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Digitale Pflegeanwendungen: Was DiPA sind, wer sie nutzen kann und was gilt

Wenn eine App an Termine erinnert, Übungen begleitet oder Angehörige bei der Organisation unterstützt, ist sie nicht automatisch eine Leistung der Pflegeversicherung. Digitale Pflegeanwendungen – meist kurz DiPA genannt – sind eine gesetzlich definierte Kategorie. Sie sollen Pflegebedürftige und Angehörige dabei unterstützen, den Alltag zu bewältigen und Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten oder zu stärken. Wenn im Alltag neben digitalen Hilfen auch persönliche Unterstützung nötig wird, hilft die Einordnung von Unterstützung und Betreuung zu Hause.

Der Begriff digitale Pflege ist deutlich breiter: Dazu gehören auch gewöhnliche Apps, Videotelefonie oder digitale Kalender. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf DiPA. Er erklärt, was sie auszeichnet, wie Sie ihren aktuellen Status prüfen und weshalb eine nützliche Anwendung nicht automatisch erstattungsfähig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • DiPA sind digitale Anwendungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie können als App oder über den Browser nutzbar sein.
  • Eine gewöhnliche Pflege-App wird erst durch die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis zu einer gesetzlich geregelten DiPA.
  • Mögliche Funktionsbereiche sind Orientierung, Übungen, Kommunikation und Pflegeorganisation. Daraus folgt keine Aussage über einzelne Produkte.
  • DiPA und DiGA verfolgen unterschiedliche Zwecke: DiPA gehören zur Pflegeversicherung, DiGA sind digitale Gesundheitsanwendungen für medizinische Zwecke.
  • Prüfen Sie vor einem Antrag stets den aktuellen Verzeichnisstatus. Die Pflegekasse entscheidet im konkreten Leistungsfall.

Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Was sind digitale Pflegeanwendungen? DiPA sind digitale Anwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag unterstützen sollen und dafür gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen. Eine digitale Pflegeanwendung kann auf einem Smartphone oder Tablet laufen oder browserbasiert genutzt werden. Entscheidend ist nicht die technische Form, sondern der vorgesehene pflegerische Nutzen und die offizielle Einordnung.

Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Pflegealltags. Eine DiPA soll also nicht einfach nur Informationen anzeigen, sondern bei einer konkreten Alltagssituation unterstützen. Das kann beispielsweise das Einüben vorhandener Fähigkeiten, das Strukturieren eines Tages oder das Abstimmen wiederkehrender Aufgaben sein. Ob eine Anwendung diese Rolle tatsächlich als DiPA erfüllt, ergibt sich nicht aus ihrer Werbung, sondern aus dem gesetzlichen Verfahren und dem aktuellen Verzeichnisstatus.

Angehörige unterstützt ältere Person bei der Nutzung eines Tablets

Digitale Anwendungen im Alltag

Eine ruhige Einführung erleichtert die Nutzung digitaler Anwendungen im Alltag.

Apps und browserbasierte Anwendungen

Eine Anwendung kann zum Beispiel verständliche Anleitungen, Erinnerungen, Übungen oder Möglichkeiten zur gemeinsamen Planung enthalten. Sie soll den Umgang mit Einschränkungen erleichtern, Selbstständigkeit fördern oder Angehörige entlasten. Sie ersetzt jedoch weder persönliche Zuwendung noch fachlich notwendige Pflegeleistungen.

Für die praktische Nutzung ist wichtig, dass die Lösung zum Alltag der betroffenen Person passt. Manche Menschen kommen mit einem Tablet besser zurecht als mit einem Smartphone; andere benötigen eine besonders einfache Oberfläche oder eine Begleitung beim ersten Einrichten. Eine Anwendung ist nicht allein deshalb passend, weil sie viele Funktionen bietet. Entscheidend ist, ob die eine Funktion, die im Alltag gebraucht wird, verständlich und zuverlässig nutzbar ist.

DiPA müssen Anforderungen an Qualität, Sicherheit, Datenschutz und Datenschutzkonformität erfüllen. Auch die Nutzerfreundlichkeit zählt: Eine Anwendung hilft wenig, wenn Schrift zu klein ist, Schritte unklar bleiben oder die Bedienung die betroffene Person überfordert.

Für wen sind digitale Pflegeanwendungen gedacht?

