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Barrierefreie Dusche: Maße, Planung und sichere Ausstattung

Eine barrierefreie Dusche soll sich möglichst ohne unnötige Hindernisse erreichen und sicher nutzen lassen. Entscheidend sind deshalb nicht nur ein bodengleicher Einstieg, sondern auch ausreichende Bewegungsfläche, ein geeigneter Boden, gut erreichbare Armaturen und eine Ausstattung, die zur Mobilität der Person passt.

Für die Planung sind besonders die Maße wichtig: Nach DIN 18040-2 sind für einen barrierefreien Duschplatz mindestens 120 × 120 cm Bewegungsfläche vorgesehen. Für eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl werden mindestens 150 × 150 cm benötigt. Im bestehenden Badezimmer muss zusätzlich geprüft werden, ob Bodenaufbau, Ablauf, Türen und der übrige Grundriss diese Anforderungen sinnvoll ermöglichen.

Das Wichtigste zur barrierefreien Dusche

  • Nach DIN 18040-2 benötigt ein barrierefreier Duschplatz mindestens 120 × 120 cm Bewegungsfläche.
  • Für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl sind mindestens 150 × 150 cm vorgesehen.
  • Der Duschplatz soll niveaugleich an den angrenzenden Boden anschließen. Ist ein Übergang technisch unvermeidbar, darf er nach DIN 18040-2 höchstens 2 cm betragen und sollte möglichst geneigt ausgebildet werden.
  • Eine bodengleiche Dusche ist nicht automatisch vollständig barrierefrei.
  • Rutschhemmender Boden, Haltegriffe, Sitzmöglichkeiten und erreichbare Armaturen müssen zur tatsächlichen Nutzung passen.
  • Bei Rollator, Rollstuhl oder Unterstützung durch eine zweite Person muss zusätzlich ausreichend Bewegungsraum vorhanden sein.
  • Im Altbau sollten Bodenaufbau, Ablauf, Leitungsführung und Abdichtung vor der Beauftragung geprüft werden.
  • Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann ein geeigneter Duschumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden.

Was gilt als barrierefreie Dusche?

Eine Dusche wird nicht allein dadurch barrierefrei, dass sie ebenerdig aussieht. Entscheidend ist, ob sie ohne besondere Erschwernis nutzbar ist und genügend Platz für die vorgesehene Bewegung bietet.

Dazu gehören ein möglichst niveaugleicher Zugang, ausreichende Bewegungsfläche, ein rutschhemmender Boden und gut erreichbare Bedienelemente. Auch Haltemöglichkeiten und eine Sitzgelegenheit können abhängig von Mobilität und Unterstützungsbedarf wichtig werden.

Älteres Paar plant mit einer Fachperson eine barrierefreie Dusche.
Vom tatsächlichen Duschablauf ausgehen

Planen Sie danach, ob im Stehen, im Sitzen, mit Gehhilfe, Rollstuhl oder Unterstützung geduscht wird.

Für Angehörige ist deshalb eine praktische Frage besonders hilfreich: Kann die Person den Duschplatz erreichen, betreten, sich darin bewegen, die Armatur bedienen und die Dusche anschließend wieder sicher verlassen – auch an einem schlechteren Tag?

Behindertengerechte Dusche: Was ist damit gemeint?

Der Begriff behindertengerechte Dusche wird häufig verwendet, beschreibt aber kein eigenes festgelegtes Ausstattungsset. Entscheidend ist vielmehr, welche Einschränkungen tatsächlich bestehen und welche Nutzung ermöglicht werden soll.

Für eine Person, die sicher gehen kann, aber Schwierigkeiten mit einer hohen Einstiegskante hat, können ein möglichst niveaugleicher Zugang und ein gut erreichbarer Haltegriff bereits eine große Verbesserung sein. Wer nur begrenzt stehen kann, benötigt möglicherweise zusätzlich einen Duschsitz. Bei Rollstuhlnutzung werden dagegen größere Bewegungsflächen und aus sitzender Position erreichbare Bedienelemente wichtig.

Für die konkrete Planung sind die Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht deshalb präziser. Sie helfen dabei, Anforderungen an Bewegungsfläche, Zugang und Bedienbarkeit nachvollziehbar einzuordnen.

