Wichtig ist nicht nur, was eine Person grundsätzlich noch kann, sondern ob Tätigkeiten sicher, zuverlässig und ohne Unterstützung gelingen.
Bei der Pflegegrad-Begutachtung prüft der Medizinische Dienst, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann und wobei regelmäßig Unterstützung notwendig ist. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Anschließend wird der Unterstützungsbedarf anhand festgelegter Lebensbereiche eingeschätzt und ein Gutachten erstellt. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse.
Viele Angehörige erleben den angekündigten Termin zunächst als Prüfung. Das ist er nicht. Es geht weder darum, bestimmte Antworten zu geben noch einen möglichst hilflosen Eindruck zu vermitteln. Entscheidend ist, wie der Alltag normalerweise aussieht – einschließlich der Hilfe, die Angehörige oder andere Personen bereits selbstverständlich übernehmen.
Die frühere Bezeichnung MDK wird weiterhin häufig verwendet. Heute heißt die Organisation Medizinischer Dienst, kurz MD. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Begutachtung abläuft, welche Fragen typischerweise gestellt werden, was Sie vorbereiten sollten und was nach dem Termin passiert.
Der Medizinische Dienst wird bei gesetzlich Pflegeversicherten von der Pflegekasse beauftragt, die Pflegebedürftigkeit fachlich zu begutachten. Speziell geschulte Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte verschaffen sich dabei ein Bild davon, wie selbstständig die betreffende Person in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens ist.
Eine Diagnose allein entscheidet nicht über einen Pflegegrad. Eine Person kann beispielsweise an Demenz, Parkinson, Arthrose oder den Folgen eines Schlaganfalls erkrankt sein. Für die Pflegebegutachtung ist entscheidend, welche Auswirkungen diese Erkrankungen tatsächlich auf Mobilität, Selbstversorgung, Orientierung, den Umgang mit Therapien oder die Gestaltung des Alltags haben.
Der Medizinische Dienst dokumentiert seine fachliche Bewertung im Gutachten und ermittelt dabei auch, welcher Pflegegrad sich aus der Begutachtung ergibt. Die rechtliche Entscheidung trifft anschließend die Pflegekasse. Auch Leistungen werden nicht vom Gutachter selbst bewilligt oder ausgezahlt.
Wichtig ist nicht nur, was eine Person grundsätzlich noch kann, sondern ob Tätigkeiten sicher, zuverlässig und ohne Unterstützung gelingen.
Zeigt sich im Alltag ein umfangreicher und dauerhaft zu organisierender Unterstützungsbedarf, stellt sich für Familien häufig auch die Frage nach der Versorgung zu Hause. Eine 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause kann dabei ein ergänzender Baustein sein. Sie ersetzt jedoch keinen ambulanten Pflegedienst für medizinische Behandlungspflege.
Der konkrete Ablauf kann je nach Situation etwas unterschiedlich sein. Grundsätzlich lässt sich der Weg von der Antragstellung bis zum Bescheid aber in wenige Schritte einteilen.
Die Gutachterin oder der Gutachter fragt zunächst nach der gesundheitlichen und pflegerischen Situation. Dabei können Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, vorhandene Hilfsmittel und die bisherige Unterstützung eine Rolle spielen.
Im Mittelpunkt steht anschließend der Alltag. Kann die Person selbstständig aufstehen? Findet sie sich in der Wohnung zurecht? Kann sie sich waschen und anziehen? Werden Medikamente selbstständig organisiert? Kann der Tagesablauf ohne Unterstützung gestaltet werden?
Bei einem Hausbesuch können außerdem einzelne Bewegungsabläufe oder Fähigkeiten betrachtet werden. Es geht dabei nicht darum, etwas vorzuführen oder einen Test zu bestehen. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit unter normalen Alltagsbedingungen tatsächlich selbstständig und sicher bewältigt werden kann.
Bei einer erstmaligen Untersuchung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Begutachtung grundsätzlich persönlich. Nach den aktuellen Begutachtungs-Richtlinien ist ein strukturiertes Telefoninterview oder eine Videotelefonie für diese erstmalige Feststellung ausgeschlossen.
Bei bestimmten Höherstufungs- oder Wiederholungsbegutachtungen kann dagegen unter festgelegten Voraussetzungen eine Begutachtung per strukturiertem Telefoninterview oder Videotelefonie möglich sein. Ob dieses Verfahren fachlich geeignet ist, wird im jeweiligen Fall geprüft.
Auch bei einer telefonischen oder videogestützten Begutachtung geht es um dieselben Grundfragen: Wie selbstständig ist die Person im Alltag und wobei benötigt sie regelmäßig Unterstützung? Gerade dann kann es hilfreich sein, wenn eine Person beteiligt ist, die die Pflegesituation gut kennt.
Die Fragen des Medizinischen Dienstes beziehen sich vor allem darauf, was im Alltag selbstständig gelingt und wobei regelmäßig Hilfe erforderlich ist. Es gibt keinen Gesprächsablauf, bei dem jeder Person dieselben Fragen in exakt derselben Reihenfolge gestellt werden.
