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Pflegegrad 1: Welche Geldleistungen bekommen Angehörige?

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld. Auch der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich wird nicht frei an Familienmitglieder ausgezahlt. Angehörige können jedoch auf andere Weise unterstützt werden. Dazu gehören kostenfreie Pflegekurse, die Finanzierung anerkannter Entlastungsangebote und – für Beschäftigte in einer akut aufgetretenen Pflegesituation – unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatz.

Wer noch von „Pflegestufe 1“ spricht, meint heute häufig einen niedrigen Pflegegrad. Die frühere Pflegestufe 1 und der heutige Pflegegrad 1 dürfen jedoch nicht einfach gleichgesetzt werden. Für aktuelle Leistungen ist immer der Pflegegrad maßgeblich, der im Bescheid festgestellt wurde. Einen allgemeinen Überblick über Voraussetzungen und Bedeutung finden Sie im Ratgeber zu Pflegegrad 1.

Das Wichtigste für Angehörige

  • Pflegegeld: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Pflegegeld beginnt grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2.
  • Entlastungsbetrag: Bis zu 131 Euro monatlich stehen der pflegebedürftigen Person zweckgebunden zur Verfügung. Sie werden nicht einfach an Angehörige ausgezahlt.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Beschäftigte nahe Angehörige können in einer akut aufgetretenen Pflegesituation unter bestimmten Voraussetzungen einen Entgeltersatz erhalten.
  • Pflegekurse: Angehörige und andere ehrenamtlich Pflegende können kostenfreie Schulungen nutzen.
  • Haushaltshilfe: Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Private Hilfe durch Angehörige ist nicht automatisch abrechenbar.
  • Soziale Absicherung als Pflegeperson: Besondere Beitragsleistungen zur sozialen Sicherung setzen grundsätzlich die Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 bis 5 und weitere Voraussetzungen voraus.

Bekommen Angehörige bei Pflegegrad 1 Geld?

Als regelmäßiges Pflegegeld lautet die Antwort: nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf die monatliche Pflegegeldleistung. Pflegegeld beginnt grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2. Es wird außerdem nicht als Gehalt der Pflegekasse an einen Angehörigen gezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person.

Mit der Frage nach „Geld für Angehörige“ können allerdings unterschiedliche Leistungen gemeint sein. Manche Familien suchen eine laufende finanzielle Anerkennung für die private Pflege. Andere möchten wissen, ob Kosten für Unterstützung übernommen werden oder ob ein berufstätiger Angehöriger bei einer plötzlich eingetretenen Pflegesituation einen Ausgleich für Verdienstausfall erhalten kann.

Diese Leistungen folgen unterschiedlichen Regeln. Deshalb ist eine klare Trennung wichtig.

Leistung Wer erhält sie? Einordnung bei Pflegegrad 1
Pflegegeld Pflegebedürftige Person Bei Pflegegrad 1 kein Anspruch. Reguläres Pflegegeld beginnt grundsätzlich ab Pflegegrad 2.
Entlastungsbetrag bis 131 Euro monatlich Anspruch der pflegebedürftigen Person Zweckgebunden für bestimmte Leistungen; keine freie Auszahlung an Angehörige.
Pflegeunterstützungsgeld Unter Voraussetzungen beschäftigte nahe Angehörige Entgeltersatz bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation; kein regelmäßiges Pflegegeld.
Pflegekurse Pflegende Angehörige und andere Interessierte Kostenfreie Schulung und Unterstützung, aber keine Geldzahlung.

Eine vollständige Übersicht zu Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln, Wohnumfeldzuschüssen und weiteren finanziellen Ansprüchen finden Sie auf unserer Spezialseite Pflegegrad 1: Wie viel Geld gibt es?. Hier konzentrieren wir uns darauf, was die verschiedenen Leistungen konkret für Angehörige bedeuten.

Pflegeunterstützungsgeld: eine mögliche Geldleistung an Angehörige

Eine wichtige Ausnahme wird bei der Frage nach Geld für Angehörige häufig übersehen: Pflegeunterstützungsgeld kann auch bei Pflegegrad 1 infrage kommen. Es handelt sich nicht um Pflegegeld, sondern um eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen.

