Entscheidend ist, welche Bewegungen und Pflegesituationen mit dem bisherigen Bett schwierig oder unsicher geworden sind.
Ein Pflegebett für zu Hause kann den Alltag erleichtern, wenn Aufstehen, Liegen, Umlagern oder die Unterstützung direkt am Bett zunehmend schwierig werden. Durch eine verstellbare Liegefläche und Arbeitshöhe kann es sowohl die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person als auch die Unterstützung durch Angehörige oder Pflegekräfte erleichtern.
Ob ein Pflegebett benötigt wird, hängt nicht allein von einer Diagnose oder einem Pflegegrad ab. Entscheidend sind die konkrete Mobilität, die Pflege im Bett, Transfers, Sicherheit und das vorhandene Wohnumfeld. Auch die Frage, welche Funktionen tatsächlich gebraucht werden, sollte vor der Versorgung geklärt werden.
Ein Pflegebett kann sinnvoll werden, wenn ein normales Bett die tägliche Pflege oder selbstständige Bewegung deutlich erschwert.
Typische Situationen sind beispielsweise, dass das Aufstehen aus einem niedrigen Bett kaum noch gelingt, eine Person längere Zeit im Bett verbringt oder regelmäßig beim Umlagern und Positionieren unterstützt werden muss. Auch für Angehörige oder andere unterstützende Personen kann eine elektrisch einstellbare Arbeitshöhe eine deutliche Entlastung bedeuten.
Entscheidend ist, welche Bewegungen und Pflegesituationen mit dem bisherigen Bett schwierig oder unsicher geworden sind.
Ein Pflegebett kann unter anderem sinnvoll sein, wenn das selbstständige Aufstehen zunehmend schwerfällt, regelmäßiges Umlagern notwendig ist, Körperpflege häufig am Bett stattfindet oder Transfers zwischen Bett und Rollstuhl schwieriger werden.
Ein normales Bett kann dagegen weiterhin ausreichen, wenn Aufstehen, Liegen, Transfers und notwendige Pflegehandlungen damit sicher und praktikabel möglich sind.
Die Begriffe Pflegebett und Krankenbett werden im Alltag teilweise ähnlich verwendet. Für Familien ist daher vor allem die Funktion des jeweiligen Bettes entscheidend.
| Bettart | Typische Merkmale | Wann eher relevant? |
|---|---|---|
| Pflegebett | Höhenverstellung, verstellbare Liegefläche, Rollen und mögliches Pflegezubehör | längerfristige Pflege und Unterstützung zu Hause |
| Krankenbett | häufig vergleichbare technische Funktionen | Begriff wird oft bei medizinisch geprägter oder vorübergehender Versorgung verwendet |
| Seniorenbett | häufig erhöhte Einstiegshöhe, aber nicht zwingend Pflegefunktionen | wenn vor allem bequemeres Ein- und Aussteigen gewünscht wird |
| Einlegerahmen | verstellbarer Rahmen für ein vorhandenes Bettgestell | wenn das vertraute Bett möglichst erhalten bleiben soll |
Ein Einlegerahmen kann eine interessante Alternative sein, wenn das vorhandene Bettgestell erhalten bleiben soll. Voraussetzung ist, dass Bettgestell, Maße und technische Anforderungen zusammenpassen.
Ein Pflegebett muss nicht möglichst viele Funktionen besitzen. Entscheidend ist, welche Schwierigkeiten im Alltag tatsächlich gelöst werden sollen.
Elektrische Höhenverstellung: Sie kann das Aufstehen erleichtern und ermöglicht es unterstützenden Personen, die Arbeitshöhe an bestimmte Pflegehandlungen anzupassen.
Verstellbare Rückenlehne: Sie unterstützt beispielsweise beim Sitzen im Bett, Essen, Lesen oder bei einer erhöhten Oberkörperposition.
Verstellbares Beinteil: Je nach Situation kann es eine angenehmere Positionierung ermöglichen.
