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Häusliche Pflege durch Angehörige: Vergütung verständlich erklärt

Wer einen Vater, eine Mutter, den Ehepartner oder einen anderen nahestehenden Menschen zu Hause pflegt, übernimmt häufig viele Stunden Verantwortung und schränkt dafür mitunter sogar die eigene Berufstätigkeit ein. Beim Thema häusliche Pflege durch Angehörige: Vergütung ist jedoch eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Pflegekasse zahlt Angehörigen nicht automatisch ein Gehalt für ihre Pflegearbeit.

Finanzielle Unterstützung gibt es trotzdem. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld erhalten und dieses für ihre selbst organisierte häusliche Versorgung verwenden. Pflegende Angehörige können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert sein, im akuten Pflegefall eine Lohnersatzleistung erhalten oder steuerlich entlastet werden.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage „Wie viel Geld bekomme ich für die Pflege?“, sondern zunächst: Wer hat Anspruch auf welche Leistung und wofür ist sie gedacht? Pflegegeld, Rentenbeiträge, Pflegeunterstützungsgeld und steuerliche Entlastungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegende Angehörige erhalten von der Pflegekasse grundsätzlich kein festes Gehalt für ihre Pflegearbeit.
  • Pflegegeld wird bei selbst organisierter häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 an die pflegebedürftige Person gezahlt.
  • Die pflegebedürftige Person kann Pflegegeld freiwillig ganz oder teilweise an die Person weitergeben, die sie versorgt.
  • Aktuell beträgt das monatliche Pflegegeld 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
  • Eine Weitergabe des Pflegegeldes führt nicht automatisch zu einem Arbeitsverhältnis.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig Pflegende.
  • Pflegeunterstützungsgeld ist eine kurzfristige Lohnersatzleistung im akuten Pflegefall und keine dauerhafte Vergütung für die Pflege.
  • Steuerliche Entlastungen sind möglich, folgen aber eigenen Voraussetzungen.

Bekommen pflegende Angehörige ein Gehalt?

Nein, die Pflegeversicherung zahlt Angehörigen nicht automatisch ein monatliches Gehalt. Das ist die wichtigste Einordnung bei der Suche nach einer Vergütung für die Pflege von Mutter, Vater oder Partner.

Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Versorgung über verschiedene Leistungen. Dabei ist die Person, die gepflegt wird, häufig Anspruchsinhaber – nicht automatisch der Angehörige, der die Pflege übernimmt.

Besonders häufig wird das Pflegegeld als „Bezahlung für pflegende Angehörige“ bezeichnet. Rechtlich ist diese Formulierung jedoch zu ungenau: Das Pflegegeld steht zunächst der pflegebedürftigen Person zu.

Wie diese Leistung funktioniert und welche Voraussetzungen gelten, erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber dazu, wie Pflegegeld bei häuslicher Pflege eingesetzt werden kann.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege: Wie viel Geld gibt es?

Pflegegeld kann gezahlt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird – beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere privat organisierte Pflegepersonen.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Einordnung
Pflegegrad 1 Kein Pflegegeld Andere Leistungen der Pflegeversicherung können dennoch möglich sein.
Pflegegrad 2 347 Euro Bei selbst organisierter häuslicher Pflege.
Pflegegrad 3 599 Euro Bei selbst organisierter häuslicher Pflege.
Pflegegrad 4 800 Euro Bei selbst organisierter häuslicher Pflege.
Pflegegrad 5 990 Euro Bei selbst organisierter häuslicher Pflege.

Die Höhe richtet sich also nach dem Pflegegrad – nicht danach, wie viele Stunden ein Angehöriger tatsächlich pflegt. Pflegegeld ist kein Stundenlohn und bildet den tatsächlichen Arbeits- und Zeitaufwand einer Familie nicht ab.

Pflegefachlich wichtig: Gerade bei höheren Pflegegraden kann der tatsächliche Unterstützungsbedarf erheblich sein. Das Pflegegeld sollte deshalb nicht als wirtschaftlicher Gegenwert für sämtliche geleisteten Pflegestunden verstanden werden.

Angehörige und ältere Person planen gemeinsam die häusliche Pflege.
Pflegegeld ersetzt keinen Pflegeplan

Neben der finanziellen Seite sollte immer geklärt werden, wer welche Aufgaben dauerhaft und zuverlässig übernehmen kann.

Darf Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergegeben werden?