Typische Fragen können beispielsweise betreffen:
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen „kann es irgendwie“ und „kann es selbstständig und zuverlässig“. Wenn eine Tätigkeit nur nach Aufforderung begonnen wird, Beaufsichtigung erforderlich ist oder regelmäßig körperliche Unterstützung benötigt wird, gehört auch das zur tatsächlichen Alltagssituation.
Das Begutachtungsinstrument betrachtet sechs Lebensbereiche. Sie bilden die Grundlage dafür, die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit systematisch zu bewerten.
Pflegegrad vorab unverbindlich einschätzen: Wenn Sie vor dem Begutachtungstermin besser verstehen möchten, wie die sechs Bereiche gewichtet werden, können Sie unseren 28-Fragen-Pflegegrad-Schnellcheck mit Punkte-Tabelle nutzen. Das Ergebnis dient nur der Orientierung und ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Wie aus den einzelnen Bewertungen anschließend eine Pflegegrad-Einstufung entsteht und wie sich der gesamte Weg vom Antrag bis zur Entscheidung einordnet, erklärt unser Ratgeber zur Pflegegrad-Einstufung.
Eine gute Vorbereitung soll nicht dazu dienen, einen bestimmten Pflegegrad zu erreichen. Sie hilft vor allem dabei, wichtige Alltagssituationen im Gespräch nicht zu vergessen. Gerade Tätigkeiten, die Angehörige längst automatisch übernehmen, werden sonst leicht unterschätzt.
Arztberichte, Medikamentenplan und konkrete Beispiele aus dem Alltag können helfen, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar zu schildern.
Es kann zusätzlich hilfreich sein, wiederkehrende Situationen einige Tage lang zu notieren. Dafür genügt eine einfache Übersicht: Was gelingt selbstständig, wann muss jemand erinnern oder beaufsichtigen und welche Tätigkeiten übernimmt eine andere Person?
Eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine andere vertraute Person kann beim Termin sehr hilfreich sein. Sie kann ergänzen, wenn regelmäßig geleistete Unterstützung vergessen oder aus Scham beziehungsweise Gewohnheit heruntergespielt wird.
Die pflegebedürftige Person sollte dabei soweit möglich selbst zu Wort kommen. Angehörige können anschließend konkrete Situationen ergänzen und erklären, welche Unterstützung tatsächlich übernommen wird.
Es gibt keine verbotenen Sätze, die bei der Pflegebegutachtung automatisch zu einem schlechteren Ergebnis führen. Problematisch ist vielmehr, wenn der tatsächliche Alltag nicht realistisch dargestellt wird.
Aussagen wie „Das geht schon“ oder „Ich komme alleine zurecht“ können missverständlich sein, wenn Angehörige in Wirklichkeit täglich erinnern, vorbereiten, sichern oder Tätigkeiten übernehmen. Ebenso wenig sinnvoll ist es, Einschränkungen stärker darzustellen, als sie normalerweise sind.
Die beste Orientierung: Beschreiben Sie nicht nur einen ungewöhnlich guten oder besonders schlechten Tag, sondern die typische Situation und vorhandene Schwankungen. Sagen Sie konkret, welche Tätigkeit gelingt, welche Unterstützung erforderlich ist, wie regelmäßig sie benötigt wird und was ohne diese Hilfe nicht zuverlässig funktionieren würde.
Hilfsmittel sollten ebenfalls ganz normal verwendet werden. Ein Rollator, Haltegriffe oder andere regelmäßig benötigte Hilfsmittel gehören zur tatsächlichen Alltagssituation und sollten beim Termin nicht bewusst weggelassen werden.
Viele Angehörige suchen vor dem Termin nach einem „MDK-Fragenkatalog“, einem Pflegegrad-Fragebogen oder einer vollständigen PDF mit allen Fragen. Einen bundesweit einheitlichen Fragenkatalog, der bei jeder Begutachtung Frage für Frage identisch abgearbeitet wird, gibt es in dieser Form nicht.
Der Medizinische Dienst stellt jedoch Informationen zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung bereit. Außerdem können regionale Medizinische Dienste oder Pflegekassen zusätzliche Unterlagen oder digitale Fragebögen einsetzen. Solche Unterlagen können die Vorbereitung unterstützen, ersetzen aber nicht die individuelle Begutachtung.
Für Familien ist deshalb wichtiger, die sechs Lebensbereiche zu verstehen und konkrete Alltagsbeispiele vorzubereiten, als Antworten auf einen vermeintlich vollständigen Fragenkatalog auswendig zu lernen.
Der eigentliche Begutachtungstermin kann nach Angaben des Medizinischen Dienstes bis zu etwa einer Stunde dauern. Abhängig von der individuellen Situation kann der Zeitbedarf unterschiedlich sein.
Für das gesamte Antragsverfahren gilt grundsätzlich eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen ab Eingang des Antrags. Das bedeutet nicht, dass zwischen Begutachtung und Bescheid immer eine bestimmte feste Anzahl von Tagen liegt.
