Ein Pflegestützpunkt hilft dabei, Bedarf, mögliche Ansprüche, Ansprechpartner und regionale Angebote sinnvoll zu sortieren.
Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Anlaufstelle für Menschen, die Fragen rund um Pflege, Versorgung und Unterstützung haben. Pflegebedürftige und Angehörige erhalten dort unabhängige Beratung, können Zuständigkeiten klären und erfahren, welche Hilfen in ihrer Region zur Verfügung stehen.
Besonders hilfreich ist ein Pflegestützpunkt, wenn viele Fragen gleichzeitig entstehen: Wo wird ein Pflegegrad beantragt? Welche Leistungen könnten infrage kommen? Wie lässt sich die Pflege zu Hause organisieren? Welche Hilfsmittel oder Entlastungsangebote gibt es? Und welche Stelle ist überhaupt zuständig?
Die Beratung ersetzt keine Entscheidung der Pflegekasse und übernimmt auch nicht selbst die praktische Versorgung. Sie hilft vielmehr dabei, aus vielen einzelnen Fragen konkrete nächste Schritte zu machen. Wenn bereits umfangreiche Unterstützung im Alltag benötigt wird, können dabei auch verschiedene Formen der Betreuung zu Hause eingeordnet werden.
Ein Pflegestützpunkt ist eine Beratungs- und Koordinierungsstelle für Fragen rund um Pflege, Versorgung und soziale Unterstützung. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 7c SGB XI.
Das Gesetz nennt drei zentrale Aufgaben: umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung, die Koordination geeigneter wohnortnaher Hilfsangebote sowie die Vernetzung pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Damit ist ein Pflegestützpunkt mehr als eine reine Informationsstelle. Er kann Familien helfen, unterschiedliche Angebote und Zuständigkeiten miteinander zu verbinden – beispielsweise wenn Pflegekasse, Pflegedienst, Hilfsmittelversorgung, Wohnraumanpassung und Entlastungsangebote gleichzeitig eine Rolle spielen.
Ein Pflegestützpunkt hilft dabei, Bedarf, mögliche Ansprüche, Ansprechpartner und regionale Angebote sinnvoll zu sortieren.
Welche Unterstützung im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Pflegestützpunkte können jedoch bei vielen typischen Fragen rund um Pflege und Betreuung helfen.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt beispielsweise Hilfestellung bei Anträgen, Informationen zu Zuschüssen für eine altersgerechte Wohnungsanpassung, Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegeheim und Hinweise auf ehrenamtliche Angebote vor Ort.
Der Pflegestützpunkt bewilligt Leistungen jedoch nicht selbst. Über einen Pflegegrad oder eine konkrete Leistung entscheidet weiterhin die jeweils zuständige Pflegekasse oder ein anderer zuständiger Leistungsträger.
Die Beratung hilft, zuerst dringende Punkte zu klären und anschließend passende Unterstützung zu organisieren.
Ein Pflegestützpunkt ist besonders hilfreich, wenn Familien wissen, dass Unterstützung benötigt wird, aber noch nicht überblicken, welche Hilfe zuerst organisiert werden sollte.
Wenn der nächste Schritt ein Antrag ist, erklärt unsere Anleitung ausführlich, wie Familien einen Pflegegrad beantragen.
Ist gerade erst eine neue Pflegesituation entstanden, hilft unser Ratgeber zum Pflegefall, die ersten organisatorischen Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen.
Die Beratung in einem Pflegestützpunkt ist für Ratsuchende kostenfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede anschließend besprochene Unterstützung ebenfalls kostenlos ist oder automatisch von der Pflegeversicherung übernommen wird.
Ob beispielsweise Pflegeleistungen, Hilfsmittel oder Maßnahmen zur Wohnraumanpassung finanziert oder bezuschusst werden, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und der Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers.
Kostenlose Beratung und Kostenübernahme sind zwei verschiedene Dinge. Der Pflegestützpunkt kann Möglichkeiten erklären und bei der Inanspruchnahme von Leistungen unterstützen. Einen verbindlichen Leistungsbescheid erlässt er nicht.
Pflegestützpunkte richten sich insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie an Menschen, die Beratung zu einer entstehenden Pflegesituation benötigen. Welche konkrete Beratung angeboten werden kann, hängt auch von der persönlichen Situation und der regionalen Ausgestaltung des Pflegestützpunkts ab.
Ein bereits festgestellter Pflegegrad muss deshalb nicht der erste Schritt vor einer Kontaktaufnahme sein. Wer unsicher ist, kann beim örtlichen Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse zunächst klären, welches Beratungsangebot zur eigenen Situation passt.
Privat Pflegeversicherte können sich außerdem an ihre private Pflegeversicherung beziehungsweise die private Pflegeberatung von COMPASS wenden.
Ein Beratungsgespräch beginnt meist mit der aktuellen Situation: Was funktioniert im Alltag noch gut und wo entstehen Schwierigkeiten? Wer hilft bereits? Welche Anträge wurden gestellt? Welche Unterstützung fehlt und wo besteht die größte Unsicherheit?
Danach werden die Themen geordnet. Je nach Bedarf kann es zunächst um einen Pflegegrad, Hilfsmittel, die Entlastung von Angehörigen oder die Organisation der Versorgung zu Hause gehen.
Sinnvoll ist am Ende vor allem ein klarer nächster Schritt: Welche Stelle sollte zuerst kontaktiert werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Hilfe muss kurzfristig organisiert werden und welche Frage kann später geklärt werden?