DiPA richten sich an pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Versorgung und können Angehörige einbeziehen. Besonders sinnvoll können sie sein, wenn eine Person einzelne Abläufe noch selbst mitgestalten kann, aber bei Struktur, Motivation oder Übersicht Unterstützung braucht.

Dabei muss eine DiPA nicht von der pflegebedürftigen Person allein bedient werden. Angehörige können beim Einrichten unterstützen, Hinweise gemeinsam ansehen oder vereinbarte Routinen besprechen. Die Anwendung bleibt jedoch nur ein Hilfsmittel innerhalb der Versorgung. Sie ersetzt weder Gespräche über Bedürfnisse noch die persönliche Beobachtung, ob sich der Unterstützungsbedarf verändert.

Selbstständigkeit, Fähigkeiten und Organisation im Alltag

Eine Anwendung kann etwa helfen, wiederkehrende Aufgaben sichtbar zu machen, Übungen regelmäßig durchzuführen oder Informationen zwischen Angehörigen abzustimmen. Bei beginnenden Gedächtnisproblemen kann eine klare Tagesstruktur entlasten. Wenn mehrere Angehörige helfen, kann eine gemeinsame Aufgabenübersicht Doppelarbeit vermeiden.

Auch kleine, wiederkehrende Schritte können relevant sein: etwa eine verständliche Erinnerung an eine vereinbarte Aktivität oder eine klare Übersicht darüber, wer an welchem Tag unterstützt. Der Nutzen entsteht vor allem dann, wenn die Anwendung in einen vertrauten Ablauf eingebunden wird. Angehörige sollten deshalb gemeinsam überlegen, welche Situation konkret leichter werden soll, statt viele Funktionen auf einmal einzuführen.

Nicht passend ist eine digitale Lösung als alleinige Antwort auf akute Risiken, komplexe Versorgung oder erheblichen nächtlichen Hilfebedarf. Bestehen medizinische Anforderungen, etwa an Wundversorgung, Injektionen oder ärztlich verordnete Behandlungspflege, gehören diese Aufgaben in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes oder anderer qualifizierter Fachkräfte.

Eine hilfreiche Prüffrage lautet: Unterstützt die Anwendung eine konkrete Alltagssituation – oder verdeckt sie einen Bedarf, für den persönliche Hilfe erforderlich ist?

Digitale Pflegeanwendungen: Beispiele für sinnvolle Einsatzbereiche

Digitale Pflegeanwendungen Beispiele sind keine Produktliste, sondern zeigen typische Funktionen. Sie können kognitive oder körperliche Fähigkeiten durch angeleitete Übungen unterstützen, an Routinen erinnern oder den Austausch zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen vereinfachen. Ebenso denkbar sind Funktionen zur Tagesstruktur, zur Kommunikation oder zur Organisation pflegebezogener Aufgaben.

Die Beispiele helfen vor allem bei der Bedarfsklärung. Wer etwa Orientierung im Tagesablauf sucht, braucht etwas anderes als eine Familie, die Absprachen übersichtlich festhalten möchte. Deshalb ist es sinnvoll, zuerst den gewünschten Nutzen zu benennen und erst danach nach einer passenden Anwendung zu suchen. Aus einer Funktionsbeschreibung lässt sich noch nicht ableiten, dass eine konkrete Anwendung verfügbar oder erstattungsfähig ist.

Ältere Person und Angehöriger planen den Alltag mit Tablet und Notizen

Tagesabläufe übersichtlich gestalten

Digitale Anwendungen können helfen, vertraute Tagesabläufe übersichtlich zu gestalten.

Typische Bereiche: Orientierung, Training, Kommunikation und Pflegeorganisation

Bei Orientierung und Tagesstruktur können übersichtliche Hinweise zu Mahlzeiten, Terminen oder vertrauten Abläufen nützlich sein. Trainingsangebote können dazu anregen, vorhandene Fähigkeiten regelmäßig zu nutzen. Kommunikationsfunktionen können Angehörigen helfen, Absprachen nachvollziehbar zu dokumentieren. Organisationshilfen können wiederkehrende Aufgaben bündeln.

Im Alltag bewährt sich häufig ein schrittweises Vorgehen: zunächst nur eine Funktion auswählen, diese in Ruhe erklären und dann prüfen, ob sie tatsächlich genutzt wird. So bleibt die Technik überschaubar und wird nicht selbst zu einer zusätzlichen Belastung. Wenn die Anwendung wiederholt nicht verstanden wird oder Unruhe auslöst, ist eine einfachere Lösung oder mehr persönliche Unterstützung oft sinnvoller.

