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Zuschuss für barrierefreien Umbau: Kosten und Förderung

Ein Zuschuss für einen barrierefreien Umbau kann einen Teil der Kosten auffangen, wenn Wohnung oder Haus an einen Pflege- oder Unterstützungsbedarf angepasst werden sollen. Besonders wichtig ist der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Daneben gibt es Fördermöglichkeiten der KfW und teilweise regionale Programme.

Welche Förderung infrage kommt, hängt vom Anlass des Umbaus, einem möglichen Pflegegrad und der geplanten Maßnahme ab. Auch der Zeitpunkt des Antrags spielt eine wichtige Rolle. Deshalb sollten Finanzierung und Förderung möglichst geklärt werden, bevor verbindliche Umbauarbeiten beginnen.

Das Wichtigste zum Zuschuss für barrierefreien Umbau

  • Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für eine geeignete wohnumfeldverbessernde Maßnahme gewähren.
  • Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann der Gesamtzuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.
  • Der KfW-Zuschuss 455-B kann aktuell nicht neu beantragt werden, weil die für 2026 bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind.
  • Der KfW-Kredit 159 steht weiterhin für Maßnahmen zur Barrierereduzierung zur Verfügung und kann bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit umfassen.
  • Pflegeversicherung und KfW dürfen nicht dieselben Kosten derselben Maßnahme gleichzeitig fördern.
  • Unterschiedliche Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen über verschiedene Förderwege finanziert werden.

Förderstand 17. September 2026: Der KfW-Investitionszuschuss 455-B ist für neue Anträge derzeit geschlossen. Bereits gestellte beziehungsweise zugesagte Anträge werden nach Angaben der KfW weiter bearbeitet. Der Förderkredit 159 bleibt verfügbar.

Welche Förderung gibt es für einen barrierefreien Umbau?

Bei der Finanzierung sollten Leistungen der Pflegeversicherung und allgemeine Förderprogramme getrennt betrachtet werden. Die Pflegekasse unterstützt Anpassungen, die aufgrund einer konkreten Pflegesituation notwendig werden. KfW-Programme richten sich dagegen an die allgemeine Reduzierung von Barrieren und setzen keinen Pflegegrad voraus.

Fördermöglichkeit Rahmen Wichtig
Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Pflegegrad 1 bis 5 und pflegebezogener Nutzen
KfW-Zuschuss 455-B aktuell keine neuen Anträge Fördermittel 2026 ausgeschöpft
KfW-Kredit 159 bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit Kredit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
Regionale Förderung unterschiedlich Programme von Ländern oder Kommunen individuell prüfen

Zuschuss der Pflegekasse bei Pflegegrad

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen beantragen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung fördern.

Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Dabei bedeutet „je Maßnahme“ nicht automatisch, dass jede einzelne Handwerkerleistung separat bezuschusst wird. Mehrere gleichzeitig notwendige Veränderungen können als eine gemeinsame Maßnahme betrachtet werden.

Typische Beispiele sind Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, ein pflegegerechter Badumbau oder ein Treppenlift. Einen umfassenden Überblick über mögliche Anpassungen bietet unser Ratgeber zur Wohnraumanpassung.

Bis zu 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen

Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam, kann der Zuschuss der Pflegekasse zusammen bis zu 16.720 Euro betragen. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag entsprechend aufgeteilt.

Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von den konkreten Kosten, der Wohnsituation und der Entscheidung der zuständigen Pflegekasse ab. Ein Anspruch auf den jeweiligen Höchstbetrag besteht nicht automatisch.

KfW-Zuschuss 455-B: Was gilt aktuell?

Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung wurde im April 2026 zunächst wieder geöffnet. Aufgrund der hohen Nachfrage waren die bereitgestellten Bundesmittel jedoch bereits Ende Juli vollständig mit Anträgen belegt.

Seitdem können keine neuen Anträge für den Investitionszuschuss gestellt werden. Bereits eingegangene Anträge und bestehende Zusagen bleiben davon unberührt. Sollte der Bund für 2027 erneut Mittel bereitstellen, kann eine neue Antragstellung wieder möglich werden.

Wer einen Umbau plant, sollte den Zuschuss 455-B derzeit nicht fest in die Finanzierung einplanen. Der Programmstatus kann sich bei neuen Haushaltsmitteln wieder ändern und sollte unmittelbar vor der Planung erneut geprüft werden.