Feststellbare Rollen: Sie erleichtern das Verschieben des Bettes. Während der Nutzung und insbesondere beim Ein- und Aussteigen muss das Bett sicher festgestellt sein.
Niedrige Liegeposition: Niedrigbetten können bei bestimmten Personen sinnvoll sein, wenn die Folgen eines möglichen Herausfallens reduziert werden sollen. Eine niedrige Position ersetzt jedoch keine individuelle Sturzprävention.
Aufrichter oder Bettgalgen: Ein geeigneter Aufrichter kann Menschen mit ausreichender Arm- und Oberkörperkraft beim selbstständigen Aufrichten unterstützen. Welche Varianten es auch für normale Betten gibt, erklären wir im Ratgeber zum Bettgalgen.
Seitliche Begrenzungen können in bestimmten Situationen ein unbeabsichtigtes Herausfallen verhindern oder zusätzlichen Halt bieten. Sie sind jedoch keine pauschale Sicherheitslösung.
Wenn eine Person das Bett durch eine Seitensicherung nicht mehr selbstständig verlassen kann, kann die Maßnahme ihre Bewegungsfreiheit erheblich einschränken. Der Einsatz sollte deshalb anhand der konkreten Situation fachlich und gegebenenfalls rechtlich beurteilt werden.
Bei Menschen mit Unruhe, Demenz oder starkem Bewegungsdrang können Seitensicherungen außerdem zusätzliche Risiken schaffen, wenn beispielsweise versucht wird, darüber zu steigen. Eine niedrigere Bettposition oder andere Maßnahmen können je nach Situation geeigneter sein.
Ein Pflegebett muss nicht nur zur Person passen, sondern auch zum Wohnumfeld. Vor der Lieferung sollten deshalb nicht nur die Maße der Liegefläche, sondern auch die Außenmaße und der vollständige Weg bis zum Aufstellort geprüft werden.
Außenmaße, Türen, Bewegungsfläche und mögliche Transferwege entscheiden darüber, ob das Bett im Alltag wirklich funktioniert.
Gerade beim Einsatz eines Lifters reicht es nicht, nur Platz neben dem Bett vorzusehen. Fahrgestell, Unterfahrbarkeit und Wendefläche müssen zusammenpassen. Mehr dazu erläutert unser Ratgeber zu Patientenliftern für zuhause.
Unter „Pflegebett mit Aufstehhilfe“ werden unterschiedliche Lösungen verstanden. Eine elektrische Höhenverstellung kann das Aufstehen erleichtern, indem die Sitzhöhe angepasst wird. Andere Systeme unterstützen das Aufrichten stärker oder besitzen zusätzliche Aufstehfunktionen.
Welche Lösung geeignet ist, hängt von der vorhandenen Restmobilität ab. Kann die Person selbstständig aufstehen und benötigt lediglich eine bessere Höhe, reicht möglicherweise bereits die Höhenverstellung. Fehlt dagegen Kraft beim Aufrichten oder wird eine zusätzliche Haltemöglichkeit benötigt, kommen andere Aufstehhilfen infrage.
Wer ein Pflegebett für zu Hause benötigt, sollte zuerst den konkreten Bedarf beschreiben. Entscheidend ist nicht nur, dass „ein Pflegebett gebraucht wird“, sondern welche Einschränkungen damit ausgeglichen oder welche Pflegesituationen erleichtert werden sollen.
Aufstehen, Lagerung, Pflege am Bett und Transfers sind bessere Entscheidungskriterien als der Wunsch nach einem bestimmten Modell.
Bei der AOK kann ein Pflegebett beispielsweise formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein ärztliches Rezept oder eine Empfehlung einer Pflegefachkraft kann dem Antrag beigefügt werden. Alternativ kann auch ein Vertragspartner beziehungsweise Sanitätshaus den Versorgungsweg begleiten.
Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt vom Grund der Versorgung ab. Deshalb sind „Pflegebett Krankenkasse“ und „Pflegebett Pflegekasse“ nicht vollständig dieselbe Frage.
Pflegekasse: Besteht ein anerkannter Pflegegrad und dient das Pflegebett insbesondere dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, kann eine Versorgung als technisches Pflegehilfsmittel infrage kommen.
Krankenkasse: Wird ein entsprechendes Bett beziehungsweise Krankenpflegehilfsmittel vor allem wegen Krankheit oder Behinderung benötigt, kann die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sein.
Welche Einordnung im konkreten Fall gilt, muss nicht von der Familie allein entschieden werden. Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, Sanitätshaus oder Pflegeberatung können den vorgesehenen Versorgungsweg klären.
Einen allgemeinen Überblick über Anspruch, Unterschiede und weitere Hilfen finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln.
Die Eigenbeteiligung hängt davon ab, über welchen Leistungsweg das Pflegebett bereitgestellt wird.
| Versorgungsweg | Grundsätzliche Eigenbeteiligung bei Erwachsenen |
|---|---|
| Technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse | 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel; eine Befreiung kann möglich sein |
| Hilfsmittel über die gesetzliche Krankenkasse | grundsätzlich 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, soweit keine Befreiung greift |
| Wunsch- oder Komfortausstattung | zusätzliche Mehrkosten können selbst zu tragen sein |
| Privater Kauf | vereinbarter Kaufpreis sowie mögliche Liefer-, Service- und Folgekosten |
Die gesetzliche Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten für eine besondere Ausstattung sind nicht dasselbe. Lassen Sie sich deshalb vor einer Entscheidung erklären, welche Kosten zur bewilligten Versorgung gehören und welche Wünsche privat zu zahlen wären.
Ein Pflegebett kann auch privat gekauft werden. Wer eine Versorgung über Kranken- oder Pflegeversicherung in Betracht zieht, sollte jedoch zuerst den vorgesehenen Leistungsweg prüfen. Geht es um eine zeitlich begrenzte Versorgung oder die Frage, wer die Kosten trägt, hilft der Ratgeber Pflegebett mieten und Kostenübernahme weiter.
Bei einer Kassenversorgung wird nicht automatisch ein frei ausgewähltes Wunschmodell finanziert. Entscheidend ist eine geeignete und wirtschaftliche Versorgung. Technische Pflegehilfsmittel sollen nach § 40 SGB XI in geeigneten Fällen zudem vorrangig leihweise überlassen werden.
Ein privater Kauf kann dagegen interessant sein, wenn besondere Optik, Komfortfunktionen oder eine bestimmte Ausstattung gewünscht werden. Dann sollten neben dem Kaufpreis auch Lieferung, Aufbau, Wartung und spätere Entsorgung berücksichtigt werden.
Ein Pflegebett kann einzelne Abläufe im Alltag deutlich erleichtern. Es übernimmt aber keine Mahlzeiten, Haushaltsführung, Begleitung oder regelmäßige persönliche Unterstützung.
Wenn zusätzlich dauerhaft Hilfe bei Tagesstruktur, Haushalt, Mahlzeiten oder alltäglicher Mobilität benötigt wird, kann eine Betreuung zu Hause eine weitere Lösung sein. Medizinische Behandlungspflege bleibt dabei Aufgabe entsprechend qualifizierter Fachkräfte.
Wenn ein Pflegebett den Alltag erleichtert, aber regelmäßig Unterstützung bei Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung, Tagesstruktur oder Unterstützung bei der täglichen Körperpflege benötigt wird, kann eine osteuropäische Pflegekraft eine mögliche Unterstützung zu Hause sein. Medizinische Behandlungspflege gehört dabei nicht zu den Aufgaben einer häuslichen Betreuungskraft.
