Eine Anwendung ist vor allem dann hilfreich, wenn sie verständlich ist und zu den Gewohnheiten der Person passt.
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sind geprüfte digitale Anwendungen für die häusliche Pflege. Sie können Pflegebedürftige dabei unterstützen, Fähigkeiten zu erhalten, ihren Alltag besser zu bewältigen oder einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Seit Juli 2026 können DiPA außerdem gezielt pflegende Angehörige und andere ehrenamtlich Pflegende unterstützen.
Nicht jede Pflege-App ist deshalb eine DiPA. Damit die Pflegeversicherung die Anwendung übernehmen kann, muss sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt werden.
DiPA beruhen wesentlich auf digitalen Technologien und müssen einen pflegerischen Nutzen haben. Sie können beispielsweise als App auf Smartphone oder Tablet, über einen Browser oder als Software auf einem Computer genutzt werden.
Im Mittelpunkt steht nicht die Technik selbst, sondern die Frage, wobei die Anwendung hilft. Sie kann zum Beispiel dazu beitragen, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, bestimmte Abläufe zu üben oder die häusliche Pflege besser zu bewältigen.
Eine Anwendung ist vor allem dann hilfreich, wenn sie verständlich ist und zu den Gewohnheiten der Person passt.
Seit dem 1. Juli 2026 ist die Definition breiter. Eine DiPA kann auch hauptsächlich von pflegenden Angehörigen oder anderen ehrenamtlich Pflegenden genutzt werden, wenn sie dadurch bei ihren Aufgaben entlastet werden oder die Versorgung zu Hause stabiler wird.
Der Leistungsanspruch gilt grundsätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können damit Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen haben.
Die Anwendung muss nicht immer von der pflegebedürftigen Person allein bedient werden. Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende können einbezogen sein. Gerade bei wenig Erfahrung mit Smartphone oder Tablet kann eine gemeinsame Einführung sinnvoll sein.
Neu ist, dass auch Anwendungen erfasst werden können, die sich unmittelbar an pflegende Angehörige richten. Voraussetzung ist, dass die Anwendung die Pflege zu Hause unterstützt oder die Pflegeperson bei ihren Aufgaben entlastet.
DiPA können unterschiedliche Bereiche der häuslichen Pflege unterstützen. Welche Funktionen tatsächlich angeboten werden, hängt von der jeweiligen Anwendung ab.
| Bereich | Mögliche Unterstützung |
|---|---|
| Mobilität | Übungen und Unterstützung zur Erhaltung vorhandener Beweglichkeit |
| Gedächtnis und Orientierung | Übungen oder strukturierte Abläufe bei kognitiven Einschränkungen |
| Selbstversorgung | Unterstützung bei Tätigkeiten, die möglichst selbstständig bewältigt werden sollen |
| Alltagsgestaltung | Unterstützung bei Routinen und vertrauten Tagesabläufen |
| Pflegende Angehörige | Unterstützung bei Aufgaben rund um die häusliche Pflege |
| Haushalt und Versorgung | Digitale Unterstützung bei pflegebezogenen Abläufen zu Hause |
Das sind mögliche Einsatzbereiche und keine Liste konkreter Produkte. Ob eine bestimmte Anwendung tatsächlich als DiPA gilt, zeigt das offizielle Verzeichnis.
Auch die Grenzen sind wichtig: Eine App wird nicht allein deshalb zur DiPA, weil sie im Pflegealltag praktisch ist. Anwendungen, die lediglich allgemeine Informationen bereitstellen, der normalen Kommunikation dienen, Sozialleistungen verwalten oder nur bei der Suche nach Hilfsangeboten unterstützen, fallen nicht allein deshalb unter den DiPA-Anspruch.
Statt viele Funktionen gleichzeitig einzuführen, lässt sich zunächst ausprobieren, ob eine einzelne Funktion wirklich hilft.
Eine Pflege-App ist zunächst nur ein allgemeiner Begriff. Sie kann hilfreich sein, ohne eine Leistung der Pflegeversicherung zu sein. DiPA und DiGA sind dagegen gesetzlich geregelte Kategorien.
| Begriff | Wofür gedacht? | Bereich |
|---|---|---|
| Pflege-App | Allgemeines digitales Angebot rund um Pflege oder Organisation | Keine automatische Kostenübernahme |
| DiPA | Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher Pflege | Pflegeversicherung |
| DiGA | Digitale Anwendung mit medizinischem Zweck | Krankenversicherung |
Eine DiGA kann beispielsweise bei der Behandlung einer Erkrankung eingesetzt werden. Eine DiPA richtet sich dagegen an Situationen, die mit Pflegebedürftigkeit und der Versorgung zu Hause zusammenhängen.
Für den gesetzlichen Anspruch ist das DiPA-Verzeichnis des BfArM entscheidend. Nur Anwendungen, die dort aufgenommen wurden und für die die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, können über diesen Leistungsweg genutzt werden.
