betreuung steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Steuerwegs erfüllt sind. Entscheidend ist dabei nicht die Herkunft der Betreuungskraft aus Polen, sondern welche Leistungen erbracht werden, wer die Aufwendungen trägt und wie Rechnung und Zahlung ausgestaltet sind.

Für eine Betreuungskraft, die im Haushalt unterstützt, ist häufig die Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen nach § 35a EStG besonders relevant. Dabei können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden – höchstens 4.000 Euro pro Kalenderjahr.

Daneben können Pflegekosten im Einzelfall auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich relevant sein. Dieser zweite Steuerweg folgt jedoch anderen Voraussetzungen und sollte von § 35a klar getrennt betrachtet werden.

Welche Kosten für eine Live-in-Betreuung überhaupt entstehen, erläutern wir separat im Ratgeber zu den Kosten einer polnischen Pflegekraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Herkunft der Betreuungskraft aus Polen entscheidet nicht über die steuerliche Begünstigung.
  • Pflege- und Betreuungsleistungen können grundsätzlich unter § 35a Abs. 2 EStG fallen.
  • Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich.
  • Der Höchstbetrag ist keine Auszahlung: Die Steuerermäßigung kann nur die tatsächlich festgesetzte tarifliche Einkommensteuer mindern.
  • Seit 2025 sind für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich.
  • Begünstigt sind die entsprechenden Arbeits-, Pflege- und Betreuungsleistungen. Nicht jeder Bestandteil einer Live-in-Gesamtrechnung ist deshalb automatisch begünstigt.
  • Pflegegeld wird bei § 35a grundsätzlich nicht wie eine zweckgebundene Kostenerstattung von den begünstigten Aufwendungen abgezogen.
  • Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt nach § 35a und als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Wann kann eine polnische Pflegekraft steuerlich berücksichtigt werden?

Für die steuerliche Beurteilung ist zunächst entscheidend, welche Leistung tatsächlich erbracht wird. Bei einer häuslichen Betreuung können beispielsweise Unterstützung im Alltag, Hilfe bei Mahlzeiten, Mobilität, Betreuung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten eine Rolle spielen.

Solche Pflege- und Betreuungsleistungen können grundsätzlich unter § 35a EStG fallen. Ein bestimmter Pflegegrad ist für diese Steuerermäßigung nicht generell Voraussetzung.

Die Leistung muss in einem Haushalt innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden. Bei Pflege- und Betreuungsleistungen kann das auch der Haushalt der gepflegten oder betreuten Person sein.

Damit ist für die steuerliche Einordnung nicht ausschlaggebend, ob eine Betreuungskraft aus Polen, einem anderen EU-Land oder Deutschland stammt.

Wichtig: „Polnische Pflegekraft steuerlich absetzen“ bedeutet nicht, dass automatisch die komplette Monatsrechnung begünstigt ist. Entscheidend ist, welche Rechnungsbestandteile die Voraussetzungen des jeweiligen Steuerwegs erfüllen.

Ältere Frau und Betreuungskraft gemeinsam im häuslichen Alltag
Die tatsächliche Leistung entscheidet

Nicht die Nationalität der Betreuungskraft bestimmt die steuerliche Einordnung. Maßgeblich sind die erbrachten Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsleistungen sowie die übrigen Voraussetzungen.

§ 35a EStG: der wichtigste Steuerweg bei häuslicher Betreuung

Für viele Familien ist § 35a EStG der naheliegendste Ausgangspunkt. Für entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen kann sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen reduzieren.

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 4.000 Euro pro Kalenderjahr. Es handelt sich um eine direkte Steuerermäßigung und nicht lediglich um einen Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Der Betrag wird jedoch nicht unabhängig von der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer ausgezahlt.

Beispiel: Wie hoch kann die Steuerermäßigung sein?

