Die pflegebedürftige Person besucht zeitweise eine Einrichtung und kehrt anschließend wieder in die eigene Wohnung zurück.
Tages- und Nachtpflege zu Hause klingt zunächst so, als kämen Pflegekräfte tagsüber oder nachts für längere Zeit in die eigene Wohnung. Im pflegerischen Sinn ist damit jedoch meist etwas anderes gemeint: Tagespflege und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege. Die pflegebedürftige Person lebt weiterhin zu Hause, verbringt aber vereinbarte Zeiten in einer entsprechenden Einrichtung.
Wer dagegen Unterstützung direkt im eigenen Haushalt sucht, benötigt je nach Situation ambulante Pflege, stundenweise Betreuung, Nachtbetreuung oder eine längerfristige häusliche Betreuung. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und hilft dabei, die passende Form einzuordnen.
Einen übergeordneten Überblick über häusliche, ambulante, teilstationäre und stationäre Lösungen bietet unser Ratgeber zu den verschiedenen Pflegeformen.
Tages- und Nachtpflege gehört zur teilstationären Pflege. Das bedeutet: Die pflegebedürftige Person wird für einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung versorgt, lebt ansonsten aber weiterhin in der eigenen Wohnung.
Das Modell soll die häusliche Versorgung ergänzen. Angehörige können dadurch regelmäßig entlastet werden, ohne dass unmittelbar ein dauerhafter Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig ist.
Je nach Einrichtung können Pflege, Betreuung, Mahlzeiten, Beschäftigungsangebote und soziale Kontakte Teil des Angebots sein. Häufig wird auch ein Fahrdienst angeboten. Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, muss jedoch beim jeweiligen Anbieter geprüft werden.
Normalerweise nicht. Der Ausdruck „zu Hause“ beschreibt hier vor allem, dass die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause lebt. Die eigentliche Tages- oder Nachtpflege findet in der Regel in einer teilstationären Einrichtung statt.
Genau diese Unterscheidung ist wichtig, weil Familien häufig nach „Tagespflege zu Hause“ oder „Nachtpflege zu Hause“ suchen, obwohl sie eigentlich Unterstützung direkt in der Wohnung meinen.
Wer tagsüber Hilfe im eigenen Haushalt sucht, benötigt keine klassische Tagespflege, sondern beispielsweise Alltagsbegleitung, stundenweise Betreuung oder einen ambulanten Pflegedienst. Für Unterstützung während der Nacht gibt es ebenfalls andere häusliche Modelle.
Die pflegebedürftige Person besucht zeitweise eine Einrichtung und kehrt anschließend wieder in die eigene Wohnung zurück.
Tagespflege richtet sich vor allem an Menschen, die weiterhin zu Hause leben können, während des Tages aber Betreuung, Pflege, Gemeinschaft oder eine strukturierte Tagesgestaltung benötigen.
Die pflegebedürftige Person wird an vereinbarten Tagen für mehrere Stunden in einer Einrichtung betreut. Abhängig vom jeweiligen Angebot können gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigung, Bewegung, Ruhezeiten und pflegerische Unterstützung dazugehören.
Für Angehörige kann die Tagespflege regelmäßige planbare Freiräume schaffen. Sie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Angehörige arbeiten, eigene Termine wahrnehmen oder Erholungszeiten benötigen.
Die Versorgung vor und nach dem Besuch bleibt jedoch Aufgabe des häuslichen Versorgungskonzepts. Morgens, abends und nachts muss deshalb weiterhin geregelt sein, wer bei Bedarf unterstützt.
Nachtpflege ist das entsprechende teilstationäre Angebot für die Nacht. Die pflegebedürftige Person verbringt die Nacht in einer Einrichtung und kehrt anschließend wieder nach Hause zurück.
Sie kann infrage kommen, wenn Angehörige durch regelmäßigen nächtlichen Hilfebedarf stark belastet werden oder wenn ein Mensch nachts nicht sicher allein bleiben kann.
Nachtpflege ist allerdings wesentlich seltener verfügbar als Tagespflege. Familien sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ein entsprechendes Angebot in erreichbarer Nähe existiert und welche Bedürfnisse dort tatsächlich abgedeckt werden können.
