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Pflegehilfsmittel: 42 Euro auszahlen lassen – was wirklich möglich ist

Viele Angehörige suchen noch nach „Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen“. Gemeint ist heute jedoch die Leistung von bis zu 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dieser erhöhte Höchstbetrag.

Eine freie monatliche Barauszahlung gibt es trotzdem nicht. Möglich ist aber eine Kostenerstattung: Sie kaufen geeignete Pflegehilfsmittel selbst, reichen die erforderlichen Belege bei Ihrer Pflegekasse ein und können die anerkannten Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze erstattet bekommen. Alternativ ist eine Versorgung über einen Anbieter möglich, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro monatlich.
  • Bis Ende 2024 lag der Betrag bei 40 Euro – deshalb wird weiterhin häufig nach „40 Euro Pflegehilfsmittel“ gesucht.
  • Die 42 Euro werden nicht als frei verfügbares Budget im Voraus ausgezahlt.
  • Bei Selbstbeschaffung kann eine Kostenerstattung für geeignete Produkte möglich sein.
  • Alternativ können Vertragspartner geeignete Pflegehilfsmittel liefern und direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
  • Nicht ausgeschöpfte Beträge werden nicht als Restguthaben ausgezahlt.

Kann man sich die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?

Nicht als frei verfügbaren monatlichen Geldbetrag. Die Pflegehilfsmittel-Leistung ist zweckgebunden und dient der Versorgung mit geeigneten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Eine Überweisung auf das eigene Konto kann jedoch im Rahmen einer Kostenerstattung erfolgen. Dabei kaufen Sie geeignete Pflegehilfsmittel selbst und reichen die entstandenen Kosten nach dem Verfahren Ihrer Pflegekasse ein. Erstattet werden können die anerkannten Aufwendungen bis zur geltenden monatlichen Höchstgrenze.

Der entscheidende Unterschied: Keine pauschale Auszahlung ohne Einkauf – aber eine Erstattung tatsächlich entstandener Kosten kann möglich sein.

Damit erklärt sich auch, warum Aussagen wie „Man kann sich die 42 Euro nicht auszahlen lassen“ missverständlich sein können. Eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen. Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Pflegehilfsmittel ist dagegen ausdrücklich möglich.

Warum noch nach 40 Euro Pflegehilfsmitteln gesucht wird

Bis zum 31. Dezember 2024 lag der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei 40 Euro. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 42 Euro.

Deshalb werden weiterhin Suchbegriffe wie „pflegehilfsmittel 40 euro auszahlen lassen“, „40 euro pflegehilfsmittel“ oder „pflegehilfsmittel 40 euro auszahlen lassen aok“ verwendet. Sie beziehen sich heute auf dieselbe Leistung, für die inzwischen der höhere Betrag gilt.

Die alte 40-Euro-Bezeichnung ist also keine eigene oder zusätzliche Leistung. Für aktuelle Berechnungen und Erstattungen ist der derzeit geltende Höchstbetrag maßgeblich.

Welche Pflegehilfsmittel unter die 42-Euro-Leistung fallen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Verbrauchsprodukte passend auswählen

Entscheidend ist der tatsächliche Pflegebedarf – nicht das vollständige Ausschöpfen des monatlichen Betrags.

Die monatliche Kostenübernahme betrifft sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Sie werden im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 geführt.

Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, FFP2- oder vergleichbare Masken, geeignete Schutzschürzen, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sowie geeignete Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

Nicht jeder Hygiene- oder Haushaltsartikel ist automatisch ein Pflegehilfsmittel. Gewöhnliches Duschgel, Shampoo, Waschmittel oder andere allgemeine Körperpflege- und Haushaltsprodukte gehören nicht allein deshalb zur Leistung, weil sie in einem Pflegehaushalt verwendet werden.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf werden ebenfalls nicht über diesen monatlichen 42-Euro-Betrag abgerechnet. Mehr dazu erfahren Sie unter technische Hilfsmittel für die Pflege zu Hause.