Vereinfachte Rechenbeispiele

  • 10.000 Euro begünstigte Aufwendungen × 20 % = 2.000 Euro mögliche Steuerermäßigung
  • 15.000 Euro begünstigte Aufwendungen × 20 % = 3.000 Euro mögliche Steuerermäßigung
  • 20.000 Euro begünstigte Aufwendungen × 20 % = höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung

Die Beispiele erklären nur die Rechenlogik. Sie bedeuten nicht, dass eine Jahresrechnung über 10.000 oder 20.000 Euro automatisch in voller Höhe begünstigte Aufwendungen enthält.

Betreuungskosten zuerst realistisch einordnen

Steuerliche Entlastungen sind nur ein Teil der Kostenplanung. Wir besprechen mit Ihnen den tatsächlichen Betreuungsbedarf und den voraussichtlichen Kostenrahmen einer passenden Live-in-Betreuung.

Betreuungskosten unverbindlich einordnen lassen

Welche Kosten einer polnischen Betreuungskraft können steuerlich relevant sein?

Bei § 35a stehen die begünstigten Arbeits-, Pflege- und Betreuungsleistungen im Mittelpunkt. Dazu können abhängig von der konkreten Leistung beispielsweise Betreuung, Unterstützung bei der Mobilität, Hilfe im Alltag sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören.

Eine Live-in-Rechnung kann jedoch unterschiedliche Kostenbestandteile enthalten. Deshalb sollte nicht automatisch der vollständige Rechnungsbetrag als begünstigte Aufwendung behandelt werden.

  • Pflege- und Betreuungsleistungen: können grundsätzlich relevant sein, wenn die Voraussetzungen des § 35a erfüllt sind.
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: können ebenfalls begünstigt sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Gesonderte Vermittlungs- oder Organisationsentgelte: sollten nach ihrem tatsächlichen Leistungsinhalt separat geprüft und nicht automatisch den begünstigten Pflege- oder Betreuungsleistungen zugerechnet werden.
  • Unterkunft und Verpflegung: sind nicht allein deshalb begünstigte Arbeitskosten, weil sie im Zusammenhang mit einer Live-in-Betreuung entstehen.
  • Weitere Sach- oder Nebenpositionen: müssen nach ihrer tatsächlichen Kostenart beurteilt werden.

Je transparenter Rechnung und Leistungsbeschreibung aufgebaut sind, desto leichter lässt sich nachvollziehen, welche Beträge tatsächlich auf begünstigte Leistungen entfallen.

Keine eigene Schätzung: Enthält eine Rechnung unterschiedliche Kostenbestandteile, sollte der begünstigte Anteil nachvollziehbar aus der Rechnung oder ergänzenden Unterlagen hervorgehen. Den Arbeitskostenanteil sollten Familien nicht selbst aus einer Pauschalsumme schätzen.

Rechnung und Überweisung: Was gilt seit 2025?

Für Steuerjahre ab 2025 ist die gesetzliche Regel eindeutig: Wer die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG nutzen möchte, benötigt eine Rechnung und muss die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers leisten.

Eine Barzahlung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Rechnung und Zahlungsnachweis sollten deshalb gemeinsam aufbewahrt werden.

Ältere Informationen im Internet können hiervon abweichen. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof für die frühere Gesetzesfassung noch anders entschieden hatte. Der Gesetzgeber hat die Regel anschließend geändert und die Anforderungen seit 2025 ausdrücklich auch auf die Steuerermäßigungen nach § 35a Abs. 2 erstreckt.

Geordnete Rechnungen und Zahlungsbelege für Betreuungskosten
Rechnung und Zahlung zusammen dokumentieren

Vertrag, Rechnung und Zahlungsnachweis sollten nachvollziehbar zusammenpassen. Das erleichtert die Vorbereitung der Steuererklärung und mögliche Rückfragen.

Muss Pflegegeld von den steuerlich relevanten Kosten abgezogen werden?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird bei der Steuerermäßigung nach § 35a grundsätzlich nicht wie eine zweckgebundene Erstattung professioneller Pflege- oder Betreuungsleistungen angerechnet.