Ist innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung noch keine Begutachtung erfolgt, muss die Pflegekasse grundsätzlich mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benennen. Für bestimmte besonders dringende Situationen gelten verkürzte Fristen.
Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Aufenthalte im Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder eine ambulante palliative Versorgung. Auch im Zusammenhang mit Pflegezeit oder Familienpflegezeit können verkürzte Fristen gelten.
Nach dem Termin fasst die Gutachterin oder der Gutachter die Ergebnisse in einem Pflegegutachten zusammen. Die Pflegekasse trifft auf dieser Grundlage die Entscheidung über den Pflegegrad und verschickt anschließend den Bescheid.
Das Pflegegutachten sollte vom Bescheid unterschieden werden: Im Gutachten werden die Feststellungen und die fachliche Bewertung dokumentiert. Der Bescheid enthält die Entscheidung der Pflegekasse. Wie sich das Gutachten lesen und prüfen lässt, behandeln wir deshalb bewusst in einem eigenen Ratgeber.
Das Gutachten dokumentiert die fachliche Bewertung. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft anschließend die Pflegekasse.
Passt die Entscheidung aus Sicht der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen nicht zur tatsächlichen Alltagssituation, sollten Bescheid und Gutachten zunächst sorgfältig miteinander verglichen werden. Je nach Ergebnis kann anschließend auch ein Widerspruch gegen den Bescheid geprüft werden.
Bei der Pflegegrad-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst geht es nicht darum, einen Test zu bestehen. Entscheidend ist, wie selbstständig eine Person ihren normalen Alltag bewältigt und welche Unterstützung regelmäßig notwendig ist.
Wer typische Situationen vor dem Termin notiert, wichtige Unterlagen bereitlegt und bei Bedarf eine vertraute Person einbezieht, kann den Unterstützungsbedarf nachvollziehbarer schildern. Dabei sollte weder beschönigt noch übertrieben werden. Auch schwankende Tagesformen und Hilfen, die Angehörige längst selbstverständlich übernommen haben, gehören zur tatsächlichen Pflegesituation.
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst das Gutachten; über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse. Damit sind Begutachtung, Gutachten und Bescheid unterschiedliche Schritte, die innerhalb des Pflegegrad-Verfahrens jeweils eine eigene Funktion haben.
Wenn deutlich wird, dass im Alltag regelmäßig umfangreiche Unterstützung benötigt wird, können Sie Ihre Betreuungssituation unverbindlich schildern. Wir helfen Ihnen dabei einzuordnen, welche Form der häuslichen Betreuung grundsätzlich passen könnte.
MDK ist die frühere Bezeichnung. Heute heißt die Organisation Medizinischer Dienst, kurz MD. Der Begriff MDK wird im Alltag und bei Suchanfragen weiterhin häufig verwendet.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Dieser kündigt die Begutachtung an und beurteilt die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Anschließend erstellt er ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet.
Die Fragen betreffen vor allem Mobilität, Orientierung, Verhalten, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags. Der genaue Gesprächsverlauf richtet sich nach der individuellen Situation.
Es gibt keine verbotene Formulierung. Wichtig ist, den normalen Alltag realistisch darzustellen. Regelmäßig notwendige Hilfe sollte weder heruntergespielt noch stärker dargestellt werden, als sie tatsächlich ist.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes kann die Pflegebegutachtung bis zu etwa einer Stunde dauern. Je nach individueller Situation kann der Termin unterschiedlich umfangreich sein.
Bei der erstmaligen Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist ein strukturiertes Telefoninterview nach den aktuellen Begutachtungs-Richtlinien ausgeschlossen. Bei bestimmten Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen kann eine telefonische oder videogestützte Begutachtung unter festgelegten Voraussetzungen möglich sein.
Einen bundesweit einheitlichen vollständigen Fragenkatalog, der bei jeder Begutachtung exakt abgearbeitet wird, gibt es nicht. Der Medizinische Dienst stellt jedoch Informationen zur Vorbereitung bereit; regionale Stellen können zusätzliche Unterlagen verwenden.
Für den Zeitraum ausschließlich zwischen Begutachtung und Bescheid gibt es keine einheitliche feste Tageszahl. Grundsätzlich gilt für das gesamte Antragsverfahren eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang; in bestimmten dringenden Situationen gelten kürzere Fristen.
Ja. Eine vertraute Person kann teilnehmen und die Alltagssituation ergänzen. Das ist besonders hilfreich, wenn regelmäßig erhaltene Unterstützung im Gespräch vergessen oder unterschätzt wird.
Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof, den medizinischen Dienst der privaten Pflege-Pflichtversicherung.
Es gibt nicht automatisch für jede pflegebedürftige Person in festen Abständen eine neue Begutachtung. Eine erneute Begutachtung kann beispielsweise im Zusammenhang mit einer beantragten Höherstufung oder einer erneuten Prüfung erforderlich werden.
Stand: September 2026. Die Angaben wurden anhand aktueller Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Medizinischen Dienstes und der Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund geprüft.

