Ein barrierefreier Umbau kann dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen länger sicher und möglichst selbstständig zu Hause leben können. Je nach Maßnahme entstehen jedoch schnell Kosten von mehreren tausend Euro. Deshalb ist es wichtig, mögliche Zuschüsse der Pflegekasse, KfW-Förderungen und weitere Finanzierungsmöglichkeiten vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderung für einen barrierefreien Umbau infrage kommt, wie hoch der Zuschuss der Pflegekasse sein kann und mit welchen Kosten Sie bei typischen Umbaumaßnahmen rechnen müssen.
Für einen barrierefreien oder barrierearmen Umbau kommen vor allem Zuschüsse der Pflegekasse, Förderangebote der KfW, regionale Programme und unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Entlastungen infrage. Welche Förderung genutzt werden kann, hängt vom Pflegegrad, der geplanten Maßnahme, der Wohnsituation und den jeweiligen Förderbedingungen ab.
Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen. Voraussetzung ist, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, kann der Gesamtzuschuss bis zu 16.720 Euro betragen. Der Antrag sollte grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet werden.
Weitere Informationen bietet das Bundesgesundheitsministerium zu Zuschüssen für Wohnungsanpassungen.
Die KfW fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit dem Investitionszuschuss 455-B. Für Einzelmaßnahmen können 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, sind 12,5 Prozent möglich.
Alternativ kann der KfW-Kredit 159 für den Abbau von Barrieren genutzt werden. Der Kreditbetrag kann bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit betragen. Da Fördermittel begrenzt sein können und technische Mindestanforderungen gelten, sollten Verfügbarkeit und Bedingungen vor Auftragserteilung geprüft werden.
Aktuelle Informationen finden Sie direkt bei der KfW zur Barrierereduzierung.
Zusätzlich bieten einige Bundesländer, Städte, Gemeinden oder Wohnberatungsstellen eigene Programme für barrierefreies Wohnen an. Unter bestimmten Voraussetzungen können medizinisch notwendige Umbaukosten außerdem steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Betreuungssituation.
Die Kosten für einen barrierefreien Umbau hängen vom Zustand der Immobilie, dem Umfang der Arbeiten und den baulichen Gegebenheiten ab. Kleinere Anpassungen lassen sich teilweise mit wenigen hundert Euro umsetzen. Ein umfassender Badumbau, ein Treppenlift oder die Verbreiterung mehrerer Türen kann dagegen mehrere tausend Euro kosten.
| Maßnahme | Typischer Kostenrahmen |
|---|---|
| Haltegriffe und kleinere Sicherheitshilfen | häufig einige hundert Euro |
| Schwellen entfernen oder Übergänge anpassen | abhängig von Anzahl und baulichem Aufwand |
| Türverbreiterung | häufig ab etwa 1.000 Euro je Türöffnung |
| Barrierearmer Badumbau | oft etwa 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr |
| Treppenlift | häufig ab etwa 3.000 Euro; bei kurvigen Treppen deutlich höher |
| Rampen, Plattform- oder Hublifte | stark abhängig von Höhe, Platz und Ausführung |
Die Werte dienen nur der ersten Orientierung. Verbindliche Kosten ergeben sich erst aus einem individuellen Angebot.
Besonders häufig werden Badezimmer, Zugänge und Treppen angepasst. Eine bodengleiche oder schwellenarme Dusche, rutschhemmende Bodenbeläge und sinnvoll platzierte Haltegriffe können die Sicherheit deutlich verbessern. Bei Treppen hängt der Preis eines Lifts vor allem vom Verlauf der Treppe, der Anzahl der Etagen und dem gewählten Modell ab.
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass Wohnräume auch bei körperlichen Einschränkungen sicher und möglichst selbstständig genutzt werden können. Dazu gehören ausreichend breite Wege und Türen, schwellenarme Übergänge, gut erreichbare Bedienelemente sowie ein sicher nutzbares Badezimmer.
Im Alltag wird häufig auch von „barrierearm“ oder „altersgerecht“ gesprochen. Diese Begriffe bedeuten jedoch nicht automatisch, dass eine Wohnung alle baulichen Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit erfüllt. Entscheidend ist, welche Anpassungen für die jeweilige Person tatsächlich notwendig sind.
Auf unserer Kostenseite finden Sie Preisrahmen, Pflegegeld und einen Eigenanteilsrechner.
Ob eine konkrete Maßnahme bezuschusst wird, entscheidet die jeweilige Pflegekasse anhand der persönlichen Pflegesituation und der eingereichten Unterlagen.
Ein barrierefreier Umbau ist eine einmalige Investition, während bei einem Pflegeheimplatz dauerhaft monatliche Kosten entstehen. Trotzdem lässt sich nicht pauschal sagen, welche Lösung günstiger oder geeigneter ist. Entscheidend sind der Unterstützungsbedarf, die Wohnsituation, die vorhandene familiäre Hilfe und die Frage, ob eine sichere Versorgung zu Hause langfristig möglich ist.
Ein angepasstes Zuhause kann die Selbstständigkeit erhalten und die Arbeit von Angehörigen, Betreuungskräften und ambulanten Diensten erleichtern. Einen Überblick über Ablauf und Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege zu Hause.
Kommt eine häusliche Betreuung infrage, kann auch die Unterstützung durch osteuropäische Betreuungskräfte eine mögliche Lösung sein. Der Wohnraum sollte dafür sicher, praktikabel und für die Betreuungskraft angemessen ausgestattet sein.
Ein barrierefreier Umbau kann Sicherheit, Selbstständigkeit und die Versorgung zu Hause deutlich verbessern. Mit einem Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme bezuschussen. Für größere Vorhaben können zusätzlich der KfW-Zuschuss 455-B, der KfW-Kredit 159 sowie regionale Förderprogramme relevant sein.
Entscheidend ist, die Maßnahmen frühzeitig zu planen, mehrere Angebote einzuholen und Zuschüsse oder Förderungen vor Beginn der Arbeiten zu beantragen.
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