Anders können Leistungen zu behandeln sein, die ausschließlich und zweckgebunden dieselben Pflege- oder Betreuungskosten übernehmen. Solche Erstattungen können die Aufwendungen reduzieren, die der Steuerpflichtige tatsächlich selbst getragen hat.

Welche Leistungen der Pflegekasse im Zusammenhang mit einer Betreuungskraft aus Polen relevant sind, erläutern wir separat auf der Seite Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft?.

Können Angehörige die Betreuungskosten für Eltern absetzen?

Auch Angehörige können grundsätzlich eine Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen eines Angehörigen in Anspruch nehmen, wenn sie selbst die entsprechenden Aufwendungen tragen und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Leistung muss dabei nicht im eigenen Haushalt des zahlenden Angehörigen erbracht werden. Pflege- und Betreuungsleistungen können auch im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person begünstigt sein.

Seit 2025 müssen allerdings auch in einer solchen Konstellation die aktuellen Anforderungen des § 35a eingehalten werden, insbesondere Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Wer Vertragspartner, Rechnungsempfänger und Zahlender unterschiedlich gestaltet hat, sollte die konkrete steuerliche Behandlung individuell prüfen lassen.

Außergewöhnliche Belastungen als zweiter Steuerweg

Neben § 35a können Pflegeaufwendungen im Einzelfall auch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG relevant sein. Dieser Steuerweg funktioniert jedoch anders und hängt stärker von den persönlichen Verhältnissen ab.

Unter anderem spielen die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen und die persönliche zumutbare Belastung eine Rolle. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, welcher Steuerweg im Einzelfall günstiger ist.

Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt steuerlich berücksichtigt werden. Wie Kosten im konkreten Fall zwischen verschiedenen steuerlichen Regelungen einzuordnen sind, sollte insbesondere bei größeren Beträgen individuell geprüft werden.

Die allgemeine steuerliche Einordnung von Betreuungskosten behandeln wir ausführlicher im Ratgeber Betreuungskosten Pflegebedürftiger steuerlich absetzen. Diese Seite bleibt bewusst auf die Besonderheiten einer polnischen beziehungsweise osteuropäischen Live-in-Betreuung konzentriert.

Welche Unterlagen sollten Familien aufbewahren?

Eine vollständige Dokumentation erleichtert die steuerliche Einordnung. Sinnvoll ist es, die Unterlagen bereits während des Jahres gemeinsam abzulegen.

  • Vertrag und spätere Vertragsänderungen
  • Rechnungen mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung
  • Kontoauszüge oder andere geeignete Nachweise der unbaren Zahlung
  • Aufstellung über zweckgebundene Erstattungen oder Kostenübernahmen
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Aufteilung unterschiedlicher Rechnungsbestandteile

Insbesondere bei Pauschalrechnungen sollte erkennbar sein, welcher Anteil auf die begünstigten Leistungen entfällt. Eine eigene nachträgliche Schätzung des Arbeitskostenanteils ist dafür keine geeignete Grundlage.

Betreuung organisatorisch sauber aufsetzen

Pflege-Schätzle berät Familien zur häuslichen Betreuung und vermittelt passende Betreuungslösungen. Steuerliche Einzelfallfragen sollten zusätzlich mit einer steuerlich qualifizierten Stelle geklärt werden.

Betreuungssituation unverbindlich besprechen

Welche Rolle spielt das Vertragsmodell?

Für die steuerliche Dokumentation sollte nachvollziehbar sein, wer Vertragspartner ist, wer die Leistung abrechnet und wofür die Zahlung erfolgt.

Pflege-Schätzle vermittelt Betreuungslösungen typischerweise über externe Dienstleister im Entsendemodell und beschäftigt die vermittelten Betreuungskräfte nicht selbst. Die rechtlichen Einzelheiten dieses Betreuungsmodells gehören jedoch nicht in den Steuerartikel.

Weitere Informationen finden Sie deshalb im Ratgeber zum Entsendemodell bei der häuslichen Betreuung sowie auf unserer Seite zu osteuropäischen Betreuungskräften.