Welche Maße braucht eine barrierefreie Dusche?

Die Maße einer barrierefreien Dusche richten sich danach, ob eine allgemein barrierefreie Nutzung oder eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl vorgesehen ist. DIN 18040-2 unterscheidet diese beiden Anforderungen.

Anforderung Barrierefrei Rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche im Duschplatz mindestens 120 × 120 cm mindestens 150 × 150 cm
Zugang möglichst niveaugleich möglichst niveaugleich
Nutzung sicheres Betreten und Bewegen zusätzlich Anfahren, Wenden und Transfer mit Rollstuhl
Ausstattung bedarfsgerecht erreichbar auch aus sitzender Position sinnvoll nutzbar und entsprechend planbar

Die angegebenen Maße beziehen sich auf die nutzbare Bewegungsfläche. Eine nominell 120 × 120 cm große Dusche hilft wenig, wenn ein Türflügel, Möbel oder andere Einbauten die benötigte Fläche einschränken.

120 × 120 cm für die barrierefreie Dusche

Für eine allgemein barrierefrei nutzbare Dusche sieht DIN 18040-2 eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm vor. Damit soll ausreichend Raum zum sicheren Betreten und Bewegen vorhanden sein.

150 × 150 cm für die rollstuhlgerechte Dusche

Für eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl steigt die erforderliche Bewegungsfläche auf mindestens 150 × 150 cm. Der zusätzliche Platz wird insbesondere für Anfahrt, Wenden und Transfer benötigt.

Gerade in kleinen Badezimmern sollte der gesamte Grundriss betrachtet werden. Entscheidend ist nicht nur die Duschfläche, sondern ob notwendige Bewegungsflächen tatsächlich frei und sinnvoll nutzbar bleiben.

DIN 18040-2: Welche Vorgaben sind für die Dusche wichtig?

Die DIN 18040-2 ist ein zentraler Planungsmaßstab für barrierefreie Wohnungen. Sie unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und zusätzlichen Anforderungen für Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden sollen.

Für den Duschplatz betrifft das insbesondere Bewegungsfläche, Zugang, Boden und Bedienbarkeit. Der Übergang zum angrenzenden Boden soll niveaugleich ausgeführt werden. Ist ein Höhenunterschied technisch unvermeidbar, darf er höchstens 2 cm betragen und sollte möglichst geneigt gestaltet werden.

Auch Entwässerung und Bewegungsfläche müssen zusammen geplant werden. Ein notwendiges Gefälle darf die sichere Nutzung nicht unnötig erschweren. Deshalb sollten Bodenaufbau, Ablauf und Duschfläche bereits vor der Auswahl einzelner Produkte gemeinsam betrachtet werden.

DIN 18040-2 ist ein wichtiger Planungsstandard. Ob und in welchem Umfang ihre Anforderungen bei einem konkreten privaten Umbau baurechtlich verbindlich sind, hängt vom jeweiligen Vorhaben und den geltenden landesrechtlichen Vorgaben ab. Eine vollständig normgerechte Ausführung ist außerdem keine pauschale Voraussetzung für einen Zuschuss der Pflegekasse.

Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Wo liegt der Unterschied?

Barrierefrei und rollstuhlgerecht sind nicht gleichbedeutend. Eine allgemein barrierefreie Dusche soll für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen möglichst sicher zugänglich und nutzbar sein. Eine rollstuhlgerechte Ausführung muss zusätzlich genügend Raum und geeignete Bedingungen für die uneingeschränkte Nutzung mit einem Rollstuhl bieten.

Das betrifft neben der größeren Bewegungsfläche auch den Transfer, die Erreichbarkeit der Armaturen und die Planung von Sitz- und Haltemöglichkeiten. Wenn eine Rollstuhlnutzung bereits besteht oder absehbar ist, sollte dieser Bedarf deshalb vor dem ersten Aufmaß berücksichtigt werden.

Der häufig verwendete Begriff „behindertengerecht“ ist für die konkrete Planung weniger präzise. Entscheidend ist, welche Barrieren tatsächlich bestehen und ob eine allgemein barrierefreie oder eine weitergehende rollstuhlgerechte Nutzung benötigt wird.

Bodengleiche Dusche: Ist sie automatisch barrierefrei?

