Ein eigener Rückzugsort sowie gut erreichbare Gemeinschaftsräume schaffen eine praktikable Grundlage für den gemeinsamen Alltag.
Wer eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt aufnehmen möchte, sollte früh prüfen, ob die Wohnung oder das Haus dafür geeignet ist. Bei den räumlichen Voraussetzungen der 24-Stunden-Pflege geht es nicht um Luxus, sondern um eine Wohnsituation, in der Betreuung, gemeinsamer Alltag und die notwendige Privatsphäre miteinander funktionieren.
Besonders wichtig sind ein eigener Rückzugsbereich für die Betreuungskraft, ein verlässlicher Zugang zu Bad und Küche sowie ausreichend Platz für einen gemeinsamen Alltag. Auch praktische Dinge wie WLAN, Hausschlüssel, kurze Wege und die Nutzung gemeinsamer Räume sollten vor dem Betreuungsstart geklärt sein.
Einen allgemeinen Überblick zum Modell finden Sie auf unserer Seite zur 24-Stunden-Pflege zu Hause.
Eine Live-in-Betreuung bedeutet, dass die Betreuungskraft zeitweise im selben Haushalt wie die betreute Person lebt. Damit wird das Zuhause gleichzeitig Betreuungsort und vorübergehender Lebensmittelpunkt der Betreuungskraft.
Eine geeignete Wohnsituation sollte deshalb drei grundlegende Anforderungen erfüllen: Es braucht einen privaten Rückzugsbereich, verlässlich nutzbare Gemeinschaftsräume und einen Alltag, in dem sich beide Seiten bewegen und zurückziehen können, ohne ständig aufeinander angewiesen zu sein.
Eine 24-Stunden-Betreuung ist nicht nur in großen Einfamilienhäusern möglich. Auch eine ausreichend große Wohnung kann geeignet sein. Entscheidend ist weniger die Gesamtfläche als die konkrete Aufteilung.
Problematisch wird die Wohnsituation vor allem dann, wenn kein privater Schlaf- und Rückzugsbereich vorhanden ist, Bad oder Küche kaum nutzbar sind oder Wohnen und Betreuung so eng ineinandergreifen, dass ausreichende Erholungszeiten praktisch nicht möglich sind.
Viele Familien nutzen für dieses Betreuungsmodell Betreuungskräfte aus Osteuropa. Unabhängig von der Herkunft sollte die Unterbringung so gestaltet sein, dass Privatsphäre und ein normaler Alltag für beide Seiten möglich bleiben.
Wir können gemeinsam einordnen, ob die vorhandene Wohnsituation grundsätzlich zu einer Live-in-Betreuung passt und welche Punkte vor dem Start noch geklärt werden sollten.
In der Praxis ist ein eigenes Zimmer eine zentrale Voraussetzung. Die Betreuungskraft benötigt einen Bereich, in dem sie schlafen, persönliche Dinge aufbewahren und ihre freie Zeit verbringen kann.
Ein Sofa im Wohnzimmer, ein dauerhaft mitgenutztes Arbeitszimmer oder ein Durchgangszimmer bieten normalerweise nicht die notwendige Privatsphäre für einen mehrwöchigen Aufenthalt.
Das Zimmer muss nicht besonders groß oder luxuriös eingerichtet sein. Wichtig sind ein wohnlicher Schlafplatz, ausreichend Stauraum, Licht, Lüftungsmöglichkeit und ein Bereich, in dem sich die Betreuungskraft tatsächlich zurückziehen kann.
Eine pauschale gesetzliche Mindestgröße sollte dabei nicht behauptet werden. Entscheidend ist, ob der Raum praktisch als privates Zimmer nutzbar ist.
Wie das Zimmer konkret vorbereitet und ausgestattet werden sollte, erklären wir ausführlich im Ratgeber Zimmer für eine polnische Pflegekraft.
Ein eigener Rückzugsort sowie gut erreichbare Gemeinschaftsräume schaffen eine praktikable Grundlage für den gemeinsamen Alltag.
Ein eigenes Badezimmer für die Betreuungskraft ist in vielen Haushalten nicht vorhanden und grundsätzlich nicht zwingend notwendig. Wichtig ist vielmehr, dass Bad und WC zuverlässig nutzbar sind und die gemeinsame Nutzung praktikabel organisiert werden kann.
Besonders in Haushalten mit mehreren Personen sollten morgens und abends klare Absprachen bestehen. Auch die Lage des Badezimmers spielt eine Rolle: Lange, schwer zugängliche Wege oder besondere bauliche Hindernisse können den Alltag unnötig erschweren.
Wenn die betreute Person selbst Unterstützung im Badezimmer benötigt, sollte außerdem genügend Platz vorhanden sein, damit notwendige Hilfsmittel oder Unterstützung sicher eingesetzt werden können.
Eine Betreuungskraft lebt für die Dauer ihres Einsatzes im Haushalt. Deshalb muss auch geklärt sein, wie Küche und andere Gemeinschaftsräume genutzt werden können.
Die Küche sollte grundsätzlich mitbenutzt werden können. Häufig gehört das Zubereiten von Mahlzeiten ohnehin zu den vereinbarten Alltagstätigkeiten. Gleichzeitig muss die eigene Verpflegung der Betreuungskraft nachvollziehbar geregelt sein.
Klare Regeln für Küche, Bad und andere gemeinsam genutzte Bereiche verhindern viele kleine Missverständnisse im späteren Alltag.