KfW-Kredit 159 für den Abbau von Barrieren

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist weiterhin verfügbar. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen Barrieren in Haus oder Wohnung reduziert werden. Der Förderkredit kann bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit betragen.

Anders als der Pflegekassenzuschuss setzt der KfW-Kredit keinen Pflegegrad voraus. Die geplanten Arbeiten müssen jedoch die Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen.

Der Kreditantrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens erfolgt. Deshalb sollte die Finanzierung geklärt sein, bevor die eigentlichen Umbauarbeiten gestartet werden.

Kann man Pflegekasse und KfW kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination des Zuschusses der Pflegeversicherung mit dem KfW-Kredit 159 nicht möglich. Wird beispielsweise der Badumbau durch die Pflegeversicherung bezuschusst, können dieselben Kosten nicht zusätzlich über den KfW-Kredit finanziert werden.

Anders ist es bei getrennten Maßnahmen. Wird beispielsweise der Badumbau über die Pflegekasse gefördert und zusätzlich ein Treppenlift benötigt, kann für die zweite Maßnahme eine KfW-Finanzierung geprüft werden. Die Kosten müssen dafür sauber voneinander getrennt und entsprechend nachgewiesen werden.

Was kostet ein barrierefreier Umbau?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Ausgangssituation und geplanter Maßnahme deutlich. Sie hängen insbesondere vom Zustand der Immobilie, dem Umfang des Umbaus, den vorhandenen Leitungen und Anschlüssen sowie von der gewählten technischen Lösung ab.

Maßnahme Wichtige Kostenfaktoren
Badumbau Grundriss, Dusche oder Badewanne, Leitungen, Fliesen und Sanitärobjekte
Türverbreiterung Wandaufbau, Türsystem, Statik und notwendige Nebenarbeiten
Treppenlift Treppenverlauf, Etagen, Liftart und individuelle Schienenführung
Rampe Höhenunterschied, benötigte Länge, Platzangebot und bauliche Ausführung
Schwellenabbau Anzahl der Übergänge, Bodenaufbau und notwendige Anschlussarbeiten

Ein einfacher Haltegriff ist deutlich günstiger als die vollständige Umgestaltung eines Badezimmers. Ein umfangreicher Badumbau kann je nach Ausgangslage einen fünfstelligen Betrag erreichen. Auch bei Treppenliften unterscheiden sich die Kosten erheblich nach Treppenverlauf und Technik.

Für konkrete Spezialmaßnahmen sollten deshalb mehrere Angebote eingeholt werden. Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise beim Treppenlift und zur Badewanne mit Tür.

Ein angepasstes Zuhause kann viele Alltagshürden reduzieren. Wenn darüber hinaus dauerhaft Unterstützung benötigt wird, kann eine osteuropäische Pflegekraft eine mögliche Unterstützung im häuslichen Alltag sein. Sie kann im Rahmen der häuslichen Betreuung bei Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung, Tagesstruktur und alltäglicher Mobilität entlasten; medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Welche Maßnahmen kann die Pflegekasse bezuschussen?

Für die Pflegekasse reicht es nicht aus, dass eine Maßnahme allgemein barrierefrei oder altersgerecht ist. Für den Zuschuss der Pflegekasse muss ein konkreter Zusammenhang zur Pflegesituation bestehen.

  • pflegegerechter Umbau des Badezimmers
  • Verbreiterung von Türen
  • fest installierte Rampen
  • Treppenlifte
  • Veränderung von Bewegungsflächen
  • Anpassung von Zugängen
  • Umbau oder individuelle Anpassung bestimmter Möbel
  • fester Einbau geeigneter technischer Hilfen

Hilft dagegen ein bewegliches Hilfsmittel ohne baulichen Umbau weiter, kann eine andere Leistung zuständig sein. Unser Überblick zu technischen Hilfsmitteln erklärt diese Abgrenzung näher.

Pflegekasse oder KfW: Welche Förderung passt besser?

Besteht ein Pflegegrad und soll eine konkrete Barriere beseitigt werden, die die häusliche Pflege erschwert oder die Selbstständigkeit einschränkt, sollte zunächst der Zuschuss der Pflegekasse geprüft werden.