Das kann beispielsweise relevant sein, wenn nach einem plötzlichen gesundheitlichen Ereignis kurzfristig eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder die pflegerische Versorgung zunächst sichergestellt werden muss. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Beschäftigte hierfür bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftigem nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben.

Wenn mehrere Beschäftigte die kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen derselben pflegebedürftigen Person nutzen, besteht der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für sie zusammen für höchstens zehn Arbeitstage je Kalenderjahr.

Voraussetzung für das Pflegeunterstützungsgeld ist unter anderem, dass für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und kein entsprechender Anspruch auf Kranken- oder Verletztengeld wegen Erkrankung oder Unfall eines Kindes besteht. Beantragt wird die Leistung bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Wichtig: Pflegeunterstützungsgeld ist keine laufende Vergütung für dauerhaft pflegende Angehörige. Es dient dazu, einen Verdienstausfall während einer kurzfristigen beruflichen Freistellung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation teilweise auszugleichen.

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt grundsätzlich brutto 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Wurde in den zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung beitragspflichtiges einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bezogen, können 100 Prozent zugrunde gelegt werden. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Höchstgrenze.

Damit ist die Unterscheidung klar: Pflegegrad 1 bringt kein regelmäßiges Pflegegeld für die häusliche Angehörigenpflege. Pflegeunterstützungsgeld kann dagegen in einer akuten beruflichen Ausnahmesituation eine tatsächliche Entgeltersatzleistung für einen beschäftigten nahen Angehörigen sein.

Bekommen Angehörige den Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Nicht als frei verfügbares Geld. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich steht der pflegebedürftigen Person zu. Er soll unter anderem Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag fördern.

Das bedeutet: Mit dem Entlastungsbetrag können unter den jeweiligen Voraussetzungen bestimmte anerkannte oder zugelassene Unterstützungsleistungen finanziert beziehungsweise erstattet werden. Der Betrag wird aber nicht einfach an Tochter, Sohn, Ehepartner oder andere Angehörige überwiesen, weil diese im Alltag helfen.

Auch eine privat vereinbarte Vergütung innerhalb der Familie wird dadurch nicht automatisch zu einer Leistung der Pflegekasse. Wer wissen möchte, welche Geld- und Leistungsbeträge bei Pflegegrad 1 insgesamt zur Verfügung stehen, findet die Einzelheiten in unserer Übersicht zu Geld und Leistungen bei Pflegegrad 1.

Angehörige erstellt gemeinsam mit einer älteren Frau eine Checkliste für den Alltag
Entlastung statt Angehörigenlohn

Der Entlastungsbetrag kann passende Unterstützung ermöglichen. Er ist jedoch keine pauschale Vergütung für die Hilfe durch Familienmitglieder.

Kann bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe finanziert werden?

Der Entlastungsbetrag kann unter den jeweiligen Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu können je nach Landesrecht und Angebot auch hauswirtschaftliche Hilfen gehören.

Eine privat organisierte Person oder ein Angehöriger kann jedoch nicht automatisch 131 Euro monatlich mit der Pflegekasse abrechnen. Ob eine Person oder ein Angebot anerkannt werden kann, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen und dem konkreten Leistungsmodell ab.

Weil dieser Bereich einen eigenen Suchbedarf besitzt, bleibt er hier bewusst kurz. Welche Möglichkeiten bei Reinigung, Einkaufen und anderen Aufgaben bestehen, erklären wir ausführlich auf der Seite zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1.

Alltagshilfe unterstützt eine ältere Frau beim Sortieren von Einkäufen in der Küche
Anerkennung vor der Beauftragung prüfen

Soll Unterstützung über den Entlastungsbetrag finanziert werden, sollte vorher geklärt werden, ob das Angebot anerkannt ist und wie die Abrechnung erfolgt.

Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige zusätzlich?

Nicht jede Unterstützung für Angehörige besteht aus einer Geldzahlung. Gerade bei einem beginnenden Hilfebedarf können Beratung und praktische Schulungen helfen, bevor die Belastung im Alltag größer wird.

Kostenfreie Pflegekurse

Pflegekassen bieten Angehörigen und anderen an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen kostenfreie Pflegekurse an. Dort können beispielsweise praktische Handgriffe, rückenschonendes Unterstützen, Organisation und der Umgang mit belastenden Alltagssituationen vermittelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schulungen auch in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Pflegeberatung

Auch bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung. Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person einbezogen werden. Eine Beratung kann helfen, Leistungen, örtliche Angebote und die weitere Organisation zu sortieren.