Nein. Eine bodengleiche Dusche reduziert zunächst die Einstiegskante. Für eine barrierefreie Nutzung müssen zusätzlich Bewegungsfläche, Bodenbeschaffenheit, Bedienbarkeit und Ausstattung stimmen.

Eine kleine bodengleiche Dusche kann daher komfortabel und deutlich barriereärmer sein, ohne sämtliche Anforderungen einer barrierefreien Dusche nach DIN 18040-2 zu erfüllen. Umgekehrt ist ein großer Duschplatz wenig hilfreich, wenn Armaturen schlecht erreichbar sind oder der Boden bei Nässe keinen ausreichenden Halt bietet.

Ablauf, Gefälle und Bodenaufbau

Bei einer bodengleichen Dusche muss Wasser zuverlässig ablaufen, ohne dass der Boden zu einer unnötigen Unsicherheit beim Stehen oder Bewegen wird. Estrich, Ablauf, Abdichtung und Gefälle sollten deshalb als zusammenhängendes System geplant werden.

Barrierefreie Dusche mit rutschhemmendem Boden, Haltegriff und schwellenarmem Zugang.
Boden und Entwässerung früh planen

Ein niveaugleicher Zugang funktioniert nur, wenn Bodenaufbau, Abdichtung und Ablauf technisch zusammenpassen.

Im Neubau lässt sich der notwendige Aufbau meist früh berücksichtigen. Im Bestand kann die vorhandene Konstruktion schwieriger sein. Ein geeigneter Fachbetrieb sollte daher prüfen, welche Aufbauhöhe vorhanden ist und wie die Abwasserleitung verläuft.

Welche Ausstattung macht eine barrierefreie Dusche sicher?

Eine sichere Dusche entsteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Elementen. Nicht jede Person benötigt dieselbe Ausstattung. Entscheidend sind Gleichgewicht, Kraft, Beweglichkeit und die Frage, ob beim Duschen Unterstützung erforderlich ist.

Rutschhemmender Boden

Der Boden sollte auch bei Nässe möglichst sicheren Halt bieten. Besonders im Übergang zwischen trockenem Bad und Duschplatz darf keine neue Stolper- oder Rutschstelle entstehen.

Haltegriffe sinnvoll positionieren

Haltegriffe helfen nur dann zuverlässig, wenn sie stabil befestigt und aus der tatsächlichen Bewegungsrichtung erreichbar sind. Ihre Position sollte deshalb am konkreten Bewegungsablauf ausgerichtet werden und nicht allein an optischen Gesichtspunkten.

Duschsitz oder Duschstuhl

Wer nicht mehr sicher längere Zeit stehen kann, kann von einer Sitzmöglichkeit profitieren. Möglich sind fest montierte beziehungsweise klappbare Sitze oder ein geeigneter Duschstuhl.

Wichtig ist auch hier der Bewegungsablauf: Die Person muss den Sitz erreichen, sich sicher hinsetzen und wieder aufstehen können. Wird Unterstützung benötigt, braucht auch die helfende Person ausreichend Bewegungsraum.

Armaturen, Handbrause und Verbrühschutz

Armaturen sollten sich ohne riskantes Strecken oder Drehen bedienen lassen. Wird im Sitzen geduscht, müssen Bedienelemente und Handbrause entsprechend erreichbar sein.

Eine Temperaturbegrenzung oder ein geeigneter Verbrühschutz kann besonders dann sinnvoll sein, wenn das Temperaturempfinden eingeschränkt ist oder die Wassertemperatur nicht zuverlässig selbst eingestellt werden kann. Die konkrete Ausführung sollte zur Person und zur vorhandenen Installation passen.

Duschabtrennung und Türöffnung

Eine feste Glaswand, bewegliche Elemente oder ein Duschvorhang können abhängig vom Grundriss unterschiedliche Vorteile haben. Entscheidend ist, dass die Abtrennung keine notwendige Bewegungsfläche blockiert und einer helfenden Person bei Bedarf ausreichend Zugang lässt.

Duschen mit Rollator, Rollstuhl oder Unterstützung

Die passende Planung verändert sich deutlich danach, welches Hilfsmittel genutzt wird und ob eine zweite Person beim Duschen unterstützt.

