| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro monatlich |
Stand: August 2026 · Fachliche Einordnung: Pflege-Schätzle – Beratung & Vermittlung in häuslicher Betreuung
Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft? Die wichtigste Antwort zuerst: Die Pflegekasse bezahlt nicht speziell eine Betreuungskraft aus Polen. Entscheidend für Pflegeleistungen sind der Pflegegrad und die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen – nicht die Herkunft der Betreuungskraft.
Für viele Familien ist deshalb vor allem das Pflegegeld relevant. Es wird bei erfüllten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann in die private Finanzierung der häuslichen Betreuung einfließen. Die monatliche Rechnung einer über das übliche Live-in-Modell vermittelten Betreuungskraft wird dagegen nicht einfach als Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Andere Leistungen wie Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege können in einer häuslichen Versorgung ebenfalls eine Rolle spielen. Sie sind jedoch keine zusätzlichen frei verfügbaren Zuschüsse zur laufenden Rechnung einer polnischen Betreuungskraft.
Wenn Sie zunächst das Betreuungsmodell selbst einordnen möchten, finden Sie weitere Informationen zur Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte.
Bei dem häufig als „polnische Pflegekraft“ bezeichneten Modell handelt es sich in der Praxis meist um eine Betreuungskraft, die während ihres Einsatzes mit im Haushalt der betreuten Person lebt und dort im Alltag unterstützt. Fachlich ist deshalb häufig die Bezeichnung Betreuungskraft treffender.
Im von Pflege-Schätzle vermittelten Live-in-Modell ist diese Betreuung jedoch keine ambulante Pflegesachleistung. Die monatlichen Betreuungskosten werden daher nicht direkt als solche mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflege-Schätzle berät und vermittelt Betreuungslösungen über externe Dienstleister. Die vermittelten Betreuungskräfte werden nicht von Pflege-Schätzle beschäftigt. Pflege-Schätzle ist außerdem kein ambulanter Pflegedienst.
Der entscheidende Unterschied: Die Pflegekasse bezahlt nicht „die polnische Pflegekraft“. Sie stellt bei bestehendem Anspruch bestimmte Pflegeleistungen zur Verfügung. Für die private Finanzierung einer Live-in-Betreuung ist davon insbesondere das Pflegegeld relevant.
Sie möchten wissen, ob eine Live-in-Betreuung zu Ihrer Situation passt? Wir besprechen mit Ihnen den Betreuungsbedarf und erläutern die organisatorischen nächsten Schritte.
Pflegegeld ist bei diesem Betreuungsmodell der wichtigste direkt verfügbare Finanzierungsbaustein der Pflegeversicherung. Es wird nicht für eine bestimmte Betreuungskraft bewilligt, sondern an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Über die Verwendung des ausgezahlten Pflegegeldes kann die pflegebedürftige Person grundsätzlich frei verfügen. Dadurch kann es auch eingesetzt werden, um den privat zu tragenden Aufwand einer Betreuungskraft zu Hause mitzufinanzieren.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro monatlich |
Die Herkunft der Betreuungskraft verändert diese Beträge nicht. Eine Familie mit einer Betreuungskraft aus Polen erhält also nicht allein deshalb ein höheres oder niedrigeres Pflegegeld.
Das Pflegegeld kann den privaten Aufwand reduzieren, es bedeutet aber keine vollständige Kostenübernahme der Betreuungskraft durch die Pflegekasse.
Besteht Pflegegrad 3 und wird das volle Pflegegeld bezogen, beträgt die monatliche Geldleistung im Jahr 2026 599 Euro.
Beispiel bei Pflegegrad 3
Wie hoch die Betreuungskosten insgesamt sind, beantworten wir bewusst nicht auf dieser Seite. Dafür gibt es den eigenen Ratgeber zu den Kosten einer polnischen Pflegekraft sowie unsere zentrale Kostenübersicht zur 24 Stunden Pflege.
Für die Höhe des Pflegegeldes ist nicht entscheidend, ob eine Betreuungskraft aus Polen kommt. Maßgeblich ist der festgestellte Pflegegrad.
Neben Pflegegeld können weitere Leistungen der Pflegeversicherung für die gesamte Versorgung zu Hause wichtig sein. Sie sollten jedoch nicht einfach zusätzlich vom Preis der polnischen Betreuungskraft abgezogen werden.
| Leistung | Einordnung für die Live-in-Betreuung |
|---|---|
| Pflegegeld | Kann als ausgezahlte Geldleistung in die private Finanzierung einfließen. |
| Pflegesachleistungen | Keine normale Direktzahlung für die von Pflege-Schätzle vermittelte Live-in-Betreuung. |
| Entlastungsbetrag | Zweckgebunden; nicht automatisch für die Rechnung der Betreuungskraft einsetzbar. |
| Verhinderungspflege | Kann nur bei einer tatsächlichen Ersatzpflegesituation und den jeweiligen Voraussetzungen relevant sein. |
Pflegesachleistungen werden nicht als frei verfügbares Geld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie dienen der Finanzierung entsprechender ambulanter Pflege- und Betreuungsleistungen.
Wird neben der Live-in-Betreuung ein ambulanter Dienst eingesetzt, können dessen geeignete Leistungen über Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert, reduziert sich das ausgezahlte Pflegegeld entsprechend dem genutzten Sachleistungsanteil.