Anspruch, Arten und Beantragung von Pflegehilfsmitteln insgesamt ordnen wir im Ratgeber Pflegehilfsmittel im Überblick ein. Diese Seite bleibt dagegen bewusst bei der Frage nach Auszahlung, Selbstkauf und Kostenerstattung.

Barauszahlung, Kostenerstattung und Direktabrechnung im Vergleich

Variante Was passiert? Einordnung
Freie Barauszahlung Die 42 Euro würden ohne vorherige Beschaffung zur freien Verfügung überwiesen. So ist die Leistung nicht vorgesehen.
Kostenerstattung Sie beschaffen geeignete Pflegehilfsmittel selbst und reichen die entstandenen Kosten ein. Die Pflegekasse prüft die Erstattung bis zur monatlichen Höchstgrenze.
Direktabrechnung Ein Vertragspartner liefert geeignete Pflegehilfsmittel und rechnet mit der Pflegekasse ab. Eine Vorfinanzierung durch die Familie entfällt in der Regel.

Welcher Weg besser passt, hängt vom individuellen Bedarf ab. Wer regelmäßig ähnliche Produkte benötigt, kann eine Direktabrechnung praktisch finden. Wer Produkte selbst auswählen und einkaufen möchte, kann die Kostenerstattung mit der eigenen Pflegekasse klären.

Pflegehilfsmittel selbst kaufen und Kosten erstatten lassen

Angehörige sortiert Belege für die Kostenerstattung von Pflegehilfsmitteln
Belege für die Kostenerstattung

Nachvollziehbare Kaufbelege erleichtern die Prüfung durch die Pflegekasse.

Wenn Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel selbst kaufen möchten, sollten Sie den Ablauf möglichst vorab mit Ihrer Pflegekasse klären. Formulare und Einreichungswege können sich unterscheiden.

  1. Prüfen Sie, welche Verbrauchspflegehilfsmittel tatsächlich benötigt werden.
  2. Klären Sie bei der Pflegekasse, wie der Eigenkauf und die Kostenerstattung abgewickelt werden.
  3. Kaufen Sie geeignete Produkte und bewahren Sie nachvollziehbare Rechnungen oder Kassenbelege auf.
  4. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen nach dem vorgegebenen Verfahren ein.
  5. Die Pflegekasse prüft die anerkennungsfähigen Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze.

Bei Belegen sollte erkennbar sein, welche Produkte wann und zu welchem Preis gekauft wurden. Ob darüber hinaus ein Formular oder weitere Angaben verlangt werden, hängt vom Verfahren der jeweiligen Pflegekasse ab.

Ausgaben oberhalb der monatlichen Höchstgrenze werden nicht automatisch vollständig übernommen. Wer größere Mengen oder besondere Produkte kaufen möchte, sollte deshalb vorher prüfen, welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden können.

Pflegehilfsmittel über Apotheke, Sanitätshaus oder Lieferanbieter beziehen

Angehörige klärt den Bezug von Pflegehilfsmitteln in einer Apotheke
Bezugsweg vorher klären

Apotheken, Sanitätshäuser und spezialisierte Anbieter können unterschiedliche Abrechnungswege anbieten.

Geeignete Pflegehilfsmittel können beispielsweise über eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder einen spezialisierten Anbieter bezogen werden. Voraussetzung für eine direkte Abrechnung ist, dass der jeweilige Leistungserbringer entsprechend mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Eine sogenannte Pflegebox ist lediglich eine mögliche Form dieser Versorgung. Sie ist kein zusätzliches eigenes Pflegebudget. Der Anbieter stellt dabei passende Verbrauchsprodukte zusammen und übernimmt häufig die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Bei regelmäßigen Lieferungen lohnt sich ein Blick auf den tatsächlichen Verbrauch. Produkte sollten zum aktuellen Pflegebedarf passen und nicht allein deshalb bestellt werden, weil monatlich ein Betrag zur Verfügung steht.

Was passiert mit nicht genutzten 42 Euro?