Ein Pflegebett erleichtert vor allem Liegen, Positionieren, Aufrichten und Unterstützung direkt am Bett. Andere Hilfsmittel lösen andere konkrete Probleme.
Wenn eine Person vollständig zwischen Bett und Rollstuhl umgesetzt werden muss, kann ein Patientenlifter geeigneter sein. Geht es nur um das aktive Hochziehen im vorhandenen Bett, kann ein Bettgalgen ausreichen.
Weitere Lösungen für Mobilität und Sicherheit im häuslichen Alltag finden Sie im Überblick zu technischen Hilfsmitteln.
Ein Pflegebett für zu Hause kann Selbstständigkeit, Sicherheit und die Unterstützung am Bett verbessern, wenn seine Funktionen zur konkreten Pflegesituation passen.
Vor der Auswahl sollten nicht nur Ausstattung und Preis betrachtet werden. Wichtiger sind Mobilität, Transfers, benötigte Liegepositionen, Arbeitshöhe, Raum und die Frage, wie lange die Versorgung voraussichtlich benötigt wird.
Wird eine Versorgung über Kranken- oder Pflegeversicherung angestrebt, sollte der Antrag beziehungsweise Versorgungsweg vor einem privaten Kauf geklärt werden.
Wenn Mobilität, Haushalt, Mahlzeiten oder die tägliche Begleitung zunehmend Unterstützung erfordern, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite, wie Betreuung zu Hause organisiert werden kann.
Ein Pflegebett ist ein funktionales Bett für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder erhöhtem Unterstützungsbedarf. Typische Funktionen sind eine verstellbare Höhe sowie elektrisch einstellbare Rücken- und Beinbereiche.
Es kann sinnvoll sein, wenn Aufstehen, Umlagern, Positionieren oder Pflegehandlungen mit einem normalen Bett deutlich erschwert oder unsicher sind.
Übernommen wird nicht automatisch ein frei ausgewähltes Wunschmodell. Entscheidend sind der konkrete Bedarf, der zuständige Leistungsträger und eine dafür geeignete Versorgung. Zusätzliche Komfort- oder Sonderausstattung kann private Mehrkosten verursachen.
Eine Ärztin oder ein Arzt kann bei entsprechendem medizinischem Bedarf eine Verordnung ausstellen. Bei einer Pflegehilfsmittelversorgung können je nach Versorgungsweg auch ein Antrag und eine Empfehlung einer Pflegefachkraft relevant sein.
Für eine Versorgung als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad relevant. Wird ein entsprechendes Bett dagegen wegen Krankheit oder Behinderung als Hilfsmittel der Krankenversicherung benötigt, ist ein Pflegegrad nicht grundsätzlich die entscheidende Voraussetzung.
Zuerst sollte der konkrete Bedarf beschrieben werden. Anschließend wird mit Kranken- oder Pflegekasse beziehungsweise einem Vertragspartner geklärt, welche Unterlagen benötigt werden und welche Versorgung vorgesehen ist.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer hängt unter anderem von Prüfung, Genehmigung, Vertragspartner und Verfügbarkeit des benötigten Bettes ab. Bei akutem Bedarf sollte die Situation deshalb möglichst früh mit der zuständigen Kasse und dem Leistungserbringer geklärt werden.
Viele Pflegebetten orientieren sich bei der Liegefläche an üblichen Einzelbettmaßen. Die tatsächlichen Außenmaße unterscheiden sich jedoch je nach Modell. Vor der Versorgung sollten deshalb immer die konkreten Produktmaße und der Weg bis zum Aufstellort geprüft werden.
Elektrische Funktionen können Höhen-, Rücken- und Beinteilverstellung deutlich erleichtern. Entscheidend ist, ob diese Funktionen im konkreten Alltag benötigt und sicher bedient werden können.
Ja. Wenn eine Versorgung über Kranken- oder Pflegeversicherung infrage kommt, sollte deren Leistungsweg jedoch vor einem privaten Kauf geprüft werden.

