Kosten und Arbeitsstunden getrennt betrachten
Ein rechnerischer Stundenpreis hilft beim Vergleich. Er entspricht jedoch nicht automatisch dem Bruttolohn der Betreuungskraft, da im monatlichen Gesamtpreis weitere Kosten enthalten sein können.
Wer die Kosten einer häuslichen Betreuung beurteilen möchte, stößt schnell auf die Frage nach dem Stundenlohn Pflege. Eine einfache Division der monatlichen Kosten durch eine beliebige Zahl von Stunden führt jedoch häufig zu einem falschen Ergebnis. Denn der Stundenlohn einer Betreuungskraft, der gesetzliche Mindestlohn und die monatlichen Gesamtkosten einer Betreuung sind drei unterschiedliche Größen.
Besonders bei einer sogenannten 24-Stunden-Pflege ist eine realistische Berechnung wichtig. Die Bezeichnung bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft 24 Stunden täglich arbeitet. Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Freizeit und Ruhezeiten müssen nachvollziehbar voneinander getrennt werden.
Mit dem Rechner in diesem Ratgeber können Sie die kalkulatorischen Kosten je angesetzter Arbeitsstunde ermitteln. Zusätzlich erfahren Sie, welcher Mindestlohn 2026 gilt, weshalb monatliche Betreuungskosten nicht mit dem Gehalt der Betreuungskraft gleichgesetzt werden dürfen und worauf Familien beim Vergleich verschiedener Angebote achten sollten.
Der Begriff Stundenlohn wird bei der häuslichen Betreuung häufig für unterschiedliche Berechnungen verwendet. Dadurch entstehen Missverständnisse. Für eine sachgerechte Einordnung sollten drei Werte getrennt betrachtet werden.
Die kalkulatorischen Kosten pro Stunde sind normalerweise höher als der reine Bruttostundenlohn. In einem Gesamtpreis können neben der Vergütung unter anderem Arbeitgeberabgaben, Sozialversicherung, Verwaltung, Organisation, Koordination, Versicherungen und weitere Leistungen des beteiligten Dienstleisters enthalten sein.
Wichtig: Wenn monatliche Betreuungskosten durch Arbeitsstunden geteilt werden, entsteht kein verlässlicher Wert für das Gehalt der Betreuungskraft. Das Ergebnis zeigt lediglich, welche Gesamtkosten rechnerisch auf eine angesetzte Arbeitsstunde entfallen.
Mit dem folgenden Rechner können Sie die monatlichen Gesamtkosten einer Betreuung auf die geplanten Arbeitsstunden umlegen. Tragen Sie dafür die monatlichen Kosten und die angesetzten Arbeitsstunden pro Woche ein.
Berechnen Sie, welcher Anteil der monatlichen Gesamtkosten rechnerisch auf eine angesetzte Arbeitsstunde entfällt.
Das Ergebnis entspricht nicht automatisch dem Brutto- oder Nettolohn der Betreuungskraft. In den monatlichen Gesamtkosten können Vergütung, Sozialabgaben, Organisation, Verwaltung und weitere Leistungen enthalten sein.
Der Rechner multipliziert die eingegebenen Wochenstunden mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat. Anschließend werden die monatlichen Gesamtkosten durch die daraus entstehenden Monatsstunden geteilt.
Bei monatlichen Gesamtkosten von 3.000 Euro und 40 angesetzten Stunden pro Woche ergibt sich folgende Rechnung:
| Berechnungsschritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Monatliche Arbeitszeit | 40 Stunden × 4,33 Wochen | 173,20 Stunden |
| Kosten je angesetzter Stunde | 3.000 Euro ÷ 173,20 Stunden | 17,32 Euro |
Die 17,32 Euro sind in diesem Beispiel keine Aussage darüber, welchen Stundenlohn die Betreuungskraft ausgezahlt bekommt. Es handelt sich um die rechnerischen Gesamtkosten der Familie je angesetzter Stunde.