Steuerentlastung ist nur ein Teil der Pflegefinanzierung

Die mögliche Steuerermäßigung sollte nicht mit dem eigentlichen Betreuungspreis verwechselt werden. Zunächst entstehen die Kosten der Betreuung. Anschließend lässt sich prüfen, welche Pflegeleistungen und steuerlichen Entlastungen im individuellen Fall tatsächlich berücksichtigt werden können.

Für die konkrete Preisfrage nutzen Sie unseren Ratgeber zu den Kosten einer polnischen Pflegekraft beziehungsweise die zentrale Seite zu den Kosten der 24 Stunden Pflege.

Den übergeordneten Überblick darüber, wie Pflegeleistungen, Betreuungskosten, Eigenanteil und weitere Finanzierungsmöglichkeiten zusammenspielen, bündeln wir in unserem Ratgeber zur Finanzierung der Pflege zu Hause.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit einer polnischen Pflegekraft

Kann ich eine polnische Pflegekraft steuerlich absetzen?

Grundsätzlich können entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich begünstigt sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Leistungen und die gesetzlichen Voraussetzungen, nicht die polnische Herkunft der Betreuungskraft.

Wie viel kann man über § 35a EStG steuerlich geltend machen?

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kalenderjahr. Sie mindert unmittelbar die tarifliche Einkommensteuer, kann diese aber nicht unter null reduzieren.

Brauche ich dafür einen Pflegegrad?

Für Pflege- und Betreuungsleistungen nach § 35a EStG ist ein bestimmter Pflegegrad nicht generell Voraussetzung. Die tatsächlichen Leistungen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.

Muss ich die Rechnung überweisen?

Ja. Seit 2025 verlangt § 35a Abs. 5 Satz 3 für die Steuerermäßigungen nach Absatz 2 und 3 eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Eine Barzahlung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Muss Pflegegeld von den Kosten abgezogen werden?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird bei § 35a grundsätzlich nicht wie eine zweckgebundene Erstattung professioneller Pflege- oder Betreuungsleistungen angerechnet. Zweckgebundene Leistungen, die dieselben Aufwendungen abdecken, können dagegen zu berücksichtigen sein.

Können Kinder Betreuungskosten für ihre Eltern steuerlich geltend machen?

Das kann grundsätzlich möglich sein, wenn sie selbst die Aufwendungen tragen und die übrigen Voraussetzungen des § 35a erfüllt sind. Die Pflege- und Betreuungsleistung kann dabei auch im Haushalt der Eltern erbracht werden.

Kann ich dieselben Kosten nach § 35a und als außergewöhnliche Belastung ansetzen?

Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt steuerlich berücksichtigt werden. Welche Einordnung oder Aufteilung im konkreten Fall möglich ist, sollte bei größeren oder gemischten Aufwendungen individuell geprüft werden.

Fazit: Steuerlich zählt die Leistung – nicht die Herkunft aus Polen

Wer eine polnische Pflegekraft steuerlich absetzen möchte, sollte drei Ebenen auseinanderhalten: den tatsächlichen Betreuungspreis, die steuerlich begünstigten Pflege- und Betreuungsleistungen und weitere Kostenbestandteile der Live-in-Betreuung.

§ 35a EStG kann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen bis maximal 4.000 Euro jährlich ermöglichen. Für Steuerjahre ab 2025 sind dafür Rechnung und Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich.

Pflegegeld, zweckgebundene Erstattungen und außergewöhnliche Belastungen müssen dabei steuerlich voneinander unterschieden werden. Gerade bei gemischten Rechnungen oder größeren Jahresbeträgen ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.

Betreuung zu Hause passend organisieren

Wir unterstützen Sie bei der Einordnung des Betreuungsbedarfs und der Vermittlung einer passenden Betreuungslösung. Eine individuelle steuerliche Beratung oder verbindliche Beurteilung einzelner Rechnungspositionen leisten wir nicht.

Betreuungssituation unverbindlich schildern

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob einzelne Kosten im konkreten Steuerfall berücksichtigt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen und den tatsächlichen Unterlagen ab.

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