Ja. Die pflegebedürftige Person kann grundsätzlich selbst über die Verwendung ihres Pflegegeldes entscheiden. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass Pflegegeld in der Praxis häufig als Anerkennung an die Menschen weitergegeben wird, die Pflege und Betreuung übernehmen.

In Familien kann eine solche Weitergabe beispielsweise den persönlichen Einsatz anerkennen oder dabei helfen, Fahrtkosten und andere Belastungen teilweise auszugleichen.

Muss Pflegegeld an den pflegenden Angehörigen weitergegeben werden?

Nein. Ein Angehöriger hat allein aufgrund seiner Pflegetätigkeit grundsätzlich keinen automatischen Anspruch darauf, dass ihm das Pflegegeld ausgezahlt wird.

Wenn mehrere Personen an der Versorgung beteiligt sind, empfiehlt sich eine offene Familienabsprache: Wer übernimmt regelmäßig welche Aufgaben? Welche Ausgaben entstehen? Und soll ein Teil des Pflegegeldes freiwillig als Anerkennung weitergegeben werden?

Weitergegebenes Pflegegeld ist nicht automatisch Arbeitslohn

Eine freiwillige Weitergabe innerhalb einer Familie macht aus der Angehörigenpflege nicht automatisch ein Beschäftigungsverhältnis. Entscheidend ist immer, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgestaltet ist.

Erhält eine Pflegeperson dagegen regelmäßig eine verbindlich vereinbarte Vergütung und ist die Tätigkeit organisatorisch wie ein Beschäftigungsverhältnis ausgestaltet, können andere arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen entstehen.

Auch die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass bei Zahlungen oberhalb des Pflegegeldes geprüft werden kann, ob statt nicht erwerbsmäßiger Pflege möglicherweise ein tatsächliches Pflege-Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Wie viel Geld bekommt man als pflegender Angehöriger?

Eine feste monatliche Summe für pflegende Angehörige gibt es nicht. Hinter der Frage nach „Geld für pflegende Angehörige“ stehen vielmehr mehrere völlig unterschiedliche Leistungen.

Leistung Wer profitiert? Einordnung
Pflegegeld Pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 Kein Angehörigengehalt; freiwillige Weitergabe möglich.
Pflegeunterstützungsgeld Beschäftigte Pflegeperson im akuten Pflegefall Zeitlich begrenzte Lohnersatzleistung.
Rentenversicherungsbeiträge Pflegeperson bei erfüllten Voraussetzungen Beiträge werden an die Rentenversicherung gezahlt, nicht bar ausgezahlt.
Pflege-Pauschbetrag Pflegeperson über die Einkommensteuer Steuerliche Entlastung, keine Pflegevergütung.
Entlastungsbetrag Pflegebedürftige Person Zweckgebundene Leistung für anerkannte Unterstützungsangebote.
Verhinderungspflege Absicherung der Ersatzpflege Keine laufende Vergütung der gewöhnlich pflegenden Person.

Für eine realistische finanzielle Planung müssen diese Leistungen deshalb getrennt betrachtet werden. Sie können nicht einfach zusammengerechnet und als monatliches Einkommen der Pflegeperson verstanden werden.

Rentenbeiträge: wichtige Absicherung für pflegende Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen Menschen regelmäßig und nicht erwerbsmäßig zu Hause versorgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung rentenrechtlich abgesichert werden.

Dafür muss die gepflegte Person grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflege muss regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und auf wenigstens zwei Tage verteilt sein. Daneben darf die Pflegeperson grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Die Beiträge werden nicht an die Pflegeperson ausgezahlt. Die Pflegeversicherung führt sie direkt an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Wie Pflegegrad, Leistungsart und Pflegeumfang den späteren Rentenanspruch beeinflussen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber dazu, wie Pflegezeiten die eigene Rente beeinflussen können.

Pflegeunterstützungsgeld bei einem akuten Pflegefall

Eine Geldleistung, die tatsächlich direkt an eine beschäftigte Pflegeperson gezahlt werden kann, ist das Pflegeunterstützungsgeld. Es gehört jedoch ausschließlich zur kurzfristigen Akutsituation.

Wenn wegen einer plötzlich aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig nicht gearbeitet werden kann, um die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen, kann Pflegeunterstützungsgeld unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Teil des Verdienstausfalls ersetzen.

Die Voraussetzungen und die Antragstellung haben wir deshalb separat beim Pflegeunterstützungsgeld im akuten Pflegefall zusammengefasst.