Räumliche Voraussetzungen betreffen nicht nur das Zimmer der Betreuungskraft. Auch die Wege der betreuten Person innerhalb der Wohnung sollten berücksichtigt werden.
Wenn Mobilität eingeschränkt ist, können enge Türen, viele Treppen, hohe Schwellen oder ein schwer erreichbares Badezimmer den Alltag erschweren. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Live-in-Betreuung unmöglich ist. Es sollte aber früh geprüft werden, ob Hilfsmittel oder Anpassungen sinnvoll sind.
Welche Unterstützung die Betreuungskraft im Alltag übernehmen kann, erklären wir im Ratgeber zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.
Manche räumlichen Voraussetzungen wirken zunächst nebensächlich, sind für den täglichen Ablauf aber sehr wichtig. Dazu gehört insbesondere eine zuverlässige Kommunikationsmöglichkeit.
WLAN ist keine pauschale gesetzliche Voraussetzung, gehört in der Praxis aber zu einer zeitgemäßen Unterbringung. Viele Betreuungskräfte halten darüber Kontakt zur eigenen Familie oder nutzen digitale Kommunikations- und Übersetzungshilfen.
Wenn kein WLAN vorhanden ist, sollte zumindest guter Mobilfunkempfang bestehen. Auch ein eigener Hausschlüssel ist in der Regel sinnvoll, damit die Betreuungskraft ihre Freizeit unabhängig gestalten und das Haus verlassen kann.
Wenn einzelne Punkte Ihrer Wohnsituation unklar sind, können wir diese vor einer Vermittlung gemeinsam einordnen.
Es gibt keine einzelne Eigenschaft einer Wohnung, die automatisch über die Eignung entscheidet. Einige Situationen sind jedoch deutliche Warnzeichen und sollten vor einer Vermittlung ehrlich geprüft werden.
Dann sollte geprüft werden, ob sich die Wohnsituation sinnvoll anpassen lässt oder ob ein anderes Unterstützungsmodell besser geeignet ist.
Auch der tatsächliche Betreuungsbedarf spielt dabei eine Rolle. Ob eine Live-in-Betreuung grundsätzlich zur Versorgungssituation passt, erläutern wir unter Pflegekraft zu Hause: Voraussetzungen.
Ein eigener Rückzugsraum erfüllt seinen Zweck nur, wenn die Betreuungskraft ihn auch tatsächlich für Pausen und freie Zeit nutzen kann. Die Anwesenheit im Haushalt bedeutet nicht, dass eine Person jederzeit im Einsatz ist.
Besonders bei regelmäßigem Nachtbedarf sollte geprüft werden, ob ausreichende Erholungsphasen möglich bleiben. Die ausführliche Einordnung finden Sie im Ratgeber zu den Ruhezeiten der 24-Stunden-Pflege.
Zimmer, Gemeinschaftsräume, Wege und praktische Details lassen sich vor der Anreise meist schnell überprüfen und vorbereiten.
Den anschließenden Ablauf von Bedarfserfassung, Auswahl und Vorbereitung erklären wir unter 24 Stunden Pflege organisieren.
Eine erste Orientierung zu den finanziellen Rahmenbedingungen finden Sie außerdem bei den Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Wenn Sie bei der Auswahl und Organisation Unterstützung wünschen, finden Sie weitere Informationen zu unserer 24-Stunden-Pflegeagentur.
Pflege-Schätzle berät Familien zur häuslichen Betreuung und vermittelt passende Anbieter. Gemeinsam können wir klären, ob die räumlichen Rahmenbedingungen für eine Betreuung zu Hause grundsätzlich passen.
In der Praxis sollte eine im Haushalt lebende Betreuungskraft einen eigenen privaten Schlaf- und Rückzugsbereich haben. Ein Sofa im Wohnzimmer oder ein ständig genutztes Durchgangszimmer sind normalerweise keine geeignete dauerhafte Unterbringung.
Eine allgemeingültige gesetzliche Mindestgröße sollte nicht pauschal angegeben werden. Wichtiger ist, dass das Zimmer als wohnlicher Rückzugsbereich geeignet ist und ausreichend Platz für Schlafmöglichkeit, persönliche Dinge und Erholung bietet.
Ein eigenes Bad ist in vielen Haushalten nicht erforderlich. Bad und WC müssen jedoch zuverlässig erreichbar und nutzbar sein. Bei gemeinsamer Nutzung helfen klare Absprachen, insbesondere wenn mehrere Personen im Haushalt leben.
WLAN ist keine pauschale gesetzliche Voraussetzung, im Alltag aber sehr sinnvoll. Die Betreuungskraft kann damit Kontakt zu ihrer Familie halten und digitale Kommunikationsmöglichkeiten nutzen. Alternativ sollte zumindest ausreichender Mobilfunkempfang vorhanden sein.
Nein. Entscheidend ist weniger die Gesamtgröße als die Raumaufteilung. Auch eine Wohnung kann geeignet sein, wenn ein eigener Rückzugsbereich vorhanden ist und Bad, Küche sowie gemeinschaftliche Räume praktikabel genutzt werden können.
Dann sollte das Live-in-Modell kritisch geprüft werden. Ohne einen privaten Schlaf- und Rückzugsbereich wird das gemeinsame Wohnen schnell belastend. Möglicherweise lässt sich ein Raum dauerhaft umgestalten; andernfalls kann eine andere Betreuungsform geeigneter sein.