Solche Funktionen sind nur dann als DiPA einzuordnen, wenn die jeweilige Anwendung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im aktuellen Verzeichnis geführt wird. Eine allgemeine App mit Erinnerungsfunktion bleibt daher zunächst eine gewöhnliche App.

Digitale und technische Hilfen sinnvoll einordnen

Digitale Anwendungen sind nur ein Teil der Unterstützung zu Hause. Erfahren Sie, welche technischen Hilfsmittel den Pflegealltag zusätzlich erleichtern können.

Technische Hilfsmittel einordnen

Pflege-App, DiPA oder DiGA: Was ist der Unterschied?

Eine Pflege-App ist ein allgemeiner Begriff und sagt nichts über eine Erstattungsfähigkeit aus. DiPA sind eine besondere, gesetzlich geregelte Kategorie für den Pflegealltag. DiGA hingegen sind digitale Gesundheitsanwendungen mit medizinischem Zweck. Der DiPA und DiGA Unterschied betrifft somit Zielgruppe, Zuständigkeit und Zugang.

Die folgende Übersicht ordnet die Begriffe ein. Sie ersetzt keine Prüfung einer konkreten Anwendung, macht aber deutlich, warum ähnliche technische Funktionen nicht automatisch denselben Leistungsweg haben.

KategorieHauptzweckZuständigkeitTypischer Zugang
Allgemeine Pflege-AppOrganisation oder Unterstützung nach Anbieter-Konzeptkeine gesetzliche DiPA-Einordnung allein durch die BezeichnungNutzung auf eigene Entscheidung
DiPAUnterstützung bei der Bewältigung des PflegealltagsPflegeversicherungVerzeichnisstatus und Antrag bei der Pflegekasse beachten
DiGAMedizinische Unterstützung bei ErkrankungenKrankenversicherungin der Regel ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung

Die Tabelle trennt den Pflegealltag bewusst vom medizinischen Behandlungszweck. Dadurch lässt sich auch besser entscheiden, welche Stelle bei Fragen zuständig ist: bei einer DiPA die Pflegekasse, bei einer DiGA regelmäßig die Krankenversicherung und die verordnende Praxis.

Warum allgemeine Pflege-Apps nicht automatisch erstattungsfähig sind

Nicht jede hilfreiche Pflege-App durchläuft das gesetzliche Prüfverfahren für DiPA. Für eine mögliche Leistung kommt es auf die konkret gelistete Anwendung an, nicht auf Werbeaussagen, Sternebewertungen oder einen ähnlichen Funktionsumfang. Angehörige sollten deshalb zuerst den Namen und Status der Anwendung im offiziellen Verzeichnis prüfen.

Eine frei verfügbare App kann trotzdem eine praktische Ergänzung sein. Sie ist dann jedoch nicht allein wegen ihrer Bezeichnung oder ihres Nutzens als DiPA einzuordnen. Gerade bei kostenpflichtigen Angeboten lohnt es sich, vor einer Entscheidung genau zu prüfen, welche Funktionen benötigt werden und welcher Leistungsweg für die Anwendung vorgesehen ist.

DiGA: digitale Gesundheitsanwendungen auf ärztlicher Verordnung

DiGA beziehen sich auf medizinische Zwecke und werden üblicherweise ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet. Eine DiPA ist nicht dafür gedacht, medizinische Behandlungspflege zu übernehmen. Wer eine digitale Anwendung wegen einer Erkrankung nutzen möchte, sollte deshalb klären, ob es um einen medizinischen Behandlungszweck oder um die Unterstützung im Pflegealltag geht.

DiPA-Verzeichnis: Warum der aktuelle Status entscheidend ist

Das DiPA Verzeichnis ist der zentrale Orientierungspunkt, weil dort der Status einer Anwendung nachvollziehbar sein muss. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, führt das offizielle Verzeichnis und prüft Anwendungen im vorgesehenen Verfahren. Eine DiPA kann nur dann für eine Leistung der Pflegeversicherung relevant sein, wenn sie nach den aktuell geltenden Regelungen im Verzeichnis aufgenommen ist.

Das Verzeichnis ist damit mehr als eine Produktsuche. Es hilft Angehörigen, die genaue Bezeichnung einer Anwendung zu prüfen und allgemeine App-Angebote von einer gesetzlich eingeordneten DiPA zu unterscheiden. Die Suche nach einem ähnlichen Namen in einem App-Store reicht dafür nicht aus.