Pflegezeit und Familienpflegezeit sind keine Pflegevergütung

Auch Pflegezeit und Familienpflegezeit werden gelegentlich mit finanziellen Leistungen verwechselt. Sie dienen jedoch in erster Linie dazu, Beruf und Angehörigenpflege besser miteinander vereinbaren zu können. Sie sind kein dauerhaftes Gehalt für die Pflege eines Angehörigen.

Welche steuerliche Entlastung gibt es für pflegende Angehörige?

Persönliche Pflege kann auch steuerlich relevant sein. Dazu gehört insbesondere der Pflege-Pauschbetrag. Daneben können je nach Situation tatsächlich getragene Pflegekosten oder bezahlte Dienstleistungen berücksichtigt werden.

Weitergegebenes Pflegegeld und andere Zahlungen müssen dabei sorgfältig eingeordnet werden. Eine Einnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein und trotzdem Auswirkungen auf eine andere Steuervergünstigung haben.

Die verschiedenen Möglichkeiten und ihre Abgrenzung erklären wir ausführlich in unserem Überblick dazu, welche steuerlichen Möglichkeiten pflegende Angehörige haben.

Gibt es Betreuungsgeld für pflegende Angehörige?

Der Begriff „Betreuungsgeld“ wird im Zusammenhang mit Pflege häufig verwendet, bezeichnet aber keine allgemeine monatliche Vergütung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige.

Oft sind mit diesem Begriff in Wirklichkeit Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder eine andere Leistung gemeint. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Anspruch, Auszahlung und Verwendungszweck jeweils unterschiedlich geregelt sind.

Was hinter dieser häufigen Suchanfrage tatsächlich steckt, erklären wir gesondert in unserem Ratgeber dazu, welche Leistungen häufig mit „Betreuungsgeld“ verwechselt werden.

Verhinderungspflege ist keine laufende Angehörigenvergütung

Verhinderungspflege soll die Versorgung absichern, wenn die gewöhnliche Pflegeperson zeitweise verhindert ist – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Termine.

Auch Angehörige können je nach Konstellation Ersatzpflege übernehmen. Welche Kosten dabei berücksichtigt werden können, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, einer gemeinsamen häuslichen Gemeinschaft und tatsächlich entstandenen Aufwendungen ab.

Die Verhinderungspflege sollte deshalb nicht als Weg verstanden werden, die gewöhnliche Angehörigenpflege dauerhaft zu bezahlen.

Angehörige begleitet einen älteren Mann im Pflegealltag zu Hause.
Auch pflegende Angehörige brauchen Vertretung

Eine tragfähige Versorgung berücksichtigt von Anfang an Krankheit, Urlaub und Auszeiten der hauptsächlich pflegenden Person.

Kann Angehörigenpflege mit einem Pflegedienst kombiniert werden?

Ja. Angehörige müssen die Versorgung nicht vollständig allein übernehmen. Häusliche Pflege kann mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden.

Bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 können dafür ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden. Werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert, wird das Pflegegeld anteilig entsprechend der in Anspruch genommenen Sachleistung berechnet.

Aus pflegefachlicher Sicht ist eine solche Kombination häufig sinnvoll, wenn Angehörige Alltag, Organisation und einen Teil der Pflege übernehmen, bei körperlich belastenden oder fachlich anspruchsvollen Aufgaben aber Unterstützung benötigen.

Wichtig: Ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege – beispielsweise bestimmte Wundversorgungen oder Injektionen – gehört in die Hände geeigneter Fachkräfte beziehungsweise ambulanter Pflegedienste. Angehörigenhilfe und häusliche Betreuung ersetzen diese Leistungen nicht.

Private Anerkennung oder Beschäftigungsverhältnis?

Die Pflege eines Angehörigen umfasst meist weit mehr als einzelne Pflegemaßnahmen. Termine müssen koordiniert, Mahlzeiten vorbereitet, Medikamente organisiert, Einkäufe erledigt und oft auch nächtliche Situationen aufgefangen werden. Es ist deshalb nachvollziehbar, wenn Familien über einen finanziellen Ausgleich sprechen.

Eine private Anerkennung innerhalb der Familie ist jedoch etwas anderes als ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Bei einem Beschäftigungsverhältnis können unter anderem Arbeitszeit, Weisungsgebundenheit, Sozialversicherung und Lohnabrechnung relevant werden.