Pflegestufe 1 oder Pflegegrad 1: Was gilt heute?

Der Begriff „Pflegestufe 1“ gehört zum früheren System der Pflegeversicherung. Seit 2017 werden Pflegebedürftige in Pflegegrade eingestuft. Die alten Pflegestufen und die heutigen Pflegegrade beruhen auf unterschiedlichen Begutachtungssystemen und sollten deshalb nicht einfach gleichgesetzt werden.

Wer heute wissen möchte, welche Leistungen für einen Angehörigen bestehen, sollte deshalb auf den aktuellen Bescheid schauen. Ist dort Pflegegrad 1 festgestellt, gelten die heutigen Regelungen für Pflegegrad 1 – unabhängig davon, ob innerhalb der Familie weiterhin der ältere Begriff „Pflegestufe“ verwendet wird.

Was Angehörigen bei Pflegegrad 1 nicht zusteht

Gerade bei Geldfragen entstehen schnell falsche Erwartungen. Drei Abgrenzungen sind deshalb besonders wichtig.

  • Kein reguläres Pflegegeld: Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Pflegegeldanspruch.
  • Keine automatische Auszahlung des Entlastungsbetrags: Die bis zu 131 Euro monatlich sind zweckgebunden und keine monatliche Vergütung für die private Hilfe eines Angehörigen.
  • Keine Rentenbeiträge allein aufgrund von Pflegegrad 1: Die besondere soziale Absicherung als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson knüpft grundsätzlich an die häusliche Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 bis 5 und weitere Voraussetzungen an.

Für die soziale Sicherung als Pflegeperson sind unter anderem Umfang und Verteilung der Pflege relevant. Grundsätzlich muss eine oder müssen mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Für Rentenversicherungsbeiträge gelten weitere Voraussetzungen, unter anderem zur eigenen Erwerbstätigkeit der Pflegeperson.

Davon zu unterscheiden sind Rechte von Beschäftigten wie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld. Diese können auch bei Pflegegrad 1 relevant sein und folgen eigenen Voraussetzungen.

Wann wird Pflegegrad 2 für Angehörige finanziell wichtig?

Wenn die Selbstständigkeit stärker beeinträchtigt ist und die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sind, verändert sich die Leistungsstruktur deutlich. Dann kann unter anderem reguläres Pflegegeld für die häusliche Pflege hinzukommen.

Auch ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld nicht als Gehalt der Pflegekasse direkt an den pflegenden Angehörigen gezahlt. Leistungsberechtigt ist die pflegebedürftige Person. Sie kann das Pflegegeld beispielsweise als Anerkennung an eine unterstützende Pflegeperson weitergeben.

Die Besonderheiten erklären wir ausführlich im Ratgeber zu Geldleistungen für Angehörige bei Pflegegrad 2.

Was Angehörige bei Pflegegrad 1 jetzt konkret prüfen sollten

  1. Bescheid prüfen: Ist tatsächlich Pflegegrad 1 festgestellt und seit wann gilt er?
  2. Entlastungsbedarf festhalten: Bei welchen Aufgaben wird regelmäßig Unterstützung benötigt?
  3. Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen: Welche anerkannten Angebote können tatsächlich helfen?
  4. Akute berufliche Situation prüfen: Muss ein beschäftigter naher Angehöriger kurzfristig die Versorgung organisieren, sollte geprüft werden, ob Pflegeunterstützungsgeld infrage kommt.
  5. Veränderungen beobachten: Hat der Unterstützungsbedarf seit der Begutachtung deutlich zugenommen, kann eine erneute Prüfung des Pflegegrads sinnvoll sein.

Wenn Angehörige die Versorgung nicht mehr allein auffangen können

Pflegegrad 1 bedeutet häufig noch einen vergleichsweise begrenzten Unterstützungsbedarf. Trotzdem kann die tatsächliche Belastung innerhalb einer Familie sehr unterschiedlich sein. Beruf, räumliche Entfernung, eigene Verpflichtungen oder die Betreuung weiterer Familienmitglieder können dazu führen, dass bereits regelmäßige kleinere Aufgaben schwer aufzufangen sind.