Bei einem Rollator ist vor allem ein sicherer Übergang wichtig. Zusätzlich sollte es einen geeigneten Platz geben, an dem der Rollator abgestellt werden kann, ohne den Zugang oder den Weg aus der Dusche zu versperren.

Bei Rollstuhlnutzung werden die größere Bewegungsfläche, die Anfahrt zum Duschplatz und die Bedienbarkeit aus sitzender Position besonders wichtig. Auch ein möglicher Transfer auf einen Duschsitz muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Unterstützt eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine Betreuungsperson beim Duschen, braucht auch diese Person einen sicheren Stand und ausreichend Platz. Eine sehr enge Duschkabine kann die Unterstützung erschweren, selbst wenn der Einstieg selbst schwellenlos ausgeführt ist.

Barrierefreie Dusche in einem kleinen Bad

Gerade in einem kleinen Badezimmer besteht die Herausforderung darin, ausreichend Bewegungsfläche zu schaffen, ohne andere Sanitärobjekte unbrauchbar zu machen. Deshalb sollte nicht nur der Duschplatz, sondern der gesamte Grundriss überprüft werden.

Je nach Raum können offene oder bewegliche Duschabtrennungen sowie geschickt angeordnete Bewegungsflächen helfen. Ob die konkrete Planung die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt, lässt sich jedoch nur anhand des vollständigen Grundrisses beurteilen.

Manchmal ist es sinnvoller, WC, Waschbecken oder Tür neu anzuordnen, als ausschließlich die vorhandene Dusche zu vergrößern. Diese Entscheidung gehört bereits zur umfassenderen Badplanung und sollte nicht allein aus einem Mindestmaß abgeleitet werden.

Barrierefreie Dusche nachträglich einbauen

Auch im bestehenden Badezimmer kann eine barrierefreie oder deutlich barriereärmere Dusche nachgerüstet werden. Wie aufwendig der Umbau wird, hängt von der vorhandenen Badewanne oder Dusche, dem Bodenaufbau, der Entwässerung und dem verfügbaren Platz ab.

  1. Aktuelle und absehbare Nutzung festlegen.
  2. Grundriss und verfügbare Bewegungsflächen aufnehmen.
  3. Bodenaufbau, Ablauf und Leitungsführung fachlich prüfen.
  4. Benötigte Duschgröße und Zugang festlegen.
  5. Sitz, Haltegriffe und Armaturen passend zur Nutzung planen.
  6. Leistungsumfang und Kosten schriftlich anbieten lassen.
  7. Mögliche Förderung vor Beginn der Arbeiten klären.

Beim Austausch einer Badewanne gegen eine Dusche sollte deshalb nicht nur die bisherige Wannenfläche betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die neue Lösung auch davor ausreichend Bewegungsraum bietet und langfristig zur Mobilität der Person passt.

Barrierefreie Dusche im Altbau

Eine barrierefreie Dusche im Altbau ist grundsätzlich möglich, die vorhandene Bausubstanz kann den Umbau jedoch begrenzen. Besonders wichtig sind Estrich, Ablaufhöhe, Leitungsführung, Abdichtung und verfügbare Raumhöhe im Bodenaufbau.

Ist für einen vollständig niveaugleichen Einbau nicht genügend Aufbauhöhe vorhanden, sollte geprüft werden, welche technisch geeignete Alternative möglich ist. Eine deutlich reduzierte Schwelle kann im individuellen Alltag bereits eine große Verbesserung darstellen, auch wenn dadurch nicht automatisch sämtliche Anforderungen einer normgerechten barrierefreien Ausführung erfüllt werden.

Was gilt in einer Mietwohnung?

In einer Mietwohnung sollten größere bauliche Veränderungen vorab mit der Vermieterseite abgestimmt werden. Klären Sie schriftlich, welche Arbeiten geplant sind und ob bei einem späteren Auszug Rückbaufragen entstehen können.

Eine mögliche Förderung durch die Pflegekasse bedeutet nicht automatisch, dass bauliche Arbeiten ohne Zustimmung des Eigentümers durchgeführt werden können. Förderrechtliche und mietrechtliche Fragen sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Was kostet der nachträgliche Einbau einer barrierefreien Dusche?