Je größer und regelmäßiger die vereinbarte Zahlung ist, desto wichtiger wird eine individuelle Prüfung. Die bloße Bezeichnung als „Pflegegeld“ entscheidet nicht darüber, wie eine konkrete Tätigkeit rechtlich oder steuerlich einzuordnen ist.

Welche Unterstützung steht pflegenden Angehörigen darüber hinaus zu?

Geld allein löst die Belastungen häuslicher Pflege nicht. Je nach Situation können auch Pflegeberatung, Pflegekurse, berufliche Freistellung, soziale Absicherung und Angebote zur Entlastung wichtig sein.

Den übergeordneten Überblick über Rechte, Entlastung, soziale Absicherung und die Organisation der Pflege finden Sie in unserem zentralen Ratgeber für pflegende Angehörige und ihre Unterstützungsmöglichkeiten.

Wann reicht die Pflege durch Angehörige allein nicht mehr aus?

Der Unterstützungsbedarf verändert sich bei vielen Pflegeverläufen schrittweise. Anfangs reichen vielleicht Einkäufe, Begleitung und einzelne Hilfen. Später kommen Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Mahlzeiten, Orientierung oder ein hoher Bedarf an Anwesenheit hinzu.

Ein wichtiger Zeitpunkt für eine Neuplanung ist erreicht, wenn eine einzelne Pflegeperson kaum noch freie Zeit hat, regelmäßig nachts gebraucht wird oder Beruf und Pflege dauerhaft nicht mehr miteinander vereinbar sind.

Angehörige und ältere Person besprechen zusätzliche Unterstützung für die Pflege zu Hause.
Entlastung planen, bevor Überlastung entsteht

Wenn Aufgaben und Anwesenheitszeiten zunehmen, sollte gemeinsam geprüft werden, welche Hilfe langfristig benötigt wird.

Was kostet zusätzliche Betreuung zu Hause?

Wenn familiäre Pflege dauerhaft ergänzt werden muss, sollten Pflegegeld, weitere Pflegeleistungen und die tatsächlichen Betreuungskosten gemeinsam betrachtet werden.

Kosten einer Betreuung zu Hause einordnen

Häusliche Betreuung als Ergänzung zur Angehörigenpflege

Wenn Angehörige weiterhin selbst Verantwortung übernehmen möchten, aber Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung, Tagesstruktur und regelmäßige Anwesenheit nicht mehr vollständig abdecken können, kann zusätzliche häusliche Betreuung eine Ergänzung sein.

Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst und arbeitet auch nicht aktiv rund um die Uhr. Ihre Rolle liegt vor allem in der Unterstützung des Alltags und der Betreuung im häuslichen Umfeld.

Für die finanzielle Planung sollten eine mögliche Anerkennung für Angehörige und die Kosten einer professionell organisierten Betreuung getrennt betrachtet werden. Unser Kostenüberblick zeigt, welcher Eigenanteil bei einer 24-Stunden-Betreuung entstehen kann und welche Leistungen dabei berücksichtigt werden können.

So klären Familien die Geldfrage Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen: Klären Sie, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen bereits bewilligt wurden.
  2. Pflegeaufgaben festhalten: Notieren Sie, wer regelmäßig welche Aufgaben übernimmt.
  3. Pflegegeld richtig einordnen: Prüfen Sie, welcher Betrag der pflegebedürftigen Person zusteht und ob innerhalb der Familie eine freiwillige Weitergabe vereinbart werden soll.
  4. Soziale Absicherung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die tatsächliche Pflegeperson bei der Pflegekasse korrekt berücksichtigt wird.
  5. Vertretung einplanen: Klären Sie frühzeitig, wer bei Krankheit, Urlaub oder Überlastung einspringt.
  6. Private Zahlungen dokumentieren: Größere oder regelmäßige Vereinbarungen sollten nachvollziehbar festgehalten und bei Bedarf fachkundig eingeordnet werden.
  7. Versorgung neu bewerten: Steigt der Unterstützungsbedarf, sollten ambulante Pflege oder zusätzliche Betreuung rechtzeitig ergänzt werden.

Fazit: Angehörigenpflege wird unterstützt, aber nicht mit einem festen Gehalt

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, erhält von der Pflegekasse nicht automatisch eine monatliche Vergütung wie in einem Arbeitsverhältnis. Das Pflegegeld steht grundsätzlich der pflegebedürftigen Person zu. Sie kann es freiwillig ganz oder teilweise an die Person weitergeben, die ihre Versorgung übernimmt.