Nimmt der Unterstützungsbedarf später deutlich zu, sollte die Versorgung insgesamt neu geplant werden. Neben Angehörigen, Alltagshilfen und ambulanten Diensten kann bei umfangreicherem Betreuungsbedarf auch eine Betreuung im eigenen Zuhause eine mögliche Ergänzung sein. Pflegegrad 1 allein bedeutet jedoch nicht, dass eine solche Betreuungsform notwendig ist.

Familie bespricht gemeinsam die Organisation von Unterstützung zu Hause
Belastung frühzeitig ansprechen

Eine gute Versorgung berücksichtigt nicht nur den Pflegegrad, sondern auch die tatsächliche Situation der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen.

Betreuungssituation zu Hause einordnen

Wenn die Unterstützung durch Angehörige und einzelne Hilfen nicht mehr ausreicht, können Sie uns Ihre Situation unverbindlich schildern.

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Fazit: Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1 – aber Angehörige sind nicht ohne Unterstützung

Bei Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Pflegegeldanspruch. Auch der Entlastungsbetrag wird nicht frei an Familienmitglieder ausgezahlt. Er kann jedoch anerkannte Unterstützung finanzieren und Angehörige dadurch praktisch entlasten.

Eine wichtige eigenständige Leistung ist das Pflegeunterstützungsgeld: Muss ein beschäftigter naher Angehöriger in einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig die Versorgung organisieren oder sicherstellen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Entgeltersatz infrage kommen. Kostenfreie Pflegekurse und Pflegeberatung können zusätzlich helfen, die häusliche Situation frühzeitig sinnvoll zu organisieren.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1 und Geld für Angehörige

Was bekommen pflegende Angehörige bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld. Angehörige können jedoch mittelbar vom zweckgebundenen Entlastungsbetrag profitieren, kostenfreie Pflegekurse nutzen und als Beschäftigte in einer akut aufgetretenen Pflegesituation unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

Können Angehörige den Entlastungsbetrag von 131 Euro bekommen?

Nicht als frei verfügbare Auszahlung. Der Entlastungsbetrag steht der pflegebedürftigen Person zu und wird für bestimmte anerkannte oder zugelassene Leistungen eingesetzt. Er wird nicht automatisch als Vergütung für private Hilfe an Angehörige ausgezahlt.

Kann man sich das Geld bei Pflegegrad 1 auszahlen lassen?

Ein reguläres Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Auch der Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Monatszahlung, sondern zweckgebunden.

Gibt es Pflegeunterstützungsgeld auch bei Pflegegrad 1?

Ja, das kann möglich sein. Pflegeunterstützungsgeld gilt grundsätzlich für beschäftigte nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen aller Pflegegrade, wenn die Voraussetzungen einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung aufgrund einer akut aufgetretenen Pflegesituation erfüllt sind.

Wie lange kann Pflegeunterstützungsgeld gezahlt werden?

Der Anspruch besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftigem nahen Angehörigen. Nutzen mehrere Beschäftigte den Anspruch für dieselbe pflegebedürftige Person, stehen ihnen zusammen höchstens zehn Arbeitstage je Kalenderjahr zur Verfügung.

Wer darf bei Pflegegrad 1 beim Putzen helfen?

Privat können selbstverständlich auch Angehörige im Haushalt helfen. Soll eine Hilfe über den Entlastungsbetrag finanziert werden, gelten jedoch Anforderungen an das abrechenbare Angebot beziehungsweise den Anbieter. Die Anerkennungsregeln unterscheiden sich teilweise nach Landesrecht.

Ist Pflegestufe 1 dasselbe wie Pflegegrad 1?

Nein. Pflegestufen gehörten zum früheren Begutachtungssystem und wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt. Für heutige Leistungsansprüche ist der Pflegegrad im aktuellen Bescheid entscheidend.

Ab wann gibt es Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige?

Reguläres Pflegegeld setzt grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 voraus. Es wird an die pflegebedürftige Person und nicht als Lohn der Pflegekasse direkt an den Angehörigen gezahlt.

Quellen und Aktualität

Die Angaben wurden anhand aktueller Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Pflegegrad 1, Pflegeunterstützungsgeld und der sozialen Absicherung von Pflegepersonen geprüft. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen und die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Stand: 10. September 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Leistungsberatung.

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