Eine gute Pflegeberatung verbindet allgemeine Informationen mit der tatsächlichen Situation der Familie.
Eine vollständige Akte ist für ein erstes Gespräch meist nicht erforderlich. Hilfreich sind jedoch vorhandene Unterlagen und einige konkrete Informationen.
Je konkreter die Alltagssituation beschrieben wird, desto leichter lässt sich gemeinsam herausarbeiten, welche Unterstützung tatsächlich weiterführt.
Pflegestützpunkte sind regional organisiert. Deshalb ist für Ratsuchende vor allem wichtig, eine passende Beratungsstelle in ihrer Nähe zu finden.
Ein erster Ansprechpartner ist die eigene Pflegekasse. Sie kann Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt beziehungsweise geeignete Pflegeberatungsangebote geben.
Zusätzlich stellt das Zentrum für Qualität in der Pflege eine bundesweite Datenbank für Pflegeberatungsstellen bereit. Dort lässt sich kostenlos nach Beratungsangeboten in der Nähe suchen.
Auch Städte, Gemeinden, Landkreise und Landesstellen veröffentlichen regionale Ansprechpartner. Da Organisation, Öffnungszeiten und Beratungsformen unterschiedlich sein können, empfiehlt sich vor dem Besuch eine kurze Kontaktaufnahme.
Bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Organisation nicht erst nach der Rückkehr nach Hause beginnen. In unserem Ratgeber zur häuslichen Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt erklären wir, welche Fragen bereits vor der Entlassung geklärt werden sollten.
Pflegestützpunkt, Pflegekasse, Pflegedienst und Beratungseinsatz werden im Pflegealltag leicht miteinander verwechselt. Sie übernehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
| Stelle oder Beratung | Hauptaufgabe |
|---|---|
| Pflegestützpunkt | Unabhängige Orientierung, Beratung, Koordination und Vernetzung regionaler Hilfsangebote |
| Pflegekasse | Versicherungsträger für Pflegeversicherungsleistungen und Entscheidungen über entsprechende Anträge |
| Pflegedienst | Erbringt konkret vereinbarte pflegerische Leistungen |
| Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI | Gesetzlich geregelte Beratung in bestimmten Situationen des Pflegegeldbezugs |
Ein Pflegestützpunkt ist deshalb nicht dasselbe wie das Beratungsgespräch in der Pflege. Dort steht der praktische Ablauf des Beratungseinsatzes im Mittelpunkt.
Die gesetzlichen Regeln zum Pflegegeld und zum Beratungseinsatz behandeln wir separat in unserem Ratgeber zu § 37 SGB XI.
Pflegeberatung kann helfen, verschiedene Möglichkeiten miteinander zu vergleichen. Sie ersetzt jedoch nicht die anschließende praktische Organisation einer Versorgung.
Bei geringem Unterstützungsbedarf können einzelne Hilfen ausreichend sein. Wenn dagegen regelmäßig Unterstützung bei Mahlzeiten, Haushalt, Mobilität, Begleitung und Tagesstruktur benötigt wird, kann eine umfassendere Betreuung zu Hause geprüft werden.
Umfangreiche Betreuung zu Hause einordnen
Osteuropäische Betreuungskräfte können Familien bei vielen Aufgaben des täglichen Lebens unterstützen. Medizinische Behandlungspflege übernehmen sie jedoch nicht; bei entsprechendem Fachpflegebedarf muss die Versorgung ergänzt werden.
Osteuropäische Betreuungskräfte kennenlernen
Ein Pflegestützpunkt ist eine sinnvolle Anlaufstelle, wenn Pflegebedürftige und Angehörige Orientierung benötigen. Er informiert unabhängig, unterstützt bei der Koordination verschiedener Hilfen und kann regionale Ansprechpartner sichtbar machen.
Besonders wertvoll ist die Beratung, wenn mehrere Fragen gleichzeitig entstehen – etwa zu Pflegegrad, Entlastung, Hilfsmitteln, Wohnsituation oder der zukünftigen Versorgung zu Hause. Die Beratung selbst entscheidet jedoch nicht über Leistungsansprüche und ersetzt keine medizinische oder pflegerische Versorgung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Sozialberatung. Zuständigkeiten und regionale Angebote können sich unterscheiden.
Wenn aus der Beratung eine konkrete Betreuungslösung werden soll, informieren wir Familien aus Stuttgart und Umgebung über Möglichkeiten einer umfangreicheren häuslichen Betreuung.
Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungs- und Koordinierungsstelle rund um Pflege und Versorgung. Er informiert unabhängig und hilft dabei, passende pflegerische, medizinische und soziale Hilfsangebote miteinander zu verbinden.
Die Beratung im Pflegestützpunkt ist für Ratsuchende kostenfrei. Ob anschließend besprochene Leistungen oder Hilfsmittel finanziert werden, wird davon getrennt durch die jeweils zuständige Stelle geprüft.
Zu den Aufgaben gehören unabhängige Information und Beratung, Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungs- und Hilfesystem, die Koordination wohnortnaher Hilfen sowie die Vernetzung pflegerischer und sozialer Angebote.
Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder suchen Sie über kommunale und landesweite Angebote. Auch die bundesweite Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege ermöglicht die Suche nach Beratungsstellen in der Nähe.
Nein. Ein Pflegestützpunkt ist eine allgemeine Beratungs- und Koordinierungsstelle. Der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI ist dagegen eine gesetzlich geregelte Beratung im Zusammenhang mit bestimmten Formen des Pflegegeldbezugs.