Wer gezielt nach Unterstützung in der eigenen Wohnung während der Nacht sucht, findet dazu eine separate Einordnung in unserem Ratgeber zur Nachtpflege zu Hause. Dort geht es um Nachtbetreuung, Nachtwache und andere häusliche Möglichkeiten – nicht um die klassische teilstationäre Nachtpflege.
| Form | Wo findet sie statt? | Wann kann sie passen? |
|---|---|---|
| Tagespflege | Tagsüber in einer teilstationären Einrichtung | Entlastungsbedarf am Tag, Wunsch nach Tagesstruktur, sozialen Kontakten und pflegerischer Unterstützung |
| Nachtpflege | Nachts in einer teilstationären Einrichtung | Regelmäßigem nächtlichem Unterstützungsbedarf und hoher Belastung der Angehörigen |
| Tagesbetreuung zu Hause | In der eigenen Wohnung | Alltagsbegleitung, Haushalt, Mahlzeiten, Gesellschaft und Tagesstruktur |
| Nachtbetreuung zu Hause | In der eigenen Wohnung | Individuell organisierter Unterstützung während der Nacht |
| Ambulanter Pflegedienst | Zu vereinbarten Zeiten in der eigenen Wohnung | Planbaren pflegerischen oder medizinisch veranlassten Leistungen |
Wenn die pflegebedürftige Person die Wohnung nicht verlassen soll oder kann, müssen andere Hilfen organisiert werden. Dabei können mehrere Bausteine miteinander kombiniert werden.
Die einzelnen Formen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege ist beispielsweise etwas anderes als Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Eine sichere Versorgung kann deshalb aus mehreren Angeboten gleichzeitig bestehen.
Wer hauptsächlich tagsüber Unterstützung in der eigenen Wohnung sucht, findet eine detailliertere Einordnung unter Tagesbetreuung zu Hause für Senioren.
Ambulanter Pflegedienst, Betreuung und Alltagshilfe werden direkt im Haushalt organisiert und sind nicht mit teilstationärer Tagespflege gleichzusetzen.
Gerade bei einem mittleren oder höheren Unterstützungsbedarf besteht die Versorgung häufig aus mehreren Bausteinen. Tagespflege kann beispielsweise an zwei oder drei Tagen pro Woche Entlastung schaffen, während an den übrigen Tagen Angehörige und ein ambulanter Dienst unterstützen.
Entscheidend ist, dass keine Versorgungslücken entstehen. Deshalb sollten Familien den gesamten Tagesablauf betrachten: Wer unterstützt morgens vor dem Besuch? Wer übernimmt nach der Rückkehr? Was passiert am Wochenende? Und wie wird ein möglicher Nachtbedarf abgesichert?
Wie verschiedene Hilfen grundsätzlich miteinander verbunden werden können, erklären wir ausführlicher im Ratgeber Pflege daheim.
Ein anerkannter Pflegegrad kann für die Finanzierung von Tages- und Nachtpflege wichtig sein. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 können für zugelassene teilstationäre Angebote eigene Leistungen der Pflegeversicherung relevant sein. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Der Pflegegrad entscheidet aber nicht allein darüber, ob Tages- oder Nachtpflege praktisch sinnvoll ist. Ebenso wichtig sind Mobilität, Tagesstruktur, Nachtbedarf, die Entfernung zur Einrichtung und die Frage, wie die Versorgung außerhalb der Besuchszeiten organisiert wird.
Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung, Pflegebedarf und Leistungsumfang. Familien sollten deshalb nicht nur nach einem Tages- oder Nachtpreis fragen, sondern sich die einzelnen Kostenbestandteile erklären lassen.
Bei anerkanntem Pflegegrad können Leistungen der Pflegeversicherung einen Teil der pflegebezogenen Kosten abdecken. Trotzdem können eigene Kosten entstehen, beispielsweise für Verpflegung, Unterkunft, Investitionskosten, Fahrdienst oder zusätzliche Angebote.
Vor Vertragsabschluss sollte die Einrichtung deshalb transparent darstellen, welche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können und welche Beträge selbst zu tragen sind.