Verfügbarkeit und Listung vor dem Antrag prüfen

Der Verzeichnisstatus kann sich ändern. Prüfen Sie daher vor dem Antrag direkt im offiziellen BfArM-Verzeichnis, ob eine Anwendung gelistet, verfügbar und für Ihren Bedarf passend ist. Verlassen Sie sich nicht auf ältere Ratgeber, App-Beschreibungen oder Aussagen Dritter.

Achten Sie dabei auf drei Punkte: Passt die beschriebene Funktion zur Alltagssituation? Ist die Anwendung aktuell auffindbar und nutzbar? Und sind die Voraussetzungen für den vorgesehenen Leistungsweg erfüllt? Erst diese Reihenfolge verhindert, dass Sie Zeit in einen Antrag für eine nicht passende oder nicht gelistete Anwendung investieren.

Notieren Sie sich bei der Prüfung am besten den genauen Namen der Anwendung und die Funktion, die für Ihren Alltag wichtig ist. Das erleichtert später auch das Gespräch mit der Pflegekasse. Technische Fragen, etwa ob ein vorhandenes Gerät geeignet ist oder Unterstützung bei der Bedienung nötig wird, sollten davon getrennt betrachtet werden.

DiPA beantragen: Was Sie vor dem Antrag prüfen sollten

Wer eine DiPA beantragen möchte, sollte zuerst den aktuellen offiziellen Status der konkreten Anwendung prüfen. Danach erfolgt der Antrag bei der Pflegekasse nach dem geltenden Verfahren. Eine Aufnahme im Verzeichnis und die individuellen Voraussetzungen sind dabei maßgeblich; eine Kostenübernahme entsteht nicht allein dadurch, dass eine Anwendung im Alltag sinnvoll erscheint.

Legen Sie sich vor der Kontaktaufnahme eine kurze Bedarfsbeschreibung zurecht: Welche Alltagssituation soll die Anwendung verbessern? Wer wird sie nutzen? Ist ein geeignetes Gerät vorhanden? Braucht die pflegebedürftige Person Unterstützung bei der Einrichtung? Mit diesen Angaben lässt sich besser klären, ob die Anwendung praktisch passt.

Angehörige erklärt einer älteren Person die Nutzung einer digitalen Anwendung

Die Anwendung gemeinsam einführen

Persönliche Begleitung kann die Einführung einer digitalen Anwendung erleichtern.

Hilfreich ist außerdem, die Einführung realistisch zu planen. Vereinbaren Sie, wer die Anwendung zunächst gemeinsam erklärt, und testen Sie sie in einer ruhigen Situation. Wenn mehrere Personen beteiligt sind, sollten alle wissen, welche Informationen sie dort eintragen oder nachsehen sollen. So wird aus einem Antrag nicht nur ein formaler Schritt, sondern eine Entscheidung für eine Lösung, die im Alltag tatsächlich genutzt werden kann.

Ergänzende Hilfe bei der Nutzung kann im Einzelfall sinnvoll sein. Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes dürfen dabei nur berücksichtigt werden, wenn die konkrete Anwendung dies vorsieht und die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Betreuungskraft kann beim gemeinsamen Einrichten oder bei der Alltagsstruktur unterstützen, übernimmt aber keine medizinische Behandlungspflege.

Was digitale Pflegeanwendungen im Alltag leisten können – und was nicht

DiPA können Abläufe verständlicher machen, Fähigkeiten anregen und die Kommunikation erleichtern. Sie ersetzen keine persönliche Unterstützung bei Tätigkeiten, die eine Person nicht sicher allein bewältigen kann. Gerade bei eingeschränktem Sehvermögen, wenig Erfahrung mit Technik oder kognitiven Veränderungen ist eine ruhige Einführung wichtiger als viele Funktionen.

Eine gute Einführung beginnt mit einem kleinen, vertrauten Schritt. Angehörige können die Anwendung zunächst gemeinsam nutzen und beobachten, ob Hinweise verständlich sind und ob die Person sich damit wohlfühlt. Erst wenn der Ablauf sicher wirkt, lohnt es sich, weitere Funktionen hinzuzunehmen. Diese Vorgehensweise schützt davor, dass digitale Unterstützung als kompliziert oder bevormundend erlebt wird.