Ist kein Pflegegrad vorhanden oder sollen weitere Maßnahmen zur allgemeinen Barrierereduzierung umgesetzt werden, kann insbesondere der KfW-Kredit 159 relevant sein. Weil der Zuschuss 455-B aktuell geschlossen ist, steht bei der KfW derzeit vor allem der Förderkredit im Mittelpunkt.

Bei umfangreicheren Umbauten kann eine Wohnberatung helfen, sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren und passende Förderwege voneinander zu unterscheiden. Regionale Förderprogramme sollten zusätzlich geprüft werden, da Länder und Kommunen teilweise eigene Angebote bereitstellen.

So beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse

  1. Konkrete Barriere und benötigte Anpassung beschreiben.
  2. Prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegt.
  3. Kostenvoranschläge und bei Bedarf Fotos oder Skizzen vorbereiten.
  4. Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen.
  5. Rückfragen beantworten und gegebenenfalls weitere Unterlagen ergänzen.
  6. Bei größeren oder irreversiblen Umbauten die Entscheidung der Pflegekasse möglichst abwarten.
  7. Rechnungen, Bescheide und Zahlungsnachweise aufbewahren.

Für den Antrag ist nicht immer ein kompliziertes Schreiben erforderlich. Eine direkt nutzbare Vorlage finden Sie im Ratgeber Formloser Antrag Wohnumfeldverbesserung Muster.

Diese Fehler sollten Sie bei der Finanzierung vermeiden

  • KfW-Zuschuss 455-B fest einplanen, obwohl aktuell keine neuen Anträge möglich sind.
  • Umbauarbeiten starten, bevor die Bedingungen des gewünschten Förderprogramms geklärt sind.
  • Dieselben Kosten gleichzeitig über Pflegeversicherung und KfW finanzieren wollen.
  • Bei der Pflegekasse nur den Umbau nennen, ohne den konkreten pflegebezogenen Nutzen zu erklären.
  • Nur einen Anbieter anfragen, obwohl sich Kosten und Leistungsumfang deutlich unterscheiden können.
  • Bad, Türen, Treppen und Zugänge einzeln planen, obwohl mehrere Barrieren zusammenhängen.
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Wenn die Wohnraumanpassung allein nicht ausreicht und regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigt wird, erhalten Sie bei Pflege-Schätzle einen Überblick über Möglichkeiten der Betreuung im eigenen Zuhause.

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Häufige Fragen zu Zuschüssen für barrierefreien Umbau

Wann gibt es einen Zuschuss zum Badumbau?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann ein Badumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden, wenn er die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person unterstützt. Die Pflegekasse prüft die konkrete Maßnahme im Einzelfall.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je geeigneter wohnumfeldverbessernder Maßnahme gewähren. Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam, kann sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 Euro erhöhen.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss für barrierefreien Umbau?

Der Zuschuss 455-B wurde im April 2026 wieder geöffnet. Seit Ende Juli 2026 können wegen ausgeschöpfter Fördermittel jedoch keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Ob eine neue Förderperiode folgt, hängt von der Bereitstellung weiterer Bundesmittel ab.

Welche KfW-Förderung gibt es aktuell noch?

Aktuell steht insbesondere der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung. Er kann bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit umfassen und dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung.

Kann ich Zuschuss der Pflegekasse und KfW gleichzeitig nutzen?

Nicht für dieselbe Maßnahme beziehungsweise denselben Teil eines Umbaus. Unterschiedliche Maßnahmen können dagegen getrennt gefördert beziehungsweise finanziert werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten sauber getrennt nachgewiesen werden.

Fazit: Zuschüsse zuerst prüfen, dann umbauen

Bei Pflegegrad ist der Zuschuss der Pflegekasse meist der erste Förderweg, den Familien prüfen sollten. Bis zu 4.180 Euro können für eine geeignete Wohnraumanpassung gewährt werden. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im gemeinsamen Haushalt kann sich der mögliche Gesamtbetrag erhöhen.

Der KfW-Zuschuss 455-B ist aktuell für neue Anträge geschlossen. Der KfW-Kredit 159 bleibt dagegen verfügbar. Jede geplante Maßnahme sollte deshalb vor Beginn einem passenden Förderweg zugeordnet und die Finanzierung rechtzeitig geklärt werden.

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