Wichtig: Leistungen, Kosten und Verfügbarkeit unterscheiden sich zwischen Einrichtungen. Lassen Sie sich deshalb immer einen konkreten Leistungs- und Kostenplan für die individuelle Situation geben.
Tages- und Nachtpflege ergänzt die häusliche Versorgung, ersetzt sie aber nicht vollständig. Sie kann deshalb an Grenzen stoßen, wenn auch während der übrigen Stunden umfangreiche Unterstützung notwendig ist.
Das gilt beispielsweise, wenn eine Person tagsüber und abends regelmäßig Hilfe bei Alltag, Mobilität und Mahlzeiten benötigt oder wenn Angehörige die übrige Betreuung nicht mehr zuverlässig übernehmen können.
In solchen Situationen sollte nicht automatisch nur nach zusätzlichen einzelnen Stunden gesucht werden. Manchmal ist es sinnvoller, das gesamte Versorgungskonzept neu zu betrachten.
Wenn über große Teile des Tages regelmäßig Alltagsbegleitung benötigt wird und der Verbleib im eigenen Zuhause gewünscht ist, kann auch eine 24 Stunden Pflege zu Hause als eine mögliche häusliche Versorgungsform geprüft werden. Sie ersetzt jedoch ebenfalls keine notwendige medizinische Behandlungspflege und bedeutet keine 24-stündige Arbeitszeit einer einzelnen Betreuungskraft.
Vor einer Entscheidung lohnt es sich, die Einrichtung persönlich kennenzulernen und den konkreten Ablauf zu besprechen.
Öffnungszeiten, Fahrdienst, Pflegeumfang und Kosten sollten vor der Entscheidung genau zur persönlichen Situation passen.
Tages- und Nachtpflege zu Hause bedeutet im pflegerischen Sinn nicht, dass die Versorgung zu Hause stattfindet. Die pflegebedürftige Person lebt weiterhin in der eigenen Wohnung, besucht aber tagsüber oder nachts eine teilstationäre Einrichtung.
Das kann Angehörige erheblich entlasten und dazu beitragen, dass das Leben zu Hause länger möglich bleibt. Gleichzeitig müssen die Zeiten außerhalb der Einrichtung zuverlässig abgesichert sein.
Wer Unterstützung direkt in der Wohnung benötigt, sollte deshalb zwischen ambulantem Pflegedienst, Tages- oder Nachtbetreuung und umfangreicheren häuslichen Betreuungsformen unterscheiden. Eine tragfähige Lösung entsteht häufig aus mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen.
Wenn die Unterstützung zu Hause umfangreicher wird und Sie prüfen möchten, welche häusliche Betreuungsform grundsätzlich infrage kommt, können Sie uns Ihre Situation unverbindlich schildern.
Tages- und Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Die pflegebedürftige Person lebt weiterhin zu Hause und wird für einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung versorgt.
In der Regel nein. Tages- und Nachtpflege findet normalerweise in einer teilstationären Einrichtung statt. „Zu Hause“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die pflegebedürftige Person weiterhin in der eigenen Wohnung lebt.
Wenn Angehörige tagsüber oder nachts selbst unterstützen, handelt es sich nicht automatisch um die teilstationäre Leistung Tages- oder Nachtpflege. Diese Bezeichnung sollte von familiärer Pflege und Betreuung zu Hause unterschieden werden.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können für zugelassene teilstationäre Tages- und Nachtpflege eigene Leistungen der Pflegeversicherung relevant sein. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und sollte mit Pflegekasse und Einrichtung geklärt werden.
Klassische Nachtpflege ist ein teilstationäres Angebot in einer Einrichtung. Nachtbetreuung oder Nachtwache zu Hause findet dagegen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt und muss separat organisiert werden.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung und Leistungsumfang. Pflegekassenleistungen können einen Teil der Kosten übernehmen; für Verpflegung, Unterkunft, Investitionskosten, Fahrten oder Zusatzleistungen können jedoch Eigenanteile entstehen.
Tagespflege kann die häusliche Versorgung stabilisieren und Angehörige entlasten. Ob dadurch eine stationäre Versorgung vermieden oder hinausgezögert werden kann, hängt jedoch davon ab, ob die übrigen Tages- und Nachtzeiten zuverlässig abgesichert sind.