Ein rechnerischer Stundenpreis hilft beim Vergleich. Er entspricht jedoch nicht automatisch dem Bruttolohn der Betreuungskraft, da im monatlichen Gesamtpreis weitere Kosten enthalten sein können.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Grundsätzlich gilt diese Lohnuntergrenze auch für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit keine Ausnahme oder ein höheres verbindliches Mindestentgelt greift.
Für bestimmte Beschäftigte in der Pflegebranche gelten seit dem 1. Juli 2026 höhere Mindestentgelte. Diese liegen abhängig von Qualifikation und Tätigkeit bei 16,52 Euro, 17,80 Euro oder 21,03 Euro brutto je Stunde. Diese Werte dürfen jedoch nicht pauschal auf jede im Privathaushalt tätige Betreuungskraft übertragen werden.
Ob der allgemeine Mindestlohn oder ein höheres Branchenmindestentgelt maßgeblich ist, hängt unter anderem vom Arbeitgeber, vom Tätigkeitsbereich, von der Qualifikation und vom rechtlichen Geltungsbereich der jeweiligen Vorschriften ab. Familien sollten deshalb nicht allein anhand der Bezeichnung Pflegekraft oder Betreuungskraft entscheiden, welcher Mindestlohn anzuwenden ist.
Rechtliche Einordnung: Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine arbeitsrechtliche Prüfung des einzelnen Beschäftigungs- oder Entsendemodells. Bei Unklarheiten sollten Verträge, Aufgabenprofil und Arbeitszeitregelung fachkundig geprüft werden.
Die Bezeichnung 24-Stunden-Pflege beschreibt eine Betreuungsform, bei der eine Betreuungskraft für einen vereinbarten Zeitraum mit im Haushalt lebt. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie 24 Stunden täglich arbeitet oder sich ununterbrochen für Einsätze bereithalten muss.
Eine einzelne Betreuungskraft kann keine lückenlose aktive Versorgung rund um die Uhr übernehmen. Für eine rechtlich und menschlich tragfähige Organisation braucht es ein realistisches Aufgabenprofil, begrenzte Arbeitszeiten, tägliche Ruhezeiten und tatsächlich nutzbare Freizeit.
Besteht regelmäßig ein intensiver Nachtbedarf, muss geprüft werden, ob eine einzelne Betreuungskraft überhaupt ausreicht. Je nach Situation können Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst, technische Hilfsmittel oder weitere Unterstützungsangebote notwendig sein.
Für die Stundenlohnberechnung ist nicht allein entscheidend, wie lange sich eine Betreuungskraft im Haushalt aufhält. Maßgeblich ist, welche Verpflichtungen während dieser Zeit bestehen.
Zur aktiven Arbeitszeit gehören konkrete Tätigkeiten. Dazu können beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung im Haushalt, Hilfe bei der Mobilität, Begleitung im Alltag oder Unterstützung bei grundpflege-nahen Aufgaben gehören.
Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder ärztlich angeordnete Fachleistungen gehört dagegen grundsätzlich in die Hände entsprechend qualifizierter Pflegefachkräfte oder eines ambulanten Pflegedienstes.
Bereitschaftsdienst kann vorliegen, wenn die Betreuungskraft verpflichtet ist, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten und bei Bedarf kurzfristig tätig zu werden. Solche Zeiten können vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen, auch wenn während eines Teils der Zeit kein aktiver Einsatz erfolgt.
Freizeit liegt nur dann vor, wenn die Betreuungskraft tatsächlich frei über diese Zeit verfügen kann. Muss sie ständig erreichbar bleiben oder jederzeit mit einem Einsatz rechnen, kann eine bloße Bezeichnung als Freizeit für die rechtliche Einordnung nicht ausreichen.
Auch bei einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft müssen Erholungszeiten eingeplant und praktisch ermöglicht werden. Verträge und Einsatzpläne sollten deshalb nicht nur eine pauschale Stundenzahl nennen, sondern nachvollziehbar beschreiben, wann und für welche Aufgaben die Betreuungskraft eingesetzt wird.