Die Kosten hängen stark vom vorhandenen Badezimmer und dem gewünschten Umbau ab. Ein einfacher Austausch vorhandener Sanitärelemente ist nicht mit dem Rückbau einer Badewanne und einer vollständigen Neuordnung von Boden, Ablauf und Fliesen vergleichbar.

Kostenfaktor Warum er relevant ist
Rückbau Vorhandene Dusche oder Badewanne muss gegebenenfalls entfernt und entsorgt werden
Bodenaufbau Kann für einen möglichst niveaugleichen Duschbereich angepasst werden müssen
Ablauf und Leitungen Ungünstige Leitungsführung kann zusätzliche Arbeiten verursachen
Abdichtung und Fliesen Der Nassbereich muss fachgerecht abgedichtet und wiederhergestellt werden
Duschabtrennung Offene, feste oder bewegliche Lösungen unterscheiden sich im Aufwand
Sicherheitsausstattung Sitz, Haltegriffe und weitere Ausstattung können zusätzliche Kosten verursachen

Ohne Aufmaß und Prüfung des bestehenden Badezimmers wäre eine pauschale Preisangabe wenig belastbar. Holen Sie möglichst vergleichbare Angebote ein und achten Sie darauf, dass Rückbau, Installation, Abdichtung, Fliesenarbeiten, Ausstattung und Entsorgung eindeutig beschrieben sind.

Förderung: Zahlt die Pflegekasse eine barrierefreie Dusche?

Ein Umbau zu einer barrierefreien Dusche bei Pflegegrad kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je geeigneter Maßnahme gewähren. Die konkrete Bewilligung richtet sich nach dem Einzelfall und bedeutet nicht automatisch eine vollständige Übernahme der Umbaukosten.

Der Antrag sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ein Kostenvoranschlag sowie eine nachvollziehbare Beschreibung der bestehenden Barriere und des erwarteten Nutzens helfen der Pflegekasse bei der Prüfung.

Eine Vorlage finden Sie in unserem Ratgeber Formloser Antrag Wohnumfeldverbesserung Muster. Pflegekasse, KfW und weitere Finanzierungsmöglichkeiten ordnen wir im Ratgeber zum Zuschuss für barrierefreien Umbau ein.

Angehörige prüft Unterlagen und Angebote für einen barrierefreien Duschumbau.
Förderung vor dem Umbau klären

Antrag, Kostenvoranschlag und geplante Maßnahme sollten zusammenpassen, bevor die Arbeiten beginnen.

Wenn der Umbau allein nicht ausreicht Eine sichere Dusche kann den Alltag deutlich erleichtern. Wenn darüber hinaus regelmäßig Unterstützung bei Alltag, Betreuung oder grundpflegenahen Tätigkeiten benötigt wird, kann eine osteuropäische Pflegekraft beziehungsweise Betreuungskraft eine mögliche Ergänzung im häuslichen Umfeld sein.

Checkliste für Planung und Handwerkerangebot

  • Wird im Stehen, Sitzen, mit Gehhilfe oder Rollstuhl geduscht?
  • Werden mindestens 120 × 120 cm oder bei Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm Bewegungsfläche benötigt?
  • Bleiben die benötigten Bewegungsflächen tatsächlich frei nutzbar?
  • Ist ein möglichst niveaugleicher Zugang technisch möglich?
  • Wo wird ein Rollator oder anderes Hilfsmittel während des Duschens abgestellt?
  • Ist bei Unterstützung ausreichend Platz für eine zweite Person vorhanden?
  • Sind Ablauf, Bodenaufbau und Abdichtung geprüft?
  • Bietet der Boden bei Nässe ausreichend Halt?
  • Wo werden Haltegriffe benötigt?
  • Ist ein Duschsitz oder Duschstuhl sinnvoll?
  • Sind Armaturen und Handbrause aus der tatsächlichen Nutzungshaltung erreichbar?
  • Ist ein Verbrühschutz oder eine Temperaturbegrenzung sinnvoll?
  • Blockiert die Duschabtrennung notwendige Bewegungsfläche?
  • Sind Rückbau, Leitungen, Fliesen, Ausstattung und Entsorgung im Angebot enthalten?
  • Wurde ein möglicher Förderantrag vor Beginn der Arbeiten geklärt?