Das BfArM prüft Anwendungen vor der Aufnahme nach den gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Sicherheit, Funktion, Qualität und Datenschutz sowie der Nachweis eines pflegerischen Nutzens.
Welche Anwendungen verfügbar sind, kann sich ändern. Eine feste Produktliste in diesem Ratgeber würde deshalb schnell veralten. Wer sich für eine bestimmte DiPA interessiert, sollte vor dem Antrag den aktuellen Eintrag im BfArM-Verzeichnis prüfen.
Bewilligt die Pflegekasse die Versorgung, werden die Aufwendungen für eine oder mehrere DiPA zusammen bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Kalendermonat erstattet.
Kostet die gewählte Anwendung mehr oder werden zusätzliche Funktionen genutzt, die über die vorgesehene Versorgung hinausgehen, können Mehrkosten selbst zu zahlen sein.
Manche Pflegebedürftige brauchen zusätzlich Hilfe, um die Anwendung nutzen zu können. Sind dafür ergänzende Unterstützungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich, stehen dafür unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 30 Euro pro Monat zusätzlich zur Verfügung.
Die 40 Euro für DiPA und die bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen sind zwei getrennte Leistungen. Die zusätzlichen 30 Euro können nicht einfach für weitere Apps ausgegeben werden.
Die Versorgung mit einer DiPA wird bei der Pflegekasse beantragt. Vorher lohnt ein Blick ins aktuelle BfArM-Verzeichnis, damit klar ist, ob die gewünschte Anwendung über diesen Weg überhaupt infrage kommt.
Die erste Bewilligung ist zunächst befristet und darf höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit prüft die Pflegekasse, ob die Anwendung genutzt wird und ihren vorgesehenen Zweck in der persönlichen Pflegesituation erfüllt. Ist das der Fall, kann die Bewilligung anschließend unbefristet weiterlaufen. Ein neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Eine ruhige Einführung hilft dabei herauszufinden, ob die Anwendung wirklich zum Pflegealltag passt.
Eine digitale Anwendung kann Übungen begleiten, Abläufe erleichtern oder pflegende Angehörige unterstützen. Sie ersetzt aber keine persönliche Hilfe, wenn Tätigkeiten nicht mehr sicher allein bewältigt werden können.
Auch medizinische Behandlungspflege lässt sich nicht durch eine App ersetzen. Wundversorgung, Injektionen oder andere medizinisch notwendige Maßnahmen gehören weiterhin in die Hände entsprechend qualifizierter Fachkräfte.
Ebenso wichtig ist die Bedienbarkeit. Schrift, Menüs und Hinweise müssen zur Person passen. Eine technisch gute Anwendung bringt wenig, wenn sie im täglichen Gebrauch zu kompliziert ist.
Andere Hilfsmittel für die Versorgung zu Hause werden teilweise nach anderen Regeln finanziert. Einen Überblick bietet unser Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln.
Wenn digitale Anwendungen allein nicht mehr ausreichen und regelmäßig Unterstützung bei Haushalt, Begleitung oder Unterstützung bei der täglichen Körperpflege benötigt wird, kann eine Betreuung zu Hause zusätzlich entlasten. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zu osteuropäischen Betreuungskräften für zu Hause.
Eine DiPA ist mehr als eine gewöhnliche Pflege-App. Für den Leistungsanspruch muss sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und im DiPA-Verzeichnis geführt werden.
Für Pflegebedürftige und Angehörige sollte trotzdem nicht das Verzeichnis am Anfang stehen, sondern die Frage: Wobei brauchen wir Unterstützung? Danach lässt sich prüfen, ob eine passende DiPA verfügbar ist und ob sie über die Pflegekasse genutzt werden kann.
Wenn der Hilfebedarf über digitale Lösungen hinausgeht und im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigt wird, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite, wie eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisiert werden kann und welche Aufgaben Betreuungskräfte übernehmen können.
Eine DiPA ist eine gesetzlich geregelte digitale Anwendung für die häusliche Pflege. Sie soll Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige unterstützen und muss für den Leistungsanspruch im DiPA-Verzeichnis geführt werden.
Der Anspruch besteht grundsätzlich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Je nach Anwendung können Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende in die Nutzung einbezogen sein.
Für eine oder mehrere bewilligte DiPA können insgesamt bis zu 40 Euro im Monat erstattet werden. Für notwendige ergänzende Unterstützungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes können zusätzlich bis zu 30 Euro im Monat zur Verfügung stehen.
Nein. Eine App kann bei der Pflege hilfreich sein, ohne eine DiPA zu sein. Für diesen gesetzlichen Leistungsanspruch muss sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und im DiPA-Verzeichnis geführt werden.
DiPA gehören zur Pflegeversicherung und unterstützen bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher Pflege. DiGA verfolgen einen medizinischen Zweck und gehören zur Krankenversicherung.
Zuerst sollte geprüft werden, ob die gewünschte Anwendung im aktuellen DiPA-Verzeichnis geführt wird. Anschließend wird die Versorgung bei der Pflegekasse beantragt. Die erste Bewilligung ist zunächst befristet.