Ein nicht ausgeschöpfter Betrag wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Auch ein Ansparen nicht genutzter Monatsbeträge als frei verfügbares Guthaben ist nicht vorgesehen.

Wer in einem Monat beispielsweise weniger Pflegehilfsmittel benötigt, muss den verfügbaren Rahmen deshalb nicht künstlich ausschöpfen. Maßgeblich ist der tatsächliche Bedarf.

Die 42-Euro-Leistung darf außerdem nicht mit Pflegegeld oder dem Entlastungsbetrag verwechselt werden. Dabei handelt es sich um eigenständige Leistungen mit anderen Voraussetzungen und Verwendungsregeln.

AOK, TK, Barmer und DAK: Was kann sich unterscheiden?

Der gesetzliche Höchstbetrag ist nicht davon abhängig, bei welcher gesetzlichen Pflegekasse eine Person versichert ist. Unterschiede kann es aber bei Formularen, Vertragspartnern, Genehmigungszeiträumen und Einreichungswegen geben.

Suchanfragen wie „Pflegehilfsmittel 42 Euro auszahlen lassen AOK“, „Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen TK“ oder entsprechende Fragen zu Barmer und DAK beziehen sich deshalb meist auf die praktische Abwicklung – nicht auf unterschiedliche gesetzliche Höchstbeträge.

Wenn Sie selbst einkaufen möchten, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse konkret nach dem Verfahren zur Kostenerstattung fragen. Mehr zur Zuständigkeit erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Pflegekasse.

Fazit: Keine freie Auszahlung – Kostenerstattung kann möglich sein

Die früher häufig genannten 40 Euro wurden zum 1. Januar 2025 auf 42 Euro angehoben. Eine freie monatliche Auszahlung dieses Betrags ist nicht vorgesehen. Wer geeignete zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel selbst beschafft, kann die entstandenen Kosten jedoch im Rahmen der geltenden Voraussetzungen bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

Alternativ kommt eine Versorgung über einen geeigneten Anbieter mit Direktabrechnung infrage. Für Angehörige ist deshalb vor allem entscheidend, welcher Bezugsweg zum tatsächlichen Pflegebedarf passt.

Wenn Pflegehilfsmittel den Alltag zu Hause nicht mehr ausreichend entlasten und zusätzliche Unterstützung benötigt wird, können osteuropäische Pflegekräfte eine mögliche Unterstützung zu Hause sein.

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Häufige Fragen zu den 42 Euro für Pflegehilfsmittel

Kann man sich die 42 Euro für Pflegehilfsmittel einfach überweisen lassen?

Nicht als frei verfügbaren monatlichen Betrag. Bei selbst beschafften geeigneten Pflegehilfsmitteln kann jedoch eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse möglich sein.

Warum wird noch von 40 Euro Pflegehilfsmitteln gesprochen?

Bis Ende 2024 betrug die monatliche Höchstgrenze 40 Euro. Seit dem 1. Januar 2025 liegt sie bei 42 Euro.

Ab welchem Pflegegrad gibt es die 42-Euro-Leistung?

Die Leistung kann bereits ab Pflegegrad 1 in Betracht kommen, wenn die weiteren Voraussetzungen für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln erfüllt sind.

Welche Produkte können darunter fallen?

Beispiele sind Einmalhandschuhe, Fingerlinge, geeignete Schutzschürzen, medizinische Gesichtsmasken, FFP2- oder vergleichbare Masken, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sowie geeignete Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

Kann ich Pflegehilfsmittel selbst in der Apotheke oder Drogerie kaufen?

Ein Eigenkauf kann möglich sein. Vorher sollte mit der Pflegekasse geklärt werden, welche Produkte und Unterlagen für eine Kostenerstattung anerkannt werden.

Werden nicht genutzte 42 Euro angespart oder ausgezahlt?

Nein. Ein nicht ausgeschöpfter Monatsbetrag wird nicht als frei verfügbares Restguthaben ausgezahlt.

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