Datenschutz und Barrierefreiheit gehören zur praktischen Prüfung. Angehörige sollten fragen: Welche Daten werden eingegeben? Wer kann sie sehen? Gibt es verständliche Anleitungen, ausreichende Schriftgrößen und eine Bedienung, die zur Person passt? Eine digitale Lösung ist nur dann alltagstauglich, wenn sie nicht zusätzlichen Stress erzeugt.

DiPA sind außerdem von Gegenständen zu unterscheiden. Ein Tablet, ein Hausnotruf oder ein anderes Gerät kann eine Anwendung nutzbar machen, ist aber nicht selbst die DiPA. Für körperliche oder technische Unterstützung finden Sie Informationen zu technischen Hilfsmitteln für die Pflege zu Hause.

Klassische Hilfen für die Versorgung zu Hause folgen einer anderen Einordnung als digitale Anwendungen. Der Überblick zu Pflegehilfsmitteln erläutert diese Abgrenzung.

Wenn Sie zusätzlich klären möchten, welche klassischen Hilfen den Alltag unterstützen, bietet der Überblick zu Pflegehilfsmitteln eine passende Einordnung.

Digitale Vollmacht ist keine DiPA

Eine digitale Vollmacht betrifft rechtliche Vorsorge und gehört nicht zum DiPA-Konzept. Informationen zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht behandeln dieses eigenständige Thema.

Fazit: DiPA können den Pflegealltag ergänzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

DiPA können eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn sie einen klaren Alltagssinn haben, zur betroffenen Person passen und aktuell offiziell gelistet sind. Der erste Schritt ist nicht die App-Suche, sondern die Frage: Welches konkrete Problem soll leichter werden? Danach folgen die Prüfung des Verzeichnisstatus und die Klärung mit der Pflegekasse.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Entscheidend sind die aktuell geltenden Regelungen sowie die Entscheidung der zuständigen Stelle im konkreten Einzelfall.

Unterstützung zu Hause umfassend einordnen

Wenn digitale Hilfen allein nicht ausreichen und im Alltag regelmäßig Unterstützung nötig ist, können Sie sich über Möglichkeiten der Betreuung zu Hause informieren.

Betreuung zu Hause einordnen

Häufige Fragen zu digitalen Pflegeanwendungen

Was sind digitale Pflegeanwendungen?

Digitale Pflegeanwendungen sind gesetzlich geregelte digitale Angebote für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie sollen die Bewältigung des Pflegealltags unterstützen, etwa durch Orientierung, Übungen, Kommunikation oder Organisation. Eine Anwendung kann als App oder im Browser funktionieren. Ob sie tatsächlich eine DiPA ist, richtet sich nach ihrem aktuellen Status im offiziellen Verzeichnis.

Ist eine Pflege-App automatisch eine DiPA?

Nein. Eine Pflege-App kann nützlich sein, ohne die gesetzlichen Anforderungen an eine DiPA zu erfüllen. Für eine mögliche Leistung der Pflegeversicherung ist ausschlaggebend, ob die konkrete Anwendung im offiziellen DiPA-Verzeichnis geführt wird und die weiteren geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer hat Anspruch auf eine DiPA?

DiPA sind für pflegebedürftige Menschen vorgesehen und können Angehörige einbeziehen. Ob eine konkrete digitale Pflegeanwendung im Einzelfall über die Pflegeversicherung genutzt werden kann, hängt vom aktuellen Verzeichnisstatus, den gesetzlichen Voraussetzungen und der Entscheidung der Pflegekasse ab.

Wie kann ich eine DiPA beantragen?

Prüfen Sie zunächst, ob die gewünschte Anwendung aktuell im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet ist. Anschließend stellen Sie den Antrag nach dem geltenden Verfahren bei der Pflegekasse. Sinnvoll ist eine kurze Beschreibung, welche Alltagssituation die Anwendung unterstützen soll und wer sie nutzen wird.

Was ist der Unterschied zwischen DiPA und DiGA?

DiPA dienen der Unterstützung im Pflegealltag und gehören zur Pflegeversicherung. DiGA haben einen medizinischen Zweck und werden in der Regel ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet; hier steht die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Beide Kategorien sind daher nicht austauschbar.

Wo finde ich aktuelle Informationen zu verfügbaren DiPA?

Die verlässlichste Anlaufstelle ist das offizielle DiPA-Verzeichnis des BfArM. Dort sollte vor jedem Antrag geprüft werden, ob eine Anwendung aktuell gelistet und verfügbar ist. Angaben in älteren Artikeln oder App-Stores ersetzen diese Prüfung nicht.

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