Entscheidend sind die konkret vereinbarten Aufgaben und Einsatzzeiten. Das Wohnen im Haushalt bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr aktiv arbeitet.
Entscheidend ist nicht nur die monatliche Summe. Wir betrachten gemeinsam Aufgaben, Tagesablauf, Nachtbedarf, Mobilität und die Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Dienste.
Bei einer Betreuung im Entsendemodell bezahlt die Familie in der Regel nicht ausschließlich den Stundenlohn der Betreuungskraft. Die genaue Zusammensetzung hängt vom jeweiligen Vertrag und Dienstleister ab.
Typische Kostenbestandteile können sein:
Welche Positionen im Preis enthalten sind, sollte vor Vertragsabschluss transparent erläutert werden. Ein besonders niedriger Monatsbetrag ist nicht automatisch das bessere Angebot, wenn wichtige Leistungen fehlen oder unrealistische Arbeitszeiten vorausgesetzt werden.
Einen umfassenderen Überblick über Preisbestandteile und mögliche finanzielle Entlastungen finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Der Pflegegrad allein bestimmt weder den Stundenlohn noch automatisch die monatlichen Betreuungskosten. Zwei Personen mit demselben Pflegegrad können im Alltag einen sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarf haben.
Für die Kalkulation sind vor allem die tatsächlichen Anforderungen relevant:
Ein höherer Pflegegrad kann auf einen größeren Hilfebedarf hinweisen. Für ein passendes Angebot muss jedoch immer die konkrete Betreuungssituation betrachtet werden. Insbesondere häufige nächtliche Einsätze können dazu führen, dass das Modell mit nur einer Betreuungskraft organisatorisch nicht ausreicht.
Die Kosten und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nachdem, wie die Betreuung organisiert wird. Familien sollten deshalb nicht nur den errechneten Stundenpreis, sondern auch das Beschäftigungsmodell prüfen.
| Modell | Organisation | Worauf Familien achten sollten |
|---|---|---|
| Entsendemodell | Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Herkunftsland beschäftigt und wird zeitweise nach Deutschland entsandt. | Arbeitsvertrag, A1-Bescheinigung, Zuständigkeiten, Arbeitszeit, Leistungsumfang und Preisbestandteile prüfen. |
| Direkte Anstellung | Die Familie wird selbst Arbeitgeberin der Betreuungskraft. | Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Vertretung und Arbeitgeberpflichten organisieren. |
| Selbstständige Tätigkeit | Die Betreuungskraft stellt ihre Leistungen selbst in Rechnung. | Das Risiko einer Scheinselbstständigkeit muss besonders sorgfältig geprüft werden. |
Pflege-Schätzle berät und vermittelt Betreuungslösungen über externe Dienstleister beziehungsweise Partneragenturen. Die Betreuungskräfte sind nicht bei Pflege-Schätzle angestellt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber dazu, wie sich eine Betreuungskraft legal beschäftigen lässt.
Wie die Organisation über eine vermittelnde Stelle abläuft, erklären wir außerdem auf unserer Seite zur 24 Stunden Pflegeagentur.
Ein Rechner kann einen ersten Vergleich erleichtern. Ob ein Angebot tragfähig ist, lässt sich jedoch nur beurteilen, wenn auch die organisatorischen und vertraglichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Eine seriöse Kalkulation verbindet den Preis mit einem konkreten Aufgabenprofil. Aussagen wie „Betreuung rund um die Uhr“ oder pauschale Versprechen ohne klare Arbeitszeitregelung sollten kritisch hinterfragt werden.
Praxisregel: Je unklarer Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Aufgaben beschrieben sind, desto weniger aussagekräftig ist ein errechneter Stundenpreis. Ein gutes Angebot macht nicht nur den Monatsbetrag, sondern auch den geplanten Betreuungsalltag nachvollziehbar.