Daneben gibt es weitere Formen finanzieller und sozialer Unterstützung. Rentenversicherungsbeiträge können die Altersvorsorge der Pflegeperson stärken, Pflegeunterstützungsgeld kann einen kurzfristigen Verdienstausfall abfedern und steuerliche Regelungen können bestimmte Belastungen berücksichtigen.

Für Familien ist deshalb nicht nur die Frage nach einer „Vergütung“ entscheidend. Mindestens ebenso wichtig ist, welche Leistungen der pflegebedürftigen Person zustehen, wie die Pflegeperson abgesichert ist und ob die Versorgung auf Dauer ohne Überlastung organisiert werden kann.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Bei größeren regelmäßigen Zahlungen innerhalb der Familie oder einer möglichen Beschäftigung sollte die konkrete Gestaltung fachkundig geprüft werden.

Die Betreuungssituation gemeinsam einordnen

Wenn Angehörigenpflege allein nicht mehr ausreicht und Sie zusätzliche Unterstützung für die Versorgung zu Hause prüfen möchten, können Sie uns Ihre Situation schildern.

Betreuungssituation schildern

Stand: September 2026. Pflegegeldbeträge und die zentralen Voraussetzungen zur sozialen Absicherung wurden anhand der aktuell geltenden offiziellen Informationen geprüft.

Häufige Fragen zur Vergütung bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Wie viel Geld bekommt man als pflegender Angehöriger?

Es gibt keinen pauschalen monatlichen Lohn für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, das sie für ihre selbst organisierte häusliche Pflege verwenden und freiwillig an eine Pflegeperson weitergeben können. Daneben können weitere Leistungen oder soziale Absicherungen relevant sein.

Kann man sich für die Pflege eines Angehörigen bezahlen lassen?

Eine private finanzielle Anerkennung innerhalb der Familie ist grundsätzlich möglich. Ein automatischer Gehaltsanspruch gegenüber der Pflegekasse besteht jedoch nicht. Bei größeren oder regelmäßig vereinbarten Vergütungen sollten mögliche steuerliche, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Folgen geprüft werden.

Wird Pflegegeld direkt an pflegende Angehörige ausgezahlt?

Grundsätzlich wird Pflegegeld an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie kann im Rahmen der selbst organisierten häuslichen Versorgung darüber verfügen und einem pflegenden Angehörigen freiwillig Geld als Anerkennung weitergeben.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige?

Das monatliche Pflegegeld beträgt aktuell 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Muss Pflegegeld an die Pflegeperson weitergegeben werden?

Nein. Die pflegebedürftige Person entscheidet grundsätzlich selbst über die Verwendung ihres Pflegegeldes. Eine verpflichtende Weitergabe an die Pflegeperson ist nicht vorgesehen.

Muss weitergegebenes Pflegegeld versteuert werden?

Einnahmen für Pflegeleistungen durch Angehörige können unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG bis zu den dort vorgesehenen Grenzen steuerfrei sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede private Zahlung automatisch steuerfrei ist. Außerdem können erhaltene Zahlungen andere Steuervergünstigungen beeinflussen.

Sind pflegende Angehörige automatisch rentenversichert?

Nein. Rentenversicherungsbeiträge werden nur gezahlt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem mindestens Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an wenigstens zwei Tagen und grundsätzlich höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche.

Kann meine Tochter den Entlastungsbetrag erhalten?

Der Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Auszahlung an Angehörige. Er dient der Finanzierung beziehungsweise Erstattung anerkannter Unterstützungsangebote. Ob eine Leistung durch Angehörige erstattungsfähig ist, hängt von den jeweiligen Anerkennungsregeln und der konkreten Konstellation ab.

Können Angehörige Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, auch Angehörige können grundsätzlich Ersatzpflege übernehmen. Welche Kosten dabei berücksichtigt werden können, hängt jedoch unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, einer möglichen häuslichen Gemeinschaft und tatsächlich entstandenen Aufwendungen ab.

Kann Angehörigenpflege mit einem Pflegedienst kombiniert werden?

Ja. Angehörigenpflege und ein ambulanter Pflegedienst können miteinander kombiniert werden. Werden ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, kann sich das verbleibende Pflegegeld entsprechend reduzieren.

Was steht pflegenden Angehörigen außerdem zu?

Je nach Situation können unter anderem Pflegeberatung, soziale Absicherung, Pflegekurse, Pflegeunterstützungsgeld, berufliche Freistellungen, steuerliche Entlastungen sowie Leistungen zur Vertretung und Entlastung relevant sein.

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