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich, ist aber zweckgebunden. Er darf deshalb nicht automatisch vom Monatspreis einer polnischen Betreuungskraft abgezogen werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Verhinderungspflege setzt jedoch eine tatsächliche Ersatzpflegesituation voraus. Auch dieser Betrag ist deshalb kein pauschaler jährlicher Zuschuss zur dauerhaft laufenden Live-in-Betreuung.
Den ausführlichen Überblick über diese Leistungen sowie die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse finden Sie auf unserer Seite zur Kostenübernahme bei der 24 Stunden Pflege.
Wir unterstützen Sie dabei, den tatsächlichen Betreuungsbedarf einzuordnen und eine passende Betreuungslösung zu finden. Über konkrete Leistungsansprüche entscheidet die zuständige Pflegekasse.
Da die Pflegekasse die Live-in-Betreuung nicht als Komplettleistung bezahlt, bleibt normalerweise ein privater Finanzierungsanteil. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom konkreten Betreuungspreis und den tatsächlich nutzbaren Pflegeleistungen ab.
Welche Preisfaktoren bei einer Betreuungskraft aus Polen eine Rolle spielen, gehört zum eigenständigen Kosten-Intent. Deshalb behandeln wir dieses Thema ausführlich auf der Seite Polnische Pflegekraft: Kosten und Preisfaktoren.
Für eine allgemeine aktuelle Kostenorientierung zur Live-in-Betreuung nutzen Sie unsere Seite zu den Kosten der 24 Stunden Pflege.
Eine realistische Planung betrachtet zuerst die gesamten Betreuungskosten und anschließend die Pflegeleistungen, die im konkreten Fall tatsächlich genutzt werden können.
Für die Vermittlung einer Betreuungskraft ist ein Pflegegrad nicht grundsätzlich Voraussetzung. Für Pflegegeld ist dagegen mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.
Eine Familie kann also auch ohne Pflegegrad eine Betreuung organisieren. In diesem Fall steht jedoch kein Pflegegeld zur Verfügung, das zur privaten Finanzierung beitragen könnte.
Für die Höhe des Pflegegeldes spielt die Nationalität der Betreuungskraft keine Rolle. Maßgeblich ist der festgestellte Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Davon getrennt muss die Betreuung rechtlich und organisatorisch passend organisiert sein. Pflege-Schätzle vermittelt Betreuungslösungen über externe Dienstleister im Entsendemodell und beschäftigt die vermittelten Betreuungskräfte nicht selbst.
Wie Auswahl, Vermittlung und Organisation funktionieren, erklären wir auf unserer Seite zur 24 Stunden Pflegeagentur.
Die Frage nach dem Pflegegeld für eine polnische Betreuungskraft ist nur ein Teil der gesamten Finanzierung einer Versorgung zu Hause. Je nach Situation können Pflegeleistungen, eigene Mittel und weitere Finanzierungsmöglichkeiten zusammenspielen.
Den übergeordneten Überblick bündeln wir in unserem Ratgeber zur Finanzierung der Pflege zu Hause. Diese Seite hier bleibt dagegen bewusst auf die Frage beschränkt, welche Pflegekassenleistungen im Zusammenhang mit einer polnischen beziehungsweise osteuropäischen Live-in-Betreuung relevant sind.
Eine von Pflege-Schätzle vermittelte Live-in-Betreuung wird nicht als vollständige Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Pflegegeld kann bei bestehendem Anspruch jedoch zur privaten Finanzierung beitragen.
Ja. Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann grundsätzlich frei verwendet werden. Dadurch kann es auch in die Finanzierung einer Betreuungskraft einfließen.
2026 beträgt das monatliche Pflegegeld 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Nicht als normale Direktzahlung für die von Pflege-Schätzle vermittelte Live-in-Betreuung. Pflegesachleistungen finanzieren dafür vorgesehene ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen.
Nicht automatisch. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Ob eine konkrete Leistung darüber erstattungsfähig ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Nein. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und nicht nach der Nationalität der Betreuungskraft.
Die Pflegekasse übernimmt eine polnische Live-in-Betreuung nicht als vollständige Leistung. Für Familien ist deshalb vor allem das Pflegegeld relevant: Es kann ab Pflegegrad 2 in die private Finanzierung der Betreuung zu Hause einbezogen werden.
Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege erfüllen dagegen jeweils einen eigenen Zweck. Sie sollten nicht pauschal als zusätzliche Zuschüsse vom Preis einer Betreuungskraft abgezogen werden.
Für eine realistische Planung sollten Familien deshalb drei Dinge getrennt betrachten: den tatsächlichen Betreuungspreis, das verfügbare Pflegegeld und weitere Leistungen, die in der konkreten Versorgung tatsächlich genutzt werden können.
Wir besprechen mit Ihnen den Betreuungsbedarf und unterstützen Sie bei der Vermittlung einer passenden Betreuungslösung. Verbindliche Entscheidungen über Pflegeleistungen trifft die zuständige Pflegekasse.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Welche Leistungen im Einzelfall tatsächlich beansprucht oder erstattet werden können, entscheidet die zuständige Pflegekasse nach den jeweiligen Voraussetzungen.