Weitere mögliche Anpassungen des Wohnumfelds zeigt unser Überblick zu Wohnraumanpassungen und Beispielen.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Für eine normgerechte Planung sind die konkrete Bausituation, die vorgesehene Nutzung sowie die jeweils geltenden technischen und baurechtlichen Anforderungen maßgeblich.

Fazit: Maße und Nutzung zuerst planen

Eine barrierefreie Dusche beginnt nicht beim Design, sondern bei Bewegungsfläche und Nutzung. Für allgemein barrierefrei nutzbare Duschen sind nach DIN 18040-2 mindestens 120 × 120 cm vorgesehen, bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung mindestens 150 × 150 cm.

Ebenso wichtig sind ein möglichst niveaugleicher Zugang, ein sicherer Boden, erreichbare Armaturen und ausreichend Platz für Sitz, Hilfsmittel oder Unterstützung. Im Altbau sollte vor der Entscheidung besonders geprüft werden, ob Bodenaufbau, Entwässerung und Grundriss die geplante Lösung ermöglichen.

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Häufige Fragen zur barrierefreien Dusche

Welche Maße muss eine barrierefreie Dusche haben?

Nach DIN 18040-2 ist für eine allgemein barrierefrei nutzbare Dusche eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm vorgesehen. Für eine uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl sind mindestens 150 × 150 cm erforderlich.

Wie groß ist eine rollstuhlgerechte Dusche?

Für die rollstuhlgerechte Ausführung sieht DIN 18040-2 mindestens 150 × 150 cm Bewegungsfläche vor. Die Fläche muss für Anfahrt, Wenden und Transfer tatsächlich nutzbar bleiben.

Was ist eine behindertengerechte Dusche?

Mit behindertengerechter Dusche ist meist eine Duschlösung gemeint, die an konkrete körperliche Einschränkungen angepasst ist. Der Begriff beschreibt jedoch keine einheitliche Ausstattung. Für die Planung sind barrierefrei und rollstuhlgerecht präzisere Begriffe, weil sie konkrete Anforderungen an Zugang, Bewegungsfläche und Nutzung unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen behindertengerecht und barrierefrei?

„Behindertengerecht“ wird häufig allgemein für individuell angepasste Lösungen verwendet. „Barrierefrei“ orientiert sich dagegen an konkreten Anforderungen an Zugänglichkeit und Nutzung. Bei Rollstuhlnutzung gelten zusätzlich weitergehende Anforderungen, insbesondere an Bewegungsfläche und Bedienbarkeit.

Ist eine bodengleiche Dusche automatisch barrierefrei?

Nein. Ein bodengleicher Einstieg beseitigt zwar eine wichtige Barriere. Zusätzlich müssen Bewegungsfläche, Boden, Bedienbarkeit und Ausstattung zur barrierefreien Nutzung passen.

Wie hoch darf die Schwelle einer barrierefreien Dusche sein?

Nach DIN 18040-2 soll der Übergang zum Duschplatz niveaugleich sein. Ist ein Höhenunterschied technisch unvermeidbar, darf er höchstens 2 cm betragen und sollte möglichst geneigt ausgebildet werden.

Kann man eine barrierefreie Dusche nachträglich einbauen?

Grundsätzlich kann eine bestehende Dusche oder Badewanne entsprechend umgebaut werden. Im Bestand müssen jedoch Bodenaufbau, Ablauf, Leitungsführung, Abdichtung und verfügbare Bewegungsfläche geprüft werden.

Kann die Pflegekasse eine barrierefreie Dusche bezuschussen?

Eine barrierefreie Dusche kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme für einen Zuschuss infrage kommen. Bei Pflegegrad 1 bis 5 sind bis zu 4.180 Euro je geeigneter Maßnahme möglich. Die Pflegekasse prüft den konkreten Bedarf und entscheidet im Einzelfall.

Muss eine barrierefreie Dusche einen Sitz und Haltegriffe haben?

Welche Ausstattung erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, hängt von Nutzung und Planungsziel ab. Für die individuelle Sicherheit können Sitz und Haltegriffe wichtig sein. Eine rollstuhlgerechte Planung stellt darüber hinaus weitergehende Anforderungen an Bewegungsfläche, Bedienbarkeit und Ausstattung.

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