Eine häusliche Betreuung kann Angehörige erheblich entlasten und den Alltag im vertrauten Zuhause stabilisieren. Sie kann jedoch keine dauerhafte Versorgung durch mehrere Schichten ersetzen.
Eine zusätzliche Lösung kann notwendig sein, wenn regelmäßig mehrere nächtliche Einsätze anfallen, fortlaufende Beaufsichtigung erforderlich ist, schwere Transfers nicht sicher durch eine Person möglich sind oder medizinische Behandlungspflege benötigt wird.
In solchen Situationen können ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflege, technische Hilfsmittel, zusätzliche Angehörigenzeiten oder eine andere Versorgungsform erforderlich sein. Die richtige Lösung ergibt sich aus dem tatsächlichen Bedarf und nicht allein aus einem rechnerischen Stundenpreis.
Der Stundenlohn in der Pflege beziehungsweise Betreuung ist nur dann aussagekräftig, wenn klar ist, welcher Wert tatsächlich berechnet wird. Der ausgezahlte Lohn der Betreuungskraft, der gesetzliche Mindestlohn und die monatlichen Gesamtkosten der Familie dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Der Rechner auf dieser Seite zeigt deshalb bewusst die kalkulatorischen Gesamtkosten je angesetzter Arbeitsstunde. Für die Bewertung eines Angebots müssen zusätzlich Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeiten, Nachtbedarf, Aufgabenprofil, Beschäftigungsmodell und enthaltene Leistungen geprüft werden.
Eine tragfähige häusliche Betreuung basiert nicht auf einer möglichst hohen Zahl vermeintlich verfügbarer Stunden. Entscheidend sind eine realistische Planung, klare Zuständigkeiten und eine Betreuungssituation, die für die betreute Person, die Angehörigen und die Betreuungskraft dauerhaft umsetzbar ist.
Wir prüfen gemeinsam, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich benötigt wird und welche Betreuungslösung für Ihre familiäre Situation realistisch organisiert werden kann.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Ob für eine konkrete Tätigkeit ein höheres Branchenmindestentgelt gilt, hängt vom Arbeitgeber, vom Aufgabenbereich, von der Qualifikation und vom rechtlichen Geltungsbereich der Pflegearbeitsbedingungenverordnung ab.
Die monatlichen Gesamtkosten werden durch die realistisch angesetzten monatlichen Arbeitsstunden geteilt. Die Monatsstunden können aus den Wochenstunden multipliziert mit durchschnittlich 4,33 Wochen berechnet werden. Das Ergebnis zeigt die kalkulatorischen Gesamtkosten je Stunde, nicht automatisch den Lohn der Betreuungskraft.
Nein. Die Bezeichnung 24-Stunden-Pflege bedeutet nicht, dass eine einzelne Betreuungskraft 24 Stunden täglich arbeitet. Arbeitszeiten, Bereitschaft, Freizeit und gesetzlich erforderliche Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden.
Bereitschaftsdienst kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. Entscheidend ist unter anderem, ob die Betreuungskraft verpflichtet ist, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten und bei Bedarf kurzfristig tätig zu werden. Die konkrete Einordnung hängt von der tatsächlichen Organisation ab.
In den monatlichen Gesamtkosten können neben der Vergütung der Betreuungskraft auch Sozialabgaben, Arbeitgeberkosten, Verwaltung, Organisation, Versicherungen, Vermittlung und weitere Leistungen enthalten sein. Deshalb darf der Gesamtpreis pro Stunde nicht mit dem ausgezahlten Stundenlohn gleichgesetzt werden.
Nein. Der Pflegegrad allein bestimmt die Kosten nicht. Entscheidend sind der konkrete Unterstützungsbedarf, Mobilität, Demenz, Nachtbedarf, Haushaltsaufgaben, Sprachkenntnisse, notwendige Erfahrung und die Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Dienste.
Betreuungskräfte unterstützen typischerweise im Alltag, Haushalt, bei Mahlzeiten, Mobilität, Begleitung und grundpflege-nahen Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder andere ärztlich angeordnete Fachleistungen